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Neubau – Erfahrungen mit Versicherungsschutz bei Bauschäden /Baumängel

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  •  BudgetBuilder
3.10. - 12.10.2025
17 Antworten | 6 Autoren 17
17
Hallo zusammen,
wir sind derzeit in der Abwicklung des Kaufs eines Grundstücks mit Altbestand. In den Altbestand ziehen wir vorübergehend ein, um Mietkosten zu sparen. Mittelfristig ist allerdings ein Neubau geplant.
Im Zuge der Vorbereitung stellt sich für uns die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz rund um den Bau. Wir überlegen daher, ob es Versicherer gibt, die beim Neubau auch Bauschäden oder Schäden durch mangelhafte Ausführung absichern und im Ernstfall tatsächlich leisten.
Unsere Fragen an die Runde:
  • Gibt es Versicherer, die solche Risiken abdecken?
  • Hat jemand schon einen konkreten Schadenfall gehabt, bei dem die Versicherung auch wirklich gezahlt hat?
  • Worauf sollte man beim Abschluss achten (Deckungsumfang, Ausschlüsse, Kombination verschiedener Versicherungen)?
Da wir ohnehin jetzt eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung benötigen, wäre es für uns naheliegend, diese gleich bei einem Anbieter abzuschließen, bei dem wir perspektivisch auch für den Neubau bestmöglich abgesichert sind – sei es über Privathaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Rechtsschutz oder Bauwesenversicherung.

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.10.2025  (#1)
Vielleicht hilft dir der Thread ein wenig:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629

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  •  BudgetBuilder
3.10.2025  (#2)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Vielleicht hilft dir der Thread ein wenig:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629

Danke dir für deine Rückmeldung – das hilft uns schon sehr weiter!
So wie ich das jetzt herauslese, brauchen wir in unserem Fall wahrscheinlich vor allem eine Bauwesenversicherung, richtig?
Kennst du zufällig Anbieter, die das aktuell in Österreich tatsächlich anbieten? Und hast du vielleicht schon konkrete Schadenfälle erlebt oder aus dem Umfeld mitbekommen, wo die Versicherung auch tatsächlich bezahlt hat?
Wir sind nämlich gerade in der Monatsfrist: entweder wir übernehmen die bestehende bei der Wiener Städtischen – oder kündigen jetzt und wechseln. Der Vertreter der Wiener Städtischen war sehr nett und kompetent, hat aber gleich gesagt, dass er uns das nicht anbieten kann.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#3)
Gerne.
So wie du es beschreibst, sollte die BW dein gesuchtes Produkt sein.
Warum sie dir dein VV nicht versichert, wundert mich, die Städtische sollte diese im Produktportfolio anbieten können.  Vielleicht kennt er sich aber auch zu wenig aus.

Natürlich hatte ich schon Schadensfälle, vom Glasbruch über Niederschlagswässer usw.
Eine grundsätzliche Aussage, ob der jeweilige eingereichte Schaden gedeckt ist oder nicht, kann nicht getroffen werden, da es immer zu einer individuellen Prüfung im Anlassfall kommt.
Die Schadensabteilung obliegt dann die Entscheidung lt. Bedingungswerk.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
4.10.2025  (#4)
Wird das nicht immer ein Hickhack mit den ausführenden Handwerkern sein ? Logisch wird die Versicherung auf deren Haftung verweisen. 
Ich würde meinen, wenn ihr hier auf Nummer sicher gehen wollt 1. keine Eigenleistung erbringen, weil darauf reden sich sowohl Handwerker als auch Versicherer sehr gerne als Erstes raus wenn man da als Laie was angreift, und 2. eine Bauaufsicht durch einen Bausachverständigen machen lassen. Die dokumentieren bzw rügen halt fehlerhafte Ausführungen gleich und man hat durch fachmännische Dokumentation und Argumentation viel bessere Karten im Schadensfall.

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  •  BudgetBuilder
4.10.2025  (#5)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Gerne.
So wie du es beschreibst, sollte die BW dein gesuchtes Produkt sein.
Warum sie dir dein VV nicht versichert, wundert mich, die Städtische sollte diese im Produktportfolio anbieten können.  Vielleicht kennt er sich aber auch zu wenig aus.

Natürlich hatte ich schon Schadensfälle, vom Glasbruch über Niederschlagswässer usw.
Eine grundsätzliche Aussage, ob der jeweilige eingereichte Schaden gedeckt ist oder nicht, kann nicht getroffen werden, da es immer zu einer individuellen Prüfung im Anlassfall kommt.
Die Schadensabteilung obliegt dann die Entscheidung lt. Bedingungswerk.

 

zitat..
melly210 schrieb:

Wird das nicht immer ein Hickhack mit den ausführenden Handwerkern sein ? Logisch wird die Versicherung auf deren Haftung verweisen. 
Ich würde meinen, wenn ihr hier auf Nummer sicher gehen wollt 1. keine Eigenleistung erbringen, weil darauf reden sich sowohl Handwerker als auch Versicherer sehr gerne als Erstes raus wenn man da als Laie was angreift, und 2. eine Bauaufsicht durch einen Bausachverständigen machen lassen. Die dokumentieren bzw rügen halt fehlerhafte Ausführungen gleich und man hat durch fachmännische Dokumentation und Argumentation viel bessere Karten im Schadensfall.

Danke euch beiden für die Inputs! 🙏
Speeeedcat: spannend, dass du schon einige Schadensfälle hattest – genau solche Erfahrungen helfen uns weiter.
Melly210: den Tipp mit „keine Eigenleistungen“ nehmen wir uns fix zu Herzen – wobei wir je nach Budget wohl doch einiges selbst machen müssen. Dann macht eine Versicherung wahrscheinlich eh keinen Sinn, weil die im Schadensfall genau darauf verweisen würden.
Was uns aber noch beschäftigt: falls die Baufirma insolvent geht, kann man sich dagegen überhaupt irgendwie absichern? Oder ist das schlicht ein Risiko, das man tragen muss?
 


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
5.10.2025  (#6)
Die Insolvenz würde ich nicht versichern, sondern Zahlungskonditionen vereinbaren 

Ich zahle bspw nach erbrachter Leistung, sprich Bopla + Ziegel EG geliefert, Rechnung kommt und ich zahle

Damit hab ich kein Risiko und Baumängel sind auch relativ, wennst fast alles selbst machst oder mit hilfst bekommst eh mit, wenn was komisch ist bzw benutze ich die Maurer auch zur Kontrolle und wenn's ganz kritische Arbeit ist die man sich nicht zutraut lässt man's eben machen

Sprich es ist mMn wichtiger einen verlässlichen Baumeister zu bekommen, sollte dir was komisch vorkommen gibt's ja das Forum zum vorher fragen, oder zum bewerten des IST Standes 

Ansonsten würde ich gleich einen GU nehmen + SV mit regelmäßigen Kontrollen, muss man sich hald leisten können/wollen

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  •  BudgetBuilder
5.10.2025  (#7)
Ja, das mit den Zahlungskonditionen ist sicher der beste Weg, wenn’s geht.
Ein Freund von mir hatte vor rund 3 Jahren auch Ratenzahlung vereinbart, aber weil zu Corona-Zeiten alles so unkalkulierbar war, hat er schon rund 100.000 € für vermeintliches Bewährungseisen, Aushub + Keller angezahlt.
Am Ende war aber nur der Aushub und das Streifenfundament für die Bodenplatte gemacht – das Bewehrungseisen war dann auch nicht mehr vorhanden, und kurz darauf kam die Insolvenz.
Und wie man so schön sagt: einen Nackten kann man leider nicht ausziehen.
 
Im Endeffekt muss man eh mit dem Risiko leben.
Aber weiß jemand, ob man sich gegen sowas überhaupt irgendwie versicherungstechnisch absichern kann?
Würde mich echt interessieren – natürlich nur, solange die Prämie nicht völlig ausufert


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  •  melly210
  •   Gold-Award
5.10.2025  (#8)
@BudgetBuilder ich denk da bräuchtest wohl eine Rechtschutzversicherung, mit der könntest dann versuchen das irgendwie einzuklagen. 

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  •  BudgetBuilder
5.10.2025  (#9)

zitat..
melly210 schrieb:

@BudgetBuilder ich denk da bräuchtest wohl eine Rechtschutzversicherung, mit der könntest dann versuchen das irgendwie einzuklagen.

Hab ich tatsächlich schon angefragt. Sowohl bei der Niederösterreichischen als auch beim Vertreter der Wiener Städtischen wurde mir gesagt, dass sie mir kein passendes Produkt anbieten können, weil am Bau einfach zu viel passiert und sich das für die Versicherung nicht rentiert.
Möglicherweise hat die Konkurrenz da was im Programm, aber erfahrungsgemäß ist es ja so, dass sobald man die Rechtsschutz wirklich in Anspruch nimmt, entweder gleich die Polizze gekündigt wird oder im Kleingedruckten genau der Fall, den man braucht, dann nicht gedeckt ist.
Hast du vielleicht eine Empfehlung, welche Rechtsschutzversicherung sowas (also den Bereich Bauen) wirklich abdeckt?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2025  (#10)
Es gibt in Ö keine RS-Versicherungen, die Schäden im Rahmen baulicher oder planerischer Tätigkeiten abdeckt.
Die Streitwert müsste dementsprechend hoch ausfallen (bis zum Projektwert). Die Prämiehöhe dazu wäre kundenseitig nicht tragbar.

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  •  BudgetBuilder
6.10.2025  (#11)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Es gibt in Ö keine RS-Versicherungen, die Schäden im Rahmen baulicher oder planerischer Tätigkeiten abdeckt.
Die Streitwert müsste dementsprechend hoch ausfallen (bis zum Projektwert). Die Prämiehöhe dazu wäre kundenseitig nicht tragbar.

Danke dir für die Antwort!
Schon arg eigentlich, dass es da keine Lösung gibt – die Nachfrage wär ja definitiv da.
Bekannte haben mir erzählt, dass es das angeblich bei der Zürich Versicherung geben soll, aber ich hab online bisher auch keinen passenden Vertrag bzw. das Kleingedruckte dazu gefunden.

https://www.zurich.at/blog/zuhause/hausbau-richtige-versicherung

Wenn man auf „Prämie berechnen“ klickt, kommt bei mir nur eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung, aber keine Rechtsschutz mit Baubezug.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.10.2025  (#12)
Bitte gerne.

zitat..
BudgetBuilder schrieb: Wenn man auf „Prämie berechnen“ klickt, kommt bei mir nur eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung, aber keine Rechtsschutz mit Baubezug.

Weil es eine solche auch nicht gibt.


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  •  berhan
  •   Gold-Award
6.10.2025  (#13)

zitat..
speeeedcat schrieb: Weil es eine solche auch nicht gibt.

Nicht gibt, würde ich nicht behaupten, der Streitwert ist halt sehr begrenzt. Bei der Arag sind es jetzt 10K, bei der Ergo auch in diesem Bereich.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.10.2025  (#14)
Der Streitwert im Bausektor ist halt meist viel höher anzusetzen, als Beispiel Dach, Baumeister, Fassade usw.
Somit sind Schäden an dem Gewerk, dessen SW höher als die z.B. versicherten 10K sind, deckungsseitig ziemlich sicher auszuschließen.

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  •  BudgetBuilder
6.10.2025  (#15)

zitat..
berhan schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: Weil es eine solche auch nicht gibt.
───────────────

Nicht gibt, würde ich nicht behaupten, der Streitwert ist halt sehr begrenzt. Bei der Arag sind es jetzt 10K, bei der Ergo auch in diesem Bereich.

Wie wäre das dann z. B., wenn man mit 50er Ziegeln baut und sich nachher herausstellt, dass dadurch Wärmebrücken entstehen und der ganze Rohbau neu gemacht werden müsste?
Sagen wir, der Rohbau kostet rund 200.000 €, dann würde das gar nicht übernommen werden, oder?
Also könnte man das in so einem Fall auch nicht einklagen, selbst wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat – oder zahlen die dann zumindest die Verfahrenskosten bis z. B. 10.000 €?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.10.2025  (#16)

zitat..
BudgetBuilder schrieb: Wie wäre das dann z. B., wenn man mit 50er Ziegeln baut und sich nachher herausstellt, dass dadurch Wärmebrücken entstehen und der ganze Rohbau neu gemacht werden müsste?
Sagen wir, der Rohbau kostet rund 200.000 €, dann würde das gar nicht übernommen werden, oder?

So würde ich das sehen, weil der SW bei 200K liegt.


zitat..
BudgetBuilder schrieb: Also könnte man das in so einem Fall auch nicht einklagen, selbst wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat – oder zahlen die dann zumindest die Verfahrenskosten bis z. B. 10.000 €?

Siehe oben.




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  •  Daniel2301
12.10.2025  (#17)
Hallo,

bei der Arag werden die Kosten bis maximal 10.000 übernommen.

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (Art. 22.A.2.5. ARB)
Abweichend von Art. 7.1.6.1. ARB besteht innerhalb von drei Jahren ab Versicherungsbeginn
Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall in ursächlichem Zusammenhang mit der
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem „Bauherrnrisiko“ (= Werkverträge des
Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen im Sinne des Art. 22.A.2.5. ARB im
Zusammenhang mit der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die zu eigenen Wohnzwecken (selbstgenutztes Wohnobjekt) genutzt werden oder werden sollen).
Die sonstigen Bestimmungen des Art. 7.1.6. ARB (Art. 7.1.6.2. ARB: Planung von Maßnahmen
und Art. 7.1.6.3. ARB: Finanzierung des Bauvorhabens und der Planung einschließlich des
Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert. Diese
Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Drei-Jahresperioden.
Gemäß Art. 6.7.2. ARB werden Kosten bis max. € 10.000,00 pro Versicherungsfall übernommen.
Abweichend von Art. 4.3. ARB besteht Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen österreichischen Gerichtes gegeben ist oder gegeben wäre, würde ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden.

lg

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Hallo Daniel2301, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.


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