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Grundstück für Carport erweitern

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  •  Steira
15.1. - 25.1.2022
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo in die Runde,

ich hätte folgende Frage. Und zwar ist bei mir die Situation so, dass ich derzeit einen Autoabstellplatz von der Gemeinde genehmigt habe für 2KFZ - mit dem Ausmaß 5x6m (BxT). An sich gefplastert und von mir genutzt werden 6x6 Meter. Der Hintergrund --> mein Nachbar hat neben dem Parkplatz eine Mauer - die allerdings 1m vom Grundstück weg ist. Ich versteh mich mit meinem Nachbarn sehr gut und als ich den Platz gepflastert habe hat er gemeint ihm wär das mähen von 1m eh lästig und ich solls ruhig mitpflastern und verwenden - er braucht den Meter definitiv nicht.

Das ist jetzt bereits seit mehreren Jahren der Stand - nun würde ich allerdings gerne ein Carport errichten - und dafür gerne die Nutzung "offiziell" machen - sprich meinem Nachbarn den Streifen mit den 1x6m abkaufen und offiziell dann auch im Kataster die Grenzen ändern lassen. Man weiß ja nie ob der Nachbar nicht irgendwann auszieht oder verkauft - und mit einem Carport wär das dann blöd (solang nur gefplastert ist hätt ich halt einfach die 6qm Pflastersteine rausgenommen)

Meine Frage wäre jetzt --> wer hat Erfahrung damit - also den Grund um ein paar QM vom Nachbarn zu erweitern? Wen benötige ich dafür alles, um das offiziell zu machen? (formloser Kaufvertrag mit dem Nachbarn, Vermesser... wen noch?) Und was kostet sowas ungefähr - also abgesehen von den Kosten für die 6qm für den Nachbarn ;)

Danke euch im Voraus


LG

  •  isitreal
  •   Bronze-Award
17.1.2022  (#1)
Gehört wohl eher in den Baurechts-Bereich als Grundriss.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
17.1.2022  (#2)
Gehört eher ins Baurechtsforum.

zitat..
Steira schrieb: er braucht den Meter definitiv nicht.

Mit den Grenzabständen der Gebäude zur "neuen Grungrenze" gibt es auch keine Probleme?
Sind die Grundstücke im Grundsteuer- oder Grenzkataster?

Du wirst ja sowieso einen Geometer benötigen, der dir den neuen Grenzverlauf einträgt bzw. einmisst. Ich denke dein Geometer wird dir auch die Fragen am besten beantworten können wie da in deinem Fall genau vorzugehen ist.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
17.1.2022  (#3)
Thread ins Baurechtsforum verschoben. 

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  •  Corinnaa
18.1.2022  (#4)
In der Steiermark wäre es theoretisch möglich mit einem Carport die Grenze zu überbauen. Aber ich würde auf jedenfall das Grundstück teilen lassen und den Teil kaufen. Dienstbarkeiten, oder reines Vertrauen, können sehr viele Probleme bereiten. Das Baugesetz bietet da genug Optionen für künftige Streithähne. 

Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du bist, aber in der Steiermark kannst du so einen Carport ohne Probleme bauen (solange er keine Gebäudefunktion hat!). Der wäre sogar baubewilligungsfrei und man muss das Vorhaben nur der Gemeinde melden. Eine Garage wäre aber auch durch Zustimmung des Nachbarn an der Grenze errichtbar. Sonst gelten Grenzabstände!

Bei anderen Bundesländern wäre ich mir nicht so sicher, ob das genau so geht.

Das Grundstück muss geteilt werden UND diese Teilung muss von der Gemeinde bewilligt werden. Eventuell gibt es bei so kleinen Abtretungen Außnahmen. Auf jeden Fall brauchst du einen Geometer. Der wird das dann für dich machen.

So würde ich vorgehen:

 • Mit der Gemeinde abklären, ob deine Erweiterung und dein Bauvorhaben zulässig ist, wenn ja dann
 • Teilungsplan erstellen lassen (Geometer klärt das mit Gemeinde ab)
 • Kaufvertrag aufsetzen und unterschreiben (aufschiebende Wirkung bis Grundstück formal geteilt wurde)
 • Den Geometer den Rest machen lassen (eventuell braucht es eine Grenzverhandlung, weil auch Dritte an den Grundteil grenzen)
 • Bauvorhaben einreichen/melden


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  •  Steira
25.1.2022  (#5)
Vielen Dank für eure Antworten.

Ja - Bundesland ist Steiermark. Also von den Abständen her sollte das kein Problem sein bzgl. Grundgrenze denke ich. Der Meter neben der Parkfläche den ich gern abkaufen würde (und das Carport daraufstellen) grenzt nur an eine alte Güllegrube - Abstand zu den Gebäuden hab ich jetzt nicht nachgemessen aber schätze ich mal auf 8-10 Meter. 

Ich werd mich jedenfalls mal an die vorgeschlagene Vorgehensweise halten - sprich ich glaub mein erster Ansprechpartner ist mal die Sprechstunde der Gemeinde als Baubehörte - sobald die halt wieder Corona-bedingt regular stattfindet - an sich hab ich mit dem Vorhaben ja keinen Stress :)

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