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omg mach mir keine angst - du hattest den termin für die bauverhandlung oder was auch immer und danach hats noch 3 monate gedauert??? mir wurde ein termin genannt für die bauverhandlung und angeblich wird wenn alles glatt läuft dann gleich der bescheid erlassen - hoffe mal nicht das mit "gleich" 3 monate gemeint waren o_O; bauen auch in nö, westlich von wien |
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bei uns ging's "relativ schnell". ansuchen bei gemeinde am 30.4., gutachten vom 20.5., baubewilligungsbrief vom 9.6.
aja, die aufteilung der kosten.. |
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@Lemming - Da ich die selbe Konstellation wie MRu hatte ...
Es war noch schlimmer: Wir waren zuerst mal informell mit dem Vorabzug des Einrichplans dort und haben das mündliche OK bekommen. Sobald wir die Einreichunterlagen von der Hausfirma bekamen, sind wir zur Gemeinde und haben das "Verfahren" sozusagen gestarten. Vereinfachtes Verfahren, daher KEINE Bauverhandlung, sondern die Gemeinde schickt bloß an die Nachbarn einen RS-Brief, in dem steht dass sich sich am Gemeindeamt die Unterlagen 14 Tage lang ansehen und dort ggf. einen Einspruch deponieren können. Sollte alles recht flott gehen. In der Theorie! Am Starttag meinte die Bürodame dass sie gleich nach dem Wochenende die Briefe rausschickt. Nach gut 2 Wochen haben wir uns mal erkundigt ob es einen Einspruch gab, da wurde gesagt dass die Briefe "schoooooon" versandfertig seien und "morgen" zu Post gehen und wir gleich nach Fristende automatisch angerufen werden wegen dem Termin für das Abschlußgespräch. Nach 2-3 Wochen (natürlich kam kein Anruf) wieder Vorsprache weil wir einen Termin für die Abschlußbesprechnung wollen. Geht nicht, Bauamtsleiter ist auf Urlaub. Wieder 1-2 Wochen warten bis der wieder da ist (natürlich hat niemand wegen Termin angerufen) und dann Termin vereinbart. Alles in allem hat sich das gut 2 Monate gezogen bis wir den Bescheid in der Hand hatten. Ist die Frage wie lange das gedauert hätten wenn es nicht das "vereinfachte" Verfahren gewesen wäre ![]() Immer wieder anrufen, am besten persönlich vorsprechen, bisl lästig sein ... sonst zieht es sich evtl. noch mehr. |
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achja, fast schon vergessen zu sagen. unsere architektin arbeitet unter anderem auch bei der gemeinde, also schaut sie auf ihre projekte. in diesem fall konnte sie ja das gutachten nicht selbst machen, aber sie macht auch anderen feuer unterm hintern ![]() ![]() |
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Hm, ok,dann werd ich ich nächste woche mal anrufen 😕 thx für die infos! |
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@ildefonso:
oh, das kommt mir so bekannt vor, vielleicht sprechen wir sogar von der gleichen Gemeinde? Wir waren auch bereits vor der offiziellen Einreichung immer mal wieder bei der Gemeinde, um diverse Punkte abzuklären, sonst wären vielleicht Rückfragen gekommen und es hätte alles zusammen noch länger gedauert. @Lemming: wie gesagt, wir hatten keine Bauverhandlung, haben die Einreichung bei der Gemeinde abgegeben. Nach genau 8 Wochen (Frist steht so im Gesetz) hat uns ein Zuständiger angerufen, dass es von ihm aus keine weiteren Fragen gibt, es werden nun die Nachbarn angeschrieben. Nur leider hat das Anschreiben nicht er gemacht, sondern unseren Antrag ins Sekretariat weitergeleitet. Und dann lag der Antrag halt mal ein bisschen ab. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich ja im Sekretariat angerufen oder wäre hingefahren, aber so gings uns wie Ildefonso .... dachten die Frist wäre vorbei, dabei ging der RsB-Brief noch gar nicht raus... Naja, wie gesagt ... bissl über 3 Monate hats gedauert. |
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Is ja interessant, wie sich da alle - teilweise sehr emotional - auf dieses Thema stürzen (25 Beiträge an einem Tag!!).
Ich versuch mal auf der sachlichen Ebene die Facts zusammenzufassen: 1. Der Threadersteller kommt aus NÖ. Da diese Thematik in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, bringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern hier nichts. 2. Grundsatz: Wenn eine Behörde über etwas zu entscheiden hat, wozu es einen Sachverstand braucht (also z.B. eine bautechnische Frage), dann hat sie zwingend einen entsprechenden Sachverständigen beizuziehen. Das macht sie "von Amts wegen", d.h sie muss den Bauwerber weder fragen, ob sie das darf/soll, noch muss sie ihn darüber extra verständigen. Auf einen Bausachverständigen wird die Baubehörde demnach wohl nur in seltenen Ausnahmefällen verzichten können. 3. Nach AVG (Allgemeines Verwaltungsgesetz) haben die Behörden generell Amstsachverständige beizuziehen. Amstsachverständige können entweder der Behörde "beigegeben" sein (z.B. ein Bauamtsleiter im Personalstand der Gemeinde) oder "zur Verfügung stehen" (z.B. Sachverständige des Landes). Nur wenn die Behörde keinen eigenen Sachverständigen hat und auch kein anderer Amtssachverständiger zur Verfügung steht, darf die Baubehörde einen anderen (=nicht amtlichen) Sachverständigen heranziehen (das ist jetzt deshalb wichtig, weil es auf die Kosten Einfluss hat - she. Pkt. 4. und 5.) 4. Für Tätigkeiten eines Amtssachverständigen darf die Behörde max. sog. "Kommissionsgebühren" an den Antragsteller weiterverrechnen (sind in einem eigenen Gesetz geregelt - dzt. ca. € 14.- pro angefangener halber Stunde). Und hier ist der 1. Hacken: die meisten Gemeinden verrechnen für die Tätigkeit von Amtssachverständigen wesentlich mehr, was aber gesetzlich nicht gedeckt ist (nur weiß es halt keiner). 5. Nur dann, wenn kein Amtssachverständiger verfügbar ist (das müsste die Gemeinde nachvollziehbar darlegen), ist ein nicht amtlicher Sachverständiger zulässig und ist dessen Honorarnote zur Gänze vom Antragsteller zu übernehmen. 6. Ansonsten sind für ein Bauverfahren noch Gebühren und Abgaben zu entrichten. Bei den Gebühren handelt es sich um den Ersatz für die früheren Stempelmarken. Das sind jetzt bar zu entrichtende Bundesgebühren, wo für jedes Schriftstück (Bauansuchen, Baubeschreibung, Einreichplan usw. ) eine bestimmte Gebühr anfällt. Bei den Abgaben kommt es grob gesagt auf die Art des BAuvorhabens und dessen Größe an. 7. Die Baubehörde hat im Bescheid eine Aufschlüsselung der diversen Kosten anzuführen. 8. Gestzlich hat die Baubehörde I. Instanz 3 Monate Zeit, um einen Bescheid zu erlassen. Alles was schneller kommt ist "Bürgerservice" (Ich weiß, das ist jetzt ein wenig provokant). Aber es sollte jeder wissen, der ein BAuansuchen stellt, dass er vor 3 Monaten kein gesetzliches Recht auf einen Bescheid hat!! 9. In NÖ gibt es kein "verkürztes" Verfahren, sondern es gibt Varianten mit "Entfall der BAuverhandlung". Wird bei der Vorprüfung des Bauvorhabens festgestellt, dass NAchbarrechte gar nicht berührt werden können, dann hat die Bauverhandlung zwingend zu entfallen. Die Baubehörde (und nicht der BAuwerber) darf aber auch die Variante ohne Bauverhandlung wählen, wenn die NAchbarn verständigt werden und innerhalb von 2 Wochen von diesen keine Einwednungen erhoben werden. Ob mit oder ohne BAuverhandlung ändert nichts an der Entscheidungsfrist von 3 Monaten (siehe Pkt. 8.) 10. Bei der Variante ohne BAuverhandlung muss der Bausachverständige ganz genauso ein Gutachten erstellen. Ich finde es unseriös und sehr grenzwertig, wenn ein Sachverständiger ein Bauprojekt beurteilt, ohne den BAuplatz, die NAchbargrundstücke usw. gesehen zu haben und nur von einem (mehr oder weniger richtigen/vollständigen??) Projekt ausgeht. Daher ist es völlig in Ordnung, wenn der Sachverständige auch bei Varinate ohne BAuverhandlung für sich einen Ortsaugenschein macht (halt ohne Nachbarn). Soweit mal zum Grundsätzlichen.....
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Und jetz noch im Detail zu einzelnen Beiträgen:
Ich kenne viele Gemeinden und Verfahren, aber es wird nirgendwo extra mitgeteilt, dass man einen BAusachverständigen heranzieht. Ist gesetzlich auch nicht vorgesehen. Stimmt ganz einfach nicht (oder wurde falsch ausgedrückt?) Ebenfalls nicht richtig! Woher hast du das?? Hättest gesetzlich aber nicht müssen - siehe mein Beitrag zuvor (die vom Gebietsbauamt sind Amtssachverständige!) Ist nicht "holler" - siehe mein Beitrag zuvor. Ja, immer, wenn die Gemeinde das so will und die Nachbarn innerhalb 2 Wochen nach Verständigung keinen Einwand erheben - siehe oben Das gilt so nicht in NÖ. Das hast offensichtlich von einem anderen Bundesland (z.B. OÖ?) Wie schon oben gesagt: das liegt allein in der Entscheidung der BAubehörde, du kannst es nicht erzwingen. "Verkürzt" ist nicht das richtige Wort, es gilt auch hier die 3-monatige Entscheidungsfrist. Hier gehts aber um NÖ!!! Das hat der Sachverständige völlig korrekt und seriös gemacht - siehe Beitrag oben. Wie schon mehrfach gesagt: in NÖ gibts die VAriante mit Unetrschrift der Nachbarn am Einreichplan nicht!! Die Unterschriften helfen daher auch nichts. Vermutlich auch nicht länger. Die Bauverhandlung ist nicht wirklich das zeitliche Problem. NEIN! Diese Frist steht NICHT im Gesetz!! Verwechselst du das mit der Frist bei der Bauanzeige?? |
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@Karl10 - Ich mag Deine postings. Da kann man noch was lernen.
Zum Glück kennst Du Dich nicht überall so gut aus, sonst wären unsere Halbwissen- und Erfahrungswerte-Postings dann auch im restlichen Forum komplett für die Fische ![]() |
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Aha, gut zu wissen. Ich hatte einen Fall in Pressbaum, wo der Beamte den Bauherrn und mich drauf aufmerksam gemacht hatte, dass man einen Sachverständigen hinzuziehen könnte und damit würde sich das Bauverfahren angeblich beschleunigen. Als max. Kosten dafür wurden 1000€ genannt. Habe das dann als normalen "Behördenweg" angenommen. ||
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Also dann doch: Wie ich sagte, ist grundsätzlich ein (für den Antragsteller billiger) Amtssachverständiger beizuziehen und nur wenn ein solcher nicht verfügbar ist, dann kanns auch ein voll zu bezahlender nichtamtlicher sein. Dazu gibt es lt. § 52 Abs. 3 AVG folgende Ausnahme: Auch wenn es einen verfügbaren Amtssachverständigen gibt "...kann die Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten Betrag voraussichtlich nicht überschreiten." Man hat euch hier quasi "in den Mund gelegt", einem nichtamtlichen Sachverständigen und den wesentlich höheren Kosten zuzustimmen. Macht die Gemeinde das nicht, dann könnte sie auf den € 1.000.- sitzen bleiben. |
Du sprichst da offensichtlich eine Sonderregelung an, die ich oben mal weggelassen habe, weils eh schon so lang war.
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@Karl10 - Danke für Deine sehr ausführlichen Antworten!
Deine Punkte 3-5 verstehe ich prinzipiell. Nur wenn ich die Gemeinde mit diesem Punkt konfrontiere werden sie halt sagen, dass sie keinen Amtssachverständigen zur Verfügung hatten oder haben und das war's. Werde es aber trotzdem machen und sehen was passiert. |
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PSDass das Thema Emotionen hervorruft wundert mich nicht. Wo man beim Bauen auch hin greift wird man mit tlw. unfassbaren Ausgaben und Beträgen konfrontiert. Z.B. Wasseranschluss WLV Triestingtal hat 5.000,- gekostet. Die Wasserleitung verläuft prinzipiell schon in der nicht asphaltierten Straße, d.h. sie haben ca. 4-5m Schotterpiste aufgegraben und eine Leitung inkl. Absperrventil bis zu dem von mir errichteten Wasserzählerschacht gelegt inkl. Zähler.
Aufschließung kostet für unsere 584m2 Grund 12.300,- (hat meiner neuer Seat Mii gekostet) usw. usf. |
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@mru und ildefonso: Die dauer bis der bescheid da war habt ihr also ab einbringung der einreichunterlagen gerechnet? Mir ist von der gemeinde der nächste termin für bauverhandlungen mitgeteilt worden, der war in unserem fall eben erst wieder in zwei monaten, vielleicht hats bei euch auch einfach solang bis zum nächsten termin mit dem sachverständigen gedauert? |
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Mit holler meinte ich egal... und ja, für mich ists egal da ich den amtlichen sowie den nichtamtlichen zahlen muss... so wars gemeint. Dass da ein monetärer Unterschied besteht is schon klar, aber ich kenn aus meinem Umfeld keine Fälle, wo nichtamtliche hinzugezogen wurden (is aber wahrscheinlich durch eigenes Magistrat sowie Bundeshauptmannschaft im Ort bei uns auch hinfällig). In kleineren Gemeinden dürfte es jedoch an der Tagesordnung sein... Nur weil ich was anstrebe erzwinge ich es noch lange nicht... und verkürzt ist nicht richtig. Beschleunigung is der Terminus, den das Gesetz hier anwendet... ng bautech |
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Die Wasserleitung verläuft nicht aus Prinzip dort, sondern weils dein zuständiger WLV bereits dort situiert hat. Und diese Situierung muss auch wer zahlen, in den meisten Fällen die Grundeigentümer, die Wasser haben wollen ![]() Dass der WLV das vorfinanziert und sich die Gestehungskosten dann refundieren lässt is hoffentlich nachvollziehbar. Na ja... dafür kriegst aber auch ne Straße, evtl nen Gehsteig (abhängig vom Aufschließungsprojekt) und eine Straßenbeleuchtung wenn in der Ortschaft vorhanden. Is ja ned schlecht denk ich mal... ng bautech |
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Ich spreche von der Vorprüfung. § 20 NÖ Bauordnung. Bei uns waren keine Nachreichungen nötig, dies wurde uns eben genau am vorletzten Tag der 8.Woche mitgeteilt und uns gesagt, dass nun die Nachbarn informiert werden. Rest ist ja bereits bekannt. Wie gesagt ... bei uns gabs keine Bauverhandlung. Bei der Gemeinde sind 2 Menschen damit beschäftigt, die Einreichunterlagen zu prüfen und zu beurteilen. Diese beiden arbeiten die Eingänge chronologisch ab. Danach geht der Akt ins Sekretariat, Nachbarn werden angeschrieben und nach Ende der Frist plus ein paar Tage Postweg wird vom Sekretariat der Bescheid gemacht. Dauert noch mal ca. 1 Woche (außer man ist lästig ![]() Wenn man keine Auflagen im Bescheid hat, kann man gleich eine Einspruchs-Verzichtserklärung unterschreiben und am nächsten Tag zu bauen beginnen. Kann man auch unterschreiben, wenn man Auflagen hat, wenn man eh weiß, dass diese einfach zu beseitigen sind ... Und ja ... wir haben ab Einreichung damit gerechnet, dass wir 3 Monate auf den Bescheid warten müssen und so wars dann auch. Gehofft hatten wir schon, dass es schneller geht, aber dem war nicht so. |
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@bautech: Aufschließungs- und Anschlusskosten & Emotionen - Mir ist klar, dass der Gemeinde bzw. den Versorgern auch Kosten entstehen, die diese wieder reinbringen müssen und ich bin froh in einem Land zu leben, wo die Versorgung mit trinkbarem und leistbarem Wasser sichergestellt ist, wo ich mich eigentlich egoistisch auf 600m2 ausbreiten darf, usw. Das Problem liegt meiner Meinung nach in der fehlenden Transparenz in Kombination mit dem Gefühl der "Ausgeliefertheit" einer Behörde oder einem Monopolisten gegenüber. Aus Intransparenz entstehen Missbrauch und Misstrauen.
Wie man an den Beiträgen sieht, wird für sehr ähnliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Baubescheid zwischen 200,- bis fast 600,- verrechnet. Grund? Wo wir bauen wurden 16 neue Grundstücke aufgeschlossen auf einer Straßenlänge von ca. 200-250m. D.h. der WLV nimmt in Summe 80.000,- ein für den Anschluss von 16 Grundstücken. Die Gemeinde nimmt in Summe 192.000,- ein für Aufschließung 250m Straße. Kostet das soviel? Inwieweit profitieren sie zukünftig über die Wasserabnahme und zus. Steuereinnahmen? |
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Also mir hat das MA4 Bauamt der Stadt Wiener Neustadt was anderes gesagt. Ich selbst wäre auf das eh nicht drauf gekommen da ich davon nichts wusste. Das Bauamt hat mich darüber ohne Aufforderung oder Nachfrage meinerseits darüber informiert, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich habe kurz überlegt und mich dann dagegen entschieden da es bei mir nicht so eilig war. Aber das Bauamt hätte mir die Möglichkeit angeboten und auch akzeptiert. Das ist halt nun mal so gewesen auch wenn es das vielleicht, wie du sagst, anscheinend in NÖ nicht gibt. |
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Bei uns habens auf der Gemeinde nach Nachfrage auch gesagt, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Nachbarn auf Parteistellung verzichten.
Hierfür reicht aber nicht eine Unterschrift auf den Einreichunterlagen, sondern jeder Nachbar muss ein extra Schreiben zur Gemeinde schicken, in dem er den Verzicht gemäß § irgendwas bestätigt. |
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Über sowas braucht man sich gar nicht den Kopf zerbrechen. Bei uns musste Strom und Gas um ca. 12 Meter versetzt werden von Wienstrom bzw. EVN. Gesamtsumme hierfür (ohne MABA-Bock) € 6100. Bei Wienstrom mussten wir den Betrag sogar VOR Beginn der Arbeiten überweisen, sonst wären sie gar nicht gekommen. |