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Lärm durch Nachbars Wärmepumpe

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  •  Bergfink
4.1.2008 - 26.9.2009
28 Antworten 28
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Meine -bis zu diesem Zeitpunkt shr netten- Nachbarn betreiben seit September 07 eine im Freien aufgestellte Wärmepumpe.Das wenig unterbrochene Brummen und Dröhnen in meinem Garten, auf der Loggia und vor allem der überdachten Terrasse stellen eine Einschränkung meiner Lebensqualität dar, mit der ich mich einfach nicht abfinden kann, zumal die Pumpe im Ganzjahresbetrieb geführt werden soll, weil auch Warmwasser im Sommer damit gewonnen wird. Meine Bitte,das Gerät woanders oder in den Keller zu stellen wurde sinngemäß als Querulantentum abgetan. Ich appelliere an alle Sympathisanten dieser Lärmschleudern, es sich im Namen einer funktionierenden Nachbarschaft gut zu überlegen, einen derartigen Zankapfel im Freien auzustellen! Keine Ahnung, wie das weiter gehen soll.Einen Nachbarn zu klagen ist doch ein Armutszeugnis! Kennt jemand die genauen gestzlichen Bestimmungen in Ö?

  •  lexibald
4.1.2008  (#1)
Kann ich verstehen - Unter anderem war das ein Grund, warum wir uns gegen eine Luftwärmepumpe mit Aussenaufstellung entschieden haben. Es wurde dann eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung.

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  •  stein203
7.1.2008  (#2)
Rechtsberatung - erhälst Du bei der: Arbeiterkammer, Schlichtungsstelle, im Forum "wer-weiß-was". Du mußt Dich nicht abfinden. Es ist Deine Gesundheit. Frag mal den Nachbar, was er an Deiner Stelle tun würde. Viet Glück!

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  •  floh
15.1.2008  (#3)
floh - Kann ich nachvollziehen:
Wir haben selbst eine Wärmepumpe im Garten,der Lärm hat mich
selbst gestört.Lösung:Betonring mit Deckel(lärmpegel gleich null!!)Wär doch ein Lösung für eine gute Nachbarschaft!?


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  •  bhv
22.5.2008  (#4)
Ergebniss - @bergfink

"Keine Ahnung, wie das weiter gehen soll.Einen Nachbarn zu klagen ist doch ein Armutszeugnis! Kennt jemand die genauen gesetzlichen"

Nun, ich bin in der gleichen Situation, dem Nachbarn ist das offenbar egal oder er ist schwerhörig. Das Brummen dieser Anlage ist schlichtweg eine Zumutung. Wie gings denn weiter bei dir?

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  •  bhv
22.5.2008  (#5)
Suche - @stein203

Rechtsberatung
erhälst Du bei der: Arbeiterkammer, Schlichtungsstelle, im Forum "wer-weiß-was". Du mußt Dich nicht abfinden. Es ist Deine Gesundheit. Frag mal den Nachbar, was er an Deiner Stelle tun würde. Viel Glück!
Bitte um die URL zum Forum "wer-weiß-was".
Danke


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  •  tekov
22.5.2008  (#6)
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?;partner=

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  •  Andilux
25.5.2008  (#7)
An der Grundgrenze dürfen 45 Db Lärm sein.
Solange dies nicht überschritten wird hast du keine Chance und zahlt sich das nicht aus .
Besser das Geld für eine Lärmschutzwand investieren, oder einen Konsens mit dem Nachbarn finden.

lg andreas

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  •  tekov
26.5.2008  (#8)
²Andilux
45dB?
Steht das wo?

http://www.ohropax.de/52-0-tabelle.html
http://www.sengpielaudio.com/TabelleDerSchallpegel.htm

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  •  Andilux
27.5.2008  (#9)
Kannst du beim Land NÖ nachfragen - Umweltberatung, sowie sollte es in der Bauordnung drinnen stehen. Ich weiss dass, da unser Betrieb an Bauland angrenzt und das Lärmgutachten sich auf die 45 DB aufgebaut hat. Wo das genau steht weiss ich nicht, aber es ist so. Aber 45 DB sind genau an der Grundgrenze zu messen, nicht am Gerät. Das ist relativ laut. Nach Messungen bei uns am Platz hat ein Dieselstapler diesen wert nicht überschritten und auch unsere Absaugung auch nicht.

Du musst das messen, sonst gibts da keine Vergleiche.
Der DB Wert kann sich erhöhen, wenn daneben eine befahrene Strasse ist ( Bundesstrasse, etc. )

lg Andreas

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  •  preussen
18.9.2008  (#10)
Wärmepumpe beim Nachbarn: Was tun? - Auch unser Nachbar hat sich eine Wärmepumpe aufgsetellt: direkt an unserem Grundstück mit Gebläserichtung zu uns. Ergebnis: Lebensqualität im Garten ist futsch und abends/nachts hören wir das Gerät selbst bei geschlossenem Fenster, sogar mit laufendem Fernseher. Was können wir tun? Abschaffen wird der Nachbar das Gerät kaum. Kennt Ihr Möglichkeiten, wie man das Teil dämmt, den Lärm nach draußen also abstellt oder erheblich reduziert?

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  •  Andilux
18.9.2008  (#11)
..Es gibt die möglichkeit, die Wärmepumpe einzuhausen, so eine Art Schalldämpfer. Wird mittlerweile von den Firmen auch angeboten, nur die Käufer wollen sich das Geld meist ersparen....

lg Andreas

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  •  Stemsi
18.9.2008  (#12)
LWP Schallgedämmt? - Andilux,was heist einzuhausen?Was für WP WP [Wärmepumpe] hast du?Wieviel soll es Kosten?

lg Stemsi

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  •  preussen
19.9.2008  (#13)
Einhausen - Hochinteressante Idee: Kannst Du das "Einhausen" näher erläutern? Baut um den viereckigen Kasten eine Art Mantel? Doch wie kommt dann die Luft an das Gerät? Hast Du Erfahrungen oder von Erfahrungen gehört, wie stark sich der Lärm dadurch reduzieren lässt? Oder gibt es womöglich auch Möglichkeiten, die Lärmquelle woanders aufzustellen?

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  •  brummbär
12.2.2009  (#14)
Wärmepumpe Ruhe Ade - Wärmepumpe beim Nachbarn: Was tun?
Auch unser Nachbar hat sich eine Wärmepumpe aufgsetellt: direkt an unserem Grundstück mit Gebläserichtung zu uns.(Muss das sein) Ergebnis: Lebensqualität im Garten ist futsch und abends/nachts hören wir das Gerät selbst bei geschlossenem Fenster, sogar mit laufendem Fernseher.Im Dachgeschoss ist es am schlimmsten.Luftverwirbelung unter dem Dachvorsprung?Was kan man tun?

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  •  nico
12.2.2009  (#15)
ruhe ade - friede vorbei - Habe das gleiche Problem mit meinem Nachbar bzw. seiner Luft-Wp (siehe meinem Beitrag unter Wp-Schallpegel) Ich hoffe, dass er sich eine Schall-Abdeckung besorgt, ansonsten haben wir ein Problem. Da baut man um viel Geld und freut sich auf die Gartenidylle, Ruhe,... DOCH dann stellt dein Nachbar eine WP WP [Wärmepumpe] an die Grundgrenze und man muss dann mit dem dauernden Brummen leben?! Gibt es Gesetze für Abstände, Lärm,...?? Wobei 45 dB (wie oben geschrieben)meiner Meinung zu laut ist, vor allem wenn das Schlafzimmer in der Nähe ist.

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  •  Christa
12.3.2009  (#16)
Seit 6 Jahren ein Kampf um Ruhe - Wir haben vor 6 Jahren gebaut in einem ziemlich dicht besiedelten Gebiet. Unser Nachbar hat eine Wärmepumpe (Luft-Luft,die Pumpe ist im Haus, aber die Lüftungsschächte natürlich gegen aussen), dessen Lärm wir Tag und Nacht hören. Zwar wohnen wir nicht direkt gegnüber, aber der Lärm prallt wahrscheinlich am gegenüberliegenden Haus ab und reflektiert in unser grosses Vordach, hinter diesem wir alle Zimmer haben. Seit 6 Jahren bekagen wir über den Lärm. Dann werden kleine Aenderungen an der Pumpe eingestellt, aber der Lärm ist immer nich da. die nachbarn stempeln und als überempfindlich ab. Wir haben eine Akustikingenieur herbeigezogen, aber auch er findet offenbar keine Lösung für unser Problem!!!(unfähig, meiner meinung nach). Die nachbarn sind sauer, wir haben keine Ruhe, vor allen in der Nacht. Manchmal meine ich, an der Situation zu verzweifeln. hat jemand Erfahrung und vor allem: Lösungen?????

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  •  rantamplam
12.3.2009  (#17)
Lärm - @Christa
hallo
Seid ihr eigentlich die einzigen die sich gestört fühlen oder auch die anderen Nachbarn? Ein Freund von mir hat auch eine WP WP [Wärmepumpe] die innen steht und auch diese Luftschächte. Ich könnt jetzt nicht sagen, dass das störend wäre. Hört man eigentlich kaum vor allem wenn man einige Meter weg ist. Da muss wirklich irgend was anderes sein.
lg Ran


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  •  angi875
12.3.2009  (#18)
Lösung? - wir kriegen auch eine Luftwärmepumpe die aufstellt wird vor dem Haus. Ich hoffe es belästigt die Nachbarn nicht, weil wir ja eh den permanenten Lärmfluss von der Autobahn haben. Ich weiß nicht wie laut das ist, aber so ein bißchen wie Meeresrauschen.
Aber trotzdem möchte ich keinem meiner Nachbarn Lärm zumuten, wie würde das wirklich mit dem Einhausen funktionieren und der Lärmdämmung?

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  •  creator
12.3.2009  (#19)
wärmepumpen müssen so aufgestellt sein, dass "unzumutbare lärmbelästigung" ausgeschlossedn wird. was das genau heißt, ist in den gemeindeverordnungen zu finden - manchmal auch im kommentar zu - länderweise unterschiedlichen - bautechnikverordnung. in vlbg gilt das als "ortsfeste maschine" nach §36 ivm §22. nö hat da nix.
lärm ist eine immission, die als besitzstörung gewertet werden kann. das müsste man am besten über die rs-versicherung spielen - §364 abs. 2 abgb
(2) Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.

wie gesagt: vorher mal die lärmbestimmungen der gemeinde abfragen, was "ortsüblich" ist. lärm hat bei nachtruhe zu unterbleiben, das kann man mit den gemeindeordnungen für z.b. rasenmähen vergleichen. reicht meist schon, wenn die nachbarn ihre wp immer ab- und anschalten dürfen....

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  •  mlduke1975
13.3.2009  (#20)
..mein zukünftiger Nachbar (ich fange heuer zu bauen an) hat auch eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] in Splitausführung von Ochsner. Wir haben uns deshalb auch schon vor dem Grundstückskauf in einer kalten Nacht mal 3 Stunden auf das Grundstück gesetzt und dem Verdampfer gelauscht. Man kann schon ein Geräusch wahrnehmen, aber jedes Auto das vorbeifährt ist um ein vielfaches lauter. Bin eigentlich recht unkritisch gegenüber diesen Anlagen...wenn sie richtig dimensioniert und vor allem von einen Hersteller sind, die sich damit auch auskennen.

Der einzige Weg sich so eines Geräuschproblems zu entledigen ist (klingt zwar etwas überheblich) sich NICHT auf einen Rechtstreit einlassen, sondern dieses Geld besser in geeignete Schallschutztechnik (gemeinsam mit dem Nachbar) zu investieren.
Denn wenn ich denke, mein Nachbar zieht gegen mich vor Gericht, ja dann Grüß Gott Herr Gesangsverein - der kann sich sicher sein, dass bei jeder Party dann die Polizei vor seiner Türe steht und da beginnt sich die Geschichte dann aufzuschaukeln bis einer von den beiden den kürzeren ziehen wird.
Und mobbing unter Nachbarn ist wohl das schlimmste was einen passieren kann. (Denn man lebt ja schließlich eine lange Zeit in dem sehr teuer gebauten Eigenheim)

Nur als Kostenvergleich: Ein Rechtsteit ohne Rechtschutz und vor allem ohne Aussicht zu gewinnen (denn die meisten Hersteller haben halt eine Typenprüfung und wenn an der Grundstücksgrenze die Grenzwerte eingehalten werden was will man da dann tun)kostet mind. 10k€. Um 10k€ bekomme ich einen Betonkanister denn ich von mir aus noch grün anstreiche, mit Revisionstüre und Schallisolierender Innenlage und dann ist Ruhe mit der LWP LWP [Luftwärmepumpe].

Aber auch im Vorfeld hat man Changen sich gegen so etwas zu wehren, mann kann ja einen Einspruch bei der Bauverhandlung machen und wenn dieser dann abgewiesen wird, dann kann man sich die Changen vor Gericht ausrechnen...

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  •  creator
15.3.2009  (#21)
dafür hat man ja die GRUNDSTÜCKS-rs-versicherung - um nicht schutzlos den dummheiten der nachbarn ausgeliefert zu sein - das mobbing hört spätestens dann auf, wenn die lieben nachbarn checken, dass respekt angesagt ist - und zahlen dürfen.
meine nachbarin hat mich ja (mit großem publikum der nachbarschaft, die sich ihren terror gefallen lassen und gezahlt haben)auch geklagt, ist mega eingefahren - und kuscht jetzt brav. jetzt herrscht ruhe...
dass firmen bei grenzwerten tricksen, ist nicht neu und es wer sagt denn, dass das ding in nachbar's garten auch ordnungsgemäß aufgestellt und in betrieb genommen wurde...

ich sehe auch nicht ein, warum ich für den vorteil eines nachbarn mitzahlen soll... und meine lebensqualität über das maß des notwendigen und gesetzlich erlaubten einschränken lassen soll.

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