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·gelöst· Grundstücksverletzung (NÖ) [NÖ]

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  •  terat
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
4.11. - 8.11.2021
34 Antworten | 12 Autoren 34
34
Auf unserer Nachbarbaustelle wurden heute die Kantensteine für die Einfahrt gesetzt. Netterweise hat sie der Nachbar genau auf die Grundstücksgrenze, also der Baumeister, gesetzt. Den Grundstückspilz, welcher durch unseren Geometer gesetzt wurde, hatten sie natürlich entfernt. 
Nun haben sie natürlich einen Kantenstein wieder entfernt und den Pilz haben sie wieder eingeschlagen, um nachzumessen. Natürlich haben wir sie drauf aufmerksam gemacht, dass das nachträglich natürlich nix bringt. Der Baumeister meinte, dass das doch üblich sei, die Sachen auf die Mitte zu setzen. 

Grundsätzlich wollen wir nicht streiten, aber wir liegen doch richtig der Annahme, dass Kantensteine und Zäune etc, an die Grundstücksgrenze, aber nicht AUF die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Hab mich natürlich gleich, telefonisch Anwaltlich beraten lassen, wie hier das Vorgehen wäre. Uns wurde mittgeilt, wenn Gespräche nichts nützen, dass man eine Besitzstörungsklage vornehmen kann (dafür aber ab heute nur 30 Tage Zeit hätten) oder eine Unterlassungsklage. Das wären natürlich extremst Schritte...aber im Moment haben wir keine Ahnung wie wir am besten weiter vor gehen sollten.

Hatte schon jemand eine ähnliche Situation?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.11.2021  (#1)
Also entweder verstehe ich nur den Beitrag nicht richtig, oder es ist nirgends explizit geschrieben, was jetzt eigentlich das Problem ist emoji

zitat..
terat schrieb: genau auf die Grundstücksgrenze


Meinst du damit, dass die Steine mittig drauf sind, also zur Hälfte auf eurer Seite liegen?


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  •  terat
4.11.2021  (#2)
Ja genau. Stehen ziemlich genau mittig drauf. Baumeister meinte ja, das sei so üblich. Nachher telefonierte er nochmal mit meiner Partnerin und sagte quasi....was kommts auf a paar cm an.

Nachher haben sie halt den Geometerpilz wieder selbst reingeklopft und nachgemessen...über die Aussagekraft wollen wir mal nicht sprechen...

Sorry heute ist etwas Ausnahmezustand und ich hab das im ziemlichen Stress geschrieben ;).

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  •  MissT
  •   Gold-Award
4.11.2021  (#3)
Ein Überbauen der Grenze oder auch nur im Luftraum über die Grenze Ragen mit einem Bauwerk (z. B. Mauerabdeckung oder Dachrinne) ist in keiner Weise zulässig, auch nicht "nur um ein paar cm". Es ist für mich unvorstellbar, dass es einen Baumeister geben kann, der das nicht weiß bzw. sich nicht dessen bewusst ist, wie heikel diese Materie ist. Ich möchte daher stark in Frage stellen, dass hier tatsächlich ein Baumeister am Werk ist, sondern tippe auf eine miserable Pfuscherpartie. Ich würde dem sofort Einhalt gebieten. Dazu braucht es aber keinen Anwalt, sondern lediglich Deine Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn, um diesen freundlich darauf hinzuweisen, was Sache ist, und dass er dem Treiben seiner Handwerker bitte sofort Einhalt gebieten soll.

Das Entfernen eines Geometer-Pilzes im Zuge der Errichtung z. B. einer Grundstückseinfriedung ist meiner Einschätzung nach unumgänglich. Es sollte aber festgehalten werden, wie der Grenzpunkt und die Platzierung des Bauwerks zueinander passen.   

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.11.2021  (#4)
Das ist ganz sicher nicht "so üblich".
Ich würde mit den Nachbarn das Gespräch suchen und ihnen die Eskalationsstufen erklären. Danach sollen sie das ganze so bauen wie es rechtlich konform ist...

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.11.2021  (#5)
Genau so, wie MalcolmX gesagt hat. Ich glaube, dass der Nachbar da auch gar nix dafür kann und das auf dem Mist des Baumeisters gewachsen ist. Dem Nachbarn kann es auch nur Recht sein, wenn das in Ordnung gebracht wird.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
4.11.2021  (#6)

zitat..
MissT schrieb: Ein Überbauen der Grenze oder auch nur im Luftraum über die Grenze Ragen mit einem Bauwerk (z. B. Mauerabdeckung oder Dachrinne) ist in keiner Weise zulässig, auch nicht "nur um ein paar cm"

Das Bauwerke generell nicht über die Grundgrenze ragen dürfen stimmt nicht ganz, denn für "Bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden nicht gleicht" wäre ein Grundgrenzenüberbau möglich WENN der betroffene Grundeigentüner zustimmt. 
Da diese Zustimmung offensichtlich jedoch nicht erfolgt ist und wie es ausschaut auch nicht zukünftig zu erwarten wäre, wird deinem Nachbarn bzw. seinem Baumeister nichts anderes übrig bleiben als das zu korrigieren. 
Ohne den Fall jetzt genau zu kennn würde ich auch ein gemeinsames Gespräch mit dem nachbarn dem sofortigen EInschaltens eines Anwaltes jedenfalls vorziehen.


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  •  terat
4.11.2021  (#7)
Tja über die Arbeiten der Firma brauch ich nicht viel sagen, sonst hätten wir jetzt nicht auch Betomspritzer an der Fassade.

Das der Pilz weg muss ist uns auch klar. Allerdings ihn rauszuholen und dann wegen unserer Reklamation wieder willkürlich reinzuklopfen und zu sagen es passt ja eh, naja das is dann schon etwas dreist.

Wir wollen das auf keinen Fall eskalieren lassen, müssen ja doch noch viele Jahre hier wohnen, aber wir bauen mal so, weil ja is ja Wurst wenn ein paar cm drüber sind, kann es ja auch nicht sein. Außerdem ist uns schon klar das der Nachbar nix dafür kann.

Leider arbeitet die Baustelle sehr schlampig.... stellen Schaltafeln auf die Garage aufgestellt hin.... Wind bläst sie auf unsere Seite runter.... zum Glück war es Nacht und meine kleinen Kinder nicht draußen... egal anders Kapitel!
Danke für die Infos! 

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  •  terat
5.11.2021  (#8)
So haben wir das heute vorgefunden, als ich nachhause kam. Keine ahnung was sie uns mit der Markierung sagen wollen, aber ich interpretiere das so das sie meinen unser grund fängt an der Seite an. Der Pilz ist zu sicher nicht genau richtig, aber nach meiner Definition nach würde der Pilz in der Mitte genau die Grundstücksgrenze angeben, oder? Somit hätten sie sich einfach auf die Mitte gepflanzt?? 

2021/20211105336846.jpg

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  •  uhim
  •   Bronze-Award
5.11.2021  (#9)
Ist dein Grundstück im Grenzkataster eingetragen? Falls ja kann ein Geometer den Pilz ganz einfach wieder einmessen.  

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  •  terat
5.11.2021  (#10)
ja ist zum glück im Grenzkataster drin. jetzt hab ich gerade das im Postkasten entdeckt. 

2021/20211105167270.jpg

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.11.2021  (#11)
Und weisst du wo der Pilz vorher gebau war bevor du den Geometer anfangen lässt? Den zahlst nämlich fix selber wenn das vielleicht doch eine Erinnerungslücke war...

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  •  terat
5.11.2021  (#12)
jop der Pilz sitzt schon ungefähr an der Stelle vielleicht nicht auf den cm genau aber max 1 cm links oder rechts falsch. 

jetzt hab ich mit deren Vermesser nochmal telefoniert. Er wollte mir erklären das der Grenzkataster eh um 5cm ungenau ist und das ja das eben in der Norm ist etc.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.11.2021  (#13)
Dann wird da vermutlich wirklich nix dabei rauskommen fürchte ich...

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
5.11.2021  (#14)

zitat..
terat schrieb: jetzt hab ich mit deren Vermesser nochmal telefoniert. Er wollte mir erklären das der Grenzkataster eh um 5cm ungenau ist und das ja das eben in der Norm ist etc.

Das ist aber hoffentlich ein Scherz. Genau um solche Ungenauigkeiten zu Vermeiden, gibt es ja den Grenzkataster. Ich kenne einige Vermesser, da werde ich gleich mal nachfragen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.11.2021  (#15)
Im Vermessungsgesetz stehen tatsächlich 5cm für die Lagegenauigkeit von Grenzpunkten drinnen.
Kann also gut sein das er vorher schon falsch gesetzt war.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
5.11.2021  (#16)
Die 5cm habe ich jetzt nicht gefunden, allerdings dass die Lagegenauikeit in der Natur im cm Bereich liegen muss.


2021/20211105241220.png
Das ist ja auch soweit logisch, da du den Pilz nie auf den Milimeter genau setzen kannst.

Allerdings: rein rechnerisch sind die Grenzpunkte aus dem Grenzkataster genau herleitbar, auf das hab ich vorher mich bezogen.


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  •  terat
5.11.2021  (#17)
Naja, aber korrigiert mich, es gab vor einem Jahr oder so einen ähnlichen Thread... wenn die Grenzmarke vorhanden und von einem Geometer gesetzt wurde (Das Nachbargrundstück gehörte da noch der Gemeinde) dann ist das die rechtlich bindende Grenze? Hätte ja dann mit der Toleranz nicht direkt was zu tun. (Hoffe ich zitiere da Karl richtig). Abgesehen wussten sie ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht, dass der Punkt eventuell falsch ist und sie haben ganz bewußt auf die Mitte gesetzt.
natürlich lässt sich das jetzt nicht mehr genau feststellen, da sie den Pilz entfernt hatten... 

aja der Thread war das... 
https://www.energiesparhaus.at/forum-nebengebaeude-ist-auf-unserem-grund/56621



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  •  atma
  •   Gold-Award
5.11.2021  (#18)
Worum genau geht es dir?
das bringt dir schon zu Beginn viel Streit und für dich Stress. Der Stein ist 5cm dick? DJ es geht jetzt um 2,5cm? Wenn das Schwammerl dann vl noch 1cm falsch ist, kannst um 1,5cm streiten?
ganz ehrlich? Das ist die Sache nicht wert. 

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  •  terat
5.11.2021  (#19)
Also soll ich die Fassadenepritzer auch ignorieren? Nur damit der Nachbar seinen Frieden hat? Bis jetzt hab ich noch nicht mal mit dem Nachbar gesprochen, weil ich nicht sofort streiten will.

Aber wenn hier mit Absicht auf die Grundgrenze gebaut wird, dann ist das einfach mutwillig. Außerdem wird hier auch noch Zaun und sonstwas gebaut und mir wurde heute erklärt das is schon üblich das das auf der Mitte steht und das Fundamente auch über die Grenze gehen. Machen ja alle so.... Da soll ich jetzt einfach zuschauen, damit der Nachbar sich ja nicht gekränkt fühlt? Was wenn sich jetzt rausstellt das die Garage auch auf der Grenze steht und nicht an der Grenze? Auch schlucken? Der Nachbar hat sich schon bisher kaum darum gekümmert, wie hier gearbeitet wird, vielleicht wäre es aber mal an der Zeit sich darum zu kümmern, denn sorry das gehört auch zu einer guten Nachbarschaft. 

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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
5.11.2021  (#20)
Hier bahnt sich eine der nächsten Folgen Schauplatz Gericht an. Ich bin so froh, dass ich keine Nachbarn habe. Ihr müsst die nächsten Jahrzehnte nebeneinander leben und das ist der gewünschte Start? Du lässt Dich hier im Forum "aufganseln" und hast noch gar nicht mit den Nachbarn gesprochen?  Ab und zu sollte man(n) doch den Hausverstand benutzen. Wenn die 2,5 cm aber schlaflose Nächte bescheren - Geometer beauftragen, neuen Pilz setzen lassen, Lage nochmals überprüfen, bei tatsächlicher Grundverletzung den Rechtsanwalt kontaktieren, Besitzstörungsklage einreichen, Rückbau fordern und 10 Jahre prozessieren.

Die Spritzer auf der Fassade sind jedenfalls kein Problem - Dank Haftpflichtversicherung des Bauherrn oder des Handwerkers.

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  •  ds50
  •   Silber-Award
5.11.2021  (#21)
Und ich bin so froh, daß ich mit all meinen unmittelbaren Nachbarn eine sehr gute Gesprächsbasis habe.
Und wir haben quasi schon vor Baustart mit ihnen angestoßen - das macht Anliegen, welche unweigerlich auftauchen können, ungemein leichter...
Du sollst mit deinem Nachbarn ja auch nicht gleich streiten, sondern erst mal reden! Schließlich weißt du ja auch seinen Standpunkt überhaupt nicht, sondern stellst vielleicht nur Vermutungen an.

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