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Informationen zum Rückbau/Verkleinerung einer PV Anlage

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
22.8.2022 - 30.7.2023
41 Antworten | 17 Autoren 41
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Grüß euch
Bekannterweise gibt es ja eine neue steuerliche Freigrenze, welche nur für Anlagen bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gilt .
Meine Anlage war 22,94 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] groß und wurde Anfang des Jahres um eine Garagenanlage mit 6,75kWp erweitert. Die Ausrichtung der Garagenplatten ist alles andere als optimal da Süd-Nord Anlage mit starker Verschattung. Gesamtertrag rund 27000 kWh pro Jahr
Gesamtgröße 29,69kWp
Entfernen müsste ich 13 Platten was 4,875kWp entspricht. Hier erwarte ich aufgrund der schlechten Ausrichtung einen Minderertrag von 2000-2500kWh pro Jahr. Je nach Strompreis eine erwartete Minderung von 700-1500€ beim Stromverkauf an die ÖMAG.
Bei einer Steuerlast von 30 % (Teilzeit Freundin) wäre die Steuerschuld je nach Strompreis irgendwo zwischen 2000 und 3500€. Sollte also in allen Fällen einen ökonomischen Vorteil bringen.
Soviel zur Wirtschaftlichkeitsrechnung
Ich habe Ende letzter Woche mit der pvaustria (Photovoltaik Interessenvertretung) telefoniert.
Nach deren Information gibt es keine Absichten die 25kWp Grenze anzutasten, vor allem da das Gesetz ja noch ganz neu ist. Gefallen tut ihnen die harte Grenze allerdings auch nicht und deren Meinung nach sollte die „natürliche Person“ ausreichen damit es sich um keine gewerbliche Anlage handelt.
Daraufhin habe ich den eventuellen Rückbau angesprochen. Hier gibt es leider keine Erfahrungen und ich wurde auf den örtlichen Elektriker verwiesen. Mit dem stehe ich eh regelmäßig im Kontakt weils ein Bekannter ist, nur weiß er absolut nicht was technisch gemacht werden muss um die Anlage offiziell zu verkleinern, da auch er noch nie eine Anlage rückgebaut hat (was ja eigentlich eh ein kompletter Blödsinn ist)
Module abstecken+ neuen Prüfbericht?
Module abbauen+ neuen Prüfbericht?
Mit der KPC-Klimafond Förderstelle, von der die zweie Forderung für die Garagenanlage kam, hatte ich auch letzte Woche Kontakt, da es ja einen Passus gibt der besagt, dass die Anlage 10 Jahre in einem bestimmungsgemäßen Zustand sein muss.
Es sollte möglich sein die Förderung rückzuzahlen, ob es anteilsmäßig geht oder man um die gesamte Förderung stirbt können sie telefonisch nicht bekanntgeben, dies bedarf einer Prüfung welcher eine schriftliche Anfrage vorausgehen muss, welche ich Stand jetzt noch nicht machen möchte.
Hat hier schon jemand Erfahrungen, eventuell können auch die @­Solarbuddys mit Infos dienen.
Liebe Grüße Jürgen

  •  mikekay
25.7.2023  (#21)
dann werde ich mich ebenfalls auf 25kW limitieren lassen. 
stellt ihr auf euren WR WR [Wechselrichter] dann ebenfalls ein Threshold ein?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#22)
Kommt auf deinen Netzbetreiber an.
Einige (komische 😉) lassen dann nur WR WR [Wechselrichter] zu, deren Hardware nicht mehr als 25kW kann. 

Andere (normalere 😉) lassen auch eine Limitierung per Software zu.
Da kannst dann entweder ein permanentes Limit am WR WR [Wechselrichter] einprogrammieren.
oder einen Smartmeter nutzen, dann kann der WR WR [Wechselrichter] selbst mehr produzieren, aber am Netzübergabepunkt wird auf 25kW limitiert.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#23)
Es wäre fast zu einer Erhöhung auf 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gekommen. In der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 war es drinnen. Am 06.07.23 beschlossen wurde es dann aber nicht. Keine Ahnung wer sich dann dagegen gestellt hat.


2023/20230725225926.jpg

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#24)

zitat..
Baumau schrieb: Keine Ahnung wer sich dann dagegen gestellt hat.

ach, den kenn ich. Das ist der Eine, der mich dauernd ärgern will 😅


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  •  bluefox
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#25)

zitat..
Baumau schrieb:

Es wäre fast zu einer Erhöhung auf 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gekommen. In der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 war es drinnen. Am 06.07.23 beschlossen wurde es dann aber nicht. Keine Ahnung wer sich dann dagegen gestellt hat.

Bist du dir sicher - es wurde wohl am 6.7 nicht beschlossen, sondern erst am 21.7

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_110/BGBLA_2023_I_110.pdfsig


2023/202307254138.png


2023/20230725107529.png

2023/20230725171294.png

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#26)
Moment, das wär ja jetzt wirklich Letztstand, und ist so durch richtig?!
Alles andere hat älteres Datum, richtig!?

Dann muss ich ja wirklich gleich mal auf 35kWp runterschrauben und reduzierung auf 25kVA beantragen 😮

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  •  gsilly
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#27)
ja was jetzt? achterbahn der gefühle heute 😆

edit: aber für mich ist das gepostete BGBl auch der letztstand und somit ist die änderung wohl (hoffentlich) fix!???

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#28)
Da bin ich jetzt auch mal gespannt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#29)
Da braucht man nicht mehr gespannt sein. Is bereits gültiges Gesetz und gilt ausdrücklich schon für das Veranlagungsjahr 2023.
Die Grenze 12.500 kWh pro Jahr und natürlicher Person is aber geblieben.

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#30)
Ich fänds super, würd mir gut passen.
Gibts e keinen Unkenrufer der sagt "Halt so ists aber net"?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
25.7.2023  (#31)
OK, hab mal nachgerechnet:
der Aufwand des Rückbauens/Ummelden lohnt sich bei mir wohl doch nicht.

Wenn mein Einspeise-Tarif unter ca. 11C/kWh fällt, gleicht es sich bei mir ca. aus.
Also die Steuereinsparungen heben sich dann mit den Mindereinnahmen durch weniger Einspeisung wieder auf.
Wenn die Tarife noch deutlich tiefer sinken, würde ich mit dem Rückbau sogar drauf zahlen.
(weil dann auch trotz großer Anlage keine Steuern für die 2 Personen mehr anfallen)
Bei höheren Tarifen würde sich der Rückbau hingegen sehr lohnen.

Aber jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass wir in nächster Zeit wieder 20C+ Vergütungen sehen werden.
Also ja, ich bleib braver Steuerzahler... 🙄

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
26.7.2023  (#32)
@baumau was sagst du dazu als Skeptiker im letzten Posting?

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  •  mikekay
27.7.2023  (#33)
wie ist aus euer Sicht folgendes zu interpretieren:

b) In Z 39 wird die Wortfolge „wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
nicht überschreitet“ durch die Wortfolge „wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze
von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten“ ersetzt.

Definition der Anschlussleistung § 7 Abs. 1 Z 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I, Nr. 110/3020,

„Anschlussleistung“ jene für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung;

jetzt bin ich verwirrt: 

in meinem "neuen" Netzzugangsvertrag-Strom-Einspeisung ist nicht explizit die Anschlussleistung angeführt, lediglich: 

1.3. Leistung
Wechselrichterleistung: 25,00 kVA
Modulleistung: 29,00 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
Engpassleistung (maximale Dauerleistung der Anlage): 29,00 kW

denkt ihr, das ist ausreichend?

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
27.7.2023  (#34)
Ich find noch nirgends irgendwas dazu, keine Erläuterungen, keine Presseauasendung.....

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#35)

zitat..
mikekay schrieb: denkt ihr, das ist ausreichend?

technisch definitiv ja, in dem Fall ist die WR WR [Wechselrichter]-Leistung die "Anschlussleistung" weil mehr Strom kann nicht übern Anschluss fließen.
Obs das Finanzamt genauso kapiert oder nicht, weiß ich aber nicht


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  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
28.7.2023  (#36)
Extrem spannendes Thema, leider gut versteckt hinter diesem Thread-Titel, vielleicht kann @fudi6489 den ändern, dann schauen hier sicher noch mehr rein.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2023  (#37)
Die geltende Fassung ist mittlerweile online aktualisiert worden:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570

Meiner Meinung nach haben sich die Beteiligten wiedermal nicht mit Ruhm bekleckert und ich erwarte irgendwann eine nochmalige Überarbeitung. Ich spiele mal Devil's Advocat:

Ich bin weder Jurist noch Steuerberater aber der Begriff Engpassleistung ist im EAG und der Begriff der Anschlussleistung im EIWOG (danke fürs Raussuchen) klar definiert. Nachdem an der Stelle im Gesetz die Einheit der Engpassleistung/Modulspitzenleistung verwendet ist, ist mMn der Passus zweideutig auszulegen bzw. nicht eindeutig klar was der Gesetzgeber im Sinn hatte.

So wie es derzeit also im Gesetz steht interpretiere ich, dass die Steuerbefreiung für alle Anlage bis inkl. 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] unabhängig von der verbauten Wechselrichternennleistung oder der Anschlussleistung gilt. Im Falle einer unwahrscheinlichen Prüfung würde ich das auch so gegenüber dem Finanzamt argumentieren. Einen Punkt "Anschlussleistung sonundsoviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]" wird man nämlich in keinem Dokument eines Netzbetreibers finden.

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  •  Cyber83
28.7.2023  (#38)
Die anschlussleistung von xxx kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] muss man beantragen und bezahlen, die ist sehr wohl dokumentiert 

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2023  (#39)
Das kannst du sicher auch mit einem (geschwärzten) Auszug untermauern.

Die meisten VNBs haben die Einheiten hoffentlich besser im Griff als das FA, die Steuerberater und der Großteil des Forums.

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
29.7.2023  (#40)

zitat..
Tomlinz schrieb:

Extrem spannendes Thema, leider gut versteckt hinter diesem Thread-Titel, vielleicht kann @fudi6489 den ändern, dann schauen hier sicher noch mehr rein.

Ich denke dass die Beiträge hier https://www.energiesparhaus.at/forum-pv-steuerleitfaden/69942 besser aufgehoben wären

Ansonsten gibt es zwei Fäden über das selbe Thema. Dort wurde alles schon schön zusammengefasst, es müssten vermutlich nur die Zahlen angepasst werden.

In diesem Beitrag geht es ja explizit um den Rückbau einer größeren Anlage, was ja auch in Zukunft zutreffend sein kann.

LG


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
30.7.2023  (#41)
Ja sollte dort rein, und vor allem sollte der Thread angepinnt werden, das wäre super.

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