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Hauptsicherung tauschen ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
21.9.2023 - 4.1.2024
29 Antworten | 12 Autoren 29
29
Hallihallo,
das ist der Bereich bei mir im Schaltkasten den ich nicht manipulieren darf. (vor dem Zähler?)

2023/20230921858675.jpg

Und das ist der Bereich wo ich rumschrauben darf und kann (nach dem Zähler!)

2023/20230921947360.jpg
Jetzt hab ich in dem einen Teil eine 3 Stück 35A Sicherungen (oder potentiell 35*230*3 = 24kW) 
und im anderen 3 Stück 25A Sicherungen (oder potentiell 25*230*3 = 17kW)

Erstens:  Stimmt die Rechnung so oder muss ich da mit 400V rechnen ?
Zweitens: Was spricht dagegen die 25A gegen was stärkeres (30A oder 35A) ersetzen zu lassen und damit potentiell mehr Leistung aus dem Netz ziehen zu können ?

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
21.9.2023  (#1)
Brauchst du mehr Leistung? Außerdem ist es Sinnvoll dass zuerst deine Sicherung geht, bevor es die Vorzählersicherung erwischt, zudem wärst du dann nicht mehr selektiv

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
21.9.2023  (#2)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Brauchst du mehr Leistung? Außerdem ist es Sinnvoll dass zuerst deine Sicherung geht, bevor es die Vorzählersicherung erwischt, zudem wärst du dann nicht mehr selektiv

heute nicht
morgen möcht ich vielleicht mal mit einem stundenbasierten günstigen awattar-tarif innerhalb von 2-3 stunden das auto laden (11kw) und zeitgleich den akku anfüllen (15kW)

d.h. da müsste ich zuvor die vorzählersicherung vom NB  auf z.B. 50A tauschen lassen und dann erst die andere auf 35A ?

EDIT:  ich hab ja noch dazu 21kVA Einspeiseleistung, also daran sollts ned scheitern ...

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  •  Weinkeller1
22.9.2023  (#3)
Und das ist der Bereich wo ich rumschrauben darf und kann (nach dem Zähler!)

Hmmm bei uns Netz Oö darf man nicht bei der NZS rumschrauben. Diese Sicherung zählt wie viel Netzzugang man gekauft hat und muss angemeldet werden, wenn man eine Änderung macht/will. 

Bei uns kann man denn Netzarbeiter manchmal überzeugen, dass man bisschen mehr braucht für PV.... aber falls der gemessene Verbrauch höher wird muss man einen höheren Netzzugang bezahlen.

http://www.ooe-ausfuehrungsbestimmungen.at/de/359/
....Nachzählerhauptsicherung ist eine kundenbedienbare Sicherung, jedoch von tariflicher Relevanz....

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.11.2023  (#4)
Gibt es dazu noch irgendeinen Input ?

Frage 1: rechnet man 25*230*3 = 17kW oder 25*400*3 bei 25A Sicherungen ?
Frage 2: kann mir jemand sagen was ein Upgrade auf 35A kosten würde ? wären das dann 24kw Bezugsrecht ?


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  •  bluefox
  •   Bronze-Award
29.11.2023  (#5)
Hier siehst du die Tarife: https://www.netzooe.at/Netzbereitstellungsentgelte-2.pdf
Verrechnet wird immer die Differenz zwischen Bestand und neuem Bezugsrecht. Beantragen kann das dein Elektriker, muss aber begründet werden. 

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  •  wiwi
29.11.2023  (#6)
Du kannst 25*230*3 oder 25*400*√3 rechnen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
29.11.2023  (#7)
alles klar, danke
dann werd ich zumindest mal den Sprung von 25 auf 35 in Angriff nehmen
lG

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  •  Optimierer
29.11.2023  (#8)
Wenn es nicht am finanziellen scheitert würde ich empfehlen auf 40A NZHS zu gehen = 12 kW Bezugsrecht. Die Verdrahtung der Zählerschleife ist dann   mit Querschnitt 10mm noch ausreichend!

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
30.11.2023  (#9)
12,1kW Bezug und Einspeisung hab ich mit 32A 🤔

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.11.2023  (#10)

zitat..
Optimierer schrieb:

Wenn es nicht am finanziellen scheitert würde ich empfehlen auf 40A NZHS zu gehen = 12 kW Bezugsrecht. Die Verdrahtung der Zählerschleife ist dann   mit Querschnitt 10mm noch ausreichend!

bringt das noch was ?
Mit 35A hab ich dann ein Bezugsrecht von 7kW
Bei aktuell 25A hab ich 4kw, kann aber mit 17kW beziehen, d.h. mit 35A wären das bereits 24kW

und mehr als 24kW brauch ich tatsächlich nicht, obwohl bei mir so alles elektrisch ist was nur elektrisch sein kann

gibt es noch ein anderes Argument für die Erweiterung auf 40A ?




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  •  Optimierer
30.11.2023  (#11)
Hallo Gawan,
rechnerisch kannst du über die Sicherungen deine angegeben kW's ziehen. Wenn die Leistungsmessung eingeführt wird und du dann dauerhaft oder längere Zeiträume über deiner "Netzbereitstellung" verbrauchst, wird es zum nachzahlen, dies wird teuer. D.h hohe Netzbereitstellung = gering(er)e Überschreitungskosten! 25A NZHS entspricht 4kW dauerhafter Netzbereitstellung 

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  •  wiwi
30.11.2023  (#12)
Es gilt das was mit dem Netzbetreiber privatrechtlich vereinbart wurde, aus der Stärke der NZHS auf das Netzbezugsrecht zu schließen funktioniert nur sehr bedingt bzw. bei gewissen Netzbetreibern. Gibt genug Haushalte mit 4 kW Bezugsrecht, und 30 kW Einspeiseleistung, dort sitzt auch keine 25 A NZHS.

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  •  Optimierer
30.11.2023  (#13)
Ich habe eine 40A NZHS und 12kW Bezugsrecht. Die Einspeiseleistung hat aber mit dem Bezugsrecht überhaupt nichts zu tun. Gawan will aber unter Umständen 24kW vom Netz ziehen, das wird dann beim Bezugsrecht zum "Problem"

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  •  wiwi
30.11.2023  (#14)
Wie gesagt, das muss nicht so sein. Bei dir ist in der jetzigen Konstellation alles zwischen 12 kW und 27 kW an Einspeisleistung möglich, das hängt vom Netz ab, dafür ist die Einspeiseanfrage da. Der Netzbetreiber muss aufgrund deines Bezugsrechts dir mindestens 12 kW Einspeiseleistung erlauben (§ 17a ElWOG).

Kurz gesagt: Die Höhe der minimalen Einspeiseleistung hat etwas mit dem Bezugsrecht zu tun, die Höhe der maximalen Einspeiseleitung mit der Stärke der NZHS, dem Netz und den genehmigten Bedingungen des Netzbetreibers.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.11.2023  (#15)
OK, dann nochmal für mich fürs Verständnis:

Kurzfristig bringt mir die Erhöhung meines 4kW Bezugsrechtes gar nix, rein technisch ich kann auch heute schon stundenlang 24kW beziehen

Die Erweiterung ist einfach eine Wette auf die Zukunft - FALLS der Netzbetreiber mal eine Leistungsmessung einführt, dann würde ich nach der Erweiterung erst ab 7kW zahlen müssen.
Und dann könnte ich ja immer noch ein größeres Bezugsrecht kaufen ... es sei denn, dass zu diesem fiktiven Zeitpunkt in der Zukunft auch alle gleichzeitig erweitern möchten - so wie es aktuell bei der PV-Einspeisung der Fall ist - und dann wird u.U. kein größeres Bezugsrecht mehr vergeben (siehe PV-Problematik).

Ist das so richtig zusammengefasst ?

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
30.11.2023  (#16)
So würd ich das auch sehen.
Vor allem werden es ja immer mehr Wärmepumpe und vor allem E Autos, bei denen wird der Netzanbieter sicher auch mitmnaschen wollen am Kuchen, weil so gut wie niemand hat mehr als die 4kva gekauft, was ja bis jetzt e kein Thema war, weil was hast den betrieben Stundenlang mit mehr. Beim E Auto laden nutzt man aber gern die 11-22kw die gehen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
30.11.2023  (#17)

zitat..
npalko schrieb:

So würd ich das auch sehen.
Vor allem werden es ja immer mehr Wärmepumpe und vor allem E Autos, bei denen wird der Netzanbieter sicher auch mitmnaschen wollen am Kuchen, weil so gut wie niemand hat mehr als die 4kva gekauft, was ja bis jetzt e kein Thema war, weil was hast den betrieben Stundenlang mit mehr. Beim E Auto laden nutzt man aber gern die 11-22kw die gehen.

Da stellt sich halt trotzdem die Frage ob der Aufpreis von 2000 EUR auf die 12kw jemals rechnet, weil mit 7kw kommen eh 150+ kWh am Tag rein - das sind im worst case 2 volle autos und sehr viel heizstrom

oder anders gerechnet:  bei 7kw lade ich den Akku in der Nacht mit billigem Strom 2 Stunden länger voll. Lass das mal 10ct "Schaden" pro Tag sein. Brauch ich nur in der Heizperiode, also ca. 150 Tage im Jahr - sind also 15 EUR Mehrkosten im Jahr
Da komm ich in 60 Jahren nicht auf das was der Aufpreis von 7kw auf 12kW kostet

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
30.11.2023  (#18)
7 ist doch e schon besser als 4.
Ich wohne in einer Neubausiedlung.
2016 durfte ich meine 5kw Anlage ganz Stressfrei aktiv Schalten.
Letzte Jahr durften die Nachbar noch 4kw Einspeissen, jetzt nur mehr mit ach und krach, weil die Leitung nicht mehr kann (angeblich). Atm sind wir 2 E Autos auf 25 Häuser, der politische Wille ist aber hin zum E Auto, da bin ich dann gespannt wie das laufen wird. Da werd ich hoffentlich mit meinen 12kva durchkommen länger als die Nachbar. Wobei ich bin da etwas von @­Solarbuddys angefügt, was man hat hat man, solange es noch geht.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
2.12.2023  (#19)
Die erste Sicherung ist deine Hauseingangssicherung, das zweite die Nachzählersicherung welche auf deine Bezugsrechte abgestimmt ist.

Die Nachzählersicherung darfst du ersetzen wenn sie fliegt, aber keine größer einsetzen (geht mechanisch auch nicht).

Wenn du die Nachzählersicherung auf 35A erhöhen lässt werden sie auch die HASI auf 50A tauschen.

Die 4kW Bezugsrecht bei 25A sind ein rechnerischer Wert, du darfst grundsätzlich auch dauerhaft 17kW ziehen. Anders ist da bei größeren Leistungen mit Leistungsmessung, da musst du die Rechte nach tatsächlichen Bezug zahlen.

Das hochrüsten auf 35A finde ich nur bedingt sinnvoll, zumal das der Netzbetreiber auch erst mal zugestehen muss (je nach Auslastung in deinem NSpgs-Netz).

Bedingt sinnvoll weil bereits die Netztarife 2.1 in der Schublade liegen, und damit zahlst du in den Netzgebühren keinen reinen  kWh Preis sondern auch einen Leistungspreis, sprich du bezahlst für deine Peak-Leistung die du irgendwann (in einer Abrechnungsperiode) bezogen hast. Hintergrund ist das der Netzausbau von den Leistungsspitzen getrieben wird, und das daher eher dem Verursacher-Prinzip entspricht. Für alle mit wenig Peak-Leistung (langsames Laden) wird's günstiger oder etwa gleich bleiben, in Summe soll's aufkommensneutral zur Ist-Situation sein.

Bei den gemessenen Leistungen ist dieses Prinzip schon immer so, zukünftig kommt's eben auch bei den kleineren Netzanschlüsse.

Desswegen wird das hochrüsten auf 35A Sicherung vermutlich nicht wirtschaftlich sein, günstiger wird sein die Lasten und Bezugszeiten smart zu steuern.

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  •  cutcher
2.12.2023  (#20)
Das heißt - jemand der spitzenlasten wie zB sauna in der nacht einschaltet (wo normalerweise genügend strom vorhanden ist) wird dann bestraft?

das müsste man ja koppeln mit lastspitzen zu zeiten wo wenig strom verfügbar ist🤔

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  •  Executer
  •   Gold-Award
2.12.2023  (#21)
Bei dem aktuellen Konzept wird nicht nach Uhrzeit oder Auslastung unterschieden, wäre zwar technisch korrekt aber schwer umzusetzen. Die Komponente gibt es nur im Energiepreis.

Wenn es im Detail interessiert
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/tarife-2-1

Bei den aktuell Leistungsgemessen Stromkunden (Großkunden) wird auch nicht nach Uhrzeit oder Auslastung unterschieden.

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