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Haftrücklass - Konkurs - Mangelbehebung

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  •  akinom
28.3. - 21.4.2008
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bin grade aus allen Wolken gefallen: unsere Baufirma ist in Konkurs und tritt daher vom Vertrag zurück. Glücklicherweise ist das Haus im Wesentlichen schon fertig. Wir haben auch noch Geld einbehalten, weil es Mängel gab.
Weiss jemand,
1. ob man den im Bauvertrag laut Önorm B2110 vereinbarten Haftrücklass von 2 % auch bei Konkurs der Baufirma bzw. Vertragsauflösung einbehalten kann? Bzw. ob man im Falle von Konkurs auch mehr einbehalten kann?
2. ob man bereits bestehende Mängel nun gleich von einer anderen Firma beheben lassen kann und die Kosten von den offenen Rechnungen abziehen kann?
3. ob man verlangen kann, dass die Firma die Gewährleistungspflicht auf die ausführenden Firmen überträgt, bzw. dass die Konkursfirma von den ausführenden Firmen Bestätigungen über die Gewährleistungsübernahme an uns erstellen lässt.
4. was man in solch einem Fall noch tun kann/soll um sich abzusichern (z.B. Sachverständigen-Gutachten um ev. versteckte Baumängel auszuschliessen oder ähnliches...)
Bin für jeden Tip dankbar.

  •  beratung-bau.at
28.3.2008  (#1)
Konkurs Baufirma - Diese Fragen kann seriös nur ein spezialisierter Rechtsanwalt beantworten-> ich empfehle RA Mag. Martin Kratky 0676-720-60-56.

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  •  joski
31.3.2008  (#2)
Konkurs - also grundsätzlich KEIN Geld mehr an die Firma zahlen.
Den Haftrücklass in Bar einbehalten. Alle Mängel, offene Arbeiten und auch die Mehrkosten für die Neuvergabe der offenen Arbeiten bewerten und diese von der Rechnung abziehen.
Es wird nicht einfach, den der Masseverwalter sucht Geld.
Es ist zu Klären ob die Firma noch arbeiten ausführt oder die Ausführung eingestellt hat.
Die Gewährleistung ist jedoch weg.

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  •  hupsi
31.3.2008  (#3)
konkurs - nichts mehr bezahlen - alles Dokumentieren
Angebot über die noch fertigzustellenden und offenen Arbeiten (Fotos machen!!) von einer anderen Baufirma einholen und dann zum Rechtsanwalt - Brief schreiben lassen (250,- Euro) und den dann aufheben für den Masseverwalter. Gewährleistung ist weg - ist mir auch passiert - da mußt Du durch.

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  •  RobRob
1.4.2008  (#4)
die frage wär ja noch - ob jetzt durch die Notwendigkeit, dass man andere Firmen mit der Fertigstellung beauftragen muss, nicht noch Forderungen an die Baufirma zu stellen wären.
Ich würde das mal überlegen und wenn auch nur wenig rauskommt tun. Konkurs heißt ja nicht, dass überhaupt nichts mehr da ist. Könnte ja noch ein Häppchen da sein und außerdem kann man dann besser argumentieren, wenn der Masseverwalter Geld sucht.

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  •  akinom
3.4.2008  (#5)
Bauabnahme - erst mal danke für die Tips.
habe gerade miteinem Anwalt aus dem Bekanntenkreis gesprochen (der uns aber leider nicht vertreten kann, da in Deutschland tätig) und folgende Infos erhalten, die sicher auch in Ö gelten - und vielleicht für andere Forumsteilnehmer interessant sein könnten: ein Bezug des Hauses wäre einer Übernahme gleichzusetzen - d.h. wenn Mängel vorhanden sind bloss nicht einziehen, sondern auf einer förmliche Übernahme bestehen und da dann alle Mängel festhalten. Solange noch Mängel offen sind, ist auch die Schlussrechnung nicht fällig!!
Sollte man um ein Sachverständigen-Gutachten wegen einem Mangel nicht rumkommen, sollte man ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten - da wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. Wenn man nämlich selbst einen beauftragt hat der - im Falle eines Gerichtsverfahrens - parteienstellung und es kann sein dass das nicht akzeptiert wird!
Wir probieren es jetzt aber erst mal mit Kostenvoranschlägen für Ersatzvornahme. Mal sehen...

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  •  legionär
21.4.2008  (#6)
Haftrücklast usw......Also wir haben dass gleichr durch und kann Dir Euch folgendes mitteilen:
Haftrücklast muss erst nach 3J und 2 Monate gezahlt werden wenn keine Mängel betehen.
Wenn Mängel bestehen müssen diese durch einen Gutachter (gerichtl.beeidet)festgestellt werden.
Wenn die Höhe der Mängel das zurückbehaltene Geld überschreitet dann auf keinen Fall Zahlungen vornehmen.
Der Verwalter wird die Vorderung stellen das Geld zu Zahlen! Auf jeden Fall zu einem Anwalt am besten für Baurecht und die Vorderung ablehnen lassen mit dem Vorliegenden Gutachten. In den Meisten Fällen ist dann Ruhe und Ihr könnt mit dem Geld fertigstellen. Ich würde kostenlose Rechtberatung trotdem in Anspruch nehmen. Nicht einschüchtern lassen denn die Masche ist überall gleich, wir schreiben mal einen offizielen Brief und der Bauherr bekommt dann Angst und zahlt .....GROSSER FEHLER

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