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Nicht eingefriedeter Parkplatz ein Muss? [NÖ]

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  •  apollo00
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.4. - 24.4.2018
14 Antworten | 5 Autoren 14
14
Hallo,

folgende Situation:

Wir haben bei unserer Gemeinde (Bez. Tulln) den Einreichplan eingereicht, davor hatten wir der Gemeinde bereits einen Vorabplan zukommen lassen, wo es hies alles OK!

Haben vor ca. 2 Wochen einen Bescheid bekommen, wo aber jetzt zu lesen war, dass wir kein elektrisches Tor bauen, und die Einfahrt zu unserem Carport praktisch freibleibt, obwohl im Einreichplan ein Tor eingezeichnet war!
Nach Nachfrage bei Gemeinde (direkte Kontdaktdaten zum Sachverständigen leider nicht bekommen auch nach Nachfrage), wurde uns mittgeteilt dass dies damit zusammenhängt, dass wir einen uneingefriedeten Parkplatz haben müssen.

Das Grundstück wäre von uns ganz klassisch rundherum eingefriedet worden, auf der Straße mit einem schönen Aluzaun, elektrisches Einfahrtstor und Eingangstür.

Am Grundstück selber sind wir bereits bei der Planung mit Carport so weit nach hinten gerutscht, dass vor dem Carport (Doppelcarport) 2 Autos stehen können, und 2 Abstellplätze unterm Carport.
Auf der rechten Seite vom Haus könnten wir sehr leicht durch einen Umbau zu einem normalen Tor ebenfalls 1-2 Parkplätze ermöglichen, hier wurde von uns ein herausnehmbares Zaunelement mal fürs erste angedacht.

Ist natürlich für uns jetzt sehr ärgerlich, da wir die ganze Haus-Grundstücksplanung auf dies ausgerichtet haben, und jetzt auch bereits in Gesprächen und Angebotsverhandlungen für den Zaun sind.

Auf dem Teilbebauungsplan stand im übrigens nichts explizites, dass ein nicht eingefriedeter Parkplatz sein muss.

Unser Architekt meint auch dass ihm dies Neu wäre.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#1)

zitat..
apollo00 schrieb: Haben vor ca. 2 Wochen einen Bescheid bekommen,


Da bist jetzt aber (zu) spät dran. "2-Wochenfrist für Berufung!!!!!

Wo genau im Bescheid steht das? im "SPRUCH" bei den Auflagen?

1
  •  MissT
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#2)
Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu. Als Freunde von mir 2004 gebaut haben (ebenfalls in NÖ), war das auch schon so. Es geht bei der Regelung darum, dass möglichst wenige Autos auf der Straße stehen bleiben, die sonst den Verkehr, die Verkehrssicherheit, Schneeräumung, Straßenkehrung, Müllabfuhr etc. behindern. Es ist Aufgabe des Architekten, bei der Planung auf die Einhaltung der aktuellen Bauordnung zu achten und auch regelmäßige Änderungen/Ergänzungen dieser zu verfolgen und in die Planung einfließen zu lassen. Wenn er da gepfuscht hat, dann würde ich sehr vehement darauf pochen, dass er sämtlichen finanziellen Mehraufwand für Planänderungen oder gar Neueinreichung selber trägt. Die unnötig verplemperte Zeit und Verzögerung ist schon unangenehm genug für Euch.

In Wirklichkeit ist diese Regelung doch eh viel besser so - Du ersparst Dir ein elektrisches Gartentor. Einfriedung einfach links und rechts der Einfahrt zum Carport führen, ggf. mit Gartentür. Sonst poste mal einen Planausschnitt, dann kann Dir leichter jemand Tipps dazu geben.

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  •  apollo00
5.4.2018  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: Haben vor ca. 2 Wochen einen Bescheid bekommen,

Da bist jetzt aber (zu) spät dran. "2-Wochenfrist für Berufung!!!!!

Wo genau im Bescheid steht das? im "SPRUCH" bei den Auflagen?


Haben wir bei Gemeinde gemacht, aber was genau und wieso und sowieso, wissen wir bis dato nicht 100%! Irgendwie sagt jeder was andres, und ich bin schön langsam angefressen, weil als Laie, der ich bin, wo man e schon schaut dass alles passt etc. und auch viel Geld rauspulvert,....hier a bissel in der Luft hängen gelassen wird.

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  •  apollo00
5.4.2018  (#4)

zitat..
MissT schrieb: Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu. Als Freunde von mir 2004 gebaut haben (ebenfalls in NÖ), war das auch schon so. Es geht bei der Regelung darum, dass möglichst wenige Autos auf der Straße stehen bleiben, die sonst den Verkehr, die Verkehrssicherheit, Schneeräumung, Straßenkehrung, Müllabfuhr etc. behindern. Es ist Aufgabe des Architekten, bei der Planung auf die Einhaltung der aktuellen Bauordnung zu achten und auch regelmäßige Änderungen/Ergänzungen dieser zu verfolgen und in die Planung einfließen zu lassen. Wenn er da gepfuscht hat, dann würde ich sehr vehement darauf pochen, dass er sämtlichen finanziellen Mehraufwand für Planänderungen oder gar Neueinreichung selber trägt. Die unnötig verplemperte Zeit und Verzögerung ist schon unangenehm genug für Euch.

In Wirklichkeit ist diese Regelung doch eh viel besser so - Du ersparst Dir ein elektrisches Gartentor. Einfriedung einfach links und rechts der Einfahrt zum Carport führen, ggf. mit Gartentür. Sonst poste mal einen Planausschnitt, dann kann Dir leichter jemand Tipps dazu geben.


Hmm ich weiß es auch nicht, allerdings der Bruder von meiner Lebensgefährtin hat vor ca 4 Jahren a FTH FTH [Fertigteilhaus] gebaut hier ist die Anordnung von Gebäuden ähnlich wie wir es geplant haben, ink. Carport etc. die mussten dies nicht machen, die sind sag ich mal  Ortschaften weiter! Luftlinie vl 10 km.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#5)

zitat..
apollo00 schrieb: die mussten dies nicht machen


Weil´s auch nicht im gesetz steht. Ist oft nur ein "individueller" Wunsch der Gemeinde (oder soll ich Willkühr sagen?)

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  •  apollo00
5.4.2018  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: die mussten dies nicht machen

Weil´s auch nicht im gesetz steht. Ist oft nur ein "individueller" Wunsch der Gemeinde (oder soll ich Willkühr sagen?)


Müsste dies dann nicht im Teilbebauungsplan im Detail geschrieben sein?
Weil diesen haben wir ja bekommen nach dem Grundstückserwerb, und davon stand hier nichts.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#7)

zitat..
apollo00 schrieb: Haben wir bei Gemeinde gemacht,


WAs habt ihr gemacht? Berufung?

zitat..
apollo00 schrieb: Irgendwie sagt jeder was andres


Es geht nicht darum, wer was sagt, sondern, was steht im Spruch des Bescheides?

zitat..
MissT schrieb: Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu.


Also dem Architekten ist da überhaupt kein "Hund" passiert (falls es nicht im Bebauungsplan stand).

zitat..
apollo00 schrieb: Müsste dies dann nicht im Teilbebauungsplan im Detail geschrieben sein?


Habt ihr da im Textteil auch nachgelesen, oder nur den Plan angschaut? Im Bebauungsplan könnte man sowas natürlich schon regeln.


1
  •  MissT
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#8)
Okay, wieder was gelernt - ich bin selbstredend davon ausgegangen, dass so was innerhalb eines Bundeslandes einheitlich geregelt ist ...

1
  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
5.4.2018  (#9)
Also bei uns stand/steht das ganz klar  im textlichen Bebauungsplan: 5m Platz zur Straße. Praktischer Hintergrund: Sodass man in einem Zug von der Strasse auf sein Grund fahren kann, und nicht dort warten muss und die Strasse wohlmöglich blockiert, bis das Tor offen ist (was an manchen Ortsstellen natürlich Schwachsinn ist, im Großen und Ganzen aber ok).

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2018  (#10)

zitat..
MissT schrieb: dass so was innerhalb eines Bundeslandes einheitlich geregelt ist ...


- In der Bauordnung is es eh einheitlich geregelt - nämlich gar nicht.
- In einem örtlichen Bebauungsplan kann man es natürlich individuell regeln - is auch ok.
- Manche Gemeinden machen aber eigene Gesetze  (ohne einem mit einem korrekten Verfahren verordneten Bebauungsplan) -  und das ist nicht ok!

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  •  apollo00
9.4.2018  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb:

___________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: Haben wir bei Gemeinde gemacht,

WAs habt ihr gemacht? Berufung?

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Im Beitrag zitiert von apollo00: Irgendwie sagt jeder was andres

Es geht nicht darum, wer was sagt, sondern, was steht im Spruch des Bescheides?

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Im Beitrag zitiert von MissT: Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu.

Also dem Architekten ist da überhaupt kein "Hund" passiert (falls es nicht im Bebauungsplan stand).

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Im Beitrag zitiert von apollo00: Müsste dies dann nicht im Teilbebauungsplan im Detail geschrieben sein?

Habt ihr da im Textteil auch nachgelesen, oder nur den Plan angschaut? Im Bebauungsplan könnte man sowas natürlich schon regeln.


zitat..
Karl10 schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: Haben wir bei Gemeinde gemacht,

WAs habt ihr gemacht? Berufung?


__________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: Irgendwie sagt jeder was andres

Es geht nicht darum, wer was sagt, sondern, was steht im Spruch des Bescheides?


__________________
Im Beitrag zitiert von MissT: Also da ist eurem Architekten meiner Meinung nach aber schon ein ordentlicher Hund passiert. Das ist absolut nicht neu.

Also dem Architekten ist da überhaupt kein "Hund" passiert (falls es nicht im Bebauungsplan stand).



__________________
Im Beitrag zitiert von apollo00: Müsste dies dann nicht im Teilbebauungsplan im Detail geschrieben sein?

Habt ihr da im Textteil auch nachgelesen, oder nur den Plan angschaut? Im Bebauungsplan könnte man sowas natürlich schon regeln.


ALSO:

Zu 1: Ja haben wir.

Zu 2: Es steht dort: EInfahrt von Einfriedung ausgenommen auch kein elektrisches Tor.

Zu 3: Wir haben einen schriftlichen Teilbebauungsplan natürlich erhalten, und hier steht davon kein Wort.



1
  •  apollo00
23.4.2018  (#12)
So Update zu dieser Sache.

Nach ca. 3 Wochen haben wir endlich mal mit dem Sachverständigen reden können.

Fakt ist: In allen Gemeinden wo er tätig ist, wird dies so gemacht, gesetzliche Regelung, bzw. gezielte Bauverordnung gibt es dazu nicht. Er meinte aber es wird voraussichtlich nächstes Jahr hier etwas kommen....!!!

Wir hatten 2 Möglichkeiten: mit der Gemeinde und Sachverständigen streiten, da es dazu ja nichts schriftliches gibt, hätte Baustopp bedeutet und Verzögerung!
Oder es akzeptieren und dementsprechend um planen.

Haben uns für die leichtere schnellere Lösung entschieden, wollten auch nicht jetzt schon den Unmut auf uns ziehen.

Haben jetzt die Einfriedung ohne Elektrisches Tor, und ohne Eingangstür geplant, Carport + Einfahrt bleibt frei, dahinter werden wir ein großes gutes Gartentürchen machen, die paar Tausender die wir uns durch das Tor etc ersparen, planen wir dafür jetzt gleich in eine Terrassenüberdeckung ein.

Einreichplan brauchen wir zum Glück keinen geänderten einreichen, und der Bescheid wurde bereits vorige Woche vom Sachverständigen unterschrieben.

1
  •  MRu
  •   Gold-Award
23.4.2018  (#13)

zitat..
apollo00 schrieb: Am Grundstück selber sind wir bereits bei der Planung mit Carport so weit nach hinten gerutscht, dass vor dem Carport (Doppelcarport) 2 Autos stehen können, und 2 Abstellplätze unterm Carport.
Auf der rechten Seite vom Haus könnten wir sehr leicht durch einen Umbau zu einem normalen Tor ebenfalls 1-2 Parkplätze ermöglichen, hier wurde von uns ein herausnehmbares Zaunelement mal fürs erste angedacht.


Wow emoji.

Wir haben ebenfalls in NÖ gebaut - haben eine Doppelgarage direkt an der vorderen Gründstücksgrenze und keine weiteren Parkplätze.


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  •  apollo00
24.4.2018  (#14)

zitat..
MRu schrieb:

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Im Beitrag zitiert von apollo00: Am Grundstück selber sind wir bereits bei der Planung mit Carport so weit nach hinten gerutscht, dass vor dem Carport (Doppelcarport) 2 Autos stehen können, und 2 Abstellplätze unterm Carport.
Auf der rechten Seite vom Haus könnten wir sehr leicht durch einen Umbau zu einem normalen Tor ebenfalls 1-2 Parkplätze ermöglichen, hier wurde von uns ein herausnehmbares Zaunelement mal fürs erste angedacht.

Wow .

Wir haben ebenfalls in NÖ gebaut - haben eine Doppelgarage direkt an der vorderen Gründstücksgrenze und keine weiteren Parkplätze.


War unser eigener Wunsch, falls Besuch kommt, und auf der rechten Seite wollten wir eine Zufahrt zum Garten, falls mal Bedarf ist, ermöglichen, daher wollen wir hier auch eher nur ein Preisgünstiges Zaunelement das schnell herausnehmbar ist machen :).


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