Hallo,
wie sieht die Situation aus, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags (Teilanwendungsbereich MRG) "Schäden"=Abnutzung an der Wohnung (teils zu Recht, teils nicht zu Recht) reklamiert und daher die Kaution nicht zurückzahlen möchte und darüberhinaus noch weiteres Geld verlangt? Beispielsweise wurde ausgemalt weil Wandfarbe anders war, ein Türrahmen beschädigt. Soweit so gut, aber wenn dann noch weitere Reklamationen kommen zb angeblich Parkettboden beschädigt (obwohl nicht mal im Übergabeprotokoll vermerkt), wie sieht dies dann rechtlich aus?
Wenn ich gewisse Punkte anerkenne und daher die Kaution nicht zurückverlange und sogar bereit wäre einen darüberhinaus gehenden Betrag zu zahlen, nicht jedoch in der geforderten Höhe, muss ich dann abwarten, bis der Vermieter diese Restsumme einklagt? Wenn er dies jedoch erst später macht, und dann Erfolg hat, habe ich dann das Risiko zb Verzugszinsen usw. zahlen zu müssen?
Wäre es sinnvoll einfach jenen Betrag, den ich für angemessen halte zu bezahlen und es darauf ankommen zu lassen, ob der darüber hinausgehende Betrag eingeklat wird?
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In der Diskussion wird über die Vorgehensweise bei einem Mietproblem gesprochen, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen. Es wird diskutiert, ob der Vermieter für falsche Farbwahl verantwortlich ist, und es wird angeregt, Mieterschutzorganisationen zu kontaktieren. Zudem wird die Frage aufgeworfen, inwiefern Mängel die Rückzahlung der Kaution beeinflussen können. Die Teilnehmer bieten unterschiedliche Perspektiven an, darunter rechtliche Beratung und persönliche Erfahrungen mit der Rückgabe von Mietobjekten. Gemeinsam suchen sie nach Lösungen für die bestehenden Probleme.
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