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Grundstückskauf mit Teil Grünland, welches inoffiziell genutzt wird [OÖ]

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.7. - 13.7.2025
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo Experten,
Ich würde eure Einschätzung bei folgendem Thema brauchen.

Unser Nachbargrundstück wird verkauft. Meine Frau und ich möchten es kaufen. Wir haben 3 Kinder, wodurch wir in einigen Jahren wahrscheinlich Bedarf haben werden.
Unser eigenes Grundstück grenzt direkt an und besteht aus einem Bauland und Gründland. Auch das Nachbargrundstück besteht aus einem, als Bauland gewidmeten Teil und aus Grünland.


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Das Grundstück hat die derzeitige Besitzerin vor ca. 20 Jahren von ihrem Vater geerbt und möchte es jetzt verkaufen. Wir sind uns einig (Kaufpreis,…). Jetzt geht es also nur mehr um die Umsetzung.

Ich war jetzt beim Notar, wo ich einige Infos bekommen habe.

Zum einen muss der Kauf von der Grundverkehrskommission genehmigt werden. Weil ich keine Landwirtschaft und auch keinen landwirtschaftlichen Facharbeiter habe, ist die Genehmigung nicht 100% sicher. Ursprünglich wollte ich eine schöne Wiese anlegen und Heu machen. Wir überlegen aber auch, dass wir uns auf dem Grund Tiere einstellen (z.B. Schafe und Hühner). Wir haben auf unserem Grundstück auch schon Hühner eingezäunt.
Wie ist hier die Einschätzung. Wie sollten wir aus eurer Sicht den Bedarf für uns gut begründen (also z.B. mit Tierhaltung) damit die Grundverkehrskommission das genehmigt? Wie sollte man hier am besten vorgehen?

Das zweite „Problem“ ist, dass das Grundstück derzeit von einem anderen Nachbarnpaar inoffiziell genutzt wird. Es war mit der Besitzerin vor ca. 7 Jahren vereinbart, dass sie auf dem Bauland eine Jurt aufstellen dürfen (wurde auch von der Gemeinde mit einer Bauanzeige genehmigt). Dort werden schamanische „Feiern/Rituale“ aller Art abgehalten (nicht nur Eigenbedarf sondern auch für Fremde gegen Bezahlung). Die Nutzer haben sich dann weiter ausgebreitet. Irgendwann haben sie Hühner und Hasen eingestellt. Einen kleinen Garten angelegt und zwei eigene Pferde, die vorher bei einem Bauern eingestellt waren, dort eingestellt. 
Das war mit der Besitzerin eigentlich nicht abgesprochen (wohnt entfernt und ist nur sehr selten am Grund). Sie wurde aber vor die Tatsache gestellt und hat es geduldet. Es gibt keinen offiziellen Pachtvertrag. Anscheinend ist die Absprache, dass sie bei einem Verkauf alles in den Urzustand bringen müssen. Aber halt auch nicht vertraglich, sondern alles mündlich.

Ich habe mir jetzt eigentlich blauäugig gedacht, dass wir den Grund kaufen, und ich mich mit den Nutzern dann auf einen Pachtvertrag einige. Irgendwie aus Gutwilligkeit, damit sie das Grundstück jedenfalls noch für eine gewisse Zeit nutzen können. Falls sie mit meinen Pachtzinsvorstellungen nicht einverstanden sind, dann aber nur einige Monate, sodass sie Zeit haben, das Grundstück zu räumen. Wenn wir uns über den Pachtzins einig werden, dann gerne auch länger (vielleicht 2 bis 3 Jahre ???).

Jetzt hat mir die Notarin aber gesagt, dass das alles nicht sauber ist. Sie hat gemeint, dass es sauber wäre, wenn sich der Verkäufer darum kümmert, dass das Grundstück bis zum Übergabestichtag (das wäre im Oktober) geräumt wird. Das würde mir grundsätzlich natürlich auch gut gefallen. Allerdings hätte ich den Nutzern eigentlich gerne aus Gutwilligkeit etwas mehr Zeit gegeben.
Eventuell wäre es schon möglich, dass ich das Grundstück ganz offiziell gleich an die Nutzer verpachte zur Tierhaltung. Das wäre dann eventuell eine Nutzung, damit die Grundverkehrskommission den Kauf leichter genehmigt. Aber ich denke mir, die Nachbarn haben ja auch keine landwirtschaftliche Ausbildung. Und ein offizieller Pachtvertrag wird in der Regel lt. Notar von der Bauerkammer/Landwirtschaftskammer angeschaut (weiß nicht, ob das verpflichtend ist). Somit habe ich Bedenken, dass es dann noch komplizierter wird.

Also grundsätzlich habe ich zu den Nutzern ein gutes Verhältnis und man kann ihnen vertrauen, wenn man Absprachen trifft. Allerdings sind sie schon etwas anders gepolt und haben teilweise sehr „romantische“ Vorstellungen. Allerdings ist mir ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis sehr wichtig.

Also ich bin über jeden Tipp dankbar.

Hannes

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
7.7.2025  (#1)
Wie groß ist das Grünland leicht? Für den Baugrund brauchst keine Genehmigung, ich meine 3000 qm pro Person darf man ohne Genehmigung kaufen, sprich schreib es auf dich und Frau kannst 6000 qm Grünland kaufen

Im Kaufvertrag steht normalerweise drinnen Lastenfrei übergeben, sprich weg mit den Pächtern und Bebauung

Ich würde das alles wegreißen lassen, es war nie vereinbart, dass Tiere gehalten werden und sie machens trotzdem, damit ist das Vertrauen schonmal weg

Kauf dir einen ordentlichen Rasenmäher, setz schonmal ein paar schöne Bäume und deine Kinder freuts wenn's bissl Altbaumbestand im Garten haben

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Hallo hanness,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf mit Teil Grünland, welches inoffiziell genutzt wird

  •  hanness
  •   Bronze-Award
7.7.2025  (#2)

zitat..
Lu1994 schrieb: Wie groß ist das Grünland leicht? Für den Baugrund brauchst keine Genehmigung, ich meine 3000 qm pro Person darf man ohne Genehmigung kaufen, sprich schreib es auf dich und Frau kannst 6000 qm Grünland kaufen

Derzeit haben wir 2.000m² Grünland (meine Frau und ich stehen im Grundbuch). Beim Nachbargrundstück wären es 2.800m² Grünland (das würden wir auch gemeinsam kaufen).

Das mit den 6.000m² ist ein sehr guter Hinweis. Wir sind in OÖ. Weißt du, ob das eine gesetzlich geregelte Grenze ist und ob das auch für OÖ gilt?

Danke


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
7.7.2025  (#3)
Chatgpt meint in OÖ sind's nur 1000 qm pro Person, ich meine die 3000 gelten bei uns in NÖ 

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  •  brutella
7.7.2025  (#4)
Wir haben auch zusätzlich zum Baugrund noch eine Grünfläche in OÖ gekauft. Laut Gemeinde durften wir als Nicht-Landwirte nicht mehr als 1.000m² kaufen - daher wurde die Grünfläche verkleinert. Bei uns war es aber nicht so dramatisch, da die Grünfläche knapp über 1.000m² hatte.

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
7.7.2025  (#5)
Hallo,

danke für die Antworten.
Ich habe auch den ChatGPT ein bisschen gefragt.
Anscheineinde gibt es die Bagatellgrenze bis 1000m². Also bis 1000m² ist es gesetzlich geregelt und gehmigungsfrei. Das sollte pro Person und 1x in 10 Jahren gelten.

Die angesprochenen 3000m² sind nicht gesetzlich geregelt, aber ein Richtwert aus Verwaltungspraxis & Judikatur. Das muss also die Grundverkehrskommission entscheiden.


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
7.7.2025  (#6)
Hallo, also die Grundverkehrskommision ist hier in NÖ meist kein Problem. Es wird öffentlich angeschlagen und es kann sich somit ein Landwirt melden der es zum selben Preis kaufen möchte.
Sollte dies der Fall sein, so würde es er bekommen, aber der Verkäufer muss ja nicht verkaufen.

Mit den Sachen am Grund, wird oft einfach gelöst.

Alter Eigentümer setzt eine Kündigung auf, diese wird unterschrieben.
Alter Eigentümer kauft um 99 Euro Klumpert und Tiere ab.
Neuer Eigentümer verpachtet an den Interessenten.
Neuer Eigentümer verkauft die Sachen.

Neuer Pachtvertrag muss halt passen.

LG

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  •  TobiK
  •   Bronze-Award
8.7.2025  (#7)
Haben das Thema mit GVK auch durch. Ich würde mir da keine Gedanken machen, denn:
  • Landwirte interessieren sich meist für so "kleinen" Grund nicht, insbesondere wenn Bauland dabei ist, da der Preis i.d.R. zu hoch ist (keine Ahnung, ob das auf euch auch zutrifft)
  • So einfach ist das auch nicht: Landwirte können in den Vertrag Einsicht nehmen und prinzipiell Interesse bekunden. Dann folgt aber ein recht umfangreicher Prozess, in dessen Rahmen auch eine umfangreiche Begründung abgegeben werden muss. Die derzeitige Eigentümerin muss auch nicht an den Landwirt verkaufen

Wir hatten auch erst Sorge, dass es nicht klappt, das hat sich dann aber recht schnell erledigt emoji

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  •  sabinel
11.7.2025  (#8)
Bei uns gleich, da Grünland bei Haus dabei hat es nur den Prozess etwas verzögert. Kommt aber auf den Bezirk drauf an. Bei uns schaut auf der BH unter 10 Hektar keiner zweimal hin, da haben sie gar keine Zeit dafür. Wenn du jetzt in Linz-Land bist oder so ist das allerdings sicher ganz anders weil sie einfach viel weniger Verkäufe und viel mehr Zeit haben und sich da gerne auch im Detail damit beschäftigen. 

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  •  hanness
  •   Bronze-Award
13.7.2025 20:29  (#9)
Danke für die Antworten.

Aber wie funktioniert das rein technisch? Also derzeit weiß noch kein Landwirt etwas von dem Verkauf.
Jetzt machen wir Ende Juli beim Notar den Kaufvertrag. Dann hat der Notar bis 31. August Zeit, zur Einreichtung bei der Grundverkaufskommission. Diese hat dann Mitte September die Sitzung.
Wann wird jetzt der Verkauf irgendwo für Landwirte zur Einsicht gebracht? Schreibt die Grundverkehrskommission die umliegenden Landwirte an? Oder wie kann man sich das vorstellen?




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