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Nachbars Gartenmauer auf eigenem Grund [OÖ]

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  •  moadani
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
24.5. - 31.5.2016
20 Antworten 20
20
Hallo,

beim Neuvermessen unserer Grundstücksgrenzen wurde eben festgestellt, dass die neue schöne Betonmauer vom Nachbar nicht auf seinem Grundstück steht sondern mit ziemlich genau der ganzen Breite von 25cm und einer Länge von ca. 33m auf unser Grundstück gestellt wurde. Was macht man in so einem Fall normalerweise?
Prinzipiell find ich das ja nicht so schlimm, weil der Abstand dort zum geplanten Haus sowieso ausreichend Groß ist. Aber ich will auch nicht nichts sagen, weil sonst die Sache irgendwann vielleicht verjährt?

LG

  •  flomax
  •   Silber-Award
24.5.2016  (#1)
die "rechtlichen" möglichkeiten wird dir ja der geometer gleich gesagt haben, oder?
ich würd mitn nachbarn sprechen, entweder er kauft dir auf seine kosten den streifen ab samt sämtlicher anfallenden kosten, oder ihr stellt einen schrieb auf der beinhaltet wie ihr euch das vorstellt ( ihr könnt sie jederzeit abbrechen, verändern, kein rechtsanspruch auf die fläche, etc. etc. )
ist das grundstück im grenzkataster? dann kann er es rechtlich nämlich auch nicht ersitzen...
mfg

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  •  moadani
24.5.2016  (#2)
Leider hat mich der Geometer nicht über die rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt und das Grundstück ist nicht im Grenzkataster.

Ich hab mal wo gelesen, dass ein Bauwerk automatisch dem Grundstücksbesitzer gehört, egal wer es errichtet. Ist das so?



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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
24.5.2016  (#3)
Im grunde genommen hast du recht, wessen grund dessen bauwerk, unabhängig davon wers errichtet hat. Bei dir ist nur jetzt der grenzverlauf strittig, und da er nicht im neuen, sondern im alten grundsteuerkataster (heisst der wirklich so?) aus kaisers zeiten vermerkt ist, müsste dieser verhandelt werden.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.5.2016  (#4)

zitat..
moadani schrieb: und das Grundstück ist nicht im Grenzkataster.

ich dachte alle Vermessungen landen automatisch im kataster, sonst macht das ja eh kein Sinn, also frag ihn nochmal deutlich, warum es nicht im Kataster landet.

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  •  moadani
24.5.2016  (#5)

zitat..
MinMax schrieb: ich dachte alle Vermessungen landen automatisch im kataster, sonst macht das ja eh kein Sinn, also frag ihn nochmal deutlich, warum es nicht im Kataster landet.


Du hast Recht. War ein Missverständnis meinerseits. Also das Grundstück ist schon im Grenzkataster.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.5.2016  (#6)

zitat..
moadani schrieb: Ich hab mal wo gelesen, dass ein Bauwerk automatisch dem Grundstücksbesitzer gehört, egal wer es errichtet. Ist das so?

NEIN!

zitat..
thomasdoe schrieb: Im grunde genommen hast du recht, wessen grund dessen bauwerk, unabhängig davon wers errichtet hat

Wie zuvor: NEIN!

zitat..
MinMax schrieb: ich dachte alle Vermessungen landen automatisch im kataster,

NEIN!
Also da stimmt einiges nicht zusammen!
Fragen:
- war das Grundstück schon vor der Vermessung im Grenzkataster??
- wenn nein: war die Vermessung eine "Grenzverhandlung"? nur mit einer solchen kann eine Vermessung letztlich auch zu einer Aufnahme in den Grenzkataster führen.
- oder war es - was ich stark vermute - eine einfache Grenzfeststellung, die moadani in Auftrag gegeben hat, weil er wissen wollte, wo seine Grenzen in der NAtur sind? Bei einer solchen Grenzfeststellung kommt der Geometer, markiert in der NAtur die Grenzpunkte (nach den für ihn verfügbaren Unterlagen) und geht wieder (drum hat er auch nichts zur MAuer gesagt - ist bei der einfachen Grenzfeststellung auch gar nicht seine Aufgabe). Eine solche Grenzfeststellung führt jedenfalls NICHT zur Aufnhame in den Grenzkataster!

Also nochmal die erste, entscheidende Frage: Ist das Grundstück bereits im Grenzkataster oder nicht? Und wenn ja: woher weißt du das???
Solange das nicht eindeutig geklärt ist, macht eine Antwort auf die weitere Vorgnagsweise bzw. die weiteren Konsequenzen keinen Sinn bzw. ist gar nicht möglich!



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  •  mjay
25.5.2016  (#7)
Habe genau das gleiche Problem.
Vom Nachbar die Mauer ist hinten einen halben Meter auf meinem Grundstück.
Der Vermesser hat gemeint es gibt die Möglichkeit der kleinen Grenzkorrektur,
oder er muss du Mauer wegmachen. Noch haben wir nichts gemacht!

2016/2016052543666.JPG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#8)

zitat..
mjay schrieb: es gibt die Möglichkeit der kleinen Grenzkorrektur,

Damit meint er vermutlich ein Verfahren nach § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz. Da kann der Geometer bzw. dann das Vermessungsamt im Verhältnis zum Restgrundstück geringwertige Teilflächen an einen anderen Eigentümer übertragen, ohne dass es dazu eines gesonderten Vertrages bedarf. Man spart also Notarkosten für einen Vertrag.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
25.5.2016  (#9)
@karl: nach meinem verständnis sind bauwerkseigentümer und grundeigentümer nur dann unterschiedlich wenn grundbücherlich ein baurecht besteht? Vielleicht könntest mir da ein wenig nachhilfe geben?

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  •  moadani
25.5.2016  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Fragen:- war das Grundstück schon vor der Vermessung im Grenzkataster??- wenn nein: war die Vermessung eine "Grenzverhandlung"? nur mit einer solchen kann eine Vermessung letztlich auch zu einer Aufnahme in den Grenzkataster führen.- oder war es - was ich stark vermute - eine einfache Grenzfeststellung, die moadani in Auftrag gegeben hat, weil er wissen wollte, wo seine Grenzen in der NAtur sind? Bei einer solchen Grenzfeststellung kommt der Geometer, markiert in der NAtur die Grenzpunkte (nach den für ihn verfügbaren Unterlagen) und geht wieder (drum hat er auch nichts zur MAuer gesagt - ist bei der einfachen Grenzfeststellung auch gar nicht seine Aufgabe). Eine solche Grenzfeststellung führt jedenfalls NICHT zur Aufnhame in den Grenzkataster!Also nochmal die erste, entscheidende Frage: Ist das Grundstück bereits im Grenzkataster oder nicht? Und wenn ja: woher weißt du das???Solange das nicht eindeutig geklärt ist, macht eine Antwort auf die weitere Vorgnagsweise bzw. die weiteren Konsequenzen keinen Sinn bzw. ist gar nicht möglich!


Genau, der Geometer hat die Grenzpunkte neu markiert. Es wurde also wie du sagst eine Grenzfeststellung gemacht.

Vor einigen Jahren musste der Vorbesitzer einen Teil des Grundstücks an die Gemeinde abtreten. Ich denke spätenstens bei dieser Neuvermessung ist das Gundstück im Grenzkataster gelandet. Aber mit 100%iger Sicherheit weiß ich es nicht. Kann man das beim Vermessungsamt erfragen?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Also nochmal die erste, entscheidende Frage: Ist das Grundstück bereits im Grenzkataster oder nicht? Und wenn ja: woher weißt du das???


das ist ganz leicht festzustellen: die Grundstücke sind dann im Kataster wenn die Grundstücksnummern unterstrichen ist, ohne Unterstrich = keine Eintragung im Kataster. Schau einfach in den Bebauungsplan nach.


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  •  moadani
25.5.2016  (#12)
Danke für den Hinweis MinMax.
Ich hab gerade nachgeschaut. Die Grundstücksnummer ist nicht untersteichen und das Grundstück ist demnach NICHT im Grenzkataster.
Heißt das also, dass der Nachbar die Fläche ersitzen könnte?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#13)

zitat..
MinMax schrieb: Schau einfach in den Bebauungsplan nach.

Achtung: der Bebauungsplan ist nicht aktuell. Du musst in den aktuellen Kataster schauen!!!

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  •  moadani
25.5.2016  (#14)
So, im Grundbuch ist neben meiner Grundstücksnummer kein "G" vermerkt. Auch auf allen aktuellen Plänen und im Doris ist meine Grundstücksnummer nicht unterstrichen (einige der Grundstücke in der Umgebung schon).

Damit würd ich nun definitiv sagen, dass das Grundstück nicht im Grenzkataster ist.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#15)
Ich empfehle jedem, sein Grundstück in den digitalen Grenzkataster eintragen zu lassen - was da mal drin ist das "pickt".

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#16)
@thomasdoe
ein superädifikat ist ein Bauwerk auf fremdem Grund. Bei dessen Errichtung wird das nirgendwo eingetragen. Erst beim ersten Eigentümerwechsel (kauf, Schenkung. ....irgendwann vielleicht) wird die Urkunde darüber im Grundbuch "Hinterlegt" - ist aber keine Eintragung! !
Ein Baurecht ist im Grundbuch eingetragen. Aber nicht jeder Bau auf fremdem Grund ist ein Baurecht! !

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
26.5.2016  (#17)

zitat..
MinMax schrieb: das ist ganz leicht festzustellen: die Grundstücke sind dann im Kataster wenn die Grundstücksnummern unterstrichen ist, ohne Unterstrich = keine Eintragung im Kataster. Schau einfach in den Bebauungsplan nach


Kann man diesen im NÖ Karte anschauen? Vor 2 Jahren ein Grundstück samt Haus verkauft und neu vermessen und vermarket. Der Geometer hat auch die Nachbarn dazu geladen zur Grenzfeststellung. Und auch gesagt, das ist jetzt definitiv im Grenzkataster eingetragen. In Streulagen sind ja die Grenzen nicht immer genau zum definieren. In der NÖ Karte wo die Grundstücke samt Nummern vermerkt sind, kann ich nichts Unterstrichenes sehen, oder gibt es da noch eine Karte zum anklicken? Habe verschiedene Karten gefunden, aber definitiv Bebauungspläne keine!

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  •  brink
26.5.2016  (#18)
Wir haben grundstück vermessen lassen und auch in den grenzkataster eintragen lassen inkl davor erfolgter bauverhandlung. Bei zwei nachbarn war 0,5-1,5m streifen noch zu uns gehörend. Einer wusste von der situation, der andere nicht. Jedenfallls wollte keiner extra kosten wegen grundbuchsänderungen, also haben alle akzeptiert.
Ob das grundstück im grenzkataster ist, kann man im grundbuchsauszug sehen. Bei mir nö, tulln, ist es im A1 abschnitt die zweite spalte neben der grundstücksnummer. G - im grenzkataster. Ohne G nur steuerkataster.
Es ist immer empfehlenswert das grundstück in den grenzkataster einzutragen, danach können die nachbarn nicht mehr zu gericht gehen und irgendwas erstreiten.
auf http://atlas.noe.gv.at/ wenn man sich die grundstücksnummern anzeigen lässt, sieht man unter der grundstücksnummer 3 punkte. es scheint, das bedeutet, das grundstück ist im grunzkataster eingetragen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.5.2016  (#19)
Nochmal:
Grundbuch - nicht aktuell, nicht verbindlich
Bebauungsplan -nicht aktuell nicht verbindlich
NÖ Atlas - wird nur einmal pro Jahr aktualisiert, nicht verbindlich

Einzige richtige Quelle: Kataster bei der vermessungsbehörde (Vermessungsamt)

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  •  moadani
31.5.2016  (#20)
Mein Grundstück ist definitiv nicht im Grenzkataster.
Was kann oder sollte ich also tun wegen der Mauer?

Der Nachbar muss mir auf jeden Fall mal bestätigen, dass er weiß das die Mauer auf meiner Seite steht damit er den Teil nicht ersitzen kann. Korrekt?
Wenn er mir den Streifen abkaufen würde, wie wäre das dann mit den notwendigen Abständen zur Grundgrenze? Die aktuell ausreichenden 3m Abstand würden sich ja dann automatisch auf nicht mehr zulässige 2,8m verringern.

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