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Helfer am Bau-Familienangehörige/freunde

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  •  Benjamini1
3.5. - 22.5.2015
29 Antworten 29
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Hallo! Brauche bitte Hilfe! Will nächsten Frühjahr zu bauen beginnen! als Bauhelfer werden mein Vater und mein Bruder mich kräftig unterstützen! Weiters habe ich Onkels die Zimmerer, Dachdenker, Bodenleger sind! Diese werde mich auch unterstützten! Wie sieht es hier gesetztlich aus wenn diese Verwandte mir auf der Baustelle helfen! Weiters hat mir mein Trauzeuge der nicht mit mir verwandt ist, seine hilfe angeboten - wie sieht es hier aus? Gibt es die Möglichkeit als Privatperson Bauhelfer selbst anzumelden???

  •  webdesigne
  •   Gold-Award
6.5.2015  (#21)
Hast eh "Mahlzeit" dazu geschrieben? emoji

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  •  Markus2203
6.5.2015  (#22)

zitat..
deejay schrieb: das sagt mir jemand, der meint, dass es nicht in Ordnung sei wenn der Bruder auf der Baustelle hilft!
Sorry, das kostet mir ein lächeln!


Ich sage ja nicht, dass das in Ordnung ist. Das ist aber leider die Rechtslage bei uns. Diese Auskunft habe ich 1. vom Leiter der Finanzpolizei Korneuburg bei einer Kontrolle letzten Sonntag auf der Baustelle meines Cousins und 2. auf Nachfrage bei einem Mitarbeiter der Finanzpolizei. Natürlich wird das nicht so hart exekutiert. Aber Benjamini1 hat gefragt, wie es gesetzlich ausschaut, dann kann man nicht irgendwelche persönlichen Gesetzesauslegungen zum Besten geben.

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  •  deejay
6.5.2015  (#23)
Bitte einen Link zu diesem Gesetz!

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
7.5.2015  (#24)
@Richard3007 - Firmenfahrzeug muss aber in AT AT [Außentemperatur] angemeldet werden:
Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Verkehr-und-Betriebsstandort/Verkehr-allgemein/Verkehrsrecht/Verwendung_eines_KFZ_mit_auslaendischem_Kennzeichen_in_Oes.html

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  •  Richard3007
7.5.2015  (#25)
Ich bin ja über 50% in Bayern unterwegs.

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  •  altehuette
7.5.2015  (#26)
Traurig, wenn unsere "Volksvertreter" solche Gesetze beschließen, die sogar Familienmitglieder von der Bauhilfe ausschließen! Schon klar, es wird nicht so heiß gegessen, als gekocht, die Baupolizei wird da auch sicher mit Hausverstand agieren!

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  •  anitamay
7.5.2015  (#27)
eine Frage muss ich da auch einwerfen,..

ich habe im Herbst letzen Jahren einen Arbeiter privat angemeldet und entsprechend entlohnt inkl. aller Abgaben, dieser Arbeiter hat bei mir das Foliendach verschweißt.

Gut, nun haben wir zwei kleine Stellen wo er nochmal nachschweißen muss; ich melde den für die 2-3 Stunden jetzt sicher nicht mehr an, noch dazu er ja kein Geld mehr von mir bekommt..... wie funktioniert das wenn genau in diesem Moment die Finanz kommt? emoji ich hab immer so ein Glück! emoji

darf der eigentlich als Privatperson solche Gewerke für mich erledigen?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
7.5.2015  (#28)
Also wenn wirklich wer gerade in den 2-3 Stunden kommen sollte dann würde ich überprüfen ob er selbst nicht bei der FinPol ist *ggg*

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
22.5.2015  (#29)
Es wird sehr wohl kontrolliert und gestraft, kenne einen Fall, nicht lange her, hat ein alter Jugendfreund und FF-Kamerad einen halben Tag lang am Wochenende Zaun erneuern geholfen, Finanzpolizei ist zufällig (nach Kontrolle einer anderen Baustelle) vorbeigefahren, in zivil wohlgemerkt.
Ging ans Bezirksgericht in NÖ, hätte auf jeden Fall bei der Krankenkassa angemeldet werden müssen, darum einige Hunderter Strafe.
Um Steuerhinterziehung gings da noch gar nicht, also die unbezahlte Hilfe wurde im Zweifelsfall geglaubt, wenn das auch noch dazukommt kanns wohl richtig teuer werden.


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