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Grünland, Änderung Höhenlage in NÖ

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  •  chris83
30.6. - 7.7.2014
18 Antworten 18
18
Erstmal Hallo!

Bin neu im Forum und nächstes Jahr steht eine Hausrenovierung und ein Umbau bevor was sicher einiges an Fragen mit sich bringt und hoffe ihr könnt dabei helfen.

Mein Grundstück ist relativ klein und es besteht die Möglichkeit einen angrenzenden Hang/Böschung zu erwerben welcher als "landwirtschaftlich/verbuscht" sprich Grünland deklariert ist. Mein Plan wäre, dadurch vorwiegend den Garten zu vergrößern.
Garage in dem Bereich wäre toll, wird's aber aufgrund dem Grünland nicht spielen.

Wie sieht das aber jetzt mit einem Pool bis 50m3 aus?
Und was ich noch nicht ganz durchschaut habe ist das Thema "Niveauänderung"
Möchte ja zumindest einen Teil des Hanges auf das Niveau meines Grundstückes abtragen um es als Garten auch nützen zu können, dann wäre eine Stützmauer geplant für das 2. Niveau welches zumindest waagrecht gemacht werden soll. Sprich Terassenform.

Hoffe ihr könnt mir folgen

mfg
chris

  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.7.2014  (#1)

zitat..
chris83 schrieb: es besteht die Möglichkeit einen angrenzenden Hang/Böschung zu erwerben welcher als "landwirtschaftlich/verbuscht" sprich Grünland deklariert ist. Mein Plan wäre, dadurch vorwiegend den Garten zu vergrößern.
Garage in dem Bereich wäre toll, wird's aber aufgrund dem Grünland nicht spielen.


Widmung "landwirtschaftlich/verbuscht" kenne ich nicht.
Garage kannst vergessen, detto könnte eine Zauneinfriedung problematisch werden.

zitat..
chris83 schrieb: Wie sieht das aber jetzt mit einem Pool bis 50m3 aus?

#

Pool bis 50m³ ist anzeige und bewilligungsfrei,d.h. den kannst auch im Grünland machen.
Eine Gartenhütte hingegen geht nicht emoji

zitat..
chris83 schrieb: Und was ich noch nicht ganz durchschaut habe ist das Thema "Niveauänderung"
Möchte ja zumindest einen Teil des Hanges auf das Niveau meines Grundstückes abtragen um es als Garten auch nützen zu können, dann wäre eine Stützmauer geplant für das 2. Niveau welches zumindest waagrecht gemacht werden soll. Sprich Terassenform.


Niveauänderung im Grünland ist auch anzeige- und bewilligungsfrei, wenn´s 1000 m² UND 1 m Niveauunterschied nicht überschreitet (dann kommt das Naturschutzgesetz ins Spiel).
Stützmauer (=Bauwerk) ist nicht erlaubt.

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  •  mpreis76
  •   Silber-Award
1.7.2014  (#2)

zitat..
gdfde schrieb: Pool bis 50m³ ist anzeige und bewilligungsfrei,d.h. den kannst auch im Grünland machen.


Ist das sicher so?

Auch wenn du den Pool mit Schalsteinen mauerst und eine Betonsohle betonierst?



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  •  atma
  •   Gold-Award
1.7.2014  (#3)
wir durften lt unsrer gemeinde den pool nicht ins gründland setzen, eben weil er fix gemauert wäre...

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  •  chris83
1.7.2014  (#4)
Also "landwirtschaftlich/verbuscht" steht so im Grundbuchauszug, habe ich aber vorher auch noch nie gehört.

Einfriedung und Stützmauer ist soweit ich das verstehe erlaubt, WENN es keine bauliche Anlage darstellt. Also könnte das ein Problem sein, wie will man eine Stützmauer ohne bauliche Maßnahme machen. Ziemlich undurchsichtig das Ganze. Jedoch gehört das ja aus Sicherheitsgründen gemacht, hab keine Lust auf einen rutschenden Hang.

Die Auf- oder Herstellung von Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 50 m3 ist wiederum erlaubt, was sich meiner Meinung nach aber auch Widerspricht. (ist ja auch ein Bauvorhaben)

Die Niveauänderung habe ich noch immer nicht gefunden, wo steht das?
Grund an sich wäre zwischen 300-400m2, jedoch würde es den 1m sicher überschreiten.

Gartenhütte ist anzeigepflichtig, heute entdeckt, danke.

Jurist sollte man sein, manches gilt für Bauland, manches für Grünland??? Also was jetzt?

Nunja, schau ma mal was die Gemeinde so sagt.

Vorerst, danke für die Antworten!

mfg
Chris



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.7.2014  (#5)
@atma und mpreis76:
Wenns bewillungs- und anzeigefrei ist, kann dich die Gemeinde nicht dran hindern...hätt ich jedenfalls so verstanden.

Auszug aus NÖ Bauordnung:
"
Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben (§ 17):
z. B. Herstellung von Wasserbecken (Fassungsvermögen bis zu 50 m³), Schwimmbadabdeckungen bis 1,5 m Höhe, Anschlussleitungen und Hauskanälen,
Errichtung von Gartengrillern, Spielplatzgeräten, Pergolen, Hochständen und Marterln,
Aufstellung von Einzelöfen,
Anbringung von TV-Satellitenanlagen außerhalb von Schutzzonen, etc. ..."

zitat..
chris83 schrieb: Einfriedung und Stützmauer ist soweit ich das verstehe erlaubt, WENN es keine bauliche Anlage darstellt. Also könnte das ein Problem sein, wie will man eine Stützmauer ohne bauliche Maßnahme machen. Ziemlich undurchsichtig das Ganze. Jedoch gehört das ja aus Sicherheitsgründen gemacht, hab keine Lust auf einen rutschenden Hang.


Stützmauer und NICHT bauliche Anlage (was meinst du mit bauliche Anlage? in der Bauordnung ist von Bauwerk die Rede) ist ein bisl ein Widerspruch.
Als Bauwerk gilt, wenn´s kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist und wenn dafür wesentliche bautechnische Kenntnisse notwendig sind.
Bei der Stützmauer brauchst bautechnische Kenntnisse (Statik usw.), bei der Einfriedung nicht unbedingt, wenns z.b. eine einreihige schalsteinreihe ist.
Wenn die Schalsteinreihe 2 meter hoch ist, werden wohl bautechnische Kenntnisse notwendig sein emoji

zitat..
chris83 schrieb: Die Niveauänderung habe ich noch immer nicht gefunden, wo steht das?
Grund an sich wäre zwischen 300-400m2, jedoch würde es den 1m sicher überschreiten.


Die Niveauänderung steht in der NÖ Bauordnung (§14 Z.8), dass es es im Bauland bewilligungspflichtig ist.
d.h. im Umkehrschluß, dass es im nicht Bauland nicht bewilligungspflichtig ist.

Die Niveauänderung (ausserhalb vom Bauland) ist im Naturschutzgesetz geregelt.

zitat..
chris83 schrieb: Ziemlich undurchsichtig das Ganze. Jedoch gehört das ja aus Sicherheitsgründen gemacht, hab keine Lust auf einen rutschenden Hang.


Najo, ned wirklich.
Drum sieht die Bauordnung ja vor, dass du grad deswegen im Grünland nix bauen darfst, §55 Abs. 3.
"(3) Im Grünland darf ein Bauwerk unbeschadet § 19 Abs. 4 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–10, nicht errichtet werden, wenn der Bestand oder die dem Verwendungszweck entsprechende Benützbarkeit des Bauwerks durch Hochwasser, Steinschlag, Rutschungen, Grundwasser, ungenügende Tragfähigkeit des Untergrundes, Lawinen, ungünstiges Kleinklima oder eine andere Auswirkung natürlicher Gegebenheiten gefährdet oder die für den Verwendungszweck erforderliche Verkehrserschließung nicht gewährleistet ist."

karl10 ist bez. NÖ Bauordnung der Experte, vielleicht meldet er sich ja noch.

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  •  chris83
2.7.2014  (#6)
Im Anhang eine kleine Skizze (Sicht von oben)
Für eine bessere Vorstellung


2014/20140702270000.PNG


zitat..
gdfde schrieb: Stützmauer und NICHT bauliche Anlage (was meinst du mit bauliche Anlage? in der Bauordnung ist von Bauwerk die Rede) ist ein bisl ein Widerspruch.
Als Bauwerk gilt, wenn´s kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist und wenn dafür wesentliche bautechnische Kenntnisse notwendig sind.
Bei der Stützmauer brauchst bautechnische Kenntnisse (Statik usw.), bei der Einfriedung nicht unbedingt, wenns z.b. eine einreihige schalsteinreihe ist.
Wenn die Schalsteinreihe 2 meter hoch ist, werden wohl bautechnische Kenntnisse notwendig sein emoji


Okay, dachte dieser Bereich fällt unter bauliche Maßnahme, wobei man vermutlich an der 2m Grenze der Mauerhöhe schon rankommt.

zitat..
gdfde schrieb: Die Niveauänderung steht in der NÖ Bauordnung (§14 Z.8), dass es es im Bauland bewilligungspflichtig ist.
d.h. im Umkehrschluß, dass es im nicht Bauland nicht bewilligungspflichtig ist.
Die Niveauänderung (ausserhalb vom Bauland) ist im Naturschutzgesetz geregelt.


Also so wie du schon erwähnt hast wenn es die 1000m2 und 1 m Niveauunterschied nicht überschreitet.
Würde sicher 1m überschreiten fürchte ich emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#7)

zitat..
chris83 schrieb: Also so wie du schon erwähnt hast wenn es die 1000m2 und 1 m Niveauunterschied nicht überschreitet.
Würde sicher 1m überschreiten fürchte ich


Wo willst du 8 Meter abgraben und wo willst du die Einfriedung/Stützmauer machen?
Die 15x20 Meter sind 300 m2, also kleiner als 1000m2 und demnach im Grünland wurscht.

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  •  chris83
3.7.2014  (#8)
Ja unter 1000m2 ist es schon, aber der 1m Niveauunterschied wird sich nicht ausgehen. Oder seh ich das jetzt irgendwie falsch.

Ergänzung zum Bild oben (nur der Hang)


2014/20140703782206.PNG

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#9)
@chris - es muß beides gegeben sein, also über 1000m2 UND ab 1m Niveauunterschied.

Ändert aber trotzdem nix, im Grünland darfst du keie Stützmauer bauen.
Das einzige, was du machen darfst...die Steher vom Gartenzaun in den Boden stecken .

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  •  chris83
3.7.2014  (#10)
Okay, danke für deine Ratschläge.
Bin in dem Gebiet ein Laie.
Sprich in meinem Fall darf der Niveauunterschied auch höher sein.

Was gibt es für alternativen für eine Hangbefestigung im Grünland, wenn die Stützmauer nicht erlaubt ist? Ideen?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#11)

zitat..
chris83 schrieb: Was gibt es für alternativen für eine Hangbefestigung im Grünland, wenn die Stützmauer nicht erlaubt ist? Ideen?


Ned viel.
Es gibt so Netze, die ins Erdreich eingearbeitet werden.
Zusätzliches Problem ist auch das Ableiten der Regenwässer, das in dem Fall ohne Stützmauern usw. (also Bauwerke) schwierig wird.

Du könntest deine bestehende Stützmauer so lassen wie sie ist, um das Haus zu schützen...und den Hang abgraben.
Sollte man aber fachmännisch überprüfen lassen, um keinen Hangrutsch usw. zu riskieren.



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  •  chris83
4.7.2014  (#12)
Mein ganzer Grund mit Haus hat 360m2
Davon ist meine einzig große (durchgehende) Rasen/Gartenfläche 10x9m und hinterbei wäre dieser Hang wenn du verstehst.
Deshalb hätte es für mich keinen großen Sinn die alte Mauer stehen zu lassen, möchte ja den Hang erwerben um den Garten im Ganzen zu vergrößern.

Werd mich mal schlau machen was es so für möglichkeiten gibt.

Aber danke für die Info!

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  •  ritchie23
  •   Bronze-Award
4.7.2014  (#13)
Möglichkeiten - hab selber ca. 1500 qm Grünland "erschlossen", um den Garten zu erweitern und einiges an Erfahrungen sammeln können.
Vorweg: Ist ein bisserl schwer, Dir zu helfen, wenn wir nicht erfahren, wie groß der NIveauunterschied ist, aber unterstellen wir mal, es ist nicht allzu steil.

Andere Möglichkeiten (als Mauer ins Grünland setzen): je nach Bodenbeschaffenheit kannst Du schräg abgraben, aber bei der kleinen Fläche wäre dann z.B. bei 45 Grad Neigung gleich mal die Hälfte weg (mit "weg" meine ich, nicht als Ebene nutzbar). Hangsicherung mit Matten geht auch nur bis zu einer moderaten Schräge, und raufkommen musst Du ja auch noch.
Ich würde wahrscheinlich auf dem derzeitigen Grund statt der geschalten Mauer eine entsprechend höhere Steinschlichtung setzen und eine Stiege rauf. Damit ist zwar der bestehende Garten nicht direkt größer, aber man hätte einen 300qm großen zweiten Garten, der dann wahrscheinlich komplett eben wäre.



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  •  chris83
4.7.2014  (#14)
Hallo
Wäre auch eine Möglichkeit, danke.
Wie gesagt, die Grade kann ich derzeit schwer abschätzen, alles verwachsen.
Lt. NÖ Atlas kann man die Höhenlage raussuchen, wie genau das wirklich ist, weiß ich aber nicht.

Hab die Angaben auf die Skizze übertragen
Hang (in seiten Ansicht)


2014/20140704793483.PNG

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  •  neoplan
7.7.2014  (#15)
terrassierung - ev. auch mehrstufige Terrassierung überlegen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.7.2014  (#16)
Kurz zusammengefasst aus rechtlicher Sicht:

1. Die Niveauveränderung an sich unterliegt NICHT dem Baurecht (weil im Grünland und nicht im Bauland - hat der Gestzgeber halt so bestimmt)
2. Der Hinweis auf das Naturschutzgesetz (Zuständigkleit BH) für Abgrabungen oder Anschüttungen mit mehr als 1000m² Fläche UND (gleichzeitig) mehr als 1m Höhe ist zwar grundsätzlich richtig, wird aber wahrscheinlich für dich nicht zutreffen. Grund dafür: das Naturschutzgesetz gilt nur für Maßnahmen "außerhalb des Ortsbereiches". Die Frage ist daher, ob deine direkt im Anschluss an das BAuland grenzende Fläche tatsächlich als "außerhalb des Ortsbereiches" zu beurteilen ist ("Ortsbereich" ist nicht gleich Bauland!). Außerdem bist du ja offensichtlich unter 1000m².
3. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben nach der Bauordnung kannst in deinem Fall im Grünland generell vergessen, weil du keine Bewilligung bekommen wirst: also keine Stützmauer (beginnt bereits wesentlich unter 2m, jedenfall ab der 2. Schaslsteinreihe); auch keine Steinschlichtungen oder ähnliches.

Das heißt: du darfst lediglich das Niveau "anpassen", z.B. mit Terrassen/Böschungen mit entsprechendem Neigungswinkel.
Aufpassen allerdings auf den Wasserabfluss. Hier gibts das Wasserrechtsgesetz - du darfst die ABflussverhältnisse nicht zum Nachteil der NAchbargrundstücke verändern.

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  •  neoplan
7.7.2014  (#17)
terrassen - ? dh Terrassierungen zb zwecks Pflanzenanbau / pflanzenbewässerung / bodengestaltung / udgl ?

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  •  chris83
7.7.2014  (#18)
Denke nicht das es außerhalb des Ortsbereich ist da der Hang mehr oder weniger von Bauland eingeschlossen ist, also ich unten, ein Nachbar oben.
Überlegung wäre gewesen:
Vor meiner bestehenden Stützmauer an der Grundstücksgrenze 2-3m reinrücken, dann eine Wurfsteinmauer auf 1-1,5m errichten und auf das Niveau abtragen und hinten wo sozusagen die höchste Stelle des Hanges ist, Steinkorbgabionen auf 2-3 mal errichten.
Sprich eine Reihe Steinkorb, dann etwas Abstand zur nächsten Steinkorbreihe um Pflanzen zu setzen und wieder eine Reihe usw.
Nunja wenn das rechtlich auch nicht abgedeckt ist, muß mir was anderes einfallen bzw. bleibt dann nur mehr die Niveauanpassung hinten mittels Terrassierung bzw. Beböschung.

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