bin grade aus allen Wolken gefallen: unsere Baufirma ist in Konkurs und tritt daher vom Vertrag zurück. Glücklicherweise ist das Haus im Wesentlichen schon fertig. Wir haben auch noch Geld einbehalten, weil es Mängel gab.
Weiss jemand,
1. ob man den im Bauvertrag laut Önorm B2110 vereinbarten Haftrücklass von 2 % auch bei Konkurs der Baufirma bzw. Vertragsauflösung einbehalten kann? Bzw. ob man im Falle von Konkurs auch mehr einbehalten kann?
2. ob man bereits bestehende Mängel nun gleich von einer anderen Firma beheben lassen kann und die Kosten von den offenen Rechnungen abziehen kann?
3. ob man verlangen kann, dass die Firma die Gewährleistungspflicht auf die ausführenden Firmen überträgt, bzw. dass die Konkursfirma von den ausführenden Firmen Bestätigungen über die Gewährleistungsübernahme an uns erstellen lässt.
4. was man in solch einem Fall noch tun kann/soll um sich abzusichern (z.B. Sachverständigen-Gutachten um ev. versteckte Baumängel auszuschliessen oder ähnliches...)
Bin für jeden Tip dankbar.
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In einer Diskussion über den Konkurs einer Baufirma werden verschiedene Empfehlungen zur Handhabung der Situation gegeben. Es wird geraten, keine Zahlungen mehr an die Firma zu leisten und alle Mängel sowie offene Arbeiten genau zu dokumentieren. Wichtige Schritte umfassen die Einholung von Kostenvoranschlägen für die Fertigstellung durch andere Firmen und die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts. Zudem wird betont, dass die Gewährleistung erlischt und eine formelle Übernahme unter Berücksichtigung aller Mängel wichtig ist. Rechtliche Schritte, wie ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, werden ebenfalls als Optionen erwähnt.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert.
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