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Hilfsarbeiter aus Ausland - Jemand Erfahrungen oder Infos?

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  •  cyborg31
15.7. - 9.8.2018
23 Antworten | 10 Autoren 23
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Hallo Leute,

da meine Frau ursprünglich aus Russland stammt, wird ihre Familie von dort anreisen und uns für 2 Monate beim Hausbau unterstützen. Soweit kein Problem, da alles Blutsverwandte sind. Jetzt haben wir jedoch das Problem, dass wir für eine Zeit von 1 Monat ohne einen benötigten Helfer sind.

Es wäre kein Problem, dass der Bruder aus Russland noch seinen Kumpel einpackt. Jetzt frage ich mich aber, inwiefern wir ihn dann legal beschäftigen können.

Wird hier dann eine Arbeitserlaubnis benötigt werden? Unfallversicherung würden wir sowieso für alle abschließen, aber wir werden den "Kumpel" dann wohl auch noch melden müssen. Inwiefern sieht die Entlohnung aus? Österreichischer Mindestlohn, trotz Übernahme von Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten?

Sind da leider sehr unerfahren, und vielleicht kann uns hier jemand Aufschluss geben.

Danke & liebe Grüße

  •  cc9966
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#1)
wird er entlohnt? dann ist die frage ob werkvertrag (klare vorgabe von aufgaben und ziel, evtl. pauschalpreis) oder freier dienstvertrag. jedenfalls muss er nach hier üblichen mindestlohn entlohnt werden und du bist für diese zeit unternehmer, d.h. beitragskonto bei der GKK, MVK anlegen lassen und dort anmelden und abgaben zahlen. wenn höher als freier dienstvertrag als geringfügig arbeitet geht das nur mehr mit steuerberater/lohnverrechner, ausser du willst dich in die tiefe wissenschaft der lohnverrechnung vordringen. in diesem fall brauchst auch keine unfallversicherung, weil die GKK die AUVA-unfallversicherung gleicht mitberechnet in allen sozialabgaben. ob er das zu hause versteuern muss hängt vom steuerrecht des quell-landes ab, meist sind auslandstätigkeiten ab einer bestimmten zeitdauer lohnsteuerfrei.

wenn er nicht entlohnt wird und freund der familie ist, quasi als freunschaftsdienst arbeitet, kannst auf sämtliche anmeldungen verzichten. trotzdem würde ich sicherstellen, dass er für diesen zeitraum ein aufenthaltsvisum hat und keine gegenleistungen (auch keine jause oder getränke) gegeben sind. in diesem fall würde ich privat unfall versichern, diese versicherung soll er selbst einbezahlen (versicherung wäre vielleicht auch eine gegenleistung).

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#2)

zitat..
cc9966 schrieb: du bist für diese zeit unternehmer, d.h. beitragskonto bei der GKK, MVK anlegen lassen und dort anmelden und abgaben zahlen. wenn höher als freier dienstvertrag als geringfügig arbeitet geht das nur mehr mit steuerberater/lohnverrechner, ausser du willst dich in die tiefe wissenschaft der lohnverrechnung vordringen.


Das zahlt sich doch nie und nimmer aus! Bruttolohn+Dienstgeberabgaben+Aufwände für Lohnverrechner/Steuerberater+Aufwände für das Visum und die Unternehmensgründung.


zitat..
cc9966 schrieb: wenn er nicht entlohnt wird und freund der familie ist, quasi als freunschaftsdienst arbeitet, kannst auf sämtliche anmeldungen verzichten.


Wobei ich mir hier die Argumentation interessant vorstelle, warum jemand der kein Verwandter ist, extra aus Russland anreist, um vier Wochen umsonst beim Bau zu helfen und obendrein noch Flug, Unterkunft, Verpflegung etc. aus eigener Tasche zahlt...

Wenn ihr sonst keinen Verwandten habt, der mithelfen kann ist mMn der einzig sinnvolle, offizielle Weg sich hier den Helfer zu besorgen und über Regiestunden oder Werkvertrag abzurechnen.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#3)
Ich möchte jetzt nicht in die Tiefe gehen, aber kann dir sagen, dass es für dich wohl (fast) keine Möglichkeit gibt den "Kumpel" legal zu beschäftigen.

Auch wenn das Thema Ausländerbeschäftigung ausgeklammert wird, kannst du die Person nicht anstellen, da du ja kein Baugewerbe hast. Wenn du ihn z.B. als Au Pair anmeldest/anstellst und alle Steuern und Abgaben zahlst, darf er trotzdem nicht für dich am Bau tätig werden.

Die Finanz unterstellt sofort Schwarzarbeit, sobald es sich um keine Verwandten handelt. Cousins können teilweise auch schon grenzwertig sein, abhängig vom Prüfer.

Unfallversicherungstechnisch sehe ich hier auch Probleme und frage mich ob eine private Versicherung nicht abspringt, wenn im Raum steht, dass er unberechtigter Weise für dich am Bau gearbeitet hat.

In Anbetracht der Risiken und Kosten würde ich von der Idee Abstand nehmen. Das wird dir so auch jeder Rechtsanwalt/Steuerberater raten.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
17.7.2018  (#4)

zitat..
Baumau schrieb: kannst du die Person nicht anstellen, da du ja kein Baugewerbe hast.


Wenn man das Haus für sich baut, ist man nicht gewerblich tätig, da würde sich ja gleich jeder den Vorsteuerabzug holen. Aber man ist Diestgeber im Sinne des ASVG. Von einem Arbeitsvisum gehe ich natürlich aus, bei unentgeltlicher Arbeit reicht imho das Aufenthaltsvisum (Touristenvisum). 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
17.7.2018  (#5)

zitat..
cc9966 schrieb: Wenn man das Haus für sich baut, ist man nicht gewerblich tätig, da würde sich ja gleich jeder den Vorsteuerabzug holen. Aber man ist Diestgeber im Sinne des ASVG. Von einem Arbeitsvisum gehe ich natürlich aus, bei unentgeltlicher Arbeit reicht imho das Aufenthaltsvisum (Touristenvisum). 


Wenn du jemanden als Bauarbeiter/Bauhelfer anstellen willst, musst du meines Wissens sehr wohl ein passendes Gewerbe haben. Wie willst du deinen Mitarbeiter KV-mäßig korrekt einstufen?

Oder denkst du, dass man z.B. als selbstständiger Versicherungsmakler einfach einen Bauarbeiter anstellen kann und dieser darf dann alles machen. Hier spielt meiner Meinung nach das Gewerberecht eine Rolle.

Für Bauarbeiter ist außerdem auch die BUAK zuständig.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
17.7.2018  (#6)

zitat..
Baumau schrieb: Wenn du jemanden als Bauarbeiter/Bauhelfer anstellen willst, musst du meines Wissens sehr wohl ein passendes Gewerbe haben. Wie willst du deinen Mitarbeiter KV-mäßig korrekt einstufen?


Nein, man ist nur Dienstgeber und nicht Unternehmer. Im ASVG wird daher nur von Dienstgeber gesprochen, Gewerberecht kommt erst zur Anwendung, wenn man am Markt für Andere tätig ist oder Gewinne erzielen will. In diesem Fall will man aber nur sein eigenes Gewerk vollenden.

Auch wenn es sehr unüblich ist, aber wir haben in freies Vertragsrecht. D.h. auch eine Privatperson kann einen freien Dienstvertrag mit einer anderen Privatperson abschließen.

Z.B. kann man als Privatperson eine Reinigungskraft im EIGENEN Haushalt beschäftigen und anmelden, ohne Unternehmer zu sein oder Gewerbeberechtigung für Gebäudereinigung zu haben. Man kann die Lohnabrechnung über einen Steuerberater machen, man ist als Dienstgeber in diesem Fall nicht Unternehmer, hat keine Einnahmen und lukriert keine Gewinne. Natürlich ist der Arbeitnehmer dann Einkommenssteuer-pflichtig, wenn er einen freien DV unterschrebt. Wenn man jemanden geringfügig als freien Dienstnehmer beschäftigt, muss man nur AUVA u. MVK-Beiträge an die GKK abführen, weil DG/DN-Beiträge nicht anfallen. Dies schafft man auch ohne Steuerberater, jede Privatperson kann bei der GKK eine Beitragskontennummer anfordern. 

Wer hier Zweifel hat kann gerne beim Gründerservice der WKO fragen, ob eine Gewerbeberchtigung notwendig ist und bei der Dienstgeber-Hotline der zuständigen GKK fragen.

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  •  cyborg31
22.7.2018  (#7)

zitat..
cc9966 schrieb: wird er entlohnt? dann ist die frage ob werkvertrag (klare vorgabe von aufgaben und ziel, evtl. pauschalpreis) oder freier dienstvertrag. jedenfalls muss er nach hier üblichen mindestlohn entlohnt werden und du bist für diese zeit unternehmer, d.h. beitragskonto bei der GKK, MVK anlegen lassen und dort anmelden und abgaben zahlen. wenn höher als freier dienstvertrag als geringfügig arbeitet geht das nur mehr mit steuerberater/lohnverrechner, ausser du willst dich in die tiefe wissenschaft der lohnverrechnung vordringen. in diesem fall brauchst auch keine unfallversicherung, weil die GKK die AUVA-unfallversicherung gleicht mitberechnet in allen sozialabgaben. ob er das zu hause versteuern muss hängt vom steuerrecht des quell-landes ab, meist sind auslandstätigkeiten ab einer bestimmten zeitdauer lohnsteuerfrei.

wenn er nicht entlohnt wird und freund der familie ist, quasi als freunschaftsdienst arbeitet, kannst auf sämtliche anmeldungen verzichten. trotzdem würde ich sicherstellen, dass er für diesen zeitraum ein aufenthaltsvisum hat und keine gegenleistungen (auch keine jause oder getränke) gegeben sind. in diesem fall würde ich privat unfall versichern, diese versicherung soll er selbst einbezahlen (versicherung wäre vielleicht auch eine gegenleistung).


Sorry, bin beruflich leider so eingespannt gewesen, dass ich nicht zum Antworten gekommen bin. Nein, eine Entlohnung ist nicht vorgesehen. Er würde uns helfen, wir ihm dann in ein paar Jahren in Russland (eine Hand wäscht die Andere). Natürlich würden wir ihn in der Zwischenzeit bei uns wohnen lassen, und Verpflegung wäre dann sicherlich auch mit dabei.

Daher sehe ich schon die Schwierigkeit mit "keiner Art von Gegenleistung". Werden uns noch einmal rechtlich beraten lassen, was hier wirklich eine Option ist, und im Falle des Falles eben Abstand von der Idee nehmen.


zitat..
Baumau schrieb: Ich möchte jetzt nicht in die Tiefe gehen, aber kann dir sagen, dass es für dich wohl (fast) keine Möglichkeit gibt den "Kumpel" legal zu beschäftigen.

Auch wenn das Thema Ausländerbeschäftigung ausgeklammert wird, kannst du die Person nicht anstellen, da du ja kein Baugewerbe hast. Wenn du ihn z.B. als Au Pair anmeldest/anstellst und alle Steuern und Abgaben zahlst, darf er trotzdem nicht für dich am Bau tätig werden.

Die Finanz unterstellt sofort Schwarzarbeit, sobald es sich um keine Verwandten handelt. Cousins können teilweise auch schon grenzwertig sein, abhängig vom Prüfer.

Unfallversicherungstechnisch sehe ich hier auch Probleme und frage mich ob eine private Versicherung nicht abspringt, wenn im Raum steht, dass er unberechtigter Weise für dich am Bau gearbeitet hat.

In Anbetracht der Risiken und Kosten würde ich von der Idee Abstand nehmen. Das wird dir so auch jeder Rechtsanwalt/Steuerberater raten.


Danke, sollte es wirklich so schwierig sein, jemanden legal mithelfen zu lassen, der auch mithelfen möchte bzw. würde, dann werden wir natürlich Abstand davon nehmen. Aber ich finds generell eine Schweinerei, dass man sofort immer im Bereich der Schwarzarbeit ist, auch wenn Freunde helfen wollen.

Vielleicht habt ihr auch noch andere Ideen, wo wir österreichische Helfer herbekommen könnten. Bei den Preisen der Helfer seitens der Baufirma kann ich mit Sicherheit 2 Helfer so anmelden bzw. entlohnen.


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  •  dalienna
30.7.2018  (#8)
Ob du deine Helfer anmelden musst, ist eine Frage des Einzelfalls:

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können als Gefälligkeits- bzw. Freundschaftsdienste nur kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden auf Grund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden, wobei der Übergang zwischen Gefälligkeitsdienst und kurzfristiger Beschäftigung im Sinne des ASVG fließend sein kann. Es ist daher eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, um einen Gefälligkeitsdienst annehmen zu können. Eine Dienstnehmereigenschaft iSd § 4 Abs. 2 ASVG wird letztendlich nur dann angenommen werden können, wenn aufgrund der Betrachtung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes und nicht der äußeren Erscheinungsform ein Mindestmaß an wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit der Arbeitskraft besteht.

siehe auch https://www.lvwg-ooe.gv.at/11320.htm (da war die Familie rumänisch)
Bei einem Monat Hilfe ist "kurzfristig" halt schwer zu begründen...

Wenn die Helfer eine Entschädigung erhalten, musst du nur bei der SV einen Zettel ausfüllen mit den Daten der Helfer und dann schreibst den Betrag rein den sie bekommen. Ist eine 5-Mnnutenaktion und kannst auch online machen.
Gehalt ist frei verhandelbar (am besten unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben), die SV hat mir empfohlen mich am Kollektiv Bau zu orientieren (musst du aber nicht).
Dann brauchst du noch ein Konto für die Mitarbeitervorsorge, die solltest du dann auch abführen.


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  •  Thomas45
1.8.2018  (#9)
Als ob irgendwer seine pfuscher anmeldet.. beeestimmt

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  •  dalienna
2.8.2018  (#10)
Es ist halt so, dass die Firma mit der wir gebaut haben, das melden muss, wenn mit Bauherrenhilfe gebaut wird.  Beim Keller und beim Hausaufstellen war jeweils ein Trupp (5 Personen) vom Finanzamt da und wollte die Daten von allen anwesenden Personen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
5.8.2018  (#11)

zitat..
dalienna schrieb: Es ist halt so, dass die Firma mit der wir gebaut haben, das melden muss, wenn mit Bauherrenhilfe gebaut wird.


Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage? Da hat diese Firma ein Gschichterl erzählt, oder dort läuft grad eine Aussenprüfung (aka Betriebsprüfung) durch das FA ab, und es ist so dubios dass alle Baustellen im Zuge dieser Prüfung beobachtet werden.

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  •  dalienna
6.8.2018  (#12)
Rechtliche Grundlage wird es auch hier wahrscheinlich keine geben. Die Firma baut halt sehr viel mit BHH und bewirbt das offensiv. Die SV und Finanz sind ja auch nicht blöd und holen sich so auf einfachem Weg Adressen die kontrolliert werden können. Mir wars egal, da ich eh keine Schwarzarbeiter beschäftigt habe.

Die Daten meiner legalen Helfer haben sie trotz Kontrolle von mir nicht bekommen ;)

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  •  cyborg31
6.8.2018  (#13)
Ich frage mich ja, wo man Bauhelfer sonst noch besorgen könnte (natürlich legal), da bei uns die Option "Freunde aus dem Ausland" mit dem zu erwartenden Aufwand jetzt natürlich weg fällt.

Wo kann man sich die Bauhelfer (Süd-West Steiermark) anleiern (im Idealfall dann natürlich über eine Firma versichert, sonst auch privat durch uns). Maschinenring?!? Wo sonst?



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  •  dalienna
7.8.2018  (#14)
Maschinenring geht leider nicht. Lt Aussage eines Bekannten der dort arbeitet, ist das seit Schelling so gut wie unmöglich/verboten (was auch immer das genau heißt...). Sie dürfen an Privatpersonen keine Mitarbeiter mehr überlassen.
Hab auch alle Leasingfirmen in der Nähe angefragt, die sagten auch an Private dürfen Mitarbiter nicht überlassen werden. Genauere Auskunft worauf sich das bezieht (Gesetz/interne Anweisung) konnte/wollte mir keiner geben...




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  •  altehuette
  •   Gold-Award
7.8.2018  (#15)
Ist mir neu,  dass der Maschinenring Niemanden an Private vermittelt! 

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  •  cyborg31
7.8.2018  (#16)
Na super, der "Private" ist also der Dumme und darf die horrenden Preise für Hilfsarbeitern von den Baufirmen schlucken? Wir sollen min. 40 Euro für die Hilfskraft zahlen, seh ich nicht ein.

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  •  austriansales
7.8.2018  (#17)

zitat..
dalienna schrieb: Ob du deine Helfer anmelden musst, ist eine Frage des Einzelfalls:

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können als Gefälligkeits- bzw. Freundschaftsdienste nur kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden auf Grund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden, wobei der Übergang zwischen Gefälligkeitsdienst und kurzfristiger Beschäftigung im Sinne des ASVG fließend sein kann. Es ist daher eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, um einen Gefälligkeitsdienst annehmen zu können. Eine Dienstnehmereigenschaft iSd § 4 Abs. 2 ASVG wird letztendlich nur dann angenommen werden können, wenn aufgrund der Betrachtung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes und nicht der äußeren Erscheinungsform ein Mindestmaß an wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit der Arbeitskraft besteht.


Kann es zu einem Problem werden, wenn mir in den vier Rohbau-Wochen 20 Freunde aus dem Sportverein für jeweils ein paar Tage helfen, oder ist die Chance hier sehr gering, dass es zu Problemen kommt? Verpflegung gibt es aber natürlich, aber keine Bezahlung ansich...

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
8.8.2018  (#18)
Denke nicht, dass es hier zu Problemen kommen wird, wenn das nachweislich deine Kollegen/Freunde aus dem Sportverein sind.

Ich würde mir eher sorgen machen, falls ein Unfall auf der Baustelle passiert. Bei so vielen Leuten ..

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  •  fudi6489
8.8.2018  (#19)
@austriansales
Schau bitte dass niemand arbeitslos oder in Krankenstand ist von deinen Helfern. Dann sollte es kein Problem sein.


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  •  cyborg31
8.8.2018  (#20)
Laut Aussage Maschinenring würden sie lieber an Firmen vermitteln, hat sonst noch jem. Ideen wo man Bauhelfer herbekommen könnte?

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  •  utes
  •   Gold-Award
8.8.2018  (#21)

zitat..
Baumau schrieb: Ich würde mir eher sorgen machen, falls ein Unfall auf der Baustelle passiert. Bei so vielen Leuten ..


Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Schulung ist der baukoordinator zuständig - falls ohne einen was passiert wird’s schwierig -

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