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Konzept für nicht normgerechte Bodenplatte

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  •  mackica
  •   Gold-Award
9.12.2017 - 5.6.2018
12 Antworten | 8 Autoren 12
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Es steht jetzt fest dass unsere Bodenplatte nicht normgerecht errichtet wurde.
(Laut Gesetz ist allerdings nicht normgerechter Bau möglich, sofern bewiesen wird dass die nicht-normgerechte Ausführung genauso gebrauchstauglich ist. Und auf Normgerechtigkeit kann ich erst bestehen wenn es Schäden gibt).
Nun gibt es 2 Lösungsvarianten.

1. 10cm Ausbetonieren. Aus Sicht des Statiker ist das mit "Kanonen auf Spatzen schießen"

2. der Statiker (des Baumeisters) meint, es würde bei so niedrigen Lasten ohnehin sicher nichts passieren, er möchte aber ein Gesamtkonzept Platte-Träger-Decke machen, wobei er die Platte an ca. 8 Punkten mit der Decke verbindet, indem er Schallschutzziegel aufmauert und mit bewehrtem Beton füllt. Das sind teils Stellen in der Außenmauer (dort bräuchte man dickere Dämmung) und in den tragenden Innenwänden.

Jetzt stellt sich für uns die Frage - hätte das irgendwelche Nachteile?

- weniger Flexibilität später? Kann ich so eine tragende Wann (wo an den Enden mit bewehrtem Beton gefüllte SSZ sind) später mal versetzen?

- spielt diese Verbindung Bodenplatte - Decke thermisch eine Rolle? (Es sind ja noch 10cm Dämmung zwischen Bodenplatte u Estrich vorgesehen, Großteil Dämmung ist unter der Platte)

Ich frage mich halt, wozu machen alle 2 Bewehrungsmatten (oben u unten) wenn eh eine reichen soll...

  •  uzi10
9.12.2017  (#1)
doppelte bewehrung zur rissbreitenbeschränkung aka Dichtbetonplatte würd ich mal sagen?.... nur dichtbeton macht nicht alleine dicht,....
statisch kann ich dir nix sagen, ausser dass man tragende wände schwer versetzen kann und wenn du dann den estrich drinnen hast, die sowieso nicht leicht versetzen wirst....

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
11.12.2017  (#2)

zitat..
mackica schrieb: Ich frage mich halt, wozu machen alle 2 Bewehrungsmatten (oben u unten) wenn eh eine reichen soll...


Wer sagt denn dass eine Bewehrungsmatte reicht? Du hast bei einer Betonplatte auf welcher Wände stehen immer oben und unter Zugzonen also kommt dort auch oben du unten eine Bewehrung. Bei den Wänden hast du die zugzone unten du zwischen den Wänden ist sie oben.

zitat..
uzi10 schrieb: doppelte bewehrung zur rissbreitenbeschränkung aka Dichtbetonplatte würd ich mal sagen?.... nur dichtbeton macht nicht alleine dicht


Dichtbeton kann nicht dicht sein weil es den Begriff Dichtbeton nicht wirklich gibt. Es gibt die Ausführung als Schwarze Wanne und als weiße Wanne die Statisch nachgewiesen werden muss. Aber das hat mit der doppelten Bewehrung nichts zu tun. Sondern die Bewehrung für die Weiße Wanne muss zur Rissbreiten Minimierung richtig dimensioniert werden.


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  •  mackica
  •   Gold-Award
11.12.2017  (#3)

zitat..
StefanP schrieb: Wer sagt denn dass eine Bewehrungsmatte reicht?


der Statiker - und er sagt er kann das rechnerisch nachweisen...

Nur würde das ja sämtliche bisherige Praxis/Normen ad adsurdum führen.

Bauphysiker sagt, er fände 10cm Aufebtonieren besser, und erste Lage Ziegel mit Perlite füllen.

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
11.12.2017  (#4)
Wenn er es rechnerisch nachweisen kann, wir er ja sicher die Unterlagen vorlegen können und du kannst dies prüfen lassen.

Ist halt die Frage, ob die zur gleichen Meinung kommen müssen bzw. ob du evt. dann noch einen Dritten brauchst.

Hast du vor den dir entstandenen Schaden (Kosten Statiker, späterer Einzug, etc.) beim Baumeister geltend zu machen?

Er müsste ja eh haftpflichtversichert sein.

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  •  mackica
  •   Gold-Award
12.12.2017  (#5)

zitat..
Baumau schrieb: Wenn er es rechnerisch nachweisen kann, wir er ja sicher die Unterlagen vorlegen können und du kannst dies prüfen lassen.


Na klar lassen wir das machen.

Mir ging es eher um die Frage, ob die eine oder die andere Variante - jetzt abgesehen von der Statik - einen Vor- oder einen Nachteil hat.
Der Bauphysiker jedenfalls meint 10cm Ausbetonieren ist die sauberere Variante.

zitat..
Baumau schrieb: Hast du vor den dir entstandenen Schaden (Kosten Statiker, späterer Einzug, etc.) beim Baumeister geltend zu machen?


Kosten für den Statiker evt.
späteres Einziehen, naja, Kosten sind schwer zu beziffern....

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  •  chrismo
12.12.2017  (#6)

zitat..
mackica schrieb: späteres Einziehen, naja, Kosten sind schwer zu beziffern....


Alles was sich nicht beziffern lässt, kannst sowieso nicht geltend machen, da du ja einen konkreten (finanziellen) Schaden nachweisen musst. Aber bei späterer Fertigstellung fallen ja nachweislich höhere Miet und Betriebskosten im alten Haus/Wohnung an. Oder falls ein Händler ein bereits bestehendes Angebot verteuert (weil z.B. ein Aktionszeitraum nicht mehr eingehalten wird), oder ihr Lagerkosten habt etc., könnt ihr das geltend machen. Natürlich muss dazu der ursprüngliche Fertigstellungstermin schriftlich vorhanden sein.

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  •  mackica
  •   Gold-Award
12.12.2017  (#7)
Also bei der Rechnung des Statiker ist das so,
dass falls die Platte unten reißt (Annahme) die obere Bewehrungsmatte ausreichend statisch trägt - auch bei der Mittelwand.

Die Frage ist - hätten diese Risse sonstige Nachteile oder ist das einfach wurscht wenn an der Unterseite ein großer riss wäre?

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  •  ptelea
1.1.2018  (#8)
Hallo!

Wofür habt ihr euch entschieden? Gehts schon weiter mit dem Rohbau oder "streitet" ihr noch?

Liebe Grüße

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  •  mackica
  •   Gold-Award
6.1.2018  (#9)
10cm drauf. Geeinigt.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
6.1.2018  (#10)
Sehr gut!
Durchs reden, kommen die Leut zaum!emoji

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  •  Ziegelrot
  •   Silber-Award
5.6.2018  (#11)

zitat..
mackica schrieb: 10cm drauf. Geeinigt.


Wie wurde das technisch gelöst?
Verbundanker? Wurde die alte Platte zusätzlich augeraut?

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  •  mackica
  •   Gold-Award
5.6.2018  (#12)

zitat..
Ziegelrot schrieb: Verbundanker? Wurde die alte Platte zusätzlich augeraut?


Irgend so ein Verbundanstrich. Und Eisenreingebohrt.

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