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·gelöst· neue Grenzpunktvermessung trotz Eintragung Grenzkataster [T]

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  pudding
  •  [T]
  •  [Tirol]
28.10. - 30.10.2025
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo,
das von uns erworbene Grundstück ist im Grenzkataster eingetragen. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde mir von einem Vermesser mitgeteilt, dass man die Grenzpunkte neu vermessen und auch eine Grenzverhandlung durchführen müsse, da sich das Festpunktsystem verschoben habe (oder so ähnlich; ehrlicherweise habe ich es nicht ganz verstanden).
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass sich da in den vergangenen Jahren bei diesem Festpunktsystem tatsächlich irgendwas geändert hat. 

Mir kommt es halt irgendwie komisch vor, da Eintragung im Grenzkataster für mich "rechtsverbindliche Grenze" bedeutet.

Dieses Problem müssten ja eigentlich alle haben, die jetzt bauen wollen und ein Grundstück haben, das schon länger im Grenzkataster eingetragen ist. Ist von euch jemand auch mit sowas konfrontiert?

Ehrlicherweise wäre es mir noch egal, wenn er die Punkte neu vermisst - aber eine neue Grenzverhandlung würde vermutlich alles wieder verzögern.

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
28.10.2025  (#1)
Naja so egal wär mir das nicht, bei einem Vermesser sind ein paar Hundert bis Tausend € gleich mal weg 

Würde mich aber interessieren, ob es dafür wirklich eine Verhandlung braucht, wenn sich doch das Koordinatensystem, nicht aber die Position der Grenzpunkte ändert, bin auch bei dir, dachte mim Grenzkataster hab ich auf ewig Ruhe vor so einem Schwachsinn

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  •  pudding
29.10.2025  (#2)
vielleicht auch für andere interessant - ich habe etwas weiter recherchiert und noch einmal mit dem vermesser sowie dem vermessungsamt gesprochen.
erstaunlicherweise sind sich die beiden stellen da nicht ganz einig bzgl. der vorgehensweise.
das vermessungsamt sagt - es gehe da um berichtigungsverfahren, die in vielen gemeinden anhängig sind. mein grundstück ist davon unter anderem betroffen. mich persönlich betreffe das jedoch nicht bzw. müsse ich nichts unternehmen und es müsse auch kein vermesser für die einreichung noch einmal irgendwas vermessen. und eine grenzverhandlung wird dementsprechend auch nicht benötigt.
der vermesser hat da eine etwas differenzierte sichtweise. er müsse prüfen, ob sich im festpunktsystem für mein grundstück änderungen ergeben haben (hinsichtlich der größe der grundstücke ändert sich nichts - die lage im festpunktsystem könne sich jedoch ändern). wenn sich keine oder nur geringfügige änderungen ergeben, wird keine grenzverhandlung benötigt. wenn sich wesentliche änderungen ergeben, müsse eine grenzverhandlung stattfinden. einreichen könne ich aber trotzdem und für den fall, dass eine grenzverhandlung nötig wäre, könne die auch danach erfolgen.

ich hoffe, dass ich das alles richtig verstanden und zusammengefasst habe, da ich mit der vermessungsthematik halt einfach überhaupt nichts am hut habe.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
29.10.2025  (#3)
Naja einfach einreichen wird dann auch witzig, wennst in X Jahren zb einen Zubau machen willst geht das plötzlich nicht mehr, weil es sich mim Bauwich dann uU nicht mehr ausgeht

Das würde ich beim Einreichplan checken wie viel Sicherheitsspazi da drin ist 

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  •  pudding
30.10.2025 10:28  (#4)
die grundstücksgröße ändert sich nicht - nur die lage im festpunktfeld (so wurde es mir erklärt). wenn sich die grundstücksgröße nicht ändert, ändert sich auch der abstand zu den nachbarn nicht - das grundstück wird ja nicht kleiner oder größer. in tirol ist mindestabstand 4 meter bzw. das 0,6 fache des lotrechten abstandes. so gesehen kann es da eigentlich keine probleme geben - deswegen hätte es mich ja geärgert, wenn wir durch diese grenzverhandlung wieder viele wochen verloren hätten. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.10.2025 11:31  (#5)

zitat..
pudding schrieb: wenn sich die grundstücksgröße nicht ändert, ändert sich auch der abstand zu den nachbarn nicht - das grundstück wird ja nicht kleiner oder größer.

Naja, das kann man schon auch anders sehen. Es kann ja sein, dass sich das ganze Grundstück bei gleichbleibender Größe und identer Konfiguration ganz einfach verschiebt. In der Natur daher dann woanders liegt wie jetzt. Dann wird auch der neue Grenzabstand eines bereits bestehenden Gebäudes ein anderer, auch wenn die Grundstücksgröße gleich bleibt. 

Vielleicht kannst du aus diesem Werk was herauslesen. Beachte insbesondere die Seiten 3 bis 7. Mir ist das jetzt aber zu aufwändig, mich da durchzuackern...
https://repositum.tuwien.at/retrieve/2657




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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
30.10.2025 13:10  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..
pudding schrieb: wenn sich die grundstücksgröße nicht ändert, ändert sich auch der abstand zu den nachbarn nicht - das grundstück wird ja nicht kleiner oder größer.
───────────────

Naja, das kann man schon auch anders sehen. Es kann ja sein, dass sich das ganze Grundstück bei gleichbleibender Größe und identer Konfiguration ganz einfach verschiebt. In der Natur daher dann woanders liegt wie jetzt. Dann wird auch der neue Grenzabstand eines bereits bestehenden Gebäudes ein anderer, auch wenn die Grundstücksgröße gleich bleibt. 

Vielleicht kannst du aus diesem Werk was herauslesen. Beachte insbesondere die Seiten 3 bis 7. Mir ist das jetzt aber zu aufwändig, mich da durchzuackern...
https://repositum.tuwien.at/retrieve/2657

Ja genau das meinte ich

Außer du machst einen auf Patrick "Wieso nehmen wir nicht einfach Bikini Bottom und schieben es da rüber" 😂😂😂


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