Hallo alle miteinander! Ich stehe vor einem großen Problem und benötige dringend euer Wissen! Ich und mein Freund möchten 2012 beginnen mein Elternhaus aufzustocken und zu sanieren. Jedoch stellt sich hierbei nun folgendes Problem: Die Gemeinde möchte, dass wir unterschreiben, dass wir bei Bedarf mind. 2m über die gesamte Länge der Hausflucht für einen eventuellen Gehsteigbau abtreten. Ansonsten wird uns der Ausbau nicht genehmigt. Ich habe hierzu auch nicht wirklich was in der Niederösterreichischen Bauordnung gefunden. Unser Haus wurde dort vor 35 Jahren errichtet und war das 2. Haus. Nun ist natürlich fast alles mit weiteren Häusern bebaut. Gibt es hier eine Möglichkeit, diese Abtretung zu verhindern bzw. gilt hier eventuell schon Gewohnheitsrecht? Eigentlich sehe ich das nicht ganz ein, dass dieser Grund ohne Entschädigung wortlos der Gemeinde zuzusagen ist!
Bitte um eure Hilfe! Vielen lieben Dank!
Mfg