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Ich würde sie soweit setzen, dass dem Nachbarn keine Beinträchtigung entsteht. Also kein Lichtverlust oder kein Schaden durch die Wurzeln. Die Früchte die rüber hängen darf er essen, die Astln fachgerecht abschneiden und die Wurzeln abstechen. Laub und Fallobst muss er so akzeptieren. Solange der Stamm auf deiner Seite ist gehört der Baum dir. Einen Mindestabstand gibt es nicht. Der Nachbar muss es dulden. creator ist aber unser ABGB Experte und weiß es sicherlich ganz genau. |
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Auf denwarte ich ja noch... ![]() Aha, ich habe immer gedacht es wären 3 Meter!?? Es ist meine wirklich nette Nachbarin, die mir die Bäume 1,5 Meter neben meine Gartenmauer planzt! Muss ich ihr mal gut zureden sost habe ich beld keinen Sonne mehr in meinem Gemüsebeet! |
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Ich will mein Bestes geben und ihn vertreten. Schau mal da gibt es den Paragraphen 421 im ABGB. Der kommt da zur Anwendung und es gibt ein OGH Urteil dbzgl. http://www.jusline.at/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=427490
Mei da creator warat so stolz auf mi.... Findst aber auch selber auf google wennst Manz und Nachbar Baum und Grenze und ABGB und so eingibst... |
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Danke.-.. - ... für eure Hilfe!
Gruß Max |
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071211_OGH0002_0040OB00196_07P0000_000
Mir gefällt die Begründung dieser Entscheidung sehr gut, aufpassen, denn das ABGB wurde mal geändert, daher neuere Entscheidungen bevorzugen, der Mediator ist neu, daher gibt es auch diese langweiligen "Überlegungen" im letzten Drittel der o.zitierten Entscheidung. Mit einem kurzen Wort: es kommt darauf an, nimmst du einen Hochstamm oder nur Viertelstamm, der nie so breit wie ein Hochstamm wird |
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Mit Erziehungsschnitt kannst du die Hoehe und Breite der Krone steuern. Aber auch abhaengig von Obstsorte.
Hochstamm nicht zu empfehlen, wenn eher Viertelstamm, Halbstamm braucht als das Mindeste 6 Meter Durchmesser an Platz. Es bieten sich an Viertelstamm, oder auch Spalierbaeume oder auch Saeulenobstbaeume (Anzahl der Sorten jedoch eingeschraenkt). lg. Harald |