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Grundumwidmung

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  •  nima05
17.3.2010
6 Antworten 6
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hallo Leute, ein Teil vom landw. Grund wird in einen Baugrund umgewidmet. derzeit gehört der Grund unseren Eltern -jetzt meine Frage dazu: sollte man den Grund vorher schon an uns überschreiben lassen oder genügt das im nachhein wenns genehmigt worden ist.
Kosten etc... was fällt da alles an!

vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen!
danke

  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
17.3.2010  (#1)
.Hallo.
Ich möchte dir nicht dein Mut nehmen aber da kannst du noch einiges an Problemen erwarten.
Ich hab das bei einem Freund von mir erlebt.
Bei ihm ging es um ein großes Grundstück das er seinen Kindern überschrieben hat und ebenso umgewidmte hatte.
Ich muß dazu sagen daß er selber im Gemeinderat vertreten ist und auch bei allen Gemeinderatssitzungen dabei war.
Soweit ich weiß gehen Umwidmungen nur mit Gemeinderatsbeschluß.
Trotz seiner Kontakte gab es große Probleme.
Bürgermeister hab zuerst münbdlich sein ok danach wieder nicht uns so weiter.
Durch seinen politischen Einfluß hat er das dann doch durchgesetzt aber war nicht einfach.
Soweit ich weiß mußt du auch die Vermessungskosten übernehmen,das war bei besagtem Freund ebenso,die alleine machten damals über 100000 Schilling aus.
Viel wird dir meine Ansage verrmutlich nicht helfen nur damit du weißt daß das ganze nicht so einfach werden könnte.

l.G. Gerhard

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  •  nima05
17.3.2010  (#2)
Danke für deine Antwortvon der Gemeinde ist das Okay schon durch. wir müssen grade den plan dort abgeben und dann gehts aufs Land (die vorerst auch schon am grund waren und dafür ein Okay gegeben haben) somit wünsch i mir, dass es so weiterläuft!
was meinst du genau mit vermessen...???
I glaub man muss des mit einem Geometer vermessen lassen oder??
lg

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  •  Karl10
17.3.2010  (#3)
war die Frage nicht ganz anders gemeint??.. - .. nämlich: ist es besser zuerst das Grünlandgrundstück zu übergeben und dann umzuwidmen oder umgekehrt, weil die Überschreibung von Bauland mehr kostet (höherer Einheitswert, daher höhere Steuern und Gebühren)?
Ansonsten sehe ich da keinen Unterschied. Die Umwidmung läuft ja - ob und wann da ein Eigentumsübertrag erfolgt, hat keine Auswirkung.
Einen Geometer brauchst nur, wenn das Grundstück geteilt werden soll - warum sollte aber geteilt werden??? Die Umwidung (auch nur eines Teiles) allein ist kein Grund für eine Vermessung. Wenn du allerdings teilen willst (aber warum solltest du??), dann löst du bei der Baulandwidmung die Aufschließungsgebühren aus, bei der Grünlandteilung nicht. Ist aber dann egal, sollte man anschließend ohnehin bauen wollen.
Wovon oldtimersammler da spricht bzw. verunsichert, verstehe ich nicht ganz. Ein Grundstück wird umgewidmet und wechselt den Eigentümer - wo ist das Problem????



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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
17.3.2010  (#4)
.Stimmt wie du das sagst.
Lass dir aber unbedingt von Gemeinde und Land alles schriftlich bestätigen

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  •  Karl10
17.3.2010  (#5)
was soll vom Land.schriftlich bestätigt werden??? und welchen Rechtsanspruch hat man dann mit einer solchen Bestätigung??

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  •  nima05
17.3.2010  (#6)
das glaub ich auch.da hätte man sowieso keine Chance - entweder sie genehmigen es oder eben nicht!
danke trotzdem..

ich bin positiv gestimmt emoji

@karl10
danke für deinen Beitrag - also ist es preislich gesehen anders besser- vorher übergeben und dann umwidmen.
derzeit ist alles im Gange - aber das übergeben könnte man dann somit jederzeit machn.
lg

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