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grundsteuer

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  •  sigalindchen
25.6.2012 - 6.5.2013
12 Antworten 12
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hallo hab eine frage,
wir sind voriges jahr gesiedelt im april, haben wohnbauföderung erhalten und ich hab auch gleich den antrag auf grundsteuernbefreiiung bei der gemeinde abgegeben, nun hab ich heute in der post einen brief gefunden, vom finanzamt mit dem titel:"erklärung zur feststellung des einheitswertes bebauter grundstücke"
heisst das nun, dass ich grundsteuer zahlen oder nachzahlen muss?
bzw hab ich auch irgendwo gelesen, dass man nur befreit wird, wenn die größe der wohnfläche bei 5 personen 150m² nicht überschreitet. nun wir haben 164m² wohnfläche.
heisst das nun, dass ich überhaupt nicht befreit werde, und nachzahlen muss? wenn jam mit wieviel muss ich ungefähr rechnen?

wär euch seehr dankbar für einige antworten..

lg sig

  •  GuniRe
26.6.2012  (#1)
Häng mich gleich an.
War bei mir so ähnlich. Habe die Grundsteuerbefreiung vor der Frist eingereicht und letzte Woche auch das Formular vom Finanzamt bekommen. Denke aber das mann das immer ausfüllen muss, da ja der Einheitswert trotzdem geschätzt werden muss. Finde mich an dem Formular jedoch nicht gut zurecht. Keine Ausfüllhilfe dabei schwammige Angaben bzw. Fragen, keine Erkärung vom Finazamt dabei, einfach nur das Formular nach dem Motto füll aus und stirb. Hat jemand Erfahrung mit dem Formular?
Denke es ist dieses Formular:
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/BG30.pdf


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  •  GuniRe
26.6.2012  (#2)
So nun zur Info, habe gerade mit dem Finanzamt gesprochen.
Der Einheitswert muss bestimmt werden egal ob befreit oder nicht. Befreit ist man bei der Gemeinde, weil man dort um die Befreiung angesucht hat, dann zahlt man auch keine Grundsteuer.
Also von dem passt das so.
Bei dem Formular ist nur wichtig die erste und zweite Seite mit den Eigentümern und die Seite drei mit den Kreuzerln. Die Flächen und Berechnungen werden vom Finanzamt ausgefüllt, da man e den Einreichplan mitschicken muss und die die Daten daraus entnehmen.
LG Günther

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  •  sigalindchen
28.6.2012  (#3)
aaahhhh danke für diese vorabinfo.
aus welchem bundesland kommst du?
ich hoff, dass das für alle bundesländer gleich ist, hab nämlich von einer freundin, die in oö bei einer gemeinde arbeitet, gehört, dass es, wenn man mehr als die angebene wohnfläche hat,dann egal ist, wenn man wohnbauförderung bekommen hat.
und nachzuzahlen wird schon was sein, sie geht aber nicht von viel aus....
auweia, das wird wieder eine warterei...

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  •  leiti80
28.6.2012  (#4)
ich dachtedie Grundsteuerbefreiung wurde gestrichen. oder bin ich da falsch-, oder halbinformiert?

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  •  hotz68
  •   Silber-Award
28.6.2012  (#5)
info von meiner Gemeinde (OÖ) .." Die Grundsteuerbefreiung gilt für ganz Österreich. Das Gesetz stammt noch von der Nachkriegszeit und von Jahr zu Jahr wird darüber diskutiert dieses ersatzlos zu streichen.
Die Grundsteuerbefreiung kann nach Abgabe der Baufertigstellungsmeldung samt Beilagen beantragt werden.
Lt. Rundschreiben Nr. 35 vom Gemeindebund mit Datum 15.06.2012 wurde folgendes mitgeteilt:
Die Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer tritt mit Ablauf des 30. Sep. 2012 außer Kraft gesetzt. Das heißt, dass bis 30. 09.2012 noch Anträge auf zeitliche Grundsteuerbefreiung eingebracht werden können, wenn die Baufertigstellungsanzeige (samt Beilagen usw.) damit einhergeht. Spätere Befreiungen sind nicht mehr möglich. "

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.6.2012  (#6)
Grundsteuer - Ist es sinnvoll die Baufertigstellunganzeige vorzuziehen nur um die Grundsteuer zu sparen ??
Wenn man z.b. erst nächsten Sommer fertig wird, aber der Rohbau + Fenster schon steht ??

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  •  GuniRe
29.6.2012  (#7)
Ja die Grundsteuerbefreiung wurde in NÖ mit 1.1.2011 gestrichen. Der Stichtag für die Fertigsellungsmeldung war der 31.12.2010. Ich hab sie gerade noch am 28.12.2010 abgegeben. Für OÖ geht es ja noch. Soweit ich weiß kann man die Fertigstellungsmeldung (wenn man eine nette Gemeinde hat) vorziegen. Man hat dann halt jede Menge Mangelpunkte drinnen stehen. Fehlende Unterlagen halt nachreichen. Muss man aber mit Gemeinde und Baumeister ausmachen. Ob das so ganz nach Vorschrift ist, keine Ahnung.

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  •  vbler
10.9.2012  (#8)
an die Oberösterreicher: hat schon wer die Baufertigstellungsanzeige vorzeitig eingereicht. Wir bekommen die Haustür leider erst im Oktober aber im Baubescheid steht ja nicht dass man eine haben muss emoji
Laut Gemeinde müssen nur die Sachen die im Baubescheid stehen fertig sein. Estrich steht ja da zb. auch nicht drinnen

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
6.5.2013  (#9)
wieviel € Grundsteuer zahlt ihr ...? - ich muß jährlich 174 € Grundsteuer bezahlen ; kann das stimmen , kommt mir sehr hoch vor ?? emoji
(Haus mit 125m2 Wohnnutzfläche insgesamt 800m2 Grund in OÖ)

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.5.2013  (#10)
18 im quartal, in NÖ, verbaute fläche 226m², wohnnutzfläche 150m2

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
6.5.2013  (#11)
@speedcat - hehe ... wir zahlen für unseren Grund (noch OHNE Haus!) ja nicht viel weniger emoji

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  •  insis
  •   Bronze-Award
6.5.2013  (#12)

Die Grundsteuerbefreiung erstreckt sich im Regelfall nur auf den Wert des baulichen Objektes. Defacto ist der Restbetrag (für die ersten 20 Jahre) die Grundsteuer für das Grundstück.

Bei den € 18 mtl. beläuft sich der verbleibende EH-Wert auf rd. € 13.600, bei den € 174/a auf rd. € 23.500.

fg

fg

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