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Ins Haus vom Partner investieren

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  •  shelly
19.2. - 6.3.2024
124 Antworten | 40 Autoren 124
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Hallo zusammen, 
 
wir haben ein kostentechnisches Problem wo ich gerne nach der Meinung anderer fragen möchte. Vielleicht steckt ja jemand in der gleichen Situation. 
 
Ich wohne seit einem halben Jahr im Haus meines Partners (Alleineigentümer - das soll auch so bleiben). Ich bezahle monatlich € 300 Betriebskosten an ihn. 
 
Nun steht eine komplette Badsanierung an, wir rechnen mit 24.000 € Gesamtkosten. 
 
Wir fragen uns nun wie wir uns das mit der Bezahlung aufteilen sollen. 
 
Ich bin gerne bereit auch die Hälfte zu bezahlen, nur benötige ich eine Art Versicherung dass ich das Geld zumindest anteilig nach einer Trennung (oder gar Tod) wiederbekomme. 
Wenn das in 5 Jahren wäre würde ich sagen dass ich kein Geld mehr retour benötige - ich habe ja eh im Ausgleich nie Miete bezahlt.
Aber wenn das in einem Jahr wäre würde das schon anders aussehen, ich habe für das Geld hart sparen müssen. 
 
Wenn es nach mir ginge, würde ich mich gerne beim Notar beraten lassen und eine Art Vertrag aufsetzen mit meinem eingesetzen Vermögen. 
Eine Rückzahlung könnte gerne mit einer jährlichen Abschreibung erfolgen (z.B. Rückzahlung nach einem Jahr 9.600 €, Rückzahlung nach zwei Jahren 7.200 € etc.). Ich habe ja auch alles abgenutzt.
 
Mein Partner lehnt etwas vertragliches aber ab. Er würde mir das Geld so zurückgeben. 
 
Was haben wir sonst für Möglichkeiten, habt ihr Tipps und Erfahrung? 
 
Vielen Dank vorab für eure Hilfe! 
 

  •  thohem
22.2.2024  (#41)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wenn - so wie bei mir - ich 3/4 der Eigenmittel + Grund stelle, habe ich primär das höhere Ausfallrisiko des eingesetzten Kapitals. 

What? Und darauf lässt man sich ein? Wow....

Das heisst bei sagen wir (Achtung: aus der Luft gegriffene Zahlen und ohne Zinsen) 300k Hauswert und 300k Kreditwert hast du 375k investiert und deine Partnerin 225k .... somit wär dein Anteil rechnerisch nur bei 63%....Herzlichen Glückwunsch zu dem Geschäft
Mit Zinsen usw wird das noch besser, da dein Anteil rechnerisch immer sinkt, du aber dennoch voll im Grundbuch stehst.

Muss ich nicht verstehen aber seis drum

Wir hatten dasselbe Thema und wir stehn halt 75/25 im Grundbuch - damit es wenigstens fair ist

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  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#42)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wenn - so wie bei mir - ich 3/4 der Eigenmittel + Grund stelle, habe ich primär das höhere Ausfallrisiko des eingesetzten Kapitals.

Darum stehe ich auch alleine im Grundbuch, der Kredit läuft auf beide (Bauwerber waren auch beide) und beide haften solidarisch zur ungeteilten Hand.

Bitte um Korrektur, falls ich jetzt gleich an Blödsinn schreib. Und bitte nicht persönlich nehmen, ich finde die Diskussionen irsinnig spannend.

Auch wenn du mehr Eigenkapital eingebracht hast, gemeinsamer Kredit heißt jeder ist 50:50 haftbar.
Sprich, wenn du heute meinst du bezahlst einfach deine Kredithälfte nicht, dann kommt die Bank zu deiner Frau/Lebensgefährtin. Ihr gehören laut Grundbuch 0 %, aber sie haftet für 50 %.

Angenommen, was ich euch natürlich nicht wünsche, im Trennungsfall, musst du ihr dann die Hälfte vom Kredit ausbezahlen?




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  •  Gemeinderat
22.2.2024  (#43)
Das ist es ja.

Nicht nur ich, sondern auch der Bankberater hat das damals zur Sprache gebracht.
Aber anscheinen sieht sie das nicht so und jetzt denke ich mir oft, was passiert, wenn ich nicht mehr bin? Gut, sie kriegt dann das Geld für den Kredit, aber wem gehört das dann? 
Ich kann das nur per Testament verfügen, dass es dann ihr gehört (oder?) sonst wäre sie weil wir nicht verheiratet sind, wie auch das erste Kind nicht anspruchsberechtigt (?) und nur mein jetzt 2 Jahre alter Sohn. 

Somit würden wohl Eltern / Bruder zum Zug kommen - auch nicht lustig. 
Uns war das damals in der Form noch gar nicht bewusst.

Sie dachte sich wohl, dass weils nicht von ihr kommt, ihr auch nicht zusteht.
Mir wurde danach aber klar, dass ja das Haus dem gehört, dem der Grund gehört.
Nur wollte auch sie das Thema dann nicht mehr anschneiden. 
Für sie ist es okay, dass sie ihren Anteil zahlt, weil sie da wohnt.

Sie meinte sogar, ich soll den Kredit zahlen und sie zahlt halt dafür andere Kosten (weils von mir abgebucht wird). 

Da war ich dagegen und habe gesagt, ich will, dass sie den Nachweis hat, dass sie von Anfang an ihren Teil gezahlt hat am Kredit so quasi, dass ich ihr das dann mindestens wieder zurückgeben muss. 

Ich hatte auch bis dato keine Zeit, darüber weiter nachzudenken, denn eigentlich will ich ja nicht, dass ihr ein Ungemach droht, auch wegen der Kinder, denn die sollen natürlich hier wohnen bleiben (beide!).

Bitte aber um Verständnis, dass sie das gefragt wurde und das nicht nur von meiner Seite.
Ich möchte da nicht ins Detail gehen, wenn sie nicht anwesend ist und weiß, dass ich hier über ihre Situation schreibe. Das nur am Rande. 

zitat..
Ulairi schrieb:

──────..

Angenommen, was ich euch natürlich nicht wünsche, im Trennungsfall, musst du ihr dann die Hälfte vom Kredit ausbezahlen?

Das ist die Frage, es gibt darüber keinen Vertrag oder ähnliches. ICH hätte es so gemacht und ihr jedenfalls den eingebrachten Anteil gezahlt. Also freiwillig. 


1
  •  stefan4713
22.2.2024  (#44)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Darum stehe ich auch alleine im Grundbuch, der Kredit läuft auf beide (Bauwerber waren auch beide) und beide haften solidarisch zur ungeteilten Hand.

das schlimmste überhaupt - solidarisch haften beide und dann nicht im grundbuch stehn - für mich nicht nachvollziehbar
aber bei meinem nachbar ist es so ähnlich, nur das dort fast keine schulden mehr da sind
aber wenn sie auszieht, möchte ich nicht wissen wie die gerichte entscheiden


1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#45)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Das ist es ja.

Nicht nur ich, sondern auch der Bankberater hat das damals zur Sprache gebracht.
Aber anscheinen sieht sie das nicht so und jetzt denke ich mir oft, was passiert, wenn ich nicht mehr bin? Gut, sie kriegt dann das Geld für den Kredit, aber wem gehört das dann? 
Ich kann das nur per Testament verfügen, dass es dann ihr gehört (oder?) sonst wäre sie weil wir nicht verheiratet sind, wie auch das erste Kind nicht anspruchsberechtigt (?) und nur mein jetzt 2 Jahre alter Sohn. 

Somit würden wohl Eltern / Bruder zum Zug kommen - auch nicht lustig. 
Uns war das damals in der Form noch gar nicht bewusst.

Sie dachte sich wohl, dass weils nicht von ihr kommt, ihr auch nicht zusteht.
Mir wurde danach aber klar, dass ja das Haus dem gehört, dem der Grund gehört.
Nur wollte auch sie das Thema dann nicht mehr anschneiden. 
Für sie ist es okay, dass sie ihren Anteil zahlt, weil sie da wohnt.

Sie meinte sogar, ich soll den Kredit zahlen und sie zahlt halt dafür andere Kosten (weils von mir abgebucht wird). 

Da war ich dagegen und habe gesagt, ich will, dass sie den Nachweis hat, dass sie von Anfang an ihren Teil gezahlt hat am Kredit so quasi, dass ich ihr das dann mindestens wieder zurückgeben muss. 

Ich hatte auch bis dato keine Zeit, darüber weiter nachzudenken, denn eigentlich will ich ja nicht, dass ihr ein Ungemach droht, auch wegen der Kinder, denn die sollen natürlich hier wohnen bleiben (beide!).

Bitte aber um Verständnis, dass sie das gefragt wurde und das nicht nur von meiner Seite.
Ich möchte da nicht ins Detail gehen, wenn sie nicht anwesend ist und weiß, dass ich hier über ihre Situation schreibe. Das nur am Rande. 

──────..
Ulairi schrieb:

──────..

Angenommen, was ich euch natürlich nicht wünsche, im Trennungsfall, musst du ihr dann die Hälfte vom Kredit ausbezahlen?
───────────────

Das ist die Frage, es gibt darüber keinen Vertrag oder ähnliches. ICH hätte es so gemacht und ihr jedenfalls den eingebrachten Anteil gezahlt. Also freiwillig.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann ist es wie folgt geregelt.

Im Falle deines Ablebens, und es gibt kein Testament, dann geht das Haus auf das Kind über. Aber wennn die Kinder noch nicht volljährig sind, dann ist die Mutter der Vormund, bis zum 18. Lebensjahr. Und wenn das Kind mit 18 dann sagt, danke liebe Mama raus aus dem Haus, dann hat die Mama ein Problem.


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  •  stefan4713
22.2.2024  (#46)

zitat..
Ulairi schrieb: Im Falle deines Ablebens, und es gibt kein Testament, dann geht das Haus auf das Kind über. Aber wennn die Kinder noch nicht volljährig sind, dann ist die Mutter der Vormund, bis zum 18. Lebensjahr. Und wenn das Kind mit 18 dann sagt, danke liebe Mama raus aus dem Haus, dann hat die Mama ein Problem.

korrekt, und meine freundin und ich sind grad dabei das zu regeln, obwohl wir 50:50 bei diesem haus im grundbuch sind

eingetrage lebensgemeinschaft/partnerschaft  ist eine möglichkeit

1
  •  Gemeinderat
22.2.2024  (#47)
Sie war auch von Anfang an GEGEN eine Risiko-Ablebensversicherung.

Sie meint, das kostet nur Geld (und nur damit kein falscher Eindruck entsteht, sie ist keine naive Person, ich glaube, sie ist nur zu vertrauenseelig und hat ja auch jahrelang alles mitgemacht und zusammengehalten). 

Resultat: 
Ich habe das für uns beide (jeweils) abgeschlossen (mit ihrer Zustimmung natürlich) und ich zahle es auch für beide.

Ich will keinesfalls, dass sie aus dem Haus muss wenn es mich nicht mehr gibt.

--- 

Danke auch für die Info - dh. entweder eingetragene Partnerschaft / Heiraten oder sie als Miteigentümerin (grundbücherlich) erfassen. 

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Hallo Gemeinderat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#48)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Mir wurde danach aber klar, dass ja das Haus dem gehört, dem der Grund gehört.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Somit würden wohl Eltern / Bruder zum Zug kommen - auch nicht lustig. 

War uns auch nicht bewusst. Alleine deshalb wollte ich meine Frau und mich zumindest mit dem Testament auf das Haus absichern. Man kann sich auch mit den Kindern zerstreiten. 

Zwar ist der Baugrund in meinem Familienbesitz, aber meine Partnerin von jetzt 15 Jahren die in diesen Grund/ Haus genauso viel Schweiß und Nerven gesteckt hat, hat mehr Anspruch auf das Haus als die vermeintlichen Erben. Die nicht selbst bewirtschafteten Flächen gehen in Familienbeseitz zurück, aber der Lebensmittelpunkt der neuen Familie sollte eben auch dieser gehören.

Meine Vorgehensweise war damals: Ich hätte ein ungutes Gefühl ständig in das Haus zu investieren, dass mir im Ernstfall nur dann gehört, wenn ich mich mit allen anderen Hinterbliebenen verstehe. Meine Frau hätte damals (auch auf anraten des Notars) auch einer 25/75 Teilung zugestimmt. Dies fand ich aus oben genannten Gründen eben nicht fair.




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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#49)

zitat..
Ulairi schrieb:

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann ist es wie folgt geregelt.

Im Falle deines Ablebens, und es gibt kein Testament, dann geht das Haus auf das Kind über. Aber wennn die Kinder noch nicht volljährig sind, dann ist die Mutter der Vormund, bis zum 18. Lebensjahr. Und wenn das Kind mit 18 dann sagt, danke liebe Mama raus aus dem Haus, dann hat die Mama ein Problem.

Wir hatten gerade kürzlich einen Trauerfall in der Familie, mein Stiefvater ist viel zu jung (45J) und unerwartet verstorben. Meine Mutter war Gott sei dank mit ihm verheiratet aber nicht im Grundbuch und auch Testament gab es keins. Auch keine Ablebensversicherung.

Ich hab noch zwei minderjährige (halb)Geschwister und sie musste nun beim Notar einen Vormund bestimmen weil, aus welchem Grund auch immer(?), weder Sie als Mutter noch ich als (halb)Bruder das machen durften. Wären Sie nicht verheiratet gewesen kann das für den hinterbliebenen Partner wirklich kritisch sein. 




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.2.2024  (#50)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Danke auch für die Info - dh. entweder eingetragene Partnerschaft / Heiraten oder sie als Miteigentümerin (grundbücherlich) erfassen. 

Ich würde da zu einem Notar gehen und mich an deiner Stelle beraten lassen, um vor allem deine Lebensgefährtin abzusichern...kostet jetzt nicht die Welt und man muß deswegen nicht gleich heiraten (was dann ohnehin separat zu regeln wäre, weil zu berücksichtigen ist, was vor der Ehe besitz/vermögen war).

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich kann das nur per Testament verfügen, dass es dann ihr gehört (oder?) sonst wäre sie weil wir nicht verheiratet sind, wie auch das erste Kind nicht anspruchsberechtigt (?) und nur mein jetzt 2 Jahre alter Sohn. 

Testament hebt aber den Pflichtteil nicht aus.

Worst case Szenario (bitte nicht persönlich oder sonst wie negativ auffassen):
Dein Sohn und du sterben bei einem Autounfall, dann steht deine Lebensgefährtin und das mitgebrachte Kind mit nix da (bzw. im best case mit der Hälfte eines Hauses auf einem Grundstück, das nicht ihr gehört, also wertlos), kann aber weiterhin die Kreditrate brennen und 50% des Hauses gehen an deine Eltern, Bruder usw.

Ich hätte da an ihrer Stelle nie zugestimmt, da sie klar im Nachteil ist und auch ein hohes Risiko trägt, das ihr mglw. gar nicht in dem Ausmuß bewußt ist.


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  •  stefan4713
22.2.2024  (#51)

zitat..
gdfde schrieb: Testament hebt aber den Pflichtteil nicht aus.

das vergessen auch viele und ist gerade wenn mehrere kinder da sind existenzbedrohend  für den "hinterbliebenen"

wir waren bei 2 rechtsanwälten und werden das regeln, aber selbst wenn ich oder meine partnerin eine testament zugunsten des anderen machen, der PFLICHTTEIL für das/die kinder bleibt und die dürfen das FORDERN (5 jahre zeit.....!!!)

haus verkehrswert 500k - pflichtteil googeln und dann 🤔

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  •  stefan4713
22.2.2024  (#52)
noch ein schlagwort welches vielen in wilder ehe lebenden nicht klar ist, weil auch so wie bei meiner partnerin und mir alles seit jahren harmonisch abläuft

die vorsorgevollmacht - auch diese werden wir erledigen, und haben wir völlig vernachläßigt
dh wenn einer von uns beiden im krankenhaus liegt und sogar entscheidungen zu treffen sind, hast du als partner nichts zu melden, ja sie dürften dir nicht mal auskunft geben
kostet beim rechtsanwalt € 500,-- und damit bin ich rechtlich sowohl auskunft als auch entscheidungsfähig - bis zum grio-konto
kann jederzeit wiederrufen werden

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/4.html

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  •  thez
22.2.2024  (#53)
Verurteilts mich auch wie @Gemeinderat aber ich bin in einer ähnlichen Situation. Das Grundstück wurde aus dem ursprünglichen Grundstück meiner Eltern herausgeteilt und ist quasi mein "vorzeitiges" Erbe. Meine Eltern sind also Nachbarn von uns.

Das Grundstück und damit Haus gehört auch zu 100% mir aber die Schulden haben wir beide aufgenommen und meine mittlerweile Frau zahlt auch 50% zum Kredit dazu. Nachdem von Ihrerseite weder von ihr persönlich noch aus der Familie ein riesen-großer Betrag eingebracht wurde haben wir diese Variante gewählt.

Die Logik dahinter war immer ganz klar: Sollten wir uns trennen dann würde Sie nie und nimmer im Haus neben den Ex-Schwiegereltern wohnen wollen und liebend gerne ausziehen. Wir haben eine nicht-niedergeschriebene Vereinbarung, dass Sie zumindest das eingebrachte Geld von mir zurückbekommen. d.h. das EK und auch die bis dahin bezahlten Kreditraten.

Nachdem wir mittlerweile verheiratet sind und einen Sohn im Mai bekommen ändert sich sowieso alles. Im Falle, dass ich ablebe gehört es sowieso ihr und dem Sohn und das Haus wäre aufgrund der RAV abbezahlt. Im Falle, dass wir beide ableben gehörts dem Sohn und würde vermutlich bis er 18J alt ist auf die Großeltern zurückfallen.

1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#54)
Das sind hochpersönliche Themen und muss am Ende des Tages jeder für sich selbst entscheiden. Ich kann nur für mich sprechen ohne moralischen Feigezinger. Manche Entscheidungen haben Hintergründe die sich bei Familien halt so ergeben und ohne genaue Hintergründe zu kennen ... Wie gesagt, ich würde nie einen Cent zahlen ohne im Grundbuch zu stehen und schon gar nicht ohne Grundbucheintrag haften. Viel zu risikoreich, vor allem wenn Kinder auch noch da sind. Das betrifft aber mehrere Punkte. Auto - beide eintragen, damit im Ablebensfall der andere weiterfahren kann. Konto gemeinsame Verfügung sonst sperrt die Bank an Tag 1 des Ablebens das Konto. Je nachdem wo das Geld liegt wird es dann schnell kritisch, wenn man von einem Tag auf den anderen nicht mehr zugreifen kann. Grundbuch ist nur ein Part. Da gibt es noch einige andere Punkte.

@thez Nachwuchs ist immer ein erfreuliches Thema. ☺️

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.2.2024  (#55)

zitat..
stefan4713 schrieb: aber selbst wenn ich oder meine partnerin eine testament zugunsten des anderen machen, der PFLICHTTEIL für das/die kinder bleibt und die dürfen das FORDERN (5 jahre zeit.....!!!)

Ich bin jetzt nicht der Erbrechtsexperte, drum auch die Empfehlung, das ordentlich vom Notar/Rechtsanwalt aufsetzen lassen...
Aber soweit ich weiss, im Falle eines Testaments halbiert sich der Pflichtteil...ist aber wahrscheinlich immer noch viel Geld.
Bei uns war´s so, dass wir Kinder zugunsten der Mutter auf den Pflichtteil verzichtet haben, da wir´s irgendwann eh mal bekommen werden (ausser sie verschenkt vorher alles ans Tierheim oder Zeugen Jehovas emoji )

zitat..
thez schrieb: Wir haben eine nicht-niedergeschriebene Vereinbarung, dass Sie zumindest das eingebrachte Geld von mir zurückbekommen. d.h. das EK und auch die bis dahin bezahlten Kreditraten.

Damit bist auch du im Vorteil und sie hat auch ganz klar das Risiko auf ihrer Seite.
Schwarzmalerei, zb. du brennst mit der Nachbarin/Sekretäring durch und kannst dich plötzlich nicht mehr an diese mündliche Vereinbarung erinnern...
Dann bleibt sie mglw. auf den schon bezahlten Raten oder Investitionen sitzen.


zitat..
thez schrieb: Nachdem wir mittlerweile verheiratet sind

Hier ist auch nochmal rechtlich zu checken, wie das mit den Sachen/Vermögen ist, die du schon vor der Ehe hattest.




1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#56)
Minderjährige Kinder können nicht auf den Pflichtteil verzichten. Ist nämlich nicht vorteilhaft für sie und somit kann das auch nicht ihre gesetzliche Vertretung in ihrem Namen. Das können nur Erwachsene Kinder. Den Fall hatten wir in der Familie auf der Seite meiner Mutter. Einige Kinder, 1 davon damals minderjährig. Alle Erwachsenen Kinder verzichteten zugunsten der Mutter, Gericht bestellte einen Vertreter für den Minderjährigen und der Vertreter verlangte im Namen des Minderjährigen den Erbteil. Die Mutter der Kinder blieb im Haus (ihr Ehemann starb), ein Teil des Grundstückes wurde aber abgetrennt und an den Minderjährigen übertragen, damit der seinen Erbteil bekam.

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
22.2.2024  (#57)

zitat..
gdfde schrieb: Worst case Szenario (bitte nicht persönlich oder sonst wie negativ auffassen):
Dein Sohn und du sterben bei einem Autounfall, dann steht deine Lebensgefährtin und das mitgebrachte Kind mit nix da (bzw. im best case mit der Hälfte eines Hauses auf einem Grundstück, das nicht ihr gehört, also wertlos), kann aber weiterhin die Kreditrate brennen und 50% des Hauses gehen an deine Eltern, Bruder usw.

Ich sehe das ganz genauso.

Ehrlich gesagt war dieser Gedanke schon auch ein Mitgrund, relativ zeitnah zum Hausbau zu Heiraten. Ich find nichts "anrüchiges" dabei, auch die rechtlichen Vorteile einer Ehe (z.B. Witwenpension, Erbrechte, etc) mitzubedenken, wenn man sowieso vorhat, das ganze Leben mit dem Partner zu teilen.

Umgekehrt spielt, um es aus der Ferne zu beurteilen, @Gemeinderat's Freundin finanziell derzeit mit dem Feuer, wenn man obiges (durchaus realistisches, wenn auch hoffentlich sehr sehr unwahrscheinliches) Szenario durchdenkt.

Ich empfehle hier auch dringend eine rechtliche Beratung.

1
  •  Thuata
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#58)
Ich versteh auch in dieser ganzen Diskussion persönlich nicht, was man in solchen Situationen gegen die Ehe haben kann. Klar, der ganze kirchliche Klimbim ist persönliche Meinung - aber die sog. Zivilehe ist doch schlussendlich einfach nur ein entsprechender Vertrag der beide Seiten absichert.
Also: man nimmt gemeinsam einen Kredit auf - bindet sich also (je nach Situation) 20-30 Jahre zumindest finanziell aneinander. Und regelt dann erst alles über individuelle Verträge?

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.2.2024  (#59)

zitat..
Thuata schrieb: Ich versteh auch in dieser ganzen Diskussion persönlich nicht, was man in solchen Situationen gegen die Ehe haben kann.

Muß jeder selbst entscheiden.
Für mich war ein Haus oder Kredit jedoch nicht die Motivation, gleich zu heiraten.

zitat..
Thuata schrieb: aber die sog. Zivilehe ist doch schlussendlich einfach nur ein entsprechender Vertrag der beide Seiten absichert.

Ja eh, aber er bringt auch Pflichten mit sich, die man ohne Ehe nicht hat.




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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#60)
Heute braucht es nicht einmal mehr Trauzeugen. Die wurden gestrichen. Zu 2. aufs Standesamt reicht.

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
22.2.2024  (#61)
Wir haben auch immer geglaubt, dass wir zu cool waren zum Heiraten (22j). Als sich unsere gemeinsamen Ziele konkretisiert haben (25j) haben wir im Zuger der Schenkung der Großelternteile, beim Notar gleich eine Vorberatung machen lassen. Mit 26j haben wir geheiratet (nicht kirchlich). Ich muss im Nachhinein sagen, dass ich mich in der Beziehung (mit allen Pflichten und Absicherungen) wohler fühle.

Mit 32j haben wir dann endlich alles auch sauber in Dokumente gebracht. 

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