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Hilfe gesucht- Haus von Senioren vor Versteigerung bewahren - Seite 2 teilen

5.7. -6.7.2026    32 Antworten    18 Autoren 32 2026-07-06T21:00:19+02:00    1 Empfehlungen
  
Zusammenfassung
 1  2 
  •  LouisLover
05.07.2026
33
Liebes Forum,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Anfrage:

Mein Bruder hat vor ein paar Jahren eine Hypothek auf das Haus meiner Eltern genommen welche er nicht mehr bedient. Meine Eltern knappe 80 und Mitte 80, sind am Boden zerstört. 
Leider kann keiner in unserem familiären Umfeld, die Hypothek auszahlen.

Es würde meine Eltern sehr hart treffen, wenn sie in diesem Alter aus ihrem Huas ausziehen müssten. Sie haben auch nur eine geringe Pension, was ein Weiterleben auf Miete schwierig macht.

Deshalb wollte ich hier einen Aufruf starten ob uns jemand helfen kann mit Tipps oder Infos wie es weiterhin möglich sein könnte damit meine Eltern bis zum Lebensende im Haus wohnen bleiben könnten?

Habe ua auch an Investoren gedacht, gibt es da vielleicht irgendwo ein Netzwerk um sowas rauszufinden?

Würde mich sehr über jegliche Hilfestellung freuen, danke!

  •  Magnum2
  •   Silber-Award
6.7.2026 18:21  (#21)

zitat..
tekov schrieb:

das sie doch das Haus übergeben sollen 

Das machen viele, aber ich verstehe nicht warum. Gibt ja keine Erbschaftssteuer.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
6.7.2026 18:46  (#22)

zitat..
Magnum2 schrieb:

──────..
tekov schrieb:

das sie doch das Haus übergeben sollen 
───────────────

Das machen viele, aber ich verstehe nicht warum. Gibt ja keine Erbschaftssteuer.

Weil man seine Angelegenheiten besser mit warmen Händen übergibt, so werden spätere Erbstreitigkeiten ausgeschlossen, verteilt wird auf alle und jeder unterschreibt einen Erbverzicht, dann geht's nur noch um das Geld am Konto zum Todeszeitpunkt und genau dafür gibt's ja das Wohnrecht sowie Verkaufsverbot, dann hab ich als Bewohner zu Lebzeiten meine Ruhe, wenn die Kreditwürdigkeit so schlecht ist, dass ein Wohnrecht einer bestenfalls Einliegerwohnung den Deal zum Platzen bringt sag ich nur Pech gehabt, dann brauch ich mir auch kein Wohnrecht eintragen, wenn ich's dann erst indirekt abgebe...


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2026 19:10  (#23)
... das ist natürlich richtig, jedoch wird logischerweise keine Bank ein vorrangiges Wohnrecht akzeptieren, wenn die konkrete Immobilie als (simultane) Sicherheit dienen soll - ebensowenig wie ein vorrangiges Belastungs- und Veräußerungsverbot. 

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
6.7.2026 19:17  (#24)

zitat..
LiConsult schrieb:

... das ist natürlich richtig, jedoch wird logischerweise keine Bank ein vorrangiges Wohnrecht akzeptieren, wenn die konkrete Immobilie als (simultane) Sicherheit dienen soll - ebensowenig wie ein vorrangiges Belastungs- und Veräußerungsverbot.

Sofern das Wohnrecht auf gewisse Räumlichkeiten beschränkt ist akzeptieren sie das sehr wohl, nur bewerten sie das Gebäude dann natürlich deutlich schwächer und es wird tendenziell eher die Hausbank sein

Bei uns im Bekanntenkreis haben das mittlerweile einige, die Verbote müssen in den zweiten Rang ja, aber Wohnrecht per se verunmöglicht nicht Kredite im allgemeinen 


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.7.2026 19:21  (#25)
Das weißt du woher?
De facto ist die Bude mit Wohnrecht nichts wert. Jede Bank wird sich hüten, so eine Konstellation als "Sicherheit" zu akzeptieren. 
Und: wer kauft schon ein Haus, wo der wildfremde Besitzer noch darin wohnt? Ja, vielleicht um ein Zehntel in Top Lage. 

1
  •  tekov
6.7.2026 19:34  (#26)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Weil man seine Angelegenheiten besser mit warmen Händen übergibt, so werden spätere Erbstreitigkeiten ausgeschlossen, verteilt wird auf alle und jeder unterschreibt einen Erbverzicht, dann geht's nur noch um das Geld am Konto zum Todeszeitpunkt und genau dafür gibt's ja das Wohnrecht sowie Verkaufsverbot, dann hab ich als Bewohner zu Lebzeiten meine Ruhe, wenn die Kreditwürdigkeit so schlecht ist, dass ein Wohnrecht einer bestenfalls Einliegerwohnung den Deal zum Platzen bringt sag ich nur Pech gehabt, dann brauch ich mir auch kein Wohnrecht eintragen, wenn ich's dann erst indirekt abgebe...

Dein Statement hätte ich bis vor ein paar Jahren unterschrieben.

Mittlerweile kenne ich absolut niemanden, bei dem das vererben reibungslos ablief, egal ob der Vererbende bereits gestorben ist oder noch zu Lebzeiten übergeben wurde.

Da geht es dann um gestiegene Grundkosten, Geschichten die 40 Jahre aus sind, weil einem Kind mehr beim Bauen geholfen wurde als dem anderen usw usf.

Und, spätestens wenn erhöhter Pflegebedarf eintritt, ist es so gut wie immer aus mit der Freundlichkeit unter den Erben.

Ich hab das Live seit ein paar Jahren, auf der Verwandtschaftsseite meiner Frau.
Was da abgeht, wäre mittlerweile eine Folge "Am Schauplatz" Wert.

Es werden absichtlich falsche Gutachten eingeholt, um den Wert des Hauses zu mindern und es günstig zu erwerben.
Beim Notar Termin hat eine Partei plötzlich einen Anwalt dabei, fordert für sich und den Ehepartner jeweils 100.000€ weil ja immerhin die beiden in den letzten Jahren sich um das Haus gekümmert haben und die "Alten".
Zusätzlich zum eigentlichen Erbe, versteht sich.

Ich würde ja gerne glauben das eine Übergabe zu Lebzeiten besser funktioniert, aber in meinem doch nicht kleinen Bekanntenkreis gibt es das nicht.

Dazu ein Zitat zu einer Folge "Am Schauplatz" wo es um das Thema ging:

"Wenn Gott den Tod schickt, schickt der Teufel die Erben"


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2026 19:51  (#27)

zitat..
Lu1994 schrieb: aber Wohnrecht per se verunmöglicht nicht Kredite im allgemeinen 

bin zwar erst knapp 3 Jahrzehnte im Bank - bzw. Finanzgeschäft, jedoch habe ich noch nie erlebt, dass eine mit Wohnrecht versehene Immobilie zur nachrangigen Besicherung (oder auch nur der Besicherung der nicht vom Wohnrecht erfassten Gebäudeteile) akzeptiert wurde ... wieder etwas gelernt.

Mit einem Belehnwertabschlag von den üblichen 10-20% dürfte die finanzierende Bank dann aber leider kein Auslangen finden.
 


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
6.7.2026 20:11  (#28)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das weißt du woher?
De facto ist die Bude mit Wohnrecht nichts wert. Jede Bank wird sich hüten, so eine Konstellation als "Sicherheit" zu akzeptieren. 
Und: wer kauft schon ein Haus, wo der wildfremde Besitzer noch darin wohnt? Ja, vielleicht um ein Zehntel in Top Lage.

Was soll daran tragisch sein, wenn's ein 2Familienhaus ist mit 2 getrennten Wohnungen und Eingangstüren bzw mit kleiner Einliegerwohnung dann kann eben nur der nicht belastete Wohnteil beliehen werden, dann ergibt die Gesamtschätzung Summe X und davon rechnet die Bank dann das Wohnrecht weg und berücksichtigt dabei das Alter der begünstigten

Meine Eltern hatten das schon, nur 50% Eigentum, andere Hälfte Großmutter und Urgroßmutter als vorherige Alleineigentümerin hatte bei der Wohnung meiner Großmutter ein Wohnrecht und meine Eltern haben damals eine 110% Finanzierung zum damals üblichen Zins bei der örtlichen Raika bekommen, bei der hatten wir angefragt als wir umbauen bzw aufstocken wollten, statt daneben neu bauen

Raika hatte uns ein Angebot gelegt, zwar nicht Topzins mit 4% in 2024, aber da gab's keine Bedenken und da standen noch die ganzen alten Sachen im Grundbuch, sprich wir hätten nur den Betrag aufstocken müssen und da hab ich das alles gesehen mit Wohnrecht 1. Rang für Wohnung A und Eigentum je 1/2, das ist bei uns ganz normal, die meisten Bauern machen das in unserer Gegend so, zugegeben, die haben noch anderen Grund als Sicherheit, aber beim Haus will die Bank trotzdem drinstehen...


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Hallo Lu1994, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  altehuette
  •   Gold-Award
6.7.2026 20:15  (#29)

zitat..
speeeedcat schrieb: wo der wildfremde Besitzer noch darin wohnt

Wer weiß was der/die Bewohner noch alles aufführen mit dem Haus! Vielleicht noch mutwillig ruinieren, zum holen wird ja oft nichts mehr sein. Bank kann zuschauen, wie jeden Tag das Haus weniger wert ist. Darf sich dann nach ableben der Bewohner auch noch um die Räumung und Reperaturen kümmern. Ist nicht eh gerade ein ähnlich aktueller Fall mit einer Hausexplosion in Wien? Da ging es ja auch um ein Wohnrecht.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
6.7.2026 20:24  (#30)

zitat..
altehuette schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: wo der wildfremde Besitzer noch darin wohnt
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Wer weiß was der/die Bewohner noch alles aufführen mit dem Haus! Vielleicht noch mutwillig ruinieren, zum holen wird ja oft nichts mehr sein. Bank kann zuschauen, wie jeden Tag das Haus weniger wert ist. Darf sich dann nach ableben der Bewohner auch noch um die Räumung und Reperaturen kümmern. Ist nicht eh gerade ein ähnlich aktueller Fall mit einer Hausexplosion in Wien? Da ging es ja auch um ein Wohnrecht.

Vielleicht war das eh der Treadersteller der meldet sich ja schon einige Zeit nicht mehr 😂


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
6.7.2026 20:57  (#31)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
altehuette schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: wo der wildfremde Besitzer noch darin wohnt
───────────────

Wer weiß was der/die Bewohner noch alles aufführen mit dem Haus! Vielleicht noch mutwillig ruinieren, zum holen wird ja oft nichts mehr sein. Bank kann zuschauen, wie jeden Tag das Haus weniger wert ist. Darf sich dann nach ableben der Bewohner auch noch um die Räumung und Reperaturen kümmern. Ist nicht eh gerade ein ähnlich aktueller Fall mit einer Hausexplosion in Wien? Da ging es ja auch um ein Wohnrecht.
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Vielleicht war das eh der Treadersteller der meldet sich ja schon einige Zeit nicht mehr 😂

Ist 1994 wirklich dein Baujahr, holy moly. Jetzt könn ma schön langsam den Thread zu machen...


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  •  supernova
  •   Silber-Award
6.7.2026 21:00  (#32)
Hast du das damals mitbekommen? Da hätte man den Eltern echt dringend davon abraten sollen....

Nachträglich ohne Verkauf schwer zu regeln. 

Die Schwester von einer Bekannten hat ein Haus gekauft mit Wohnrecht. Weiß aber nicht wie gut das Zusammenleben dann funktioniert hat... Geht auch nur, wenn das Haus groß genug ist. 

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