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Mängelrüge, Aufforderung z Nachbesserug

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  •  stre
14.4. - 21.4.2008
3 Antworten 3
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im Dez.2006 hat uns ein Naturstein-Handwerker sowohl den kompletten Boden als auch eine Treppe aus Naturstein geliefert. Sowohl der Boden als auch die Stufen wiesen erhebliche Mängel auf. Nach Aufforderung wurden nur einige der schadhaften Bodenplatten ausgetauscht (rausgeschlagen) und dabei die Kanten der angrenzende Platten teilweise beschädigt. Nachdem wir bei der Rechnung für den Boden einen einen Betrag x einbehalten haben, weigert sich der Handwerker die Treppe nachzubessern solange wir den einbehaltenen Betrag (für den Boden) nicht überwiesen haben. Wir haben ihm bereits 3 Mahnungen mit einer Frist zur Nachbesserung geschrieben, trotzdem weigert er sich die Treppe nachzubessern. Haben wir das Recht auch den Betrag für die Treppe einzubehalten und die Geschäftsbeziehung mit diesem Handwerker zu beenden? (Denn solange die Angelegenheit nicht erledigt ist, können wir auch keinen Treppengälender montieren lassen!!)

  •  WpUser
14.4.2008  (#1)
rechtsberatung - auf jeden Fall Rechtsberatung nutzen!

Hast keinen RECHTSSCHUTZ ???

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  •  joski
18.4.2008  (#2)
Mängel - Ein Anwalt wäre schon eine gute Unterstützung.
Ich würde eine letztmalige Frist setzen, einschließlich Hinweis auf Rücktritt vom Vertag, Androhung Schadenersatz - vielleicht sogar mit Wandlung - und anschließend aus dem Vertrag aussteigen. Einen klassischen Schriftverkehr halt.
Eine gerichtliche Beweissicherung durchführen und eine andere Firma mit der Fertigstellung beauftragen.
Als Konsument hast du eine gute Ausgangsbasis für einen Vergleich.
Behalte dein Geld bis zu endgültigen Klärung der Sache.

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  •  Sister
21.4.2008  (#3)
Geld zurückhalten kann ins Auge gehen - wenn man nicht einige ganz wichtige Details beachtet.
Auf jeden Fall so rasch wie möglich einen anwalt aufsuchen. Wir haben uns den letzten Teilbetrag zurückbehalten weil Mängel nicht behoben wurden und haben trotzdem eine Klage vom Hersteller bekommen. Die Aussicht auf einen rentablen Ausstieg bei Einspruch ist recht gering. Bei uns geht es um EUR 11.000,-. Wenn wir Recht bekommen hat sichs gelohnt. Wenn wir aber nicht Recht bekommen müssten wir Anwaltskosten, Gutachter und die Anwaltskosten des Gegners mit zahlen. Das ist zu überlegen. Rechtsschutzversicherungen decken solche Streitigkeiten kaum. Ist ähnlich wie bei einer Scheidung. Das deckt auch niemand. Wobei eine kostenlose Rechtsberatung schon inkludiert ist. Nicht jedoch die Verfahrenskosten.



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