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Lebensgemeinschaft-Hausbau-Absicherung [OÖ]

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  •  baufüchsin
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.10.2013 - 2.3.2014
45 Antworten 45
45
hallo,

da mein partner u. ich demnächst in unser haus übersiedeln werden wird es langsam zeit sich gedanken über die absicherung zu machen... man weiß ja leider nicht was am nächsten tag passiert u. alles was geregelt ist, ist geregelt...

stand der dinge:
partner hat von seinen eltern das grundstück geschenkt bekommen und steht daher auch alleinig im grundbuch, hausbau u. förderung laufen ausschließlich auf seinen namen
ich habe mich bei den hausbaukosten beteiligt - sämtliche ausgaben wurden (bzw. werden nach wie vor) in einem excelfile eingetragen (dh. sofortige übersicht wer was u. wieviel investiert hat)

da bis dato schon viel geld investiert wurde und auch noch viel geld ins haus gesteckt wird möchte ich mich nun für den fall einer trennung/todesfall "absichern"

- bei einer trennung muss ich selbstverständlich ausziehen - wie können wir es regeln, dass ich meine investitionen ausbezahlt erhalte? da eine trennung meist nicht schön ist reicht eine mündliche vereinbarung sicherlich nicht aus bzw möchte ich mich nicht darauf verlassen
welche möglichkeiten haben wir hier?
- beim ableben meine partners, wird sein hab u. gut an seine eltern übergehen - reicht hier ein testament von meinem partner aus, damit ich meine investitionen zurückbekomme?
mir geht es hierbei nicht um das haus/grundstück

- für den fall von meinem ableben ist meinerseits ja nichts notwendig

mir ist bewusst, dass ein gespräch bei einem notar unbedingt notwendig ist, möchte mich aber zuvor schon über die möglichen wege informieren bzw. bin ich mir sicher, dass unsere konstellation nicht so unüblich ist - wie habt ihr dies gelöst?

vielen dank im voraus u. schönen restlichen feiertag!

  •  rk515
  •   Silber-Award
26.10.2013  (#1)
nein. die situation ist absolut nicht unüblich.
wir hatten bei einzug im haus genau die gleiche situation. ausser das schon 1 kind da war.

grundstück habe ich von meinen eltern bekommen, im grundbuch stehe ich alleine als eigentümer drinnen, kredit läuft auf mich, aber meine frau (damals lebensgefährtin) hat auch ihre eigenmittel ins projekt gesteckt.

nach langem beraten wie wir tun sollten und gesprächen mim notar hat uns dieser folgendes geraten:
(wie gesagt. damals war die situation, dass wir noch nciht verheiratet waren)

wir sollten die kosten welche ausgegeben, auch wenns noch so klein ist, eben aufschreiben. genau wie ihr in ner excel tabelle. haben das datum dazu geschrieben und wer das bezahlt hat. und rechnungen aufgehoben (die größeren zumindest)

im weiters wurde uns geraten, dass wir ein schreiben aufsetzen (kein notarielles sonder zwischen uns beiden), wo drinnen steht, dass im falle einer trennung meine frau das haus verlassen muss und sie die eingebrauchten mittel 1:1 jedoch ohne zinsen auszbezahlt bekommt.

darüber scheiden sich zwar die geister ob das dann vor gericht halten würde, jedoch ist das ein vertag mit beiderseitigen unterschriften. und schriftliche verträge halten auch vor gericht. (ist jetzt sehr allgemein gesagt)

für den fall des totes haben wir das damals mittels testament geregelt. aber da ist ja die situation, dass wir schon ein kind hatten.
wäre ich gestorben, solang wir noch nit verheiratet gewesen waren, hätte mein kind 2/3 oder die ganze (?? weiß ich nicht mehr wie bei unverheirateten das erbrecht ist) der liegenschaft geerbt.

naja. und die ausage des notars war: naja stell da vor, das kind hat den größten teil des hauses geerbt, wird volljährig zieht nach jamaika und raucht sich ein und verkauft das haus. naja die mutter hat da keine chance. die muss weg.
wir haben im testament dann das alleinige erbrecht für meine damalige lebensgefährtin (jetzige frau) vereinbart. wechselseitig. haben wir das gemacht.

ausserdem wurde eine reine ablebensversicherung mit beträchtlicher summe auf wechselseitigkeit (ja ich weiß, nicht optimal. normal sollte jeder also mann und frau eine eigene haben ==> kinder) abgeschlossen.
das ist mal die finanzielle absicherung fürn anderen.

ich gleube nciht, dass du im falle des todes deines partners mittels testament anspruch auf deine eingebrachten mittel hast. weiß nicht ob ma sowas vereinbaren kann. aber das kann dir sicher der notar genau sagen, was man da alles reinschreiben kann, was sinn macht und was keinen sinn macht.

sodala. hoff ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen. sonst einfach melden!

grüße

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  •  Claudschi
26.10.2013  (#2)
bei uns ist die Situation ähnlich und wir haben uns rechtlich beraten lassen. jedoch werden wir das haus gemeinsam bauen und auch beide gemeinsam Eigentümer sein. somit muss man jedoch im Grundbuch schon im grundstück eingetragen werden. das braucht natürlich dann eine regelung für den trennungsfall und im Testament. mir persönlich war wichtig, dass ich auch Eigentümerin des hauses bin. im trennungsfall würde ich dann ausziehen, da mein lg das Grundstück von den Eltern bekommen hat. jedoch muss man sich genau überlegen was es bedeutet NICHT Eigentümer des hauses zu sein. mir wär das nicht recht gewesen, denn wenn mein lg alleine für den Kredit aufkommt, dann muss ich mich um die anderen lebenserhaltungskosten, Autos, urlaube usw kümmern (unser beiden einkommen sind relativ ausgewogen). im trennungsfall besitzt dann in 20 jahren mein lg ein haus und ich ausser dem ursprünglich investiertem Geld nichts... kurzfristig gesehen klingt das zwar gut, aber in 20 jahren würde frau da ordentlich durch die finger schauen... für mich also keine gute lösung. muss jedoch jeder selber wissen....

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  •  sir_rws
26.10.2013  (#3)
Bei LG statt Ehe Erben die Kinder Alles - das kann man per letztwilliger Verfügung auf die Hälfte reduzieren. Sprich: Man kann dem/der LG max. Die Hälfte vermachen.

Wenn dem einen LG offiziell nix gehört ( der sollte sich gut überlegen ob er sich auf sowas einlässt!) dann würde ich 2 Dinge tun: LV zugunsten dieses LG ( hat den Nachteil dass der Versicherte den Begünstigten im Streitfall sofort durch eine anderen Person ersetzen lassen kann ohne dass dieser darüber informiert wird und zusätzlich einen Schuldschein aufsetzen (dann ist das Geld nicht ins Haus investiert sondern einfach verborgt und fällt somit als Schulden in die Erbmasse bzw. Kann bei Trennung zurückverlangt werden. Blöd aber für den Hausbesitzer da bei Streit der Partner jederzeit die Schuld einfordern kann und dann wird oft das Haus verkauft werden müssen.

Man sieht schon: Eigentum bei LG ist ein Hazardspiel. Da Bedarf es eines wirklich guten Anwalts/Notars der ein teures Vertragskonstrukt entwirft in welchem die Fälle Trennung und Todesfall bis ins Detail geregelt sind.

Übrigens: Auch der Tod des Nichtbesitzers kann zum Hausverlust für den Besitzer führen da auch hier Erben binnen Wochen ihr Erbe erhalten wollen.

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  •  Ivy
  •   Bronze-Award
29.10.2013  (#4)

zitat..
sir_rws schrieb: Übrigens: Auch der Tod des Nichtbesitzers kann zum Hausverlust für den Besitzer führen da auch hier Erben binnen Wochen ihr Erbe erhalten wollen.


Kannst du das bitte genauer erklären? Einem gehört alles, der andere wohnt nur mit und dann kommen seine Erben wo genau ins Spiel?

Das ganze Thema liegt mir auch immer noch im Magen. Wir schieben den Anwaltstermin, der notwendig ist um alles final zu klären vor uns her...

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
29.10.2013  (#5)
was ich nicht verstehe...durch die ehe sind viele dieser extra notar/anwalts verträge unnötig da ganz klar geregelt.

wäre es oft nicht viel einfacher, einfach zu heiraten? emoji

lg
fruzzy

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  •  Andrew91
29.10.2013  (#6)

zitat..
fruzzy schrieb: was ich nicht verstehe...



...durch die ehe sind viele dieser extra notar/anwalts verträge unnötig da ganz klar geregelt.
wäre es oft nicht viel einfacher, einfach zu heiraten? emoji
lg
fruzzy


Genau aus diesem Grund wird bei uns demnächst geheiratet. emoji

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  •  Claudschi
29.10.2013  (#7)
durch die ehe wird das erbrecht geregelt, aber nicht der gemeinsame Besitz des Eigentums, welches schon in die ehe eingebracht wird. das heisst durch die ehe spart man sich zwar das Testament, aber das heisst trotzdem nicht dass der Ehepartner Eigentümer eines hauses wird. gehört der grund oder ein gebautes haus nur einem der Ehepartner, muss man das trotz ehe regeln - denn man heiratet einen menschen, aber nicht automatisch dessen Eigentum.

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  •  sir_rws
30.10.2013  (#8)

zitat..
sir_rws schrieb: Übrigens: Auch der Tod des Nichtbesitzers kann zum Hausverlust für den Besitzer führen da auch hier Erben binnen Wochen ihr Erbe erhalten wollen.

zitat..
Ivy schrieb: Kannst du das bitte genauer erklären? Einem gehört alles, der andere wohnt nur mit und dann kommen seine Erben wo genau ins Spiel?


Das bezog sich auf meinen Absatz weiter oben in welchem ich schrieb dass es Verträge/Schuldscheine über das "geborgte Geld" geben sollte. Und da diese Schuldscheine beim Tod des Gläubigers in die Erbmasse fallen können des Erben die Einlösung derselben verlangen. Normalerweise geht es dann nicht um ein paar Hunderter sondern um eine beträchtliche Summe welche der Hauseigentümer dannevt. nicht aufbringen wird können.

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  •  bergstrasse
5.11.2013  (#9)
bei mir mal umgekehrt. - Hallo zusammen.
Für mich wird das Thema auch gerade aktuell, nur bauen wir auf dem Grundstück das meine lg von ihren Eltern bekommt. Die Grundstücke ihrer Familie sind angrezend wodurch ich da im Falle des Scheiterns der Beziehung wirklich nichts mehr dort verloren hätte. Unsere Idee bis jetzt wäre mal alles auf meine Freundin zu schreiben und ich bezahle sozusagen Miete. Nur nach 20 jahren ohne etwas dazustehen ist eh klar auch nichts. Und sollten wir bis dahin Kinder haben bin ich dann eh der angsch.....ene da wird wohl eh nix helfen emoji


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  •  alfa2
  •   Gold-Award
5.11.2013  (#10)
wer sagt denn, dass du am scheitern der beziehung schuld sein musst? was ist wenn sie auf die idee kommt auszuziehen oder zu verkaufen? dann bist 2mal der angesch*** obwohl du nix dafür kannst...

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  •  kirk899
6.11.2013  (#11)
Das wolltens mir auch aufs Auge drücken.Bin zwar verheiratet und habe ein Kind und bin ein Mann der sowieso benachteiligt ist bei einer Scheidung aber es ging mir ums Prinzip.Das Geld das ich da rein stecke kann mir meine Frau im Falle des Falles eh nicht zurück geben, außer es wird alles verkauft.Hab mich quer gelegt das beim Notar zu unterschreiben nie ein Anrecht auf die Liegenschaft zu haben.Letztenendes musste ich es doch nicht unterschreiben.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.11.2013  (#12)
bei todesfall sollte alles geregelt sein, keine frage.

wenn ich als mann/frau aber angenommen 200K gespart, das gst. und das haus finanziert habe, sämtliche rechnungen und laufende kosten für die hütte bezahle, sollte im falle einer trennung meine frau/der mann aber genau nüsse bekommen, so finanziell nichts beigetragen wurde. macht aber ein charakterstarker mensch wahrscheinlich eh automatisch.

kinder gehören versorgt, kein thema, seh aber überhaupt nicht ein, warum sich manche auf solche knebelverträge einlassen und ihre gesamte kohle, die jemals verdient/gespart wurde, in solche projekte stecken, wo sie im fall der trennung die hälfte abdrücken müssen.



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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
7.11.2013  (#13)
@speeeedcat - es gibt aber auch fälle wo frau die kohle hat und mann die arbeitsleistung (sprich: das haus baut) erbringt.

das würde ich als mann z.b. nicht machen wenn ich nicht im grundbuch stehe.
jeder weiß, dass die hälfte der errichtungskosten faktor arbeit verursachen.

lg
fruzzy


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  •  baumeister3400
9.11.2013  (#14)
Gleiches Problem bei uns.
Meiner Frau gehört das Grundstück - Geld bringen wir gemeinsam ein.
Ein Kredit wird auf uns beide laufen....

Also werden wir das so machen, das 1/3 des Grundstückes auf mich geschrieben wird. 50% des Hauses gehören dann auch mir und eben 2/3 Grund Ihr und 50% Haus auch Ihr.

Somit sollte es für beide passen. Im Falle einer Trennung werde ich gehen, Kinder und Frau bleiben im Haus, dafür zahle ich aber nichts weiter, bekomme aber auch nichts.

Das werden wir schriftlich vereinbaren.

Bei Todesfall ist es so, das wir weil ja jeder Eigentümer ist, ja ein Wohnrecht haben, auch wenn dann je 25% von 2/3 ODER bei mir je 25% von 1/3 den Kindern gehören würde.

Die Ehe macht es hier einfacher als die Lebensgemeinschaft.

Wir waren bei einem Anwalt der uns hier beraten hat, und mit dem wir auch die Grundbuchänderung sowie die Vereinbarung treffen werden.

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  •  johro
  •   Gold-Award
9.11.2013  (#15)

zitat..
baumeister3400 schrieb: Somit sollte es für beide passen. Im Falle einer Trennung werde ich gehen, Kinder und Frau bleiben im Haus, dafür zahle ich aber nichts weiter, bekomme aber auch nichts.


kann man da was schriftlich vereinbaren?

bei der Scheidung wird der Frau und den Kindern das Haus zugesprochen. wenn du zwei kinder hast und die frau dann meint sie geht nicht mehr arbeiten, wird dir fast die hälfte des Gehalts gepfändetemoji

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  •  sir_rws
11.11.2013  (#16)
@johro: - Dieses Stammtischjuristenhalbwissen ist nicht auszurotten. Das von dir beschriebene Szenario ist keineswegs zwingend - in Einzelfällen mag das Gericht wenn die Umstände dafür sprechen so entscheiden - aber bei Kindern >14 und einer Frau die beim Zeitpunkt der Trennung zumindest halbtags arbeitete läuft es unter Garantie nicht so ab (wenn der Mann einen spezialisierten Anwalt hat).

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  •  johro
  •   Gold-Award
11.11.2013  (#17)

zitat..
sir_rws schrieb: Das von dir beschriebene Szenario ist keineswegs zwingend - in Einzelfällen mag das Gericht wenn die Umstände dafür sprechen so entscheiden -


ja, eben, ist bei uns im Bekanntenkreis so (außer ein Fall, da ist er im Haus mit dem Sohn und die Exfrau wollte ausziehen und abhauen)
das ganze mit Stammtischwissen abzutun? naja wenn du meinst.
auch die % sind bei ca. 16% je Kind (Altersabhänging). kannst alles nachlesen oder deine Juristen fragen.

zitat..
sir_rws schrieb: aber bei Kindern >14 und einer Frau die beim Zeitpunkt der Trennung zumindest halbtags arbeitete läuft es unter Garantie nicht so ab


und woher hast du diese Garantie? emoji
emoji

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  •  sir_rws
12.11.2013  (#18)
@johro: - Im Familienrecht bin ich sattelfest emoji
(lernte einiges bei einem der besten Familienrechtsexperten Österreichs)

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  •  bono71
  •   Gold-Award
12.11.2013  (#19)
sir_rws - wir stehn auch gerade vor dem Problem da eine Vereinbarung zu treffen. Was ist denn da ueblich?

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  •  sir_rws
12.11.2013  (#20)
@bono71: - "üblich" gibt es da nicht, da fast jede Konstellation vorkommt. Ich würde sowas auch keinesfalls über ein anonymes (!) Internetforum in Erfahrung bringen wollen - man weiß nie wer hier vorgibt etwas zu wissen (und ich bin kein RA). Wenn Du Nähe Wien wohnst kann ich Dir ein paar Empfehlungen für sehr gute Familienrechtsanwälte schicken.

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  •  johro
  •   Gold-Award
12.11.2013  (#21)

zitat..
sir_rws schrieb: Im Familienrecht bin ich sattelfest
(lernte einiges bei einem der besten Familienrechtsexperten Österreichs)


ich meine halt, dass es einen unterschied gibt, wer wie im Grundbuch steht und was vertraglich vereinbart wurde und die andere Sache ist eben, dass bei Scheidung mit Kind es halt sehr oft zum wohnrecht von Frau+Kind kommt.
da kannst dir dann als mann auch nichts drum kaufen, wenn die frau das haus hat und dich nicht auszahlen kann. dann gehört dir zwar das halbe haus, musst dir aber trotzdem eine Wohnung suchen.

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