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Mietwohnung Kaution

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  •  bauwillig
20.11. - 24.11.2025
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,

wie sieht die Situation aus, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags (Teilanwendungsbereich MRG) "Schäden"=Abnutzung an der Wohnung (teils zu Recht, teils nicht zu Recht) reklamiert und daher die Kaution nicht zurückzahlen möchte und darüberhinaus noch weiteres Geld verlangt? Beispielsweise wurde ausgemalt weil Wandfarbe anders war, ein Türrahmen beschädigt. Soweit so gut, aber wenn dann noch weitere Reklamationen kommen zb angeblich Parkettboden beschädigt (obwohl nicht mal im Übergabeprotokoll vermerkt), wie sieht dies dann rechtlich aus?

Wenn ich gewisse Punkte anerkenne und daher die Kaution nicht zurückverlange und sogar bereit wäre einen darüberhinaus gehenden Betrag zu zahlen, nicht jedoch in der geforderten Höhe, muss ich dann abwarten, bis der Vermieter diese Restsumme einklagt? Wenn er dies jedoch erst später macht, und dann Erfolg hat, habe ich dann das Risiko zb Verzugszinsen usw. zahlen zu müssen?

Wäre es sinnvoll einfach jenen Betrag, den ich für angemessen halte zu bezahlen und es darauf ankommen zu lassen, ob der darüber hinausgehende Betrag eingeklat wird?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
20.11.2025  (#1)
Die Basis sollte die Übernahme sein. Was dort nicht festgehalten wurde, kann meiner Meinung nach auch nicht geltend gemacht werden

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  •  bauwillig
21.11.2025  (#2)
Ok und wie wäre dann die weitere Vorgehensweise, einfach nur einen Teil bezahlen und warten, ob der Vermieter den Rest einklagt? Problem dabei ist auch herauszufinden, wie viel ich dann zahlen sollte, da die Rechnungen teilweise Pauschalsummen enthalten und nicht jede Arbeit einzeln aufgeführt ist.

Weiters wurde zweimal ausgemalt, weil beim ersten Mal offenbar nicht die erforderliche Spezialfarbe verwendet wurde, auch hier stellt sich die Frage, inwieweit dies dem Vermieter anzulasten ist. 

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
22.11.2025  (#3)
Wer hat das Ausmalen beauftragt? Der Mieter oder Vermieter. Wenn der Vermieter das Ausmalen beauftragt und nicht die richtige Farbe angiebt, dann ist das sein Problem. Der Mieter muss ja nicht für blödheit des Vermieters bezahlen

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
22.11.2025  (#4)
Prinzipiell würd ich mit dem Mieterschutz Kontakt aufnehmen. da hab ich jedenfalls in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht mit der Beratung, den Möglichkeiten usw. 

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  •  Destroent
24.11.2025 15:38  (#5)
Wie stark ist das alles beschädigt das ihr die Kaution nicht zurück bekommt????

Wir hatten 1 Wand gelb gestrichen, daher mussten wir die streichen, aber es reicht eigentlich das sie wieder weiß ist, wir haben 2x drüber und fertig. War jetzt nicht das schönste was ich in meinem Leben gemalt habe, aber für die Übergabe ohne abschläge reicht das eigentlich. Gewisse Abnutzung hat man einfach

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