Grundstück nicht abgesteckt
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also bei uns war das Grundstück vor dem Kauf vermessen und die Metallmarkierungen gesetzt. Diese mussten vor Baubeginn von uns freigelegt werden, damit das Haus eingemessen werden konnte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es anders sein kann. Ich kann ja bitte kein Grundstück kaufen, dessen Grenzen ich nicht genau kenne. Oder versteh´ ich da was falsch? lg tom |
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Hallo chris81, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstück nicht abgesteckt |
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Wir haben nur auf einem Plan gesehen wie groß/weit das Grundstück ist, am Grundstück selbst nicht.
Hatten wir komisch gefunden, deshalb wurde nachgefragt ob das eh noch geschiet. LG, Chris |
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purer blödsinn... wenn ihr ohne grenzzeichen kauft, ist dann halt das risiko des verkäufers auf euch abgewälzt, ihr dürft den geometer pecken. die wahren grenzen laut grundbuchstand und realität hättet ihr eh schon früher checken müssen. jetzt halt rasch mit kaufvertrag gegechecken. |
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..Wer jetzt Eigentümer eines Grundstückes ist oder wird, hat nichts mit dessen Grenzen zu tun; d.h. mit anderen Worten: es gibt zunächst keinerlei rechtlich zwingende Verpflichtung, aus Anlass des Kaufes das Grundstück zu vermessen oder irgendwelche Punkte abzustecken. Mit dem Kauf übernehmt ihr das Eigentum der Liegenschaft so wie sie auch bisher bestand.
Die Frage ist ja nur, ob ihr vorweg ein allfälliges "Grenzproblem" abgeklärt bzw. ausgeschlossen haben wollt (was natürlich zu empfehlen wäre). Dabei ist auch eine entscheidende Frage, ob das Grundstück im Grenzkataster ist oder nicht. Wenn ja, dann ist die Lage der Grenzen bzw. Grenzpunkte rechtlich gesichert und eindeutig rekonstruierbar. Da kann es nur noch darum gehen, ob ihr auch in der Natur die Lage dieser (fixierten) Grenzen erkennen könnt bzw. wollt (was auch zu empfehlen wäre). Ist das Grundstück nicht im Grenzkataster, dann gibt es keine rechtsverbindliche Grenze. Mit dem Kauf übernehme ich als neuer Eigentümer diese Situation und das war´s. Wenn ich allfällige künftige Grenzstreitigkeiten oder Vermessungskosten ersparen will, dann darf ich mir ein solches Grundstück halt nicht kaufen oder nur dann, wenn VORHER eine entsprechende Grenzfeststellung erfolgt ist. Wie gesagt: einen rechtlichen Zwang zu einer Vermessung aus Anlass eines Eigentümerwechsels gibts nicht. Auch für das Bauverfahren brauchts nach der NÖ Bauordnung nicht zwingend eine Vermessung durch einen Geometer. |
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Vermessen ist das Grundstück irgendwann worden.
Es gibt auch fixe Messpunke. Das wurde uns beim Kauf am Plan gezeigt und gesagt, das uns keiner etwas wegnehmen kann. Dann werden wir mal einen Geometer einschalten. Danke für eure Antworten :) |
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Was sagt das Grundbuch zu dem Grundstück?
Da gibt es dieses wunderschöne zusätzliche Zeichen in Klammer ... damit Du dann eben nicht mehr in der Monarchie "vermessen" wurdest :) |
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Einfach mal fragen.Fragt einfach auf der Gemeinde nach, was an Plänen vorhanden ist. Ich habe mir von der Gemeinde Vermessungplan und Höhenpläne senden lassen. Zwar nach den Kauf erst, jedoch vorher schon nachgefragt. Ich hoffe für euch, dass alles schon erledigt ist, ansonsten kann ich nur Karl10 zustimmen.
lg |
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Wennst wissen willst, ob das auch rechtlich so ist, dann brauchst keinen Geometer, sondern geh ganz einfach aufs Vermessungsamt und lass dir zeigen bzw. erklären, was der Status dieses Grundstückes ist. Den Gemeinden würde ich auf diesem Gebiet auch nicht immer 100% vertrauen. Grundbuch?? Das gibt verbindliche Auskunft über Eigentum, Belastungen, Servitute usw. Grundgrenzen, Vermessung, Grundstücksgröße usw. sind nicht Sache des Grundbuches, sondern des Katasters und des Grundstückverzeichnisses (=BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] bzw. örtliches Vermessungsamt und nicht Bezirksgericht) |
Wozu??? (wenns ohnehin schon mal vermessen wurde und es fixe Messpunkte gibt)

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