Hilfe gesucht- Haus von Senioren vor Versteigerung bewahren - Seite 4
5.7.
-10.7.2026
84 Antworten
27 Autoren
1 Empfehlungen
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Gespräche stehen noch an, seit die Bank erfahren hat, dass ich eventuell übernehme, haben sie sich an mir festgebissen, davor meinten sie noch es gäbe ach soviele Möglichkeiten. Will noch den Termin mit der Maklerin abwarten nächste Woche, dann werde ich der Bank verkünden, dass ich keinen Kredit aufnehmen werde weil einfach alles zu riskant ist. das was du da meinst wäre ein endfälliger Kredit, das habe ich bereits angefragt, da meinten sie sowas machen sie kaum noch. Die Rate wäre aber auch hier im höheren 3stelligen Bereich... es ist einfach eine total verfahrene Situation am meisten ärgert mich, dass mein Bruder einfach nur zusieht und sich jetzt auf mich verlässt. Trau mich auch wetten, er wird dann mir die Schuld zuschieben, so auf die Art, naja du willst ja keinen Kredit nehmen weil du Angst davor hast... es ist ein Grauen, mir tun die Eltern so leid obwohl sie leider selbst schuld sind aber sie wollten halt helfen....naja das hat man jetzt davon hoff ich erhole mich psychisch je wieder davon, es geht echt sehr an die Substanz |
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du könntest beim Gespräch mit der Bank versuchen den offenen Betrag zu verhandeln. Ein Bekannte hatte vor vielen Jahren ein ähnliches Problem. Sie hat für einen Komsumkredit ihres damaligen Lebensgefährten einen Bürgschaft ünterschrieben und kam zum Handkus als der dann EX nicht mehr zahlte. In Verhandlung mit der Bank und weil belegbar war das sie von diesem Kredit nichts hatte wurde der offene Betrag halbiert. |
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Sowas geht? Das überrascht mich jetzt echt? Kann ja mal fragen aber kann ich mir schwer vorstellen... die Hälfte des Betrages würde mir deutlich leichter fallen aber es gibt hier als Sicherheit ja das Haus, welches der Bank bei Versteigerung denke ich den offenen Betrag abdeckt, wüsste nicht warum sie das dann tun sollten |
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ich mir auch, außer die Entscheidungsträger in der Bank wollen sich mit dem Vorwurf der Untreue später einmal auseinandersetzen. Dabei muss man natürlich einen betraglich deutlich kleineren und i.d.R. unbesicherten Konsumkredit von einem betraglich deutlich höheren und grundbücherlich besicherten Hypothekarkredit unterscheiden. Die Chancen, diesen herunterzuverhandeln, sehe ich bei praktisch Null. |
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Wieso sollte die Bank so etwas machen? Gerade der Sinn einer Bürgschaft ist ja, dass ich jemanden heranziehen kann, der nicht selbst Kreditnehmer ist. Ein Bürge hatte somit niemals selbst etwas vom Kredit. |
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Geschichten aus dem Paulaner Garten |
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Nein, das kann es wirklich geben. Vielleicht vorher selbst recherchieren. Je nach Fall was würde es der Bank bringen auf das ganze Geld zu beharren? Wenn die dann zb. in Privatinsolvenz schlittert hat die Bank noch weniger |
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Noch einmal: Relevant ist vor allem der Wert des Hauses zum offenen Kreditobligo. Wenn das Haus deutlich mehr wert ist als der Kredit, dann hätte man schon ein paar Argumente dafür, auf die Bank zuzugehen und verhandeln, dass der Kredit gestundet, nur die Zinsen bezahlt werden und wenn das Haus frei ist, dieses verwertet wird oder die Bank es verwertet und damit der Kredit getilgt wird. Darüber hinaus wäre denkbar, dass die Eltern den Bruder auf den Pflichtteil setzen, damit verringert sich seine Erbquote die allenfalls in eine Insolvenzmasse fallen würde. |
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Bestes Bsp: Generali Arena und BA. Aber der Deal hat dem Zadrazil auch zurecht den Job gekostet. |
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Haus ist ja mehr wert als der Kredit also,würden sie es durch Versteigerung oder Verkauf wieder reinbekommen, denke nicht dass sie dann auf einen geringeren Betrag eintseigen |
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Stundungen bringen ja Nix, dann hat man am Ende der Stundungen ja einen ganzen Batzen zu bezahlen, der ist erst recht nicht leistbar. Und wegen Zinsen hab ich schon gefragt, die wären trotzdem im höheren 3stelligen Bereich, es ist sehr verfahren... ich wohne halt zur Miete, diese Doppelbelastung schaffe ich nicht und Eltern haben geringe Pension und bzgl Pflichtteil kann in der Insolvenz der Übertrag des Hauses an mich als gemischte Schenkung angefochten werden |
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Was soll das bitte heißen? Die Eltern setzen deinen Bruder durch ein Testament auf den Pflichtteil. Dadurch verringert sich sein Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts (grds. Ehegatte 1/3, Kinder 2/3). Sofern es nur dich und deinen Bruder gibt beträgt der Pflichtteil deines Bruders somit 1/6. Anfechtbar ist da mE gar nichts. Gleich wenig wie eine Eigentumsübertragung deiner Eltern an dich. Im Übrigen ist der Pflichtteil aus einer zu Lebzeiten geschehen Übertragung als Schenkungspflichtteil erst dann zu bezahlen, wenn deine Eltern das Zeitliche segnen. Anfechtbar wäre ggf. nur, wenn dein Bruder kurz vor der Insolvenz zu Lasten der Insolvenzmasse auf diesen Pflichtteil verzichtet. Wie du oben schreibst geht es um einen Betrag iHv. 180.000 €- Ist jetzt nicht nichts, aber auch nicht die Welt. Wie hoch ist die Pension deiner Eltern sowie deine Einkünfte? Bei einer möglichst langen gestreckten Kreditlaufzeit von zB 35 Jahren wird der monatliche Betrag wohl etwa ca. 800 € herum betragen. Wenn ihr das aufteilt, sind das pro Person ca 270 € - das sollte zu dritt zu schaffen sein. Alle Schulden, die deine Eltern für deinen Bruder zahlen, verringern wiederum mE seinen Pflichtteil. Mir scheint, du verwechselst ziemlich viel und mischt Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Ich würde mir professionelle rechtliche Beratung holen, zB durch Notar oder Rechtsanwalt. Der kann auch den tatsächlichen Sachverhalt mit vollständiger Information würdigen, und nicht die zizerlweise Bekanntgabe wie hier im Forum... |
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Die Infos hab ich ja von einem Anwalt! Es geht eben um die Insolvenz, die Übertragung kann angefochten werden weil ihm eventuell höherer Pflichtteil zustehen würde. und es geht sich eben nicht aus weil die Eltern Mini Pension haben und selbst wenn, nach deren Tod müsste ich es alleine stemmen, was eben nicht geht. Die Infos hab ich ja von einem Anwalt! Es geht eben um die Insolvenz, die Übertragung kann angefochten werden weil ihm eventuell höherer Pflichtteil zustehen würde. und es geht sich eben nicht aus weil die Eltern Mini Pension haben und selbst wenn, nach deren Tod müsste ich es alleine stemmen, was eben nicht geht. |
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Zwei Dinge sind - soweit von dir geschildert - sicher: Es gibt einen offenen Kredit in Höhe von EUR 180.000 und eine Verpfändung des Hauses. Weder Kredit noch Verpfändung werden sich in Luft auflösen. Wenn das Ziel ist, dass die Eltern das Haus bis an ihr Lebensende bewohnen können, gibt es meiner Meinung nach (nur) die Möglichkeit mit dem Verkauf zuzuwarten bis die Eltern aus dem Haus ausziehen, wenn niemand den Kredit "übernehmen" will oder kann. Das könnte man bei einer entsprechenden Überbesicherung mit der Bank vielleicht verhandeln und zwischenzeitlich die Zinsen zahlen (bei 4 % Zins ungefähr 600 EUR/Monat); ja dann kommt die Bedienung des Kredits "auf einmal", aber man zahlt es mit dem Verkaufserlös aus dem Haus. Damit würde man es schaffen, dass die Eltern weiter im Haus leben können. Damit im Falle des Ablebens Deiner Eltern Deinem Bruder nicht 1/3 (beim Vorversterben eines Elternteils) oder 1/2 der Erbmasse zukommen und dies dann in der Insolvenz "draufgeht", könnten Deine Eltern ihn auf den Pflichtteil setzen. Der ist - wie oben richtig ausgeführt - die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Da kann gar nichts angefochten werden; das ist eine einseitige Festlegung der Eltern. Was angefochten werden könnte, wäre die schenkungsweise Übertragung der Liegenschaft an dich, weil solche Schenkungen die Berechnungsbasis für den Pflichtteil erhöhen. Davon spricht aber niemand. |
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Klingt plausibel, aber der Bruder, der soll doch bitte einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben. Der hat es doch von Hinten bis Vorne verbockt. |
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Das kann er aber bei einer Insolvenz nicht... |
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Das mit den Zinsen haben wir vor ein paar Monaten schon angesprochen, da meinten sie sowas machen sie nicht. Ja aber der Pflichtteil ist ja ein Geldanspruch soweit ich weiß, es sind außer etwas Barvermögen, 2 Autos im Wert von ca 24k und dem Haus, falls es noch da ist, sonst keine Vermögenswerte vorhanden. Soweit ich weiß muss man dann illiquides Vermögen für den Pflichtteil verwerten oder gar aus eigenem Vermögen bezahlen bzw. Kredit für den Pflichtteil nehmen? Ich meinte vorhin ohnehin, dass nicht der Pflichtteil sondern die Übertragung eventuell anfechtbar wäre aber dazu kommt es jetzt ja nicht. wenn es jetzt so eine Firma kaufen würde wie oben erwähnt zb für die 180 k, könnte dann auch dieser Kauf angefochten werden? Oder wäre sowas bei einem Kauf nicht der Fall? Ich bin einfach schon so verwirrt, sorry 😞 |
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Hallo LouisLover, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hilfe gesucht- Haus von Senioren vor Versteigerung bewahren |
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Eventuell umschulden zu einer anderen Bank? |
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Also nochmal. Im Rahmen einer Insolvenz deines Bruder können vom durch den Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter nur Handlungen angefochten (also rückgängig gemacht) werden, die dein Bruder gesetzt hat, also beispielsweise wenn er vorab Vermögen verschenkt, einen Gläubiger besser behandelt als die anderen oder ähnliches, das zu Lasten der anderen Gläubiger geht. Dazu zählt beispielsweise auch ein Verzicht auf einen Pflichtteil. Siehe dazu etwa https://www.wko.at/insolvenzrecht/anfechtung-insolvenzverfahren Handlungen von anderen Personen, also von deinen Eltern, die ihr eigenes Vermögen betreffen, kann der Insolvenzverwalter nicht anfechten. Deine Eltern können also ohne Weiteres ein Testament errichten oder ihr Haus dir überschreiben oder an Dritte verkaufen. Das einzige was bei einer Übertragung an dich zu bedenken ist, wäre der Pflichtteil, den dein Bruder hat. Dieser ist aber erst dann zu bezahlen und Thema in der Insolvenz, sollte einer deiner Elternteile während der laufenden Insolvenz versterben. Sollte das der Fall sein, ist aber auch nicht die Schenkung per so anfechtbar (im Sinne von aufhebbar), sondern es kann nur vom Bruder/Insolvenzverwalter der sogenannte Schenkungspfichtteil gefordert werden, also die Berechnung des Pflichtteils unter Berücksichtigung der Schenkung, siehe dazu etwa https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/3/Seite.794030 Und ja, der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch. Anfechtbar (also aufhebbar) wäre die Schenkung oder ein Verkauf der Eltern nur unter den üblichen Gründen für die Aufhebung von Verträgen (zB fehlende Geschäftsfähigkeit, Irrtum, List, oä). Hoffe, das ist jetzt etwas klarer... Aus meiner Sicht habt ihr vier Möglichkeiten: 1. Übertragung an dich und Bezahlung des Kredits Wäre die Lösung um das Familienvermögen zu erhalten und den Eltern die Möglichkeit zu geben, so lange wie möglich zuhause zu bleiben. Das schließt du aber mangels Leistbarkeit aus. Ob das tatsächlich so ist würde ich allerdings mit einem Finanzierungsberater (hier haben wir im Forum eh zwei) in Ruhe besprechen, die kennen sicher auch alle Möglichkeiten, die es gibt um hier vielleicht die Leistbarkeit zu ermöglichen. 2. Verkauf am Markt unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts Ist wie oben bereits erläutert wohl in Einzelfällen möglich, aber wahrscheinlich mit einer langen Zeitdauer verbunden (die ihr wahrscheinlich nicht habt) und wohl nur mit großen Wertabschlägen 3. Verkauf an auf solche Konstellationen spezialisierte Unternehmen Da wurden dir oben eh schon Unternehmen genannt. 4. Einmal nichts tun und abwarten was die Bank im Falle einer Insolvenz macht Ist die "Vogel-Strauß-Taktik", mal abwarten und schauen was kommt. Allerdings kann dann natürlich die Zwangsversteigerung der Immobilie drohen - ob sich das deine Eltern antun wollen ist die andere Sache. Übrigens, du schreibst nun von etwas Barvermögen und Autos mit Wert 24.000 €. Also die Autos könnte man veräußern und ein günstigeres kaufen, würde sicher ein paar Tausender bringen, drückt die Kreditlast wieder etwas herunter. Das habe ich vorher gemeint mit zizerlweise Bekanntgabe des Sachverhalts. In jedem Beitrag kommt etwas neues, anstatt dass du einmal konkret schreibst was Sache ist. Wie sollen wir dir weiterhelfen, ohne genau zu wissen, wie eure Situation ausschaut. |
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| Hallo mkurzmann, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Vorallem stellt sich mir die Frage wie genau die Zukunft der Eltern ausschauen soll: Wenn lt Threadersteller das Geld nicht da ist um die genannten 270 pro Person zu stemmen (hier sind wir also bei ca. 900€ im Monat oder eben wenn man nur die Eltern nimmt ca. 500€) wie genau soll eine Miete für irgendetwas gezahlt werden? Es muss da also meiner Ansicht nach generell ein gespräch mit einem Finanzberater geführt werden mit offenlegung ALLER daten die es so gibt. |
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Ich gehe davon aus, dass das Haus ohnehin weg ist (spätestens bei Auszug/Versterben der Eltern) und das Ziel ist, dass die Eltern noch möglichst lange drin leben können. Wenn das Haus dann verwertet wird, die Bank befriedigt, fällt der Rest in den Pflichtteil; ja und den muss man mit Geld bedienen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob da nicht mit dem - für den Bruder getilgten - Bankkredit "aufgerechnet" werden kann. Letztlich wird man hier mit Anwalt, Bank und Eltern reden müssen, um das Beste für alle herauszuholen. |
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