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[NÖ] Nachweises ü. d. mögl. Einsatz hocheff. altern. Energiesysteme [NÖ]

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  •  Fadergeschmack
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.9.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Forum,
Wir sind gerade in der Bewilligungsphase unserer "Thermischen Sanierung + Fenstertausch" eines 1960er EFH. 
Gestern hatten wir einen Vororttermin mit Bauamtsleiterin, beratenden SV der Gemeinde, Bürgermeister und Nachbarn.
Grundsätzlich haben wir bei unseren BVH vor gehabt die Wärmeerzeugung (Gastherme BJ 2009) nicht anzugreifen. Wir wollen nur die Wärmeabgabe auf Heizestrich umbauen. Unsere Zukunftvision ist falls Budget übrigbleibt oder die Förderungen wieder anlaufen, dass dann ein Wechselt auf WP WP [Wärmepumpe] fällig wird.

Nun sind wir beim Vororttermin vom SV und BA-Leiterin auf den "Nachweises über den möglichen Einsatz hocheffizienter alternativer Energiesysteme" hingewiesen worden.
Uns wurde mitgeteilt, dass wir als "größere Renovierung" zählen. 

Lt. RIS NÖ BO § 4 Z 19:
Größere Renovierung: Renovierung eines konditionierten Gebäudes, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird;
Die 25% der Oberfläche werden defentiv erfüllt.
Bei der Abgrenzung 25% des Gebäudewertes bin ihc mir unsicher.
Bezieht sich dieser auf den Gebäudewert vor der Sanierung oder nach der Sanierung. Ich vermute mal auf vor der Sanierung und da hätte ich durch die Alterswertminderung kaum Chancen unter den 25% zu bleiben. 

Grundsätzlich wurde uns durch die Blume  geraten eine Wärmepumpe miteinzureichen oder z.B. eine PV aufs Dach zu schnallen. Zusätzlich der Hinweis dass wir diese ja auch erst später fertigstellen könnten.

Bei den Thema WP WP [Wärmepumpe] wurde gleich der direkte Nachbar sehr hellhörig und bekam Schnappatmung. Dieser Nachbar wird wegen der Luft-WP in 100 Meter Entfernung nachts wach gehalten und da müssen weitere Lärmquellen natürlich möglichst verhindert werden. Der SV schritt ein und erklärte das Luft-WPs heutzutage natürlich unhörbar sind.

Ich suche nun nach Ideen mit dieser Problematik umzugehen. Ich habe folgende kritische Punkte:
  • wenn ich die Wp mit in die Einreichung nehme wird der lärmsensible Nachbar so oft wie Möglich Einspruch einlegen
  • eine sofortige Ausführung einer WP WP [Wärmepumpe] ist Budgettechnisch nicht möglich.
  • da der Dachstuhl (Kehlbalkendach) vor circa 25 Jahre verschalt wurde ohne die einzelnen Elemete (Sparren, Kehlbalken, Mauerbakn) zu ertüchtigen, sehe ich von einer Ausführung einer PV-Anlage ab. Ich hätte maximal ein Gartenhaus mit 3x5m Dachfläche wo ich eine PV-Anlage raufschnallen könnte. Ich frag mich auch inwiefern ich der Gmeiende ein Balkonkraftwerk als PV-Anlage verkaufen könnte.
  • Was passiert wenn Teile der Einreichung später fertiggestellt werden oder nicht umgesetzt werden? Ich müsste bis Sommer 2026 wg. Befreiung der Eintragungsgebühr-Grundbuch in den Sanierungsobjekt gemeldet sein. Also brauch ich bis dahin eine Fertigstellungsmeldung ?!

Nächste Woche wäre ein Termin am Bauamt anberaumt und ich hätte bis dahin gern ein Überblick, wie das so in anderen Gemeinden gelöst wurde. 

Beste Grüße

  •  Krautla
17.9.2025 12:40  (#1)
OIB 6 Pkt. 5.1.1.
Bei Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen entsprechend der Gebäudekategorie 1 bis 12 muss die technische, ökologische, wirtschaftliche und rechtliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen, wie in Punkt 5.1.2 angeführt, sofern verfügbar, in Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden.

Dies bedeutet nicht, dass ein hocheffizientes alternatives Energiesystem zwingend erforderlich ist. Es muss lediglich wie oben angeführt in Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden. Als Begründung, warum kein hocheffizientes alternatives Energiesystem gewählt wurde, führe die derzeit nicht mögliche wirtschaftliche Realisierbarkeit an.

Siehe auch "Bautechnik Joure Fixe FAQs" Seite 80 --> https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Bautechnik-FAQs.html
"Eine Erklärung in der Baubeschreibung, dass die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit geprüft wurde, ist als Dokumentation ausreichend."

Aus baurechtlicher Sicht brauchst du dir wegen deinen Nachbar keine Sorgen machen was die WP WP [Wärmepumpe] betrifft - sämtliche Emissionen von Wohnnutzungen sind aus den subjektiv öffentlichen Rechten der Nachbarn ausgenommen. Hierzu zählen derzeit auch noch der Lärm einer WP WP [Wärmepumpe] oder eine Klimaanlage. Eine diesbezügliche Einwendung im Verfahren kann zwar eingebracht werden und ist entsprechend zu behandeln. Mangels Parteistellung hindert dies aber nicht die Erlassung des Bescheids und führt bei gegebenenfalls gleichlautenden zukünftigen Berufungen gegen den Bescheid lediglich zu deren Abweisung.

Ich würde denoch darauf achten das deine künftige WP WP [Wärmepumpe] laut zugehörigen Datenblatt die Lärmhöchstwerte (Schalldruckpegel in x Meter Abstand) gem. Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen an den Grundgrenzen der Nachbarn nicht überschreitet. VO -> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000661)

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  •  Fadergeschmack
17.9.2025 14:29  (#2)
Coole Sache mit den "Bautechnik Joure Fixe FAQ". Hatte die zwar schon paar mal wegen anderen Themen offen, aber in Bezug auf mein aktuelles Problem vergessen.
Na dann werd ich es mal die entsprechende Seite des JFx ausgedruckt mitnehmen und meinen ergänzenden Absatz zur Baubeschreibung vortragen. Hab es mir in etwa so gedacht:

zitat..
Die technische, ökologische, wirtschaftliche und rechtliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen wurde in Betracht gezogen und berücksichtigt. Aufgrund der derzeit nicht möglichen wirtschaftlichen Realisierbarkeit wird kein hocheffizientes alternatives Energiesystem gewählt.
Jedoch wurde als Nebenergebnis dieser Betrachtung entschieden das Wärmeabgabesystem auf einen zukünftigen Umstieg vorzubereiten. Das aktuelle Wärmeabgabesystem (Heizkörper) wird im Zuge der Thermischen Sanierung vollständig durch eine Flächenheizung (Fußbodenheizung) ersetzt. Diese Maßnahme soll einen zukünftigen Umstieg auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem begünstigen. Die Gründe dafür sind, dass wärmeabgabeseitig ein modernes Niedertemperatursystem geschaffen wird und dass bei einem späteren Umstieg keine Arbeiten im Wohnraum nötig sind, sondern nur noch im Heizraum bzw. in der Außenanlage .

Ich vermute mal, dass die Bauamtsleiterin + SV mit sich reden lassen und wir dann ggf. den ganzen oder nur Teile meine Entwurfsabsatzes oder eine Abwandlung davon in die Baubeschreibung übernehmen und sich die Sache damit hat. 
Werde auf jeden Fall berichten wie es ausgeht.

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