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Haus Hanglage - Pläne optimiert?

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  •  baumeister3400
15.9. - 22.9.2013
11 Antworten 11
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Hallo liebes Forum!

Ich habe schon einmal unsere Version 3 ins Forum gestellt und um Eure Meinungen ersucht.
Wir sind nun soweit das Version 5 eigentlich den Abschluss bringen soll.

Meine Fragen diesmal an Euch alle...

Was gefällt Euch gar nicht und warum?
Sind Räume zu groß?
Wie würdet Ihr die Leitungen in den Technikraum einführen?
- Unter der Fundamentplatte? Außen im Graben?

Der Keller schaut übrigens vorne (Straße) ganz raus, und ist hinten (Garten) ganz im Hang.

Hier die Pläne:

Keller:

2013/2013091583828_th.JPG

Erdgeschoss:

2013/20130915816111_th.JPG

Obergeschoss:

2013/20130915966242_th.JPG

  •  marv45
15.9.2013  (#1)
Also ich fand die vorherige(?) Version mit dem Fenster am Schrankraum besser. Ohne natürliches Licht Dunkelblau von Schwarz zu unterscheiden, ist z.B. nicht immer so einfach emoji In dieser Version gibt es auch einen direkten Zugang vom Elternschlafzimmer zum Bad. Das heisst, man muss als Kind jedesmal darauf achten, das diese Tür verriegelt ist. Finde ich nicht so praktisch.

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  •  baumeister3400
15.9.2013  (#2)
Servus!
Danke für deinen Input:
Fenster fällt weg, da Schrankraum nun kleiner und aus UV Gründen. UV Strahlen zerstören Farbpigmente und Stofffasern.

Das mit dem Zugang wird elektronisch geregelt.
Wenn man ins Bad möchte kann man an beiden Türen verriegeln, und die andere Türe wird ebenfalls verriegelt.

Wir haben lange überlegt, aber wir finden es von unserm Tagesablauf praktisch.


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  •  Andrew91
15.9.2013  (#3)
Gewöhnliches Fensterglas ist großteils UV undurchlässig.

LG

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  •  baumeister3400
20.9.2013  (#4)
Danke!

Ich bin happy, wenn keiner Grobe Mängel feststellt.

Na dann werden wir mal in Richtung Einreichplanung gehen!

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  •  Passivbau
21.9.2013  (#5)
Bauklasse II ? - Kellerseite zur gänze sichtbar plus 2 Stockwerke wäre bei uns, auch N.Ö, aufgrund max. zulässiger Gebäudehohe nicht gegangen. Wir haben dann auf 2 Geschoße umgeplant.

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  •  baumeister3400
21.9.2013  (#6)
Hallo Passivbau!

Ja Bauklasse 2! Bereits Vorgespräch mit der Gemeinde, daher okay!

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  •  Passivbau
21.9.2013  (#7)
bei Bauklasse II max. 8m - .....das gehts sich bei 3 Vollgeschoßen nicht aus. Wurde bei uns vom Gebietsbauamt St.Pölten abgelehnt. Der Gemeinde wärs auch egal gewesen. Wir bauen sogar im ungeregeltem Bauland, trotzdem keine Genehmigung. Eine Möglichkeit hätte darin bestanden, den Nachweis zu erbringen, dass im Umkreis von 100m mind. 50% der Gebäude >8m sind, war aber nicht möglich. Daher kann ich mir eine Genehmigung bei dir schwer vorstellen, da sich sonst die Gemeinde strafbar macht.

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  •  baumeister3400
21.9.2013  (#8)
Jedoch darf man bei Hanglage an einer Giebelfront 11m erreichen! Und das haben wir!

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  •  Passivbau
21.9.2013  (#9)
Gebäudehöhe hat - .....nichts mit Hanglage zu tun. Wenn schon 3 Vollgeschoße bestehen, a ca. 3m, dann geht sich das nicht aus. Kannst nachlesen im N.Ö Baurecht. Im übrigen sollte das dein BM oder Planer wissen.
http://www.noe-gestalten.at/epaper/broschur_baurecht/#/34


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  •  baumeister3400
22.9.2013  (#10)
Servus Passivhaus

Ich denke Herr Dip. Ing auf der Baubehörde inkl. dem Arch wird sich besser auskennen als wir beide.

Ich war bereits auf der Gemeinde und habe meinen Plan vorab besichtigen lassen. Es gibt 1-2 andere Kleinigkeiten die mir noch Kopf zerbrechen, aber die Höhe ist es zum Glück nicht.

Das Grundstück ist derzeit bereits bebabaut (haus aus 1950) und dieses Haus ist höher als ich bauen werde.

Es sei dazugesagt das ich ein Satteldach habe, mit Flachdach könnte ich so nicht bauen, aber mit Satteldach kein Problem, weil hier ja der Schnittpunkt der Kniestockhöhe berechnet wird. Vielleicht hast du entweder Pech gehabt, einen Planer der sich nicht aus kennt, oder eben ein Flachdach.

Mit meiner Dachkonstruktion geht es sich aus. Ich kann sogar noch ca. 20cm höher, was ich auch machen möchte, wegen der Aussicht.

Hier der Auszug dazu:

Niederösterreichische Bauordnung 1996 NÖ BO
geändert am 26.12.2007

IX. Abschnitt
§ 53 Höhe der Bauwerke

(5) Bei Giebelfronten darf die Bebauungshöhe oder höchstzulässige Gebäudehöhe (§ 69 Abs. 1 Z. 3) bis zu 3 m überschritten werden. Bei Seitenfronten von Gebäuden mit zurückgesetztem Geschoss (Abs. 1 Abb. 3) gilt dies sinngemäß. Im Bauland-Betriebsgebiet oder -Industriegebiet darf eine mit der Bauklasse II oder höher festgelegte Bebauungshöhe unterschritten werden, soferne der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt.

ERGO = Bauklasse 2 = 8m + Giebelfront 3m -> 8+3= 11m


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  •  Passivbau
22.9.2013  (#11)
Giebel im Norden.........und Süden,das hab ich übersehen sorry,
wir haben damals geplant auf der Südseite 3Geschoß mit Satteldach, Schräge auf der Südseite und das wäre mit der Gebäudehöhe nicht gegangen. Wir wollten aber die Dachschräge nach Süden wegen der PV, 3Geschosse +Giebel kam nicht in Frage, die Proportionen fanden wir absolut unpassend.
Ich habe auch deine vorherigen Threads nicht genau gelesen, aber einiges an Hinweisen bzgl. WZ und Fenster nach Norden sind dort zu lesen, wie ich finde zu recht.
Sorry nochmals wegen der unrichtigen Hinweise bzgl. Gebäudehöhe, mit Giebel nach Norden/Süden wird sich das schon ausgehen, ich dachte immer an Walmdach oder Flachdach.


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