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Lebensgemeinschaft-Hausbau-Absicherung [OÖ]

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  •  baufüchsin
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.10.2013 - 2.3.2014
45 Antworten 45
45
hallo,

da mein partner u. ich demnächst in unser haus übersiedeln werden wird es langsam zeit sich gedanken über die absicherung zu machen... man weiß ja leider nicht was am nächsten tag passiert u. alles was geregelt ist, ist geregelt...

stand der dinge:
partner hat von seinen eltern das grundstück geschenkt bekommen und steht daher auch alleinig im grundbuch, hausbau u. förderung laufen ausschließlich auf seinen namen
ich habe mich bei den hausbaukosten beteiligt - sämtliche ausgaben wurden (bzw. werden nach wie vor) in einem excelfile eingetragen (dh. sofortige übersicht wer was u. wieviel investiert hat)

da bis dato schon viel geld investiert wurde und auch noch viel geld ins haus gesteckt wird möchte ich mich nun für den fall einer trennung/todesfall "absichern"

- bei einer trennung muss ich selbstverständlich ausziehen - wie können wir es regeln, dass ich meine investitionen ausbezahlt erhalte? da eine trennung meist nicht schön ist reicht eine mündliche vereinbarung sicherlich nicht aus bzw möchte ich mich nicht darauf verlassen
welche möglichkeiten haben wir hier?
- beim ableben meine partners, wird sein hab u. gut an seine eltern übergehen - reicht hier ein testament von meinem partner aus, damit ich meine investitionen zurückbekomme?
mir geht es hierbei nicht um das haus/grundstück

- für den fall von meinem ableben ist meinerseits ja nichts notwendig

mir ist bewusst, dass ein gespräch bei einem notar unbedingt notwendig ist, möchte mich aber zuvor schon über die möglichen wege informieren bzw. bin ich mir sicher, dass unsere konstellation nicht so unüblich ist - wie habt ihr dies gelöst?

vielen dank im voraus u. schönen restlichen feiertag!

  •  johro
  •   Gold-Award
12.11.2013  (#21)

zitat..
sir_rws schrieb: Im Familienrecht bin ich sattelfest
(lernte einiges bei einem der besten Familienrechtsexperten Österreichs)


ich meine halt, dass es einen unterschied gibt, wer wie im Grundbuch steht und was vertraglich vereinbart wurde und die andere Sache ist eben, dass bei Scheidung mit Kind es halt sehr oft zum wohnrecht von Frau+Kind kommt.
da kannst dir dann als mann auch nichts drum kaufen, wenn die frau das haus hat und dich nicht auszahlen kann. dann gehört dir zwar das halbe haus, musst dir aber trotzdem eine Wohnung suchen.

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  •  sir_rws
13.11.2013  (#22)
Ja, gemeinsamer Besitz ist in Hinblick auf eine möglicherweise einmal eintretende Trennung immer problematisch zu betrachten. Ich empfehle auch jedem Paar zeitnah zur Vermählung einen Scheidungsfolgenvertrag bei einem spezialisierten Anwalt aufzusetzen (alles kann man eh nicht regeln, aber zumindest eine gewisse Struktur ist dann vorhanden und jeder Beteiligte weiss über die Konsequenzen einer Trennung Bescheid). Das hat nichts mit Misstrauen oder geringer Liebe zu tun sondern ist einfach nur eine kleine Absicherung für Beide.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#23)
Wenn nur einer im Grundbuch steht, kann dem anderen nicht das Haus darauf gehören...

M.E. gibts eh nur zwei faire Varianten.
Entweder man macht alles gemeinsam (inkl. Grundbuch) oder eben einzeln.
Wenn der/die Partner/in auch seine Kohle ins Haus investiert, muß das im Trennungsfall zurückbezahlt werden.
Dann muß aber auch eine Art "Miete" und Ab/Aufwertung des Hauses/Einrichtung berücksichtigt werden, da ja beide drinnen gewohnt haben.

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  •  johro
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#24)

zitat..
gdfde schrieb: Wenn nur einer im Grundbuch steht, kann dem anderen nicht das Haus darauf gehören...

gehören tut es dem anderen nicht, aber er kann in dem haus das wohnrecht bekommen.

zitat..
gdfde schrieb: Wenn der/die Partner/in auch seine Kohle ins Haus investiert, muß das im Trennungsfall zurückbezahlt werden.

ja aber nur wenn der eine dann 200t oder wieviel auch immer dem anderen zurückzahlen kann. im fall einer frau mit kinder, wo die frau vielleicht halbtags arbeiten geht kannst dir ausrechnen wieviel mann dann zurückgezahlt bekommt und den unterhalt muss mann dann auch noch monatl. zahlen.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#25)
Najo, wenn sichs derjenige, der im Haus bleiben will, ned leisten kann, dann wird´s ned funktionieren.

Es kann nicht sein, dass der andere den Kredit weiterzahlt, Alimente fürs Kind zahlt und sich eine neue Bleibe suchen muß.

Wenn sichs nicht ausgeht, muß man die Hütte verkaufen...kommt oft genug vor, wenn man sich die div. Scheidungshäuser am Wohnungsmarkt ansieht.

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  •  rk515
  •   Silber-Award
16.11.2013  (#26)
wie erkennst du scheidungshäuser am wohnungsmarkt?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#27)
..

zitat..
gdfde schrieb: Wenn nur einer im Grundbuch steht, kann dem anderen nicht das Haus darauf gehören...

Doch, kann es: heißt dann Superädifikat

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.11.2013  (#28)

zitat..
rk515 schrieb: wie erkennst du scheidungshäuser am wohnungsmarkt?


Das sind meist die Häuser, die <10 Jahre sind und anfangs sehr teuer angeboten werden ...

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  •  aquarius
29.12.2013  (#29)
Vor- und Nachteile - Stehen auch gerade vor der Entscheidung wie man das Ganze angehen soll. Werden zwar beide unseren finanziellen Beitrag leisten, jedoch halt nach den jeweiligen Möglichkeiten. Das ist natürlich schwierig abzubilden. Ich finds jedoch nur fair, dass meine Lebensgefährtin auch entsprechend im Grundbuch aufscheint. Das ist nicht nur für die steuerliche Absetzbarkeit der Wohnraumschaffung notwendig, sondern auch im Falle des Ablebens nicht ganz unwesentlich. Würde nämlich nur ich im Grundbuch aufscheinen, und man heiratet im Nachhinein, so wir rein rechtlich gesehen das Haus von mir in die Ehe eingebracht. Im Falle meines Ablebens würde meine (dann) Frau bei gesetzlicher Erbfolge zwar ein Drittel erben, dafür aber auch entsprechend die Grunderwerbsteuer zu bezahlen haben, welche sich ja nach dem dann wesentlich höheren Einheitswert richtet. Da gibts zwar Spezialmöglichkeiten im Grunderwerbsteuergesetz hinsichtlich des "Anschreibens" von Ehegatten, aber die sind halt sehr eingechränkt anwendbar. Der Fiskus will ja schließlich auch was haben.

Hier ist guter Rat einfach oft teuer. Freilich hilft ein Vertrag zwischen den Partnern, aber der ersetzt das Grundbuch hier bei Weitem nicht. Während nämlich der Vertrag nur die Vertragspartner bindet, entfaltet der Grundbuchseintrag Publizität gegenüber jedermann. Wäre ich also Alleineigentümer so könnte ich ungeachtet einer vertraglichen Regelung mit meiner Freundin das Grundstück samt Haus verkaufen. Die vertraglichen Regelungen könnten im Wege des Schadenersatzes von meiner Freundin geltend gemacht werden. (Das Ganze würds natürlich im umgekehrten Falle auch bedeuten...)
Wie mans dreht und wendet, ein gewisses Risiko bleibt immer. Am Besten und Fairsten ist wohl die gleichteilige Eintragung im Grundbuch und eine etwaige vertragliche Zusatzregelung über Feinheiten. Das bewahrt zwar im schlimmsten Fall vor nix, sichert aber im Falle des Funktionierens der Beziehung bis ans Lebensende bestmöglich ab (auch finanziell).



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  •  rk515
  •   Silber-Award
29.12.2013  (#30)
was ist b im Fall einer Trennung? Wenn beide im gb stehen. ihr seit nicht verheiratet keine kinder (Annahme) und ihr trennt euch. spinn den Gedanken mal weiter. meist trennt man sich nit im guten. hast den grund gekauft oder als art erbteil bekommen?

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  •  aquarius
30.12.2013  (#31)
wenn die Beitragsleistungen nicht mit dem Eigentumsverhältnis im Grundbuch übereinstimmen, kann man das nur mit Aufzeichnungen und einer Zusatzvereinbarung lösen. Rein formaljuristisch betrachtet, kann aber auch derjenige, dessen tatsächliche Leistung eben niedriger war, seinen Eigentumsanteil veräußern. Trennt man sich nicht im Guten, so ist das in den meisten Fällen ein Problem. Ich persönlich würde aber ohne grundbücherliche Absicherung nix in ein Bauvorhaben reinstecken.
Bei uns ist es so, dass der Grundkauf jetzt erst vollzogen ist, der Vorvertrag aber beispielsweise nur auf mich läuft.

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  •  rk515
  •   Silber-Award
30.12.2013  (#32)
Vorvertrag ist egal. Kaufvertrag ist wichtig. und da steht ihr beide als jsufer und liegenschaftseigentümer drinnen oder?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.12.2013  (#33)
@apuarius -

zitat..
aquarius schrieb: Wäre ich also Alleineigentümer so könnte ich ungeachtet einer vertraglichen Regelung mit meiner Freundin das Grundstück samt Haus verkaufen.


Ihr könntet z.b. ein Belastungs- und Veräußerungsverbot machen.
Das ist durchaus üblich und verhindert, dass der Partner das Grundstück oder seine Anteile verkaufen oder belasten kann.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2013  (#34)
hmmm, hier gehts eigentlich immer um den fall, das beide partner ihren möglichkeiten entsprechend kohle einbringen zum grundstückskauf und/oder hausbau. oder eben durch schenkung oder erbschaft des grundes.
gesetz den fall, ein partner setzt komplett allein sein vermögen zum projekt hausbau ein, wie regelt ihr das im einzelnen? geheiratet wird erst später....

im abelebensfall deckt die risikovers. den kredit und etwaige erbschaftsansprüche des kindes/der kids ab, so wirds bei den meisten sein.
aber im falle einer trennung? würdet ihr wirklich so weit gehen, einen partner ins GB eintragen zu lassen, der finanziell nichts beigesteuert hat (anmerkung: nicht verheiratet!)

schwierig, schwierig,.....


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  •  sir_rws
30.12.2013  (#35)
Wenn das Haus vor der Hochzeit errichtet wird so haben die späteren Ehepartner die Hausanteile gemäß ihren Beiträgen dazu in die Ehe eingebracht und unterliegen somit nicht der Aufteilung.



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  •  aquarius
31.12.2013  (#36)
Wenn der Partner gar nichts beigetragen hat, dann würde ich natürlich keine Grundbuchseintragung vornehmen. Das wäre mir echt zu riskant

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
31.12.2013  (#37)
Hi !

zitat..
speeeedcat schrieb: gesetz den fall, ein partner setzt komplett allein sein vermögen zum projekt hausbau ein, wie regelt ihr das im einzelnen? geheiratet wird erst später....


Ist bei uns so.

Vorgeschichte:

Bin vor 9 Jahren zu meiner jetzigen LG (+2 Kinder ihrerseits) in ihre Mietwohnung gezogen.
Die Wohnung wurde zu klein (nur 2 1/2 Zimmer; und wir wollten auch noch ein gemeinsames Kind).

Also waren wir auf Wohnungssuche in Wien.
Unmöglich, eine akzeptable 5 Zimmerwohnung zu mieten.
Die Mieten waren bis zu 50% höher als es die Raten eines 10Jahres-Althaussanierungskredit in NÖ gewesen wären.

Mein damaliger Vorschlag an meine LG:
Ich kümmere mich mit meiner Kohle um (Alt-)hauskauf und renoviere es ausschließlich mit meiner Kohle und (größtenteils) meiner Arbeitskraft.
(Ich hatte recht viel auf der Kante, sie nichts)
Im Gegenzug beteiligt sie sich an den Raten des 10-jährigen Althaussanierers in der Höhe der Miete/BK unserer alten Mietwohnung (EUR 800,-).
Dafür erhält sie ein lebenslanges Wohnrecht.

Zum Notar haben wir es bis heute nicht geschafft...es gibt nichts schriftliches...aus Schlamperei...ich weiß, blöd...
Dabei wäre unser gemeinsames Kind bereits geboren (alleiniger Erbe?)

Die Betriebskosten der Immobilie trage ich alleine, für das Haushaltsbudget kommt sie zum größten Teil auf.

Naja, Unstimmigkeiten betreffend der Ratenzahlung gibt es zwischen uns immer wieder einmal...Beziehungskrise...

Ich sah mein damaliges Finanzierungsangebot an sie eigentlich recht großzügig (wir haben jetzt 300m2 Nutzfläche, vorher warens knapp 80m2 zum gleichen Preis...)
Wie seht ihr das?

lg Martin



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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
6.1.2014  (#38)
Hi !

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Wie seht ihr das?


Nanu?
Traut sich keiner mehr posten?
Oder ist meine Situation unüblich/unverständlich?

lg Martin



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.1.2014  (#39)
najo, sowas ist immer schwierig und heikel.

Ob dein Finanzierungsangebot jetzt großzügig ist oder nicht, muß deine partnerin für sich entscheiden.

Ein Nachteil für sie ist halt, dass im trennungsfall sie dir quasi den Kredit finanziert hat und du gratis gewohnt hast all die Jahre.

Ausserdem verdienen die Frauen (leider) meist weniger als die Männer, bleiben meistens bei den Kindern zu hause und können dann (vor allem, wenns mehrere Kinder gibt) nur mehr Teilzeit arbeiten.
D.h. sie hat eigentlich gar nicht die Chance, finanziell gleich viel beizusteuern.
Fairerweise muß man die Zeit, die sie für Kinderbetreuung, Haushalt usw. aufwendet, auch irgendwie berechnen.

Bei uns ist es zum Glück so, dass meine Frau recht gut verdient.
Sie bezahlt den Kredit, Einkäufe usw., ich halt die grösseren Investitionen.
Wir sind zum Glück in der Situation, dass wir recht gut leben können und ned auf jeden cent schauen müssen, deshalb gibts darüber keine Diskussionen oder probleme...auch ned, wenn ich mir irgendein (unnötiges) Spielzeug kauf.

Ich könnt mir aber vorstellen, dass in anderen Fällen, wo das Geld eher knapp ist, es durchaus Reibungspunkte gibt.



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  •  terminus
7.1.2014  (#40)
Mich würde interessieren wann der Zeitpunkt ist an welchem das Haus als "Wert" feststeht. Oben wurde ja schon davon gesprochen, dass es problematisch ist, wenn die Eheschließung erst erfolgt, wenn das Haus schon im Besitz eines Partners einer LG ist. Wann steht das Haus als Besitz fest? Reicht es zum Beispiel, wenn vor der Fertigstellungsmeldung geheiratet wird, damit das Haus als Besitz der Ehegemeinschaft feststeht und nicht von einem Partner in die Ehe mitgebracht wird? In unserem Fall steht meine Freundin zwar nicht im Grundbuch, allerdings sind wir beide Bauwerber. Aktuell sind wir mitten in der Bauphase und tragen auch ca. je 50% der Kosten.

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  •  sir_rws
7.1.2014  (#41)
Solange jeder nachweisen kann, wann und wie viel er zum Haus beigetragen hat ist alles ganz einfach.

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