Nicht eingefriedeter Parkplatz ein Muss? [NÖ]
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Da bist jetzt aber (zu) spät dran. "2-Wochenfrist für Berufung!!!!! Wo genau im Bescheid steht das? im "SPRUCH" bei den Auflagen? |
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Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu. Als Freunde von mir 2004 gebaut haben (ebenfalls in NÖ), war das auch schon so. Es geht bei der Regelung darum, dass möglichst wenige Autos auf der Straße stehen bleiben, die sonst den Verkehr, die Verkehrssicherheit, Schneeräumung, Straßenkehrung, Müllabfuhr etc. behindern. Es ist Aufgabe des Architekten, bei der Planung auf die Einhaltung der aktuellen Bauordnung zu achten und auch regelmäßige Änderungen/Ergänzungen dieser zu verfolgen und in die Planung einfließen zu lassen. Wenn er da gepfuscht hat, dann würde ich sehr vehement darauf pochen, dass er sämtlichen finanziellen Mehraufwand für Planänderungen oder gar Neueinreichung selber trägt. Die unnötig verplemperte Zeit und Verzögerung ist schon unangenehm genug für Euch. In Wirklichkeit ist diese Regelung doch eh viel besser so - Du ersparst Dir ein elektrisches Gartentor. Einfriedung einfach links und rechts der Einfahrt zum Carport führen, ggf. mit Gartentür. Sonst poste mal einen Planausschnitt, dann kann Dir leichter jemand Tipps dazu geben. |
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Haben wir bei Gemeinde gemacht, aber was genau und wieso und sowieso, wissen wir bis dato nicht 100%! Irgendwie sagt jeder was andres, und ich bin schön langsam angefressen, weil als Laie, der ich bin, wo man e schon schaut dass alles passt etc. und auch viel Geld rauspulvert,....hier a bissel in der Luft hängen gelassen wird. |
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Hmm ich weiß es auch nicht, allerdings der Bruder von meiner Lebensgefährtin hat vor ca 4 Jahren a FTH FTH [Fertigteilhaus] gebaut hier ist die Anordnung von Gebäuden ähnlich wie wir es geplant haben, ink. Carport etc. die mussten dies nicht machen, die sind sag ich mal Ortschaften weiter! Luftlinie vl 10 km. |
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Weil´s auch nicht im gesetz steht. Ist oft nur ein "individueller" Wunsch der Gemeinde (oder soll ich Willkühr sagen?) |
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Müsste dies dann nicht im Teilbebauungsplan im Detail geschrieben sein? Weil diesen haben wir ja bekommen nach dem Grundstückserwerb, und davon stand hier nichts. |
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WAs habt ihr gemacht? Berufung? Es geht nicht darum, wer was sagt, sondern, was steht im Spruch des Bescheides? Also dem Architekten ist da überhaupt kein "Hund" passiert (falls es nicht im Bebauungsplan stand). Habt ihr da im Textteil auch nachgelesen, oder nur den Plan angschaut? Im Bebauungsplan könnte man sowas natürlich schon regeln. |
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Okay, wieder was gelernt - ich bin selbstredend davon ausgegangen, dass so was innerhalb eines Bundeslandes einheitlich geregelt ist ... |
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Also bei uns stand/steht das ganz klar im textlichen Bebauungsplan: 5m Platz zur Straße. Praktischer Hintergrund: Sodass man in einem Zug von der Strasse auf sein Grund fahren kann, und nicht dort warten muss und die Strasse wohlmöglich blockiert, bis das Tor offen ist (was an manchen Ortsstellen natürlich Schwachsinn ist, im Großen und Ganzen aber ok). |
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- In der Bauordnung is es eh einheitlich geregelt - nämlich gar nicht. - In einem örtlichen Bebauungsplan kann man es natürlich individuell regeln - is auch ok. - Manche Gemeinden machen aber eigene Gesetze (ohne einem mit einem korrekten Verfahren verordneten Bebauungsplan) - und das ist nicht ok! |
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ALSO: Zu 1: Ja haben wir. Zu 2: Es steht dort: EInfahrt von Einfriedung ausgenommen auch kein elektrisches Tor. Zu 3: Wir haben einen schriftlichen Teilbebauungsplan natürlich erhalten, und hier steht davon kein Wort. |
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So Update zu dieser Sache. Nach ca. 3 Wochen haben wir endlich mal mit dem Sachverständigen reden können. Fakt ist: In allen Gemeinden wo er tätig ist, wird dies so gemacht, gesetzliche Regelung, bzw. gezielte Bauverordnung gibt es dazu nicht. Er meinte aber es wird voraussichtlich nächstes Jahr hier etwas kommen....!!! Wir hatten 2 Möglichkeiten: mit der Gemeinde und Sachverständigen streiten, da es dazu ja nichts schriftliches gibt, hätte Baustopp bedeutet und Verzögerung! Oder es akzeptieren und dementsprechend um planen. Haben uns für die leichtere schnellere Lösung entschieden, wollten auch nicht jetzt schon den Unmut auf uns ziehen. Haben jetzt die Einfriedung ohne Elektrisches Tor, und ohne Eingangstür geplant, Carport + Einfahrt bleibt frei, dahinter werden wir ein großes gutes Gartentürchen machen, die paar Tausender die wir uns durch das Tor etc ersparen, planen wir dafür jetzt gleich in eine Terrassenüberdeckung ein. Einreichplan brauchen wir zum Glück keinen geänderten einreichen, und der Bescheid wurde bereits vorige Woche vom Sachverständigen unterschrieben. |
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Wow ![]() Wir haben ebenfalls in NÖ gebaut - haben eine Doppelgarage direkt an der vorderen Gründstücksgrenze und keine weiteren Parkplätze. |
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War unser eigener Wunsch, falls Besuch kommt, und auf der rechten Seite wollten wir eine Zufahrt zum Garten, falls mal Bedarf ist, ermöglichen, daher wollen wir hier auch eher nur ein Preisgünstiges Zaunelement das schnell herausnehmbar ist machen :). |

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