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Lebensgemeinschaft-Hausbau-Absicherung [OÖ]

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  •  baufüchsin
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.10.2013 - 2.3.2014
45 Antworten 45
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hallo,

da mein partner u. ich demnächst in unser haus übersiedeln werden wird es langsam zeit sich gedanken über die absicherung zu machen... man weiß ja leider nicht was am nächsten tag passiert u. alles was geregelt ist, ist geregelt...

stand der dinge:
partner hat von seinen eltern das grundstück geschenkt bekommen und steht daher auch alleinig im grundbuch, hausbau u. förderung laufen ausschließlich auf seinen namen
ich habe mich bei den hausbaukosten beteiligt - sämtliche ausgaben wurden (bzw. werden nach wie vor) in einem excelfile eingetragen (dh. sofortige übersicht wer was u. wieviel investiert hat)

da bis dato schon viel geld investiert wurde und auch noch viel geld ins haus gesteckt wird möchte ich mich nun für den fall einer trennung/todesfall "absichern"

- bei einer trennung muss ich selbstverständlich ausziehen - wie können wir es regeln, dass ich meine investitionen ausbezahlt erhalte? da eine trennung meist nicht schön ist reicht eine mündliche vereinbarung sicherlich nicht aus bzw möchte ich mich nicht darauf verlassen
welche möglichkeiten haben wir hier?
- beim ableben meine partners, wird sein hab u. gut an seine eltern übergehen - reicht hier ein testament von meinem partner aus, damit ich meine investitionen zurückbekomme?
mir geht es hierbei nicht um das haus/grundstück

- für den fall von meinem ableben ist meinerseits ja nichts notwendig

mir ist bewusst, dass ein gespräch bei einem notar unbedingt notwendig ist, möchte mich aber zuvor schon über die möglichen wege informieren bzw. bin ich mir sicher, dass unsere konstellation nicht so unüblich ist - wie habt ihr dies gelöst?

vielen dank im voraus u. schönen restlichen feiertag!

  •  sir_rws
7.1.2014  (#41)
Solange jeder nachweisen kann, wann und wie viel er zum Haus beigetragen hat ist alles ganz einfach.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.1.2014  (#42)

zitat..
terminus schrieb: In unserem Fall steht meine Freundin zwar nicht im Grundbuch, allerdings sind wir beide Bauwerber. Aktuell sind wir mitten in der Bauphase und tragen auch ca. je 50% der Kosten.


Das ist m.E. ein Nachteil für deine Freundin.
Es würde für deine Freundin schwierig bis unmögich werden, Anspruch auf das Haus zu erzwingen, das auf deinem Grundstück steht (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Super%C3%A4difikat - hier bin ich anderer Meinung als Karl10).

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  •  terminus
8.1.2014  (#43)
Najo, im verlinkten Artikel (genauso ist es bei uns) steht ja, dass das Haus und der Grund getrennt sind. Würde doch heißen, dass der Bau dann beiden gehört da beide Grundwerber - oder?
Hmm... wir werden uns wohl doch beraten lassen - hat jemand im Raum Graz hierfür einen guten Kontakt?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.1.2014  (#44)
@terminus - Der verlinkte Artikel erklärt das Superprädifikat.
Mit dem Superprädifikat ist es neben dem Baurecht möglich, das Haus vom Grund zu trennen.
Das Superprädifikat ist eigentlich nicht für permanente Bauten gedacht, sondern für temporäre (z.b. würstelbude im Prater).

Wenn du mit deiner Freundin gemeinsam Haus baust, kannst du zwar irgendwelche Verträge aufsetzen, die aber im Ernstfall rel. wirkungslos bleiben werden.

Vereinfacht und übertrieben dargestellt...du verkaufst/verschenkst das Grundstück mit dem Haus drauf und deine Freundin muß das dann bei dir einklagen.
Sie hat aber beim Verkauf oder Belehnung des Grundstücks kein Mitspracherecht, da sie nicht die Besitzerin ist.

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  •  Nadhari
2.3.2014  (#45)
Ist es nicht am fairsten, die Gb-Eintragung entsprechend dem jeweils eingebrachten Kapital vorzunehmen??
Und im Falle einer Trennung bleibt entweder einer im Haus, der den anderen (abzüglich einer Wertminderung) entsprechend seinem Gb-Anteil auszahlt oder dementsprechend Miete bezahlt....oder keiner kann sich's leisten und das Haus wird verkauft???

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