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Wichtig ist es definitiv, weil man ja baurechtlich ganz andere Dinge zu berücksichtigen hätte wenn du jetz zb eine Pelletsheizung hättest. Was du probieren kannst ist, bei den Einreichunterlagen nur "Wärmepumpe" hin zu schreiben, vielleicht geht's durch. Aber aufpassen, wenn du dann doch eine Luftwärmepumpe baust wäre zumindest hier (Graz) der Standort der Außeneinheit durch die Baubehörde zu bewilligen, muss also im Einreichplan eingezeichnet sein. |
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In NÖ muss für die Wohnbauförderung bei einem EFH mit einer Luft-WP auch eine PV-Anlage gemacht werden. Wie das in anderen (bzw. Deinem?) Bundesland ist, kann ich nicht sagen. Auch die Thematik der Schallemissionen der Außengeräte ist ein Thema, das immer mehr reguliert wird bzw. wegen Nachbarschafts-Problemen reguliert werden muss. Insofern würde ich das genau prüfen (lassen) und wäre vorsichtig. Ich würde einfach mal beim zuständigen Bauamt anrufen. |
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