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Neubau Bauträger (Wien) - Ombudsmann für Anrainer/Nachbarn? [W]

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  •  Pala
  •  [W]
  •  [Wien]
3.6. - 11.6.2019
7 Antworten | 6 Autoren 7
7
Hallo,
ein bekannter Bauträger (G.....t) baut demnächst bei uns im 22. Bezirk in der Bauklasse I (= Bauhöhe max 9 m) einen 5stöckigen Wohnblock (16,5 m, die letzten 3 Geschoße mit Terrassen fallen unter "Dach"). Baupolizei hat das so akzeptiert. Wisst ihr vielleicht, wohin man sich als Anrainer wenden kann, wenn es um  Entscheidungen der Baubehörde geht? In der Gegend gibt es max. Reihenhäuser und nun darf man nach der neuen Interpretation plötzlich 16,5 m hoch bauen, Seite 9 unten: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/gebaeudehoehenberechnung.pdf
Als wir vor einigen Jahren selber bauten, ging bei den Behörden eigentlich alles recht problemlos und es gab genug Infos und Ansprechpersonen bzgl. Bau. Nur als Anrainer/Nachbar hat man anscheinend in Wien keine Ansprechperson bei den Behörden?! Vielleicht habt ihr ja eine Idee, Tipp ... ?!

Danke schon mal :)

  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
4.6.2019  (#1)
Hallo
Generell gibt es Sprechstunden bei der Baupolizei, wo man sich Beraten und Informieren lassen kann. Zumindest solltest Du dort die genaue Begründung erfahren, warum der geplante Wohnblock so genehmigt wird.
Wenn ihr als Anrainer Mitglieder in einem Siedlerverein seid, dann könnt ihr über den Verein kostenlose Rechtsberatung für solche Anliegen bekommen, siehe
https://www.siedlerverein.at/c10c1/Ihr_Nutzen/Beratungen.aspx
mfg
Sektionschef

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
10.6.2019  (#2)
oder an die volksanwaltschaft ,würde nur abwarten bis die neubesetzung durch ist, oder die Krone.
ist es bei dir hart oder glorit?

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  •  Pala
11.6.2019  (#3)
Glorit. Danke für den Tipp. Wieso würdest du die Neubesetzung abwarten?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#4)
Also vor Volksanwalt und Kronen Zeitung würd ich nochmal den Sachverhalt einschließlich Rechtslage exakt abklären. Möglich ist natürlich alles, aber eine derart krasse Gesetzwidrigkeit durch die Baubehörde kann ich mir nicht vorstellen. Weder in Richtung absichtliches Missachten, noch in Richtung unabsichtliches Übersehen.

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  •  ProjectX
11.6.2019  (#5)

zitat..
Pala schrieb: Bauklasse I (= Bauhöhe max 9 m) einen 5stöckigen Wohnblock (16,5 m, die letzten 3 Geschoße mit Terrassen fallen unter "Dach")

Die 16,5m (9+7,5) werden sich auf den "obersten Abschluss des Gebäudes" beziehen, nehme ich einmal an. Also die max. Höhe des Gebäudes (Firsthöhe) mit der man die zulässige Gebäudehöhe bis zu 7,5m überschreiten darf (Wien).  
Sind die obersten Geschoße zurückversetzt oder mit durchgehender Dachschräge? 
Dann würden diese, je nach dem wie weit diese zurückersetzt sind/wie steil das Dach ist, nämlich nur geringfügig oder sogar sogar garnicht zur Gebäudehöhe zählen. 




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#6)
Richtig, ProjectX!
Bin mit Wien nicht so bewandert, aber eine Regelung für zurückgesetzte Geschoße wirds wohl auch in Wien geben.....

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  •  Hobbyplaner
11.6.2019  (#7)
Besucht die Homepage der besagten Firma >Wohnungen im Bau bzw. Planung. Da kann man ahnen wie's aussehen wird. Vermutlich ein UG, EG, OG und 2 DG's und alles wird legal sein.

Mehrere ähnliche Häuser stehen eh schon im 22.).....

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