« Baurecht  |

Nur Satteldach möglich? [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  GerneWieder
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
21.5. - 26.5.2021
11 Antworten | 5 Autoren 11
11
Hallo! Bin seit einigen Monaten bei euch am Mitlesen - hier trifft man wirklich auf einen unglaublichen Berg an Wissen und Erfahrungen, das ist sehr spannend und hilfreich.
Jetzt hätte auch ich eine Frage an euch: wir (Paar Anfang Vierzig ohne Kinder, soll auch so bleiben) überlegen, auf einem Familien-Grundstück (900qm) in Kainbach bei Graz zu bauen.
Laut Gemeindebauamt "gibt es keinen Bebauungsplan", die sehr freundliche zuständige Dame hat mir aber schonmal eine Mail mit "Auflagen" geschickt, wo unter anderem zwingend ein Satteldach mit 18-25 Grad zu errichten ist.
Nun fänden wir ein Flach- oder Pultdach schöner, da wir seit 20 Jahren im Dachgeschoß wohnen und die Schrägen nicht mehr sehen können :)
Wie stehen unsere Chancen, eine andere Dachform durchzusetzen, bzw. welches Vorgehen wäre ratsam?
Möchte mich natürlich auch nicht schon vor Baubeginn mit dem Bürgermeister zerstreiten...
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!!! Grüße aus Graz

  •  deirflu
25.5.2021  (#1)
Grundsätzlich sollte dann das Land- und Ortschaftsbild entscheident sein. Wenn in der Gegend deines Grundstückes schon andere Häuser mit deiner gewünschten Dachform stehen hast du gute chancen das auch bauen zu dürfen. Wenn nicht kann es schwierig bis unmöglich werden. 

Gewissheit schafft hier ein Gespräch im Bauamt/Gemeinde am besten gleich direkt zusammen mit dem Bürgermeister. Meine persönliche Erfahrung ist das hier sehr viel Ermessensspielraum ist und man oft erst mit einem Entwurfsplan sagen kann ob etwas genehmigt wird oder nicht. 

Komme gerade aus dem Bauamt mit der erneuten Erkenntis das manche Fragen nicht einfach so mit ja oder nein beantwortet werden können sondern mit einen schau ma mal. 

 

1
  •  GerneWieder
26.5.2021  (#2)
Vielen Dank für deine Antwort!
Das hab ich mir fast gedacht. Nachdem in Sichtweite und auch in der näheren Umgebung ausschließlich Häuser mit Satteldächern stehen, werden wir uns wohl darauf einstellen müssen.
Gilt die Sache mit dem Ortschaftsbild auch für die Haushöhe? Die Nachbarhäuser haben allesamt 1,5 Stockwerke - laut Gemeinde wären aber 2,5 (2 Vollgeschosse plus ausgebautes Dachgeschoss) erlaubt.
Vielleicht können wir die Sache mit den Dachschrägen umgehen, indem wir das Satteldach einfach auf den ersten Stock draufsetzen.
Ein baldiger Termin beim Bauamt ist geplant - die würden uns auch beraten, wenn wir nur mit einer Skizze kommen, das finde ich sehr entgegenkommend.


1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.5.2021  (#3)

zitat..
GerneWieder schrieb: Nun fänden wir ein Flach- oder Pultdach schöner, da wir seit 20 Jahren im Dachgeschoß wohnen und die Schrägen nicht mehr sehen können

Warum macht ihr dann nicht einfach 2 Vollgeschosse und ein Kaltdach drauf? Dann habt ihr keine Dachschrägen und erfüllt auch die Auflagen der Gemeinde.

1


  •  GerneWieder
26.5.2021  (#4)
Genau das hab ich gemeint mit "Satteldach auf den ersten Stock draufsetzen", sorry, bin ein echter Bausprech-Newbie.
Gut, wenn du die Version 1+1+Kaltdach für machbar hältst! Das wäre eine tolle Sache. War mir nur nicht sicher, wenn eben rundherum nur niedrigere (1+ ausgebautes Dach) Häuser stehen, ob das trotzdem ok sein sollte.
Ich freu mich grad total. Danke!

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.5.2021  (#5)
Machbar ist das sicher, wir bauen z.B. so emoji
Das Haus wird dann halt wirklich relativ hoch, bei uns sind es über 8 Meter, bei einer Dachneigung von 25° und einer Raumhöhe von 2,51m (oben und unten):


2021/20210526332519.png

Wir mussten speziell deswgen die Dachneigung reduzieren, ursprünglich waren 30° geplant, damit wären wir aber zu hoch geworden.


1
  •  GerneWieder
26.5.2021  (#6)
Das klingt gut, danke für die Info.
Was heißt "zu hoch"? Hab in unseren Vorgaben keine maximale Gesamthöhe gefunden, nur eben "2 Vollgeschosse plus ausgebautes Dachgeschoss".

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
26.5.2021  (#7)

zitat..
GerneWieder schrieb: Was heißt "zu hoch"?

Am besten wär´s, wenn du zum Gemeindeamt/Bürgermeister (=Baubehörde 1. Instanz) gehst und dir die offiziellen Bebauungsauflagen geben lässt, nachdem´s ja keinen Bebauungsplan gibt.

Diese Auflagen können sehr individuell sein...die können dir sogar die Farbe vom Dach vorschreiben emoji

1
  •  GerneWieder
26.5.2021  (#8)
Ja, die Dachfarbe ist auch schon im Mail vom Bauamt erwähnt: "matte Dacheindeckung, neutrale Fassadenfarben". Passt aber eh für uns.
Danke, ihr Lieben! Werd mich wieder melden, wenn's News gibt.

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.5.2021  (#9)

zitat..
GerneWieder schrieb: Was heißt "zu hoch"?

Da gibt es im Burgenland wohl ein Gesetz dass das Gebäude nicht höher als 8 Meter gemessen vom mittleren Bezugsnivau sein darf ...oder so irgendwie. Bitte frag mich da nicht nach Details, das hat alles unser Planer für uns erledigt emoji
Für dich in der Steiermark ist das sowieso nicht relevant, da wird es andere Regeln geben.
Ich kann nur unterstreichen was @gdfde und @deirflu schon empfohlen haben: mach einen Termin mit dem Bauamtsleiter in deiner Gemeinde und lass dich beraten.


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.5.2021  (#10)

zitat..
tomsl schrieb:

──────
GerneWieder schrieb: Was heißt "zu hoch"?
──────

Da gibt es im Burgenland wohl ein Gesetz dass das Gebäude nicht höher als 8 Meter gemessen vom mittleren Bezugsnivau sein darf ...oder so irgendwie. Bitte frag mich da nicht nach Details, das hat alles unser Planer für uns erledigt

Für dich in der Steiermark ist das sowieso nicht relevant, da wird es andere Regeln geben.

Ich kann nur unterstreichen was @gdfde und @deirflu schon empfohlen haben: mach einen Termin mit dem Bauamtsleiter in deiner Gemeinde und lass dich beraten.

Das hat nicht mit dem Bundesland sondern mit dem Bebauungsplan der Gemeinde zu tun. Gemeinde fragen ist immer gut...

Bei uns sind es zB 9.5m. Die sind auch ausgereizt...

1
  •  deirflu
26.5.2021  (#11)

zitat..
tomsl schrieb:

Warum macht ihr dann nicht einfach 2 Vollgeschosse und ein Kaltdach drauf? Dann habt ihr keine Dachschrägen und erfüllt auch die Auflagen der Gemeinde.

Das wäre eine Lösung.

Walmdach kann man auch probieren, immer mehr Gemeinden lassen diese als Alternative zu Satteldächern zu. 




1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Grundstückserwerb/-erweiterung NÖ