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Grundstücksgrenze - Einfriedung

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
17.3.2010
2 Antworten 2
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Wie sieht es hier baurechtlich aus?

Hab überlegt, statt einer Mauer entweder nur eine Sockelmauer mit Maschendrahtzaun oder einfach nur Sträucher oder eine Hecke zum benachbarten Acker am Ortsrand zu setzen. Bei uns ist es sehr windig, deshalb bin ich noch am überlegen...

Der vordere Nachbar hat eine 2 m hohe Mauer aufgezogen und hat sich ziemlich eingekastelt... Das möchte ich mir eher ersparen.

Wer hat hier Erfahrungen?

  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
17.3.2010  (#1)
..Ist sicher von Gemeinde zu Gemeinde verschieden,bei mir meinte der Bürgermeister daß mich überhaupt niemand zwingen kann überhaupt einen Zaun zu machen wenn ich das nicht will.


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  •  Karl10
17.3.2010  (#2)
@andi27 - Die Frage war, wie es baurechtlich aussieht (Mauer, Sockel mit Maschendrahtzaun oder nur Sträucher)? Und zwar zum seitlichen Nachbarn (Acker) am Ortsrand.

Baurechtlich brauchst du für die Mauer jedenfalls in NÖ eine Baubewilligung. Gegen die Bewilligung scheint aber nichts zu sprechen (hat man ja schon beim Nachbarn gesehen).

Beim Sockel mit Maschendraht kommts auf die Höhe vom Sockel an. Reicht der nur gering über Niveau und hat keine Stützfunktion weil keine unterschiedlichen Niveaus, dann brauchst keine Baubewilligung.

Der "lebende" Zaun zum Nachbarn braucht keinesfalls eine Baubewilligung und geht die Gemeinde absolut nichts an. Zu beachten sind allerdings Abstandsvorschriften, wenn das Nachbargrundstück ein landwirtschaftlich gewidmetes und genutztes Grundstück ist (in NÖ: siehe Kulturflächenschutzgesetz). Abstand hängt von der natürlichen Wuchshöhe der Sträucher ab.



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