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Solange jeder nachweisen kann, wann und wie viel er zum Haus beigetragen hat ist alles ganz einfach. |
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Das ist m.E. ein Nachteil für deine Freundin. Es würde für deine Freundin schwierig bis unmögich werden, Anspruch auf das Haus zu erzwingen, das auf deinem Grundstück steht (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Super%C3%A4difikat - hier bin ich anderer Meinung als Karl10). |
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Najo, im verlinkten Artikel (genauso ist es bei uns) steht ja, dass das Haus und der Grund getrennt sind. Würde doch heißen, dass der Bau dann beiden gehört da beide Grundwerber - oder?
Hmm... wir werden uns wohl doch beraten lassen - hat jemand im Raum Graz hierfür einen guten Kontakt? |
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@terminus - Der verlinkte Artikel erklärt das Superprädifikat.
Mit dem Superprädifikat ist es neben dem Baurecht möglich, das Haus vom Grund zu trennen. Das Superprädifikat ist eigentlich nicht für permanente Bauten gedacht, sondern für temporäre (z.b. würstelbude im Prater). Wenn du mit deiner Freundin gemeinsam Haus baust, kannst du zwar irgendwelche Verträge aufsetzen, die aber im Ernstfall rel. wirkungslos bleiben werden. Vereinfacht und übertrieben dargestellt...du verkaufst/verschenkst das Grundstück mit dem Haus drauf und deine Freundin muß das dann bei dir einklagen. Sie hat aber beim Verkauf oder Belehnung des Grundstücks kein Mitspracherecht, da sie nicht die Besitzerin ist. |
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Ist es nicht am fairsten, die Gb-Eintragung entsprechend dem jeweils eingebrachten Kapital vorzunehmen??
Und im Falle einer Trennung bleibt entweder einer im Haus, der den anderen (abzüglich einer Wertminderung) entsprechend seinem Gb-Anteil auszahlt oder dementsprechend Miete bezahlt....oder keiner kann sich's leisten und das Haus wird verkauft??? |