Grüß euch
Bekannterweise gibt es ja eine neue steuerliche Freigrenze, welche nur für Anlagen bis 25
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gilt .
Meine Anlage war 22,94
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] groß und wurde Anfang des Jahres um eine Garagenanlage mit 6,75kWp erweitert. Die Ausrichtung der Garagenplatten ist alles andere als optimal da Süd-Nord Anlage mit starker Verschattung. Gesamtertrag rund 27000 kWh pro Jahr
Gesamtgröße 29,69kWp
Entfernen müsste ich 13 Platten was 4,875kWp entspricht. Hier erwarte ich aufgrund der schlechten Ausrichtung einen Minderertrag von 2000-2500kWh pro Jahr. Je nach Strompreis eine erwartete Minderung von 700-1500€ beim Stromverkauf an die ÖMAG.
Bei einer Steuerlast von 30 % (Teilzeit Freundin) wäre die Steuerschuld je nach Strompreis irgendwo zwischen 2000 und 3500€. Sollte also in allen Fällen einen ökonomischen Vorteil bringen.
Soviel zur Wirtschaftlichkeitsrechnung
Ich habe Ende letzter Woche mit der pvaustria (Photovoltaik Interessenvertretung) telefoniert.
Nach deren Information gibt es keine Absichten die 25kWp Grenze anzutasten, vor allem da das Gesetz ja noch ganz neu ist. Gefallen tut ihnen die harte Grenze allerdings auch nicht und deren Meinung nach sollte die „natürliche Person“ ausreichen damit es sich um keine gewerbliche Anlage handelt.
Daraufhin habe ich den eventuellen Rückbau angesprochen. Hier gibt es leider keine Erfahrungen und ich wurde auf den örtlichen Elektriker verwiesen. Mit dem stehe ich eh regelmäßig im Kontakt weils ein Bekannter ist, nur weiß er absolut nicht was technisch gemacht werden muss um die Anlage offiziell zu verkleinern, da auch er noch nie eine Anlage rückgebaut hat (was ja eigentlich eh ein kompletter Blödsinn ist)
Module abstecken+ neuen Prüfbericht?
Module abbauen+ neuen Prüfbericht?
Mit der KPC-Klimafond Förderstelle, von der die zweie Forderung für die Garagenanlage kam, hatte ich auch letzte Woche Kontakt, da es ja einen Passus gibt der besagt, dass die Anlage 10 Jahre in einem bestimmungsgemäßen Zustand sein muss.
Es sollte möglich sein die Förderung rückzuzahlen, ob es anteilsmäßig geht oder man um die gesamte Förderung stirbt können sie telefonisch nicht bekanntgeben, dies bedarf einer Prüfung welcher eine schriftliche Anfrage vorausgehen muss, welche ich Stand jetzt noch nicht machen möchte.
Hat hier schon jemand Erfahrungen, eventuell können auch die @Solarbuddys mit Infos dienen.
Liebe Grüße Jürgen