·gelöst· NÖ, Hanglage, Bebauungshöhe
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Mal vorweg: du hast einen Planer zum Erstellen deiner Einreichunterlagen! Es gehört zu seiner Pflicht als Professionist, dir einen solchen Einreichplan zu erstellen, der den baurechtlichen Vorgaben (hier: der zulässigen Gebäudehöhe) entspricht! Schon allein deine Wortwahl (...das Rest ist hinter dem Erdkörper versteckt) zeigt, dass du offensichtlich absoluter Laie bist - was allerdings überhaupt kein Vorwurf sein soll. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob es hier im Forum möglich ist bzw. welchen Aufwand es bedeutet, dir die Berechnungsmethode der Gebäudehöhe laut Bauordnung und vor allem das dabei wichtige und komplexe Thema des "Bezugsniveaus" von Grund auf so zu erklären, dass du imstande bist, die Erfüllung der zulässigen Gebäudehöhe selbst zu beurteilen. Weiters könnte hier auch das nicht ganz einfache Thema "Umhüllende" eine Rolle spielen, wodurch noch ein zusätzlicher Aspekt ins Spiel kommen könnte. Damit ICH dir sagen kann, ob deine Gebäudehöhe passt, bräuchte es allerdings wesentlich konkretere Angaben. |
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