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Lohnsteuerausgleich & Co

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2. - 29.5.2017
55 Antworten | 22 Autoren 55
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Thema ist nicht ganz richtig hier ;) sonst halt einfach ins Bauforum verschieben.

Zur eigentlichen Frage:

Ratgeber wie diese hier hab ich schon studiert:

https://media.arbeiterkammer.at/ooe/publikationen/einkommenundsteuern/B_2017_Cash_back.pdf

Gibts ansonsten noch etwas was ich als Häuslbauer (2016), Kreditnehmer (2017) und werdender Papa (auch 2017) *g* berücksichtigen kann?

Ich füll seit Jahren immer nur die gleichen Spalten bei Finanz-Online aus:

- Kirchensteuer
- Wohnraumschaffung (ich schreib einfach den höchsten Betrag mit 2.920 rein)
- 1 Lebensversicherung

- (Pendler ist dann später direkt über Gehaltszettel)

und das wars...

Handwerkerbonus mit gesamt max 3000€ auf Rechnungen war noch ein guter Tipp.

Naja, und halt noch die Förderungen für die Wärmepumpe, die aber elends lang auf sich warten lassen und ein paar Hürden haben.

LG

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.2.2017  (#41)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Wenn man schon solche Aussagen tätigt, dann sollten Sie zumindest größtenteils der Wahrheit entsprechen.
Leider lässt sich wirklich alles schlechtreden.


Dann sollte man aber auch das anführen:
http://diepresse.com/home/innenpolitik/4684849/Besserverdiener-muessen-mehr-Sozialversicherung-zahlen
Da passt die Nichtabschreibbarkeit natürlich gut dazu ;). Unterm Strich wird de facto wieder der Mittelstand geschröpft.
Die mini- "Pensionserhöhung" wie im Artikel angegeben wird kaum zum Tragen kommen, des Weiteren werden noch x-Pensionsreformen anstehen und der Wert, der heute als Vorausschau am Pensionskonto steht, der bestmöglichste Wert sein, den der Versicherte je zu sehen bekommt.
SO wird die Pension ganz sicher nicht in x-Jahren aussehen.

Wert hochrechnen, ausdrucken und archivieren. Und sich in x-Jahren wundern ....


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
26.2.2017  (#42)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wert hochrechnen, ausdrucken und archivieren. Und sich in x-Jahren wundern ....


da bin ich voll und ganz deiner ansicht!!

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  •  hausbau2011
26.2.2017  (#43)
.

zitat..
speeeedcat schrieb: Dann sollte man aber auch das anführen:
http://diepresse.com/home/innenpolitik/4684849/Besserverdiener-muessen-mn
Da passt die Nichtabschreibbarkeit natürlich gut dazu ;).


Da hast Du schon recht, das der Vorteil der Steuerreform durch andere Erhöhungen wieder zunichte gemacht wird, nur was hat die Sozialversicherung mit der Lohn- bzw. Einkommenssteuer bzw. die Lohnsteuer auch mit der Pension zu tun???
Ich kann ja dem Finanzminister auch keinen Vorwurf machen, dass mein Lieblingsbier mit 1.1. teurer geworden ist.

Wenn ich mich recht erinnere, ist es ja die ganze Zeit um die Lohnsteuer gegangen. Insofern entspricht der von mir vorher zitierte Absatz nicht ganz der Wahrheit und solche Aussagen hört man wohl noch am ehesten am Stammtisch, wo es mit der Wahrheit sowieso nicht ganz so ernst genommen wird. Hauptsache man kann fest über alles und jeden schimpfen.

lg


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  •  23dg
  •   Bronze-Award
26.2.2017  (#44)
Sorry Alex!
Bezüglich Pension muss ich dir ganz klar widersprechen.

1. Das Pensionskonto zum 1.1.2014 ist ein garantierter Wert
2. Wenn jemand den Pensionsrechner auf www.neuespensionskonto.at nutzt, sind die Werte für die Alterspension bzw. Korridorpension ohne jegliche Aufwertungen sprich Rohdaten - gezielt ohne Hochrechnung - es wird das eingegebene Einkommen fiktiv bis zum jeweiligen Pensionsanfallsalter einfach weitergezogen ohne Lohnerhöhungen etc.

Bin vom Fach also weiß ich wovon ich spreche

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  •  Richard3007
27.2.2017  (#45)
Hmm diese Vorausrechnung akzeptiert meinen Bruttolohn nicht....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#46)

zitat..
Richard3007 schrieb: Hmm diese Vorausrechnung akzeptiert meinen Bruttolohn nicht....


weil deine pension für den staat zu hoch wäre mit deinem gehalt *gg*

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#47)

zitat..
23dg schrieb: Einkommen fiktiv bis zum jeweiligen Pensionsanfallsalter einfach weitergezogen ohne Lohnerhöhungen etc.


Ja, wennst es schaffst bis 65!
Auch wenn man in die Schwerarbeiterregelung fällt, wo man früher gehen darf, gibt es Abschläge zur Genüge! Hab es ja selber schriftlich. Mit diesen Vorausberechnungen wird nur Sand in die Augen gestreut.

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  •  STP123
  •   Silber-Award
27.2.2017  (#48)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Ich kann ja dem Finanzminister auch keinen Vorwurf machen, dass mein Lieblingsbier mit 1.1. teurer geworden ist.


Doch , wenn ER die Getränkesteuer erhöht!



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  •  maack
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#49)
der pensionsrechner ist cool wenn das alle wüssten was man da berechnen kann würde keiner mehr fürs alter vorsorgen müssen. denn die sogenannte pensionslücke gibt's bei mir gar nicht mehr klar kommt da 250€ mtl. weniger raus als wenn ich arbeiten gehen würde bei mir, aber in der Pension fallen ja auch die Fahrtkosten weg auf den weg in die arbeit demnach keine lücke und ich muss gar nicht bis 65 machen und kann mit 62 mich verabschieden in die pension

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  •  Richard3007
27.2.2017  (#50)
I her sowieso mit 45 zum arbeiten auf

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  •  23dg
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#51)
ist zwar noch immer off-Topic aber egal:

Pensionskonto - Kontoerstgutschschrift:
Die Pensionskontomitteilung bzw. Kontoerstgutschrift zum 1.1.2014 sagt ja nur aus wie hoch deine Alterspension wäre, wenn du keine weiteren Versicherungszeiten ab 1.1.2014 erwerben würdest.

Pensionsrechner:
Der Pensionsrechner erlaubt derzeit die Alterspension (65. Lj. männlich bzw. 60. Lj. weiblich ab 2024 Anhebung des Alters bei Frauen)und die Korridorpension (62. Lj. derzeit nur Männer - ab 2028 auch für Frauen ev. relevant).
Bei der Korridorpension musst mit einem Abschlag von 15,3% von der zum 62. Lj. errechneten Pension halt leben. Pro Jahr 5,1% Abschlag somit 3 Jahre bis zur Alterspension sind 15,3%.

@Richard3007:
Da du auch nur Sozialversicherungsbeiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage (Wert 2017: € 4.980,-) bezahlst, kann auch der Rechner nur die Höchst-BG verarbeiten.

@altehuette:
wenn du bereits für die Schwerarbeitspension was aussagekräftiges in der Hand hast bist zumindest bereits 57 Jahre alt emoji


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.2.2017  (#52)

zitat..
23dg schrieb: wenn du bereits für die Schwerarbeitspension was aussagekräftiges in der Hand hast bist zumindest bereits 57 Jahre alt


Richtig, bald 2 Jahre drüber!
Bin aber nicht alt, sondern früher geboren! emoji
Schwerarbeitsjahre sind anerkannt!

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  •  Andi1979
  •   Silber-Award
29.5.2017  (#53)
Vielleicht kann einer der Steuer-Profis mir kurz helfen:

Pendlerpauschale (klein) und Euro ergeben gesamt knapp 120€ lt. Rechner.
Effektiv mehr am Lohnzettel sinds bei mir aber 70... (direkt über Arbeitgeber gemeldet)

Ich dachte Pendlerpauschale wäre steuerfrei?

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  •  Pete
29.5.2017  (#54)
Erklärung - Das Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Lohnsteuer neu errechnet.

Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.

Somit Pendlereuro 1:1 in Euro sichtbar am Lohnzettel, das Pauschale eben nur für die "gesparte Steuer".

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  •  Andi1979
  •   Silber-Award
29.5.2017  (#55)
ja danke, schade!

Ärgern tuts mich trotzdem dass mit der Pendlerpauschale somit grad mal 1 voller Tank abgedeckt ist und als Alternative das Bus-Ticket für eine 20 Minuten -BusFahrt im Jahr 1200 € kostet.

Und das BMF schreibt solche wichtigen Fakten nicht mal auf die Info Seite:
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/pendlerpauschale/pendlerpauschale-allgemein.html

Zumindest Help.gv spricht das Thema an
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/193/Seite.1930200.html


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