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Kellerabdichtung - Hanglage - Wasser

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  •  Clemens1
8.12. - 9.12.2016
9 Antworten 9
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Liebe Forumsmitgliedern,

Es geht um folgendes Problem:

EFH; massive Hanglage (Keller schaut vorne heraus) (an einem Berg gelegen); und es geht um die Kellerabdichtung,

Bodengutachten steht noch aus, aber es kann hier sicherlich zu irgend einem Wasserfall kommen.
Nun hat der BM die Kellerabdichtung folgendermaßen angeboten:

Herstellen einer Wärmedämmung an den Kelleraußenwänden (Anwendung der Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers Austrotherm) im erdberührten Bereich mit einer Stärke von 20 cm XPS inkl. Voranstrich und einer zweilagigen bituminösen Abdichtung - EKV 5 geflämmt! Auch unter der Bodenplatte wird z w e i l a g i g mit EKV5 auf der Sauberkeitsschicht geflämmt. Schwarze Wanne gem. ÖNORM B3692 zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit – kein Lastfall aufstauendes Sickerwasser oder drückendes Wasser. Die freiliegenden Kelleraußenwände werden wie die Fassade (20 cm EPS F +) gedämmt.

Ist das so, wie er das formuliert hat nicht ein Widerspruch in sich: Ich mein wenn er sogar den Lastfall aufstauendes Sickerwasser ausschließt ist eigentlich die doppelte Lage Bitumen auch nicht ganz richtig... entweder ordentlich (gegen gewisse Lastfälle) oder gar nicht ???

Was sagt ihr dazu dass er zwar schwarze Wanne schreibt aber das andere ausschließt.klingt irgendwie nach ... schwarze Wanne damit der Laie glücklich ist aber sonst alles ausschließen... oder?

Da ich die Norm noch nicht gefunden habe, die Frage an euch?!

Liebe Grüße

  •  ap99
  •   Bronze-Award
8.12.2016  (#1)
Genauso steht es in der Norm. Bei Hanglage automatisch 2-lagige Abdichtung.

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  •  Clemens1
8.12.2016  (#2)
Im Angebot steht natürlich dass diese Abdichtung angeboten wird ohne das Bodengutachten zu kennen...

Ah ja und zur Beschreibung des Hanges die Strasse hat ca. eine Neigung von ca 15%, sofern das bez. des Lastfalls Wasser einen Unterschied macht.

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  •  Clemens1
8.12.2016  (#3)
@ap99 ja aber hat man nicht immer den Lastfall aufstauendes Sickerwasser?? - ich mein dass man drückendes Wasser ausschließt verstehe ich noch, aber auch das aufstauende Sickerwasser??

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  •  ap99
  •   Bronze-Award
8.12.2016  (#4)
Sorry, ich mußte weg, und muß gleich wieder weg. Die Norm kann ich nicht einstellen, aber alles relevante findest du im nachstehenden Link:

http://www.bitbau-doerr.at/service/regelwerke-richtlinen-oenorm-rvs/richtlinie-bauwerksabdichtung/
--> da findest du relevante PDFs wie z.B:
http://www.bitbau-doerr.at/fileadmin/userdaten/Service/Regwelwerke/Richtlinie_Bauwerksabdichtung/3._Richtlinie_Bauwerksabdichtung__Lastfälle.pdf
http://www.bitbau-doerr.at/fileadmin/userdaten/Service/Regwelwerke/Richtlinie_Bauwerksabdichtung/5._Richtlinie_Bauwerksabdichtung__Abdichtung.pdf

Lastfall "Bodenfeuchte" wirst du zumindest immer haben. Bei Hanglagen ist die hangzugewandte Seite zumindest als "nicht drückendes Wasser" anzunehmen.

Aus meiner Sicht wurde fachlich richtig angeboten.

(Bei sehr trockenen Hängen, je nach Material!, und richtig ausgeführter Drainage (mit Ableitungsmöglichkeit ohne Pumpe), sowie Fugenblech, richtig rütteln, RDS, etc., wird die Abdichtung schon mal weggelassen --> natürlich wird der Bauherr auf die normgerechte Ausführung hingewiesen, und unterschreibt die nichtnormgemäße Ausführung --> meist ist das erst bei offener Baugrube entscheidbar (da hilft auch ein geologisches Gutachten nicht immer, denn da werden oft nur 2-3 Schürfen gemacht, und in der Baugrube tritt oft noch was anderes zum Vorschein, als im Gutachten steht))

Kannst du Schnitte und die seitlichen Ansichten einstellen? (bringt natürlich nur was, wenn das Urgelände und neue Gelände dargestellt ist). Du hast sicher auch schon eine Ahnung, welches Material zum Vorschein kommt oder? (oder hast du keine Nachbarn, die schon gebaut haben?)

Edit: noch was zum Thema ...
http://www.energiesparhaus.at/forum/43760
http://www.energiesparhaus.at/forum/43797

Und mal nach "Bauschadensbericht" suchen ... sehr informativ

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  •  Clemens1
8.12.2016  (#5)
@ap99

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort, das beantwortet es zumindest teilweise

Zur Info: der Keller ist kein Keller, ist alles normale Wohnfläche, (mit Ausnahme 17m2 Lager), also auch sonst überall Fußbodenheizung etc., und schaut vorne komplett heraus (auf 2 Seiten, dort auch normal geziegelt, normale Fenster), die anderen 2 Seiten sind in den Hang hineingebaut, aus Stahlbeton, dort auch die Abdichtung dann)

Konkrete Seitenansichten oder Schnitte gibt es noch nicht, da es noch keine Detailplanung gibt. Ist ein GU der das so anbietet, daher ist die exakte Formulierung so wichtig. Das ganze wird im Raum Klosterneuburg gebaut wo 50% der Keller nass sind, daher ist diese Abdichtung essentiell und die Formulierung dessen doppelt wichtig. (jetzt kann man hier noch eine andere Formulierung hinein reklamieren)

Der Baumeister hat oben den "Lastfall aufstauendes Sickerwasser oder drückendes Wasser." ausgeschlossen. Das impliziert aber auch dass "nichtdrückendes Wasser" in der schwarzen Wanne inkludiert ist. oder???

Was bedeutet "aufstauendes Sickerwasser", das ist doch eigentlich nichtdrückendes Wasser oder?? Dann schließt er das ja doch wieder aus? In deinen Unterlagen gibt es den Lastfall: "aufstauendes Sickerwasser" nicht. Was meinst du ap99 dazu??

Vielen Dank für deine Hilfe!!!

PS: Laut deiner Tabelle im link ist eine 2 lagig geflämmte bituminöse Abdichtung ja auch für andere Lastfälle geeignet? Wieso schreibt er das dann so? Ich versteh das echt nicht....

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  •  ap99
  •   Bronze-Award
8.12.2016  (#6)
Lastfall "Bodenfeuchte": 1 Lage Bitumenbahn
Lastfall "nichtdrückendes Wasser" auf der hangzugewandten Seite ist bei dir lt. deiner Beschreibung ganz klar der Fall --> wird mit 2 x EKV 5 abgedeckt --> "nicht drückendes Wasser" sollte also in der Beschreibung stehen.

Siehe Link PDF Seite 8:
http://www.austrodach.at/Info/Aktuelles/Wasserdichte%20und%20diffusionsfähige%20Abdichtungen%20im%20Holzbau.pdf

(Aufstauend, nicht aufstauend ist "glaube ich" von der DIN 18195 --> Deutschland)

Mit "Schnitt" und "Ansichten" würde der Einreichplan völlig genügen.

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  •  aragon77
8.12.2016  (#7)
Hallo!
Ich gehe davon aus das dein GU Oberflächenwasser meint, wie es beim Hang vorkommt. Wenn er dich auf ein erforderliches Gutachten hingewiesen hat, ist er schon überdurchschnittlich unterwegs. Die Ausführung ist jedenfalls absolut richtig.
Aus meiner Sicht alles gut.

MfG
Aragon

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  •  Clemens1
8.12.2016  (#8)
@Aragon

Aber wie ap99 schreibt... ist die Beschreibung nicht ganz korrekt... "nicht drückendes Wasser" sollte inkludiert sein ... aufstauendes Sickerwasser... was immer das ist, wenn er damit "nicht drückendes Wasser" meint, das muss aber inkludiert sein... (das rechtfertigt die doppelte bituminöse Abdichtung - Önorm) der Lastfall drückendes Wasser, wenn der nicht inkludiert ist, verstehe ich das, aber so ist die Formulierung...

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  •  aragon77
9.12.2016  (#9)
Hallo!

Was ich sagen will ist das die Formulierung egal ist weil es technisch richtig ausgeführt wird. Und darauf kommt's an.

Ohne Gutachten wird eine klare Formulierung nicht möglich sein.



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