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Grundlegende Fragen zur PV-Anlage

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.12.2015 - 9.1.2016
30 Antworten 30
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Hallo,
ich möchte mir 2016 oder 2017 eine PV-Anlage (9 oder 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) mit Speichermöglichkeit (15 kWh) zulegen.
Dazu sind nach einem Erstgespräch ein paar Fragen aufgetaucht:

1. Stimmt es, dass der Energieversorger zustimmen muss wenn man bei seiner Anlage einen Inselbetrieb vorsieht ?
Nicht ausschließlich, aber ich möchte bei einem Netz-Totalausfall zumindest meinen eigenen Strom nutzen können.

2. Ich habe derzeit nur einen Zähler für Normal- und Heizstrom. Kann ich trotzdem problemlos beide Kreise mit meiner PV-Anlage betreiben ?

lG
Gawan

  •  fuzman
25.12.2015  (#1)
Deine inselanlage bindest du nicht ins netz ein daher ist es der evn wurscht. Ich überlege im sommer auf ne ELWA, da mach ich zur 5kw ne 2kw anlage dazu welche nicht mit dem stromnetz verbunden ist und diese macht dann nur ww. Somit brauch ich ausser der heizsaison keine wp. Du wirst die anlage natürlich bei der gemeinde melden bzw einreichen müssen wegen blendwirkung etc. Beim energieversorger musst du nix melden wenn wurklich reiner inselbetrieb.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.12.2015  (#2)
Wie gesagt: Nicht ausschließlich Inselbetrieb, sonst brauch ich ja 2 Verkabelungen im Haus
Aber WENN kein Strom aus dem Netz, DANN Strom von der eigenen Anlage.
Egal ob starker Winter, Kabel abgegraben oder was auch immer ...

Die "normalen" PV-Anlagen funktioniert ja angeblich nicht ohne Strom von außen.

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  •  brink
25.12.2015  (#3)

zitat..
Gawan schrieb: Die "normalen" PV-Anlagen funktioniert ja angeblich nicht ohne Strom von außen.


Alle pv-anlagen funktionieren ohne strom von aussen.
Nur dein haushalt braucht konstant strom und vor allem in der nacht geben die pvs nichts her. Zu mittag ist der pv strom am maximum und wird vom haushalt nicht ganz verbraucht. Daher wird's fast immer mit netz kombiniert, damit netz als speicher dient.
Als anternative kann ein e-auto dienen, das auch viel speicherfähigkeit hat, nur blöd, dass zu mittag das auto zuhause sein sollte.
Deine angedachten 15kwh klingen schon mal sehr gut, klingt aber auch sehr teuer.
Ich möchte pv mit speicher in 10 jahren. Bin sehr gespannt, wie sich das preislich entwickeln wird. Derzeit ist es alles zu teuer.

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
25.12.2015  (#4)

zitat..
fuzman schrieb: Deine inselanlage bindest du nicht ins netz ein daher ist es der evn wurscht.


Dem Energieversorger ist es tatsächlich egal.
Dem Netzbetreiber aber ganz und gar nicht.
Ich werfe mal Netztrennung in den Raum, die muss nämlich sicher gestellt und abgenommen sein.

zitat..
Gawan schrieb: Die "normalen" PV-Anlagen funktioniert ja angeblich nicht ohne Strom von außen.


Wie schon geschrieben funktionieren PV Anlagen sobald die Sonne aufgeht.
Allerdings haben die Wechselrichter als Sicherheitseinrichtung eine automatische Abschaltung, wenn der Netzstrom ausfällt.
Müssen sie auch haben, sonst könnte sich kein Mitarbeiter des Netzbetreibers an die Kabel ran trauen.

SMA hat Geräte im Programm, die einen Netzausfall erkennen, eine Netztrennung durchführen und auf Batterieversorgung umschalten.
Im Prinzip der Funktionsweise einer USV aus der Computertechnik sehr ähnlich.




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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.12.2015  (#5)
Und laut meinem Elektriker ist so eine automatische Netztrennung unbedingt beim Netzbetreiber melde- und genehmigungspflichtig.

Und angeblich ist es gar nicht so einfach sowas genehmigt zu bekommen.

Preislich ist mir das ganze relativ egal, mir gehts in erster Linie um grundsätzliche Unabhängigkeit vom Netz.

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
25.12.2015  (#6)

zitat..
Gawan schrieb: Ich habe derzeit nur einen Zähler für Normal- und Heizstrom. Kann ich trotzdem problemlos beide Kreise mit meiner PV-Anlage betreiben ?


Gut das du nur einen Zähler hast.
Dein jetziger Zähler wird gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht, wo du dann Bezugsstrom und Einspeisestrom ablesen kannst.



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  •  fuzman
26.12.2015  (#7)
Ich glaube mich zu erinnern das du für so eine genehmigung nen grund haben solltest....büro im haus mit angestellten bzw server oder wegen bestimmter krankheit etc. Nur zum spass wirds net so leicht. Wofür brauchst du das? Wenn du einen akku verbaust dann dient dieser als kurzzeitspeicher wenn der strom ausfällt. In diesem fall kannst du ja gewisse kreise verriegeln mit nem schütz. Wenn der strom ausfällt dann fällt der schütz auch ab und verriegelt für den strom den weg zu unerwünschten verbrauchern. Für sowas brauchst keine genehmigung und ist easy cheesy zu installieren. so bleibt der strom bei ausfall in deinem haus.

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
26.12.2015  (#8)
Du hast es nicht wirklich verstanden.
Nicht der Weg von den Batterien zu den Verbrauchern ist der springende Punkt.
Die Trennung von Haus (Inselanlage) zum Stromnetz deines Netzbetreibers muss vom Netzbetreiber abgesegnet sein.
Wie du Hausintern deine Verbraucher schaltest und verkabelst musst du mit deinem Elektriker klären, der das im Elektro - Prüf - Befund absegnen muss.


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  •  fuzman
27.12.2015  (#9)
Du hast es nicht verstanden. Der te wird ja nen grund haben warum er den weg ins öffentliche netz kappen will im falle eines ausfalles oder? Wenn er zb nur nen server am leben erhalten will oder seinen tv dann kann er es einfach mit nem schütz verriegeln. Im grunde kann er bei nem totalausfall sein ganzes haus einfach abtrennen mit nem schütz, für sowas braucht er keine genehmigung! Einfach den verteiler so bauen das alles wichtige (für den te wichtige) dann von der batterie saugt und fertig. Jetzt verstanden? Nen elektrotechniker muss ma net immer versuchen seine arbeit zu erklären....auch wenn jeder 0815 häuslbauer glaubt nach nem haus alle vorschriften zu kennen.

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
27.12.2015  (#10)
Von der technischen Seite hast eh Recht.
Es ist ein Schütz, der das Netz wegschalten muss.

Wenn du dir den Eingangspost durchliest, dann wird gefragt, ob dieser Schütz oder Netzumschalter vom Netzbetreiber genehmigt werden muss.
Und das ist sehr wohl Sache des Netzbetreibers.
Aber wie ich dir schon in einem anderen Thread geschrieben habe, wo kein Kläger da kein Richter.



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  •  fuzman
28.12.2015  (#11)
New projekt - ich frage mich worauf du dich mit deiner aussage berufst??? Das wird im normalfall immer gemacht wenns im keller büros gibt bzw in grossraumbüros. Da gibts nen generalaus, der letzte der geht schaltet ab und somit ist sichergestellt das kein strom mehr verbraucht wird und keine überspannung rein kommt. Dafür brauch ich keibe genehmigung! Warum auch?? Denk mal nach, entsteht dadurch für die EVUs bzw den netzbereitsteller irgendein nachteil??? Anders schaut die sache aus wenn du vor dem zähler die leitung trennen willst, dieser teil der anlage gehört dem netzbereitsteller!! Was du IN deiner anlage machst ist deine sache wenn für andere kein nachteil entstehen kann! Natürlich sollte alles nach 8001 etc vorschriftsmässig durchgeführt werden. Aber ob das in ordnung ist oder nicht juckt den netzbereitsteller bzw EVU gar nicht. Das juckt dann die versicherung wenn was passiert...bitte redets den leuten nicht immer sachen ein von denen ihr keine ahnung habt!

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
28.12.2015  (#12)

zitat..
fuzman schrieb: Das wird im normalfall immer gemacht wenns im keller büros gibt bzw in grossraumbüros. Da gibts nen generalaus, der letzte der geht schaltet ab und somit ist sichergestellt das kein strom mehr verbraucht wird und keine überspannung rein kommt.


Was hat das bitte mit einer Inselanlage zu tun, lies dir bitte die Frage von "Gawan" durch.
Es muss sicher gestellt sein, das kein Strom aus deiner Inselanlage in das öffendliche Netz zurück fliessen kann.
Die Vorrichtung die das verhindert muss gemeldet und genemigt werden.


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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
28.12.2015  (#13)
@ Gawan

Mich würde interessieren, ob du ein 3 Phasiges, oder 1 Phasiges Inselnetz planst.
Speziell, welche(n) Wechselrichter du verwenden würdest.
Ich habe bei meiner Suche keinen 3 Phasigen Wechselrichter mit ausreichend Leistung gefunden, der mit einer Batteriespannung von 24 Volt funktioniert.
Lediglich 3 einzelne Wechselrichter, die so Syncronisiert das ihre Phase um je 120 Grad verschoben sind.

Als ich damals mein Inselnetz geplant und aufgebaut habe, war mein Gedanke auch meine Wärmepumpe zu betreiben.
Habe mich deshalb für einen 3 Phasigen Stromgenerator entschieden.
Nachteil ist hier halt, wenn man auch nur 200 Watt braucht, muss der Generator laufen, was sehr ineffizient ist.
Ich würde gerne meine Anlage dahingehend umbauen, das das Haus von einem Wechselrichter, bzw. der PV Anlage versorgt wird und der Stromgenerator lediglich die Batterien nachladen soll.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.12.2015  (#14)

zitat..
fuzman schrieb: Der te wird ja nen grund haben warum er den weg ins öffentliche netz kappen will im falle eines ausfalles oder?


Weil er bei Stromausfall dann ned ins Stromnetz einspeisen darf...sonst haut´s den nächsten EVU Mitarbeiter, der entstören will, um...
Nicht umsonst steht zumindest beim EVN Anmeldebogen drauf, ob man eine Batterie oder Inselbetrieb hat...und sicherheitshalber markierens die Haus-Zuleitung im Verteilerkasten auf der Strasse nochmal separat, um auf Nummer sicher zu gehen.

zitat..
fuzman schrieb: bitte redets den leuten nicht immer sachen ein von denen ihr keine ahnung habt!

zitat..
fuzman schrieb: Nen elektrotechniker muss ma net immer versuchen seine arbeit zu erklären....auch wenn jeder 0815 häuslbauer glaubt nach nem haus alle vorschriften zu kennen.


mhmm, wenn du jetzt auch noch Elektrotechniker bist, erhöht das nicht grad mein Vertrauen...
Und ja, es gibt Vorschriften...http://www.netz-noe.at/Service/Okostromanlage/Batteriespeicher.aspx

@gawan:
Es gibt die entsprechenden Lösungen mit Batteriepuffer, die automatisch den Netzzugang kappen.
Hat mir mein PV Hersteller erzählt, der sowas schon bei einigen Kunden installiert hat, aber auch gleich davon abgeraten, weils relativ teuer und unrentabel wird.

Wie bist eigentlich auf diese Konstellation 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] PV Leistung und nur 15 kwh Batteriespeicher gekommen?
Ok, die 15 kwh anscheinend, um im Winter eine Nacht ohne Strom überbrücken zu können...
Aber die 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] PV Anlage? Hast du ein Elektroauto oder sonstige Stromfresser, die so viel Leistung brauchen?

In NÖ ists zumindest so, dass der EVU nur bis 5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Einspeiseleistung abnehmen muß und darüberhinaus ablehnen darf bzw. einen teuren Spannungswächter einbauen lässt, der die Einspeiseleistung kappt...
Solltest bei deinem EVU auch mal abklären, wie´s in deinem Gebiet da aussieht.

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  •  fuzman
29.12.2015  (#15)
gdfde - Gut erkannt, für diese problemchen gibt es bekanntlich die einfachsten lösungen. Der benötigte notstrom umschalter muss beim evu net speziell bewilligt werden! du bist auch so einer....irgendwo was gehört-gesunder menschenverstand aus- und so weitergeben. diese kinderkacke hier wird mir zu dumm. Lieber TE, da gibt es ne firma die richtige pv profis sind. fa raymann....dort kannst telefonisch an bzw nachfragen bevor du dir den mist hier reinziehst. Auf seiner hp ist der stromlaufplan von so ner anlage ersichtlich. I sag nur hirn einschalten beim anschauen. Ineinem punkt hat gdfde recht man muss es melden beim evu aber man braucht keine zusätzliche genehmigung. Wenn du ne pv bauen darfst dann ist der speicher dazu kein problem!!!! Probleme gibt es nur wenn du netzbetreiberseitig sperren willst. Das ist in diesem fall aber net notwendig. Sorry dafür das ich diese anlagen nicht verkaufe und hier net jede norm etc genau aufführe. Mir geht es nur darum das man den leuten keinen mist von irgendwelchen bewilligungen erzählt die es in wahrheit nicht gibt. Schreibt doch lieber in nem ponyhofforum wenn ihr euch net auskennt. Kenn mich auch mit vielen dingen rund ums hausbauen net aus....aber da wchreib i dann keine unwahrheiten um andere zu verunsichern!!

New projekt....is e wurscht du verstehst es auch net. Für dich gilt das o.a auch. Melden JA, genehmigung NEIN. Sofern man ne pv anlage bauen kann darf ma auch mit speicher arbeiten. Wenn ma pv anlage schon hat dann muss ma das beim evu nur melden das man nachrüstet. Wenn dich das auch überfordert dann ruf doch am besten auch beim raymann an und frag nach bevor du länger nervst.

Bitte lests net immer auf diese veralteten seiten von pv austria nach......

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
29.12.2015  (#16)
Bitte entschuldige das ich dich nerve, ist überhaupt nicht meine Absicht.

zitat..
fuzman schrieb: Ineinem punkt hat gdfde recht man muss es melden beim evu aber man braucht keine zusätzliche genehmigung.


Was ist wenn der Netzbetreiber sagt, das die Notstromumschaltung so nicht in Ordnung ist?
Oder darf der Netzbetreiber dazu gar nicht nein sagen und muss das hinnehmen.

zitat..
fuzman schrieb: Wenn ma pv anlage schon hat dann muss ma das beim evu nur melden das man nachrüstet


Bei einer Netzparallel Anlage hast möglicherweise recht.
Die muss ja mittels ENS gesichert sein und abschalten, wenn das Netz ausfällt, oder abgeschaltet wird.

Bei einer Inselanlage würde ich da eher genauer nachfragen.



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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
29.12.2015  (#17)

zitat..
fuzman schrieb: Probleme gibt es nur wenn du netzbetreiberseitig sperren willst. Das ist in diesem fall aber net notwendig.


Bei einer Inselnetzbildung, wie der Threadersteller es vor hat, ist es sehr wohl nötig den Netzbetreiber zu sperren.
Von welchen Problemen könntest du uns in diesem Fall berichten.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.12.2015  (#18)

zitat..
fuzman schrieb: du bist auch so einer....irgendwo was gehört-gesunder menschenverstand aus- und so weitergeben. diese kinderkacke hier wird mir zu dumm.


Warum bistn du so aggressiv?
Ja, ich bin so einer, der meine Erfahrungen weitergibt...und ja, mir hat mein PV Errichter das im Zuge seiner Beratungs- und Planungstätigkeit gesagt und man kann das auch auf der Homepage der EVN finden...d.h. diese Spielregeln sind einzuhalten und nicht von mir oder sonst wem durch hörensagen oder wie auch immer erfunden worden.

zitat..
fuzman schrieb: Mir geht es nur darum das man den leuten keinen mist von irgendwelchen bewilligungen erzählt die es in wahrheit nicht gibt. Schreibt doch lieber in nem ponyhofforum wenn ihr euch net auskennt.


Für dich hier noch mal der Link, der zumindest für Niederösterreich gilt: http://www.netz-noe.at/Service/Okostromanlage/Batteriespeicher.aspx

Ich frage mich, wie du mit deiner hingebastelten Schützlösung eine Unbedenklichkeitserklärung oder irgendein Prüfprotokoll daherkriegst.
oder wie du "In Verbindung mit zwei- oder dreiphasige Erzeugungsanlage ist durch technische Einrichtungen sicherzustellen, dass die maximale Unsymmetrie von 3,68 kW in jedem Betriebspunkt der Gesamtanlage unterschritten wird. Die Funktion der Einrichtung ist nachzuweisen." belegst...

egal, du hast dir wahrscheinlich ned mal den link durchgelesen...
Und ja, technisch funktioniert das ganze PV zeugs auch ohne dem mühsamen Bürokratismus...der Stromzähler dreht sich sogar rückwärts und somit fabelhaften Einspeisepreisen...aber es is eben ned erlaubt emoji

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  •  fuzman
2.1.2016  (#19)
new projekt - da du hier scheinbar der einzig vernünftige bist nur an dich...ja stimmt man sperrt im batteriebetrieb bei stromausfall den netzbetreiber.....und weiter? Aber in MEINER anlage und nicht evn seitig. Oder muss ich den FI auch melden?? Hier schreiben einfach viele ahnungslose mit. Vielleicht hatte der eine oder andere auch nen unwissenden elektriker....vielleicht haben die auch vor 2-3 jahren gebaut, bei der pv gabs ja auch ne phase wo man no net so recht wusste mit den genehmigungen. Jetzt ists so, wenn ich ne pv anschaffe mit batterie muss ich die pv normal bewilligen lassen. Die batterie wird mitgemeldet, jedoch braucht man hierfür keine extra genehmigung. I weiss net was hier manch komiker mit sicherheitsblabla will von mir. Da wird ein notschalter eingebaut der wohl im grunde wie a schütz sein wird, und dieser schaltet aus wenn der strom ausfällt. Fertig aus. Die probleme die ich meine haben mit ner pv nix zu tun sondern mit grossen notstromanlagen in grossen anlagen wo ich evuseitig sperre. Meist in hotels, unis etc.
GDFDE....falsch, wenn man heute einreicht und im energieausweis ne pv drinne ist bekommst leider nur noch zähler mit rücklaufsperre. Ich glaube mal gehört zu haben das die alten generell schon verschwunden sind bzw verschwunden werden. Für dich das selbe....der notstromschalter wird denke ich wie ein schütz funktionieren. Was bringt es nen laien wenn ma mit fachausdrücken um sich wirft? zu deiner unbedenklichkeitserklärung.....was willst du? Kannst du nicht lesen?? Notstromumschalter wie oben erwähnt?!? Was willst du noch genau jetzt wissen? Also ich hab mir die mühe gemacht und nen guten freund angerufen welcher pv anlagen vertreibt. Melden ja aber extra genehmigung nein für pv mit batteriespeicher. Ob das dann sicherheitstechnisch richtig ausgeführt wird ist sache vom ausführenden elektriker. Wenn ma technisch a kleines bisserl auf zack ist dann sieht ma bei betrachten des stromlaufplanes ja das sowas eigentlich narrensicher ist. Im haus bleibts e gleich und nach aussen kann nix mehr gehen wenn der umschalter schaltet. Bitte rufts doch irgendwem an und versuchts net sachen zu interpretieren von denen ihr keine ahnung habt.

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  •  fuzman
2.1.2016  (#20)
gdfde - in deinem link steht eigentlich genau das was ich schreibe. Was willst du dann?? Der netzkoppelschütz ( lt evn) ist der von mir erwähnte notstromumschalter. der muss genauso getestet und überprüft werden wie ein FI auch. Bei jeder normalen pv anlage muss der elektriker ne sachgemässe funktion garantieren. Wie bei jeder anderen anlage auch....Und weiter? Ich meins ja nicht böse aber ihr seid nicht sachkundig und interpretiert daher diese sachen nicht richtig! das mit der ein und dreiphasigen ausführung hast ja im grunde bei jeder pv ab ner bestimmten leistung damit ma mit der belastung möglichst symetrisch bleibt. Das sind sachen die lehrlinge im 2ten lehrjahr instinktiv machen. Hört bzw liest sich halt wichtig. Bei dieser ganzen geschichte geht es in wahrheit um peanuts!

Und wegen dem aggressivemoji sorry dafür. Das ist wie wenn mir jemand ernsthaft erklären will das mein auto nicht blau sondern rot ist. Da bekomm i a bissl an grant. Tut leidemoji

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
3.1.2016  (#21)

zitat..
fuzman schrieb: Aber in MEINER anlage und nicht evn seitig. Oder muss ich den FI auch melden??


Der FI muss auch nicht zuverlässig dafür sorgen, das kein Stom aus deiner Inselanlage zurück in das Netz fliesst.
Auch wenn er das rein technisch könnte.

Ich habe 2009 einen manuellen Netzumschalter gleich beim Hausbau mit installiert.
Habe gleich beim Antrag zum Stromanschluss die Netzumschaltung bekannt gegeben.
Als der Zähler montiert wurde, wurde dieser Netzumschalter kontrolliert, ob er den Erfordernissen entspricht.
Ist jetzt schon etwas her, aber speziell die Schaltleistung hat sich der Techniker damals angesehen.

2016/20160103789424.JPG

Es kann schon sein, das jetzt 5, 6 Jahre später, der Netzbetreiber das etwas lockerer sieht und da keinen Wert mehr darauf legt.
Ist schön zu hören, das es auch Sachen gibt die mit der Zeit einfacher werden.



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