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Können Fliesen durch Bodenheizung Risse bekommen?

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  •  Boy1
30.4. - 6.5.2021
16 Antworten | 9 Autoren 16
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Hallo, ich wollte mal fragen und zwar ein Freund hat sich bei seinem neuen Haus, das er grade Baut. Also zuerst So ein Styropor Granulat (auf jeden Fall keine Syroporplatten) dan Fußbodenheizung dan den Estrich und dan die Fließen. Dann hat er die Heizung auf gedreht und kurze Zeit Später haben seine ganzen Fliesen im ganzen Haus Risse bekommen.
Jetzt frage ich ist das überhaubt möglich, oder ist das nur Unfug?

  •  berhan
  •   Gold-Award
30.4.2021  (#1)

zitat..
Boy1 schrieb: Dann hat er die Heizung auf gedreht und kurze Zeit Später haben seine ganzen Fliesen im ganzen Haus Risse bekommen.

Er hätte vorher die Heizung aufdrehen sollen und erst nachdem der Estrich trocken ist, die Fliesen verlegen sollen. Nennt sich Estrich ausheizen und kann schon ein paar Wochen dauern.

Siehe dazu


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  •  Boy1
30.4.2021  (#2)

zitat..
berhan schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Boy1: Dann hat er die Heizung auf gedreht und kurze Zeit Später haben seine ganzen Fliesen im ganzen Haus Risse bekommen.

Er hätte vorher die Heizung aufdrehen sollen und erst nachdem der Estrich trocken ist, die Fliesen verlegen sollen. Nennt sich Estrich ausheizen und kann schon ein paar Wochen dauern.

Siehe dazu

Ok
Hätte er den selber draufkommen müssen oder hätte ihn das der die Fließen und Bodenheizung verlägt hat sagen müssen?

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  •  berhan
  •   Gold-Award
30.4.2021  (#3)
Der Fliesenleger hätte das prüfen müssen. 

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
1.5.2021  (#4)
Hi
eig. hätte ihn der Estrichfuzzi auch informieren sollen und ein Ausheizprotokoll erwähnen sollen, wenn er ordentlich ist.
lg

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  •  BAULEItEr
1.5.2021  (#5)
Hier treffen vier Gewerke aufeinander Estrichfirma, Fliesenleger, Bodenleger und Installateur.
Hier jetzt die Schuld dem Fließenleger zuzuschieben ist etwas zu einfach.
Im Gegesatz zum Bodenleger hat der Fliesenleger sich den Estrich nur als Belegereif freigeben zu lassen.
Die Estrichfirma hat nur bei Zugabe von Beschleunigern ein Ausheizprotokoll zu übergeben, ansonsten hat der Installateur nach ÖNORM aufzuheizen.
Stellt sich die Frage ob der Installateur nach Verlegung der Fliesen überhaupt ausheizen hätte dürfen.
Für mich ist das ein typischer Planungsfehler wo man dann halt versucht irgendeinem Gewerk den schwarzen Peter umzuhängen.

Zum Thema Risse in den Fliesen ich vermute dass sich der Estrich nach Ausheizen geschüsselt hat und daher einige Fliesen (meist im Randbereich) hohl liegen und dann beim begehen eben brechen.

Sollte sich der Estrich nicht geschüsselt haben kommt nur ein Materialfehler in Frage, denn warum soll eine Fliese bei 55 Grad einen Riss bekommen?

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  •  kari90
1.5.2021  (#6)
@BAULEItEr wann macht sich das Schüsseln beim Estrich eigentlich bemerkbar? G

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  •  BAULEItEr
1.5.2021  (#7)
Aufschlüsseln tut er sich meist kurz nach dem Estrich einbringen bzw. nach dem Ausheizen, bemerkbar erst wenn er sich wieder absenkt und dann Fugenabrisse verursacht, dass kann dann auch  noch ein oder zwei Jahre später auftreten.

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Fliesen verlegt wurden und sich erst dann der Estrich aufgeschüsselt hat.

In den meisten Fällen wo es um Randabsenkungen geht werden die Fliesen auf bereits aufgeschlüsselte Estriche verlegt und erst wenn er sich wieder absenkt gibt es dann eben diese Fugenabrisse oder Hohllagen und dadurch Sprünge.

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
1.5.2021  (#8)

zitat..
Boy1 schrieb: Jetzt frage ich ist das überhaubt möglich, oder ist das nur Unfug?

Unfug ist vor dem Estrichausheizen die Fliesen zu legen.

Der einzige Trost ist nun dass gesprungen Fliesen leichter zum rausreißen sind.

Mein Beileid

Ich gehe davon aus dass hier keine Firmen offiziell beauftragt wurden oder es dramatische Kommunikationsprobleme gab

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  •  23dg
  •   Gold-Award
4.5.2021  (#9)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Ich gehe davon aus dass hier keine Firmen offiziell beauftragt wurden oder es dramatische Kommunikationsprobleme gab

Glaub ich auch, weil so blöd sollte keine offizielle Firma hantieren.

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  •  energiepate
4.5.2021  (#10)
Flieenleger hat die Prüf Warn und Hinweispflicht. Wie jeder Fachmann. Nachdem er der letzte war, der auf der Baustelle war ...

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  •  BAULEItEr
5.5.2021  (#11)

zitat..
energiepate schrieb: Flieenleger hat die Prüf Warn und Hinweispflicht.

Wie genau schaut diese Prüf Warn und Hinweispflicht aus?

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  •  energiepate
6.5.2021  (#12)
Vielleicht "Prüfen" ob der Unterrund für eine fachgerechte Verlegung geignet ist? Und nach der Prüfung "Hinweisen", dass dieser nicht geeigent ist.

Ich möchte hier aber nix beurteilen, der TE fragt nur für einen "Freund", und da wir wirklich nicht wissen, was wie mit wem ausgemacht war.....

Der "Freund" hätte ja auch vielleicht prüfen müssen, ob er die Heizung in Betrieb nehmen darf. Und den "Hinweisen" der Fachfirmen vielleicht zuhören .... Wir wissen nicht was war.


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  •  Fadergeschmack
6.5.2021  (#13)
Ich glaub die Verlegereife wird allgemein in ÖNORM B 3407 geregelt. Hab diese aber nicht bei der Hand.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
6.5.2021  (#14)

zitat..
Fadergeschmack schrieb: Ich glaub die Verlegereife wird allgemein in ÖNORM B 3407 geregelt. Hab diese aber nicht bei der Hand.

Gemäß ÖNORM B 3407:2019-01 Pkt. 5.2.4

Bei Warmwasser-Fußbodenheizungen darf die Restfeuchtigkeit (ermittelt mittels CM-Messung)
bei Zementestrichen den Wert von 1,8 % und bei Calciumsulfatestrichen den Wert von 0,3 % nicht überschreiten.

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  •  BAULEItEr
6.5.2021  (#15)
Das hat der Bauherr zu liefern!
Önorm B2207 Werkvertragsnorm
4.3 Vom Auftraggeber zu erbringende Voraussetzungen
Als Voraussetzung für die bedungene Leistung sind vom AG zu erbringen:
a) ein verlegereifer Untergrund und die Raumluft- und Bauteiltemperatur gemäß ÖNORM B 3407;
b) Ausheizvorgang bei Estrichen mit wasserführenden Heiz- oder Kühlsystemen gemäß ÖNORMB3732.

und das hat der Fliesenleger zu prüfen!
5.3.2  Prüf- und Warnpflicht
In Ergänzung zur ÖNORM B 2110:2013, Abschnitt 6.2.4 oder ÖNORM B 2118:2013, Abschnitt 6.2.4 gilt:
Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart auf den vor-
handenen Untergrund mit branchenüblichen, einfachen Methoden, zB Augenschein, Klopfen, Ritzen, 
Kontrolle mit Messlatte, Wasserwaage, Schnur und Senkblei.
Zu prüfen sind insbesondere:
a) Gefälle;
b) Ebenheit;
c) Eignung des Untergrundes (zB Rissfreiheit, Vorhandensein von schädlichen Verunreinigungen).

Wie ich schon oben geschrieben habe hat sich der Fliesenleger im Gegensatz zum Bodenleger(der den Feuchtegehalt feststellen muss) nur die Belegereife freigeben zu lassen.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
6.5.2021  (#16)

zitat..
BAULEItEr schrieb: In Ergänzung zur ÖNORM B 2110:2013, Abschnitt 6.2.4


6.2.4.1 Der AN hat die Pflicht, die ihm vom AG 
1) zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen, 
2) erteilten Anweisungen, 
3) beigestellten Materialien und 
4) beigestellten Vorleistungen 
so bald wie möglich zu prüfen 

Von der Prüfpflicht ist der Fliesenleger gemäß B2110 nicht ausgenommen. Und ob die Werksvertragsnorm überhaupt vertraglich vereinbart wurde, wissen wir ja nicht. 

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