Hilfe gesucht- Haus von Senioren vor Versteigerung bewahren
5.7.
-6.7.2026
27 Antworten
15 Autoren
1 Empfehlungen
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Haus verkaufen mit Wohnrecht? Geht halt nur mit erheblichen Abschlägen. Haus verkaufen und den Lebensabend in einer schönen Wohnung, betreuten Wohnen oder Altersheim verbringen. Einfach so ohne Gegenleistung wirst da wohl kaum "Investoren" finden |
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Hallo LouisLover, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hilfe gesucht- Haus von Senioren vor Versteigerung bewahren |
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nur so zur besseren Ideenfindung: Wie hoch ist die Hypothek Wieviel ist das Haus wert Warum zahlt Bruder nicht? Könnte man Ihn zum Zahlen verpflichtend heranziehen? |
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Die Gegenleistung wäre ja das Haus zu einem günstigen Preis |
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gibt es die Möglichkeit einer Stundung bzw. wurde diesbezüglich etwas bereits unternommen? Ich kenne die Situation deines Bruders natürlich nicht, jedoch wird er seinen Lebensunterhalt auch so irgendwann wieder in den Griff bekommen müssen, um selbst finanziell "weiterzuleben". Wohnrechte können nur bestehen, wenn Nutzung und Eigentum getrennt sind. Nachdem das Haus im Eigentum der Eltern steht, haben sie im rechtlichen Sinne (im Grundbuch intabuliert) kein Wohnrecht - das Recht zur alleinigen Nutzung entsteht aus ihrer Eigentümerschaft selbst. Aber auch abgesehen davon sehe ich nicht viele Möglichkeiten, um die Situation zu lösen, außer, dass der Schuldner seine finanzielle Situation löst. Wenn er absolut nichts mehr zur Bedienung der Raten beisteuern kann und Terminsverlust bzw. erfolglose Sanierung (Laufzeitverlängerung, Ratenstundung, Schuldbeitritt, etc.) eintritt, kann (muss) die Bank stellen. Potentielle Käufer des Hauses werden kein Wohnrecht eintragen lassen und ein Kaufanbot (logischerweise) nur nach aktueller Marktbewertung erwerben. |
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Ist das Haus selbst zu übernehmen (so wie im anderen Thread geschrieben) kein Thema mehr? Das würde sich vermutlich am einfachsten (auch mit dem Bruder) regeln lassen. |
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Das will ich hier nicht so genau erwähnen er steht augenscheinlich vor der Insolvenz |
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Möglichkeit Der Stundung gäbe es wohl, bringt nur nix weil er kaum Einnahmen hat. Immobilienunternehmer kurz vor insolvenz naja wenn dafür das Haus günstig zu haben wäre? |
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Leider kein Thema mehr da es zuviele Risiken für mich gäbe, er kann zb keinen erb und Pflichtteilsverzicht unterzeichnen Weil dieser vom insolvenzverwalter angefochten werden könnte |
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maximal mit einer Leibrentenvereinbarung - das habe ich in meinen Ausführungen oben noch nicht erwähnt. Da wird die Bank aber nicht mitspielen, weil es keine Kaufpreiszahlung gibt (wodurch der Kredit auch nicht (teil-) abgedeckt werden kann). Den Kauf des Hauses unter gleichzeitiger Einräumung des Wohnrechtes ... wüsste nicht, wer das machen sollte Auch da wird es aber davon abhängen, ob die Kaufpreiszahlung zur Deckung der Verbindlichkeiten ausreicht (wobei ich davon ausgehe, dass die Immobilie eurer Eltern als Simultanhypothek fungiert hat und die Verbindlichkeiten - als Immobilienunternehmer - ohnehin höher sind) |
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https://www.raiffeisen-immobilien.at/de/services/unsere-serviceleistungen/immobilienverkauf-mit-wohnrecht https://pensionplus.at/ Usw, gibt es einige spezialisierte Anbieter. |
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Ohne näheres Infos wird's doch eh sinnlos hier weiter zu diskutieren
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Persönlich denk ich die beste Hilfe wäre sie beim Verkauf zu unterstützen sowie bei der Suche und Übersiedlung in eine Wohnung. |
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sofern ihr gemeinsam die kosten für die bank nicht aufstellen könnt, bin ich bei sparfratz. das ist zwar traurig, aber dann hat der schrecken ein ende. |
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Wesentlich wäre einmal das Verhältnis der offenen Darlehenssumme zum ungefähren Wert des Hauses; vielleicht lässt sich bei einer entsprechenden Überbesicherung mit der Bank vereinbaren, dass die Rückzahlung gestundet wird und zwischenzeitlich nur die Zinsen bezahlt werden. Wenn die Eltern versterben/ausziehen wird das Haus verkauft und die Bank bedient. Vorsicht - ein Verkauf ist (nur dann) steuerlich begünstigt (Hauptwohnsitzbefreiung in der ImmoESt), wenn die dort ihren Hauptwohnsitz habenden Eltern verkaufen (und dann auch ausziehen, das ist das Problem bei der Wohnrechtslösung). |
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bei uns gleiche situation - vater wohnrecht bis ans lebensende (oder pflegeheim), bruder ist eigentümer und hat das objekt belastet - die bank hat den kredit nur genehmigt, weil sie im falle einer versteigerung VOR dem vater greiht ist (mußten die eltern unterschreiben) nunja - ein netzwerk kenn ich nicht jenachdem ob es eine stadtvilla am rande von wien (investoren wohl eher interessiert) oder ein altes haus im nimmerleinsland, kann der verkauf (bekommst mehr geld) vor der versteigerung möglich sein eltern müßten eine nichtigkeit unterschreiben, und dann wenn der neue käufer nicht möchte, ausziehn darauf haben wir uns auch schon eingestellt - unserem vater eine bleibe suchen, und alles was mit der pension nicht zu schaffen ist, dazubezahlen, damit er nicht auf der straße steht die eltern zu sich nehmen (vorausgesetzt platz etc...) wäre bei uns eine weitere variante aber das versprechen, 1 kind bekommt das ERBE und die eltern haben wohnrecht bis zum ende, läuft in dem fall nicht |
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das führt dann aber das Wohnrecht ad absurdum, das wäre ja genau für den Fall da, falls der neue Eigentümer in Bedrängnis kommt trotzdem seinen Wohnsitz behalten zu können... |
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verstehe ich das ganze richtig? dein bruder hat das haus deiner eltern - die dort noch wohnen - belastet, kann jetzt den kredit nicht mehr bedienen und "schmeisst somit" deine eltern aus ihrem haus raus? deine eltern haben dem auch noch zugestimmt, ohne "genug rücklagen" dafür zu haben? verstehe ich das alles wirklich richtig? ist sowas "üblich"? sprich, machen das ander auch allen ernstes? verstehe ich da irgendwas nicht? helft mir mal auf die sprünge! |
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Dass Familienmitglieder für andere Familienmitglieder Sicherheiten bestellen, kommt tatsächlich öfter vor. Was gibt es da nicht zu verstehen? |
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kannte ich nicht, weil ich sowas niemals in anspruch nehmen würde und mir ehrlich gesagt auch "schwindlig" wäre, sowas zu machen, wenn ich keine rücklagen hätte und ich weiss, dass ich mein haus verlieren könnte, wenn der andere nicht zahlt. aber nochmals - verstehe ich das ganze wirklich richtig, dass die 80 jährigen eltern jetzt bald quasi auf der Straße stehen, weil der Sohn nicht zahlt?! wtf |
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Das Stand heute, und der letzten Jahrzehnte, so etwas jemand, freiwillig, unterschreibt. Ehemaliger Kollege hat für seinen Sohn gebürgt, die Firma ist drauf gegangen, Haus am Attersee samt Segelboot waren weg. Niemals, würde ich so etwas unterschreiben. Die Geschwister meiner Frau, samt Partnern, waren heuer auch kreativ, und haben zu Ostern (wir waren zu der Zeit im Ausland) bei den Schwiegereltern kundgetan, das sie doch das Haus übergeben sollen (er 71, Sie Mitte 60) Im Prinzip geht es wie immer nur um das Beste.... Das Geld. Zum Thema selbst, ohne den Betrag zu kennen um den es geht, und auch die restliche finanzielle Situation, schwer zu sagen. Menschlich gesehen, würde ich die Eltern darauf vorbereiten das es sein kann das sie das Haus verlieren. Ich würde auch die Hausbank einbeziehen, sowie mir rechtliche Unterstützung und Boot holen, wer weiß welche Überraschungen es noch gibt. |
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Das machen viele, aber ich verstehe nicht warum. Gibt ja keine Erbschaftssteuer. |
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