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Kehrintervall Kamin

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
16.12.2025
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Servus, mich würde interessieren wie oft bei euch gekehrt wird bzw muss

Eltern haben Pellets/Holzvergaser wobei hauptsächlich Holz geheizt wird, hier fordert der Kehrer 4mal jährlich, wenn WW WW [Warmwasser] auch über die Heizung käme sogar 5mal, im Kamin selbst sind aber immer nur marginale Rückstände 

Dann gibt's noch einen Kamin für einen "offenen" Kamin welcher raumseitig aber eh eine Tür hat, sowie einen kleinen Kachelofen, die beiden will er nur 2mal kehren

Haltet ihr die Intervalle für angemessen? Ich sehe da eher Geldmacherei, vor der neuen Heizung war es Öl+Holz da kam er auch nur 2mal

  •  speckulazius
  •   Bronze-Award
16.12.2025 6:59  (#1)
Unser Rauchfangkehrer kommt einmal im Jahr. Wir haben aber auch nur einen Show Schwedenofen der offiziel nur xx Tage in Betrieb ist.

Für den Rest des Jahres haben wir die WP WP [Wärmepumpe].

Und sicher ist es Geldmacherei, insbesondere bei Gasheizungen. Aber dein Rauchfangkehrer hat das Recht abzukassieren, also wird er so oft kommen wie es ihm zusteht.

Ich zahl auch die WKO für nix.

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
16.12.2025 7:45  (#2)
Bei uns waren sie 4 oder 5 Mal da. Auch nie viel Dreck im Rohr. 2-3 Mal macht schon Sinn, wenns genutzt wird, kann auch mal ein Hornissennest o.ä. über den Sommer drinnen sein.
Dem Nachbarn mussten sie 2 Mal den Kamin ausbrennen. Der hat immer wieder Phasen da hat er "sparsam" geheizt... der hätte mehr Besuche gebraucht. 

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  •  wuschi
  •   Bronze-Award
16.12.2025 8:51  (#3)
Das hat jedes Bundesland gesetzlich geregelt und bei öl ist es generell weniger oft als bei holz und bei holzpellets weniger als bei scheitholz.
Ich hab jetzt auf die schnell nur die Bestimmungen für OÖ gefunden, aber dasbist vermutlich überall sehr ähnlich oder überhaupt ein Vorgabe vom bund, das dann in den jeweiligen landesgesetzen umgesetzt wurde. 

Falls mehr pellets geheizt wird als holz, kann man ihn vielleicht dazu überreden, dass er den wert für pellets ansetzt.
Plus 1x Reinigung für WW WW [Warmwasser] ist vermutlich "bei Nutzung der anlage außerhalb der heizperiode in ausmaß von mehr als 30 tagen".

Ich würde dem rauchfangkehrer also nicht geldmacherei vorwerfen, sondern erstmal vermu, dass er die gesetzlichen vorgaben erfüllt.

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  •  stefano
  •   Bronze-Award
16.12.2025 10:38  (#4)

zitat..
wuschi schrieb: Das hat jedes Bundesland gesetzlich geregelt

Unbedingt ansehen. Bei mir in der Verwandschaft ist man bei einem pensionbedingten Wechsel des Rauchfangkehrers draufgekommen, dass der alte doppelt so oft wie er eigentlich müsste gekehrt hat 😅 Da hat man über 30 Jahre einen Batzen Geld verschenkt.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.12.2025 11:03  (#5)
einmal im jahr - ich heiz 2-3x pro tag in den wintermonaten
reicht laut RFK

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  •  Melmar
  •   Gold-Award
16.12.2025 12:49  (#6)
4 x pro Jahr (gesetzlich verpflichtend laut Kehrgesetz)
2 Züge, 180,70 Euronen jährlich

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