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Seit wann,gehört dir das Grundstück?
Beim Erwerb (sofern alles per Notar und rechtlich korrekt gemacht wurde) ist im Kaufvertrag genau so eine Klausel drinnen die dich vor so etwas schützt. Der Verkäufer des Grundes muss nach besten Wissen und Gewissen den Grund und Boden gänzlich unbelastet übergeben. Falls dies nicht der Fall ist kann man so etwas natürlich klagen, da der Käufer beim Erwerb ja nicht wissen kann was im Erdreich auf ihn wartet. Sollte der Grund schon "immer" (also geerbt o.ä.) in deinem Besitz sein sieht es für dich imho nicht so rosig aus. Wichtig wäre mit was das Erdreich genau "verschmutzt" ist. Hatten in meiner alten Firma den Fall das im Schutt eines abgetragenen Hauses Asbest vorhanden war (zig hundert Kubik), die fachmännische Entsorgung kostete dann über 400€ pro m³ (wobei das Regionsabhängig ist und ca. 8 Jahre her ist) Würde an deiner Stelle, im Idealfall per Rechtsschutz, sofort einen Anwalt zu rate ziehen, Beratungsgespräche sind in bei den meisten Versicherunen bis zu einer gewissen Provisionshöhe gedeckt. BTW: Das Land wird dir in dem Fall was husten, wenn wird der Verursacher belangt, und das wird ja wohl kein Staatlicher Betrieb gewesen sein. BTW²: Das Erdreich zurück zu bringen könnte ins Aug gehen, das ganze ist von der Entsorgungsfirma dokumentiert und düren dir kontatminiertes Material auch nicht mehr aushändigen, mal von dem Fall ganz zu schweigen "jemand" kommt dir drauf ... |
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ganz blöde sache - hast du nicht gemerkt dass die erde konterminiert ist? ist alles schon abgetragen und auf der deponie? ich fürchte du musst die krott schlucken. mir fällt grad hinterholz 8 dazu ein, dort wars ein pestmassengrab.
viel glück bei der sache, heinzi |
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in ergänzung zu tekov würde ich mich mal an den verkäufer wenden. wenn das die gemeinde ist, wäre eine anfrage bei der volksanwaltschaft sinnvoll - da gab es einige fälle, wo gemeinden verseuchten grund von z.b kasernen verkauften. ich glaube, der letzte war brunn am gebirge, bin mir nicht sicher und finde auf die schnelle nix. |
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witzig ist auch, wer das als bauland gewidmet hat und ob die damals die gerberei kannten. das wäre mal ein ansatzpuinkt für die volksanwaltschaft - wennst es in den "bürgeranwalt" im tv schaffst, hast wahrscheinlich gewonnen... |
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interessant - wäre von wo du das Grundstück her hast. Solltest du es von der Gemeinde erworben haben, so kannst du diese für die Kosten heranziehen. Es ist auch abzuklären ob du nicht unabhängig davon von wem das Grundstück stammt die Gemeinde für Kosten heranziehen kannst. Denn wenn sie wußten, dass auf einem Grundstück vorher eine Gerberei war, hätten sie es vor der Umwidmung in Bauland prüfen müssen ob Bodenbelastungen vorliegen. Zumindest hätten sie dich vor dem Kauf bzw beim Bauansuchen aufmerksam machen müssen. Denn normalerweise bekommst du keine Baugenehmigung bevor das Ausmaß der Verunreinigung nicht feststeht. |
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es gibt keinerlei Unterlagen und esliegt nirgendwo etwas auf - Danke für eure Beiträge, bin echt froh dass ich euch die Zeit genommen habt darauf zu reagieren. Das Problem ist folgendermassen. Ursprünglich also vor mind. 170 Jahren war mal eine Gerberei auf diesem Grundstück, als die Gerberei pleite ging, wurde aus Überlieferungen im Familenkreis das Grundstück von der Gemeinde aufgekauft, danach kaufte es mein Uropa und wurde weitervererbt. Die Verunreinigung ist ein Wert von 2000mg Kohlenwasserstoff C10-C40 mit dem Vermerk-> Reststoffdeponie festgestellt worden. Diese Verunreinigung kommt meist meinen Recherchen zufolge nur bei Gerbereien vor. Da auch der Gemeinde nichtmal Pläne meines alten Hauses vorliegen wo ich jetzt angebaut habe und keinerlei Aufzeichnungen von dazumals darüber vorhanden sind bin ich jetzt noch mehr in Schwierigkeiten zu beweisen dass die Gemeinde mal der Besitzer dieses Landes war bevor es in die Familile überging.
Das Land hab ich schonmal befragt, nur hiess es damals dass vor über 150J nicht mit solchen Chemikalien gearbeitet wurde und daher das Grundstück nicht im Belastungskatalog aufscheint. Es wurden tw. ganze Holzfässer beim Ausbaggern in fast 3m Tiefe gefunden was darauf schliessen lässt dass jemand dann gezielt alles zugeschüttet hat. Ich habe zwar tw. Fotos davon was da alles zum Vorschein kam, nur als dies mir hilft und als Beweis mir den Arsch rettet bezweifle ich. Ich weiss echt nie wie ich die Sache angehen soll, ich habe zwar beim Auto einen Rechtsschutz aber mein Haus gibt so etwas wahrscheinlich nicht weil keiner mit so etwas rechnet. lg |
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Hallo Timbaland, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: gibt hier einen Ausweg ohne Rechtsanwalt |
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Also,"Kohlenwasserstoff C10-C40" ist schon mal ziemlich breit gefächert, sind also Mineralölkohlenwasserstoffe.
Hilft zwar auch nicht großartig weiter aber naja. Wenn also das Grundstück damals der Gerberei gehört hat, und die das Grundstück "kontaminiert" der Gemeinde, bewusst oder nicht, verkauft hat trägt imho die Gemeinde keine Schuld, sondern der Verursacher, und da dieser nicht belangt werden kann ist das wieder dein "Turn" als momentaner Besitzer Ich machs kurz, ohne Anwalt vergiss es. Gerade auf Gemeinde-,Bund und Landesebene ziehst du als Privater sicher den kürzeren. Wenn du hier nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst wirst du um Sachverständige,Bodenanalysen nicht herumkommen.(Eventuell Grundwasserproben?!) Wenn da vielleicht eine noch größere Kontaminierung festgestellt wird und weiteres Erdreich abgetragen werden muss wirds extrem teuer. Fakt ist die Mühlen haben sich zu drehen begonnen, und du wirst das nicht mehr einfach stoppen können. Sieh zu das du einen Privat Rechtschutz bekommst, und dir einen guten Anwalt suchst um mit ihm die rechtliche Lage durchzugehen, selbst wenn da Kosten entstehen ist das ein Tropfen auf den heissen Stein gegen das was dich im schlimmsten Fall erwarten kann. |
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Ähnlicher Fall von 2002 in der Steiermark - Hab mich grad wieder erinnert. Sowas gabs auch bei uns in der Nähe (siehe http://oesterreich.orf.at/steiermark/stories/56473/).
soweit ich mich erinnere ist das ganze böse für den Eigentümer ausgegangen. Evtl. mal versuchen mit Ihm in Kontakt zu treten. |
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Bin gerade,über meiner Versicherungspolizze gestolpert.
Sprich Rohbauversicherung: Bei mir ist die Abtragung/Entsorgung von kontaminierten Erdreich bis 51.600€ versichert (25% Selbstbehalt) Vielleicht nur ein hoffnungsschimmer, aber wenn du so eine Versicherung hast, sieh dir die Polizze genau an und besprich das mit deinem Vertreter HTH ![]()
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Hallo tekov, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@tekov - Wau, danke Tekov, kannst du mir bitte noch sagen bei welcher Versicherungsgesellschaft du bist und hast du irgendetwas extra abgeschlossen oder ist es eine stinknormale Rohbauersicherung? Die hätte ich nämlich auch abgeschlossen, in dieser wird aber leider erwähnt dass entstende Kontamination ausgeschlossen ist, nur ist diese ja nicht neu verursacht worden sondern vorhanden gewesen. Vielleicht kannst du mir dies noch mitteilen und sagen wie das bei dir geschrieben ist. Bei mir ist dies sehr schwammig geschrieben, steht was von Altlasten nämlich folgener Passus:
Enstehen Entsorgungskosten für Erdreich oder für versicherte Sachen, die bereits vor Eintritt des Schadensergeinisses konatminiert waren (Altlast), so sind nur jene Kosten versichert, die den für die Beseitigung der Altlasten erforderlichen Betrag übersteigen, und zhwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne das Schadenereignis aufgewendet worden ist. Was heisst das???????????? lg Jürgen |
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bei der altlast wird dir die versicherung aussteigen.... das ist eigentlich für häuser mit heizöl gedacht. klar, die versicherung will+muss nur für das während der vertragslaufzeit entstandene risiko haften.
heißt konkret: altlast €20.000, versicherter öltank läuft aus, entsorgung+sanierung: €30.000 - du kriegst €10.000.-. mein ansatz wäre nach wie vor,es ohne rs-versicherung und kosten mal über die volksanwaltschaft zu versuchen, da die gemeinde - wohl erst viel später - etwas als bauland gewidmet (=übernommen) hat, ohne sich von der kontaminationsfreiheit zu überzeugen. die frage, ob die gerberei kausal für die kontamination war, müsste dann geklärt werden... |
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Versicherung - @Timbaland
creator hat in jedem Punkt recht: Das heißt daß die Versicherung den Anteil für die Altlastenentsorgung nie bezahlt. Sie ersetzt aber bei einem versicherten Schadenfall Entsorgungskosten ohne Rücksicht darauf ob du die Altlasten gleich mit entsorgst oder vielleicht sogar nur die Altlastenrechnung einreichst weil du sie von früher gerade bei der Hand hast. Hauptsache es gibt einen aktuellen Schadenfall (den du eben nicht hast). Hier hilft nur eine Vertragsrechtschutz (aber keine Autorechtschutzvers. oder Privatrechtschutzvers). Sowas hat aber nicht jeder, ist meines Wissens auch die teuerste Rechtschutzvariante. |
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Tja,scheinbar zu früh gefreut ![]() Versuchs wars wert,... Also sind wir wieder beim Ausgangspunkt Rechtsbeistand, alles andere scheint in dem Fall eh nur Hellseherei zu sein Viel Glück, und halt uns am laufenden ![]() |
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Danke für eure Beiträge..ist ja mal wieder typisch für Österreich und einen Rechtsstaat, wenns ums handaufhalten geht schreien alle hier und wenns Probleme gibt sagt jeder ich wir nicht zuständig. Hätte ich einen Goldschatz gefunden wäre wahrscheinlich ich den schneller losgeworden als ich schauen hätte können. Mal sehen wie die Sache ausgeht bzw. wie ein Rechtsanwalt die Chancen sieht, leider ist bei der Hausversicherung kein Rechtsbeistand gegeben, war ja auch wieder klar. Ich lass euch sicherlich bald wieder mehr wissen, hoffentlich mit einem blauen Auge od. Happy End.
lg |
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@Timbaland - zu einer Sache kann ich dich beruhigen: es muss nachweisbar sein, dass die Gemeinde Grundstückeigentümer ist. Dazu musst du aber persönlich zum Grundbuchamt und in das historische Grudnbuch schauen. Die Notare haben nur Zugriff auf das aktuelle Grundbuch (ich glaub nur die letzten 30 bis 50 Jahre), hier muss man direkt ins Archiv vom Grundbuch. Bei unserem Bezirksgericht gibt es hier die alten geführten Grundbücher die händisch geschrieben wurden mit den Einlagenvermerken und Dokumentnummern. Ich wurde dann in den Keller des Gerichtsgebäudes begleitet von der Sachbearbeiterin und es ist wirklcih sehenswert wie gut das Archiv dort geführt wird. Hilfreich wäre es, wenn du alte Einlagenzahlen oder Jahreszahlen von Vererbungen oder Verkäufen deiner Vorbesitzer hättest. Die einsicht in das Grundbuch und auch in das historische Grundbuch ist kostenlos und ohne Terminvereinbarung während dem Parteienverkehr möglich.
Was ich dir aber nicht beantworten kann: Bringt es dir etwas, wenn du im historischen Grundbuch den Kaufvertrag findest von Gemeinde an Ur-Opa vor 80 Jahren. Weil vor 80 Jahren hat es vielleicht gar nicht die Verpflcihtung für Gemeidnen gegeben, dass eine Bodenuntersuchung zu machen wäre wenn etwas als Bauland umgwidmet wird. Da kenn ich mcih aber nicht aus. Ich würd zum Anwalt gehen, egal ob du Rechtsschutzversicherung hast oder nicht. |
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nochwas...solltest du ins historische Grundbuch schauen, nimm den ältesten Bekannten den du hast mit. Die historischen Bücher sind mit Handschrift geführt und für mich waren die alten Schriften schwer zu lesen, meine Mutter hatte es viel leichter. |
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details habe ich schon in Erfahrung gemacht.....seit 1715 war es eine Lederer Werkstatt bis 1880, seit 1785 war es sogar unter Herrschaft der Gemeinde, nach Schliessung der Werkstatt wurde der Grund und das Gebäude verkauft und es ging in Familienbesitz über, aber alleine dass die Gemeinde dies mal besass und davon wusste macht mich einfach wütent. |
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so, jetzt hab ich auch die links: - http://tv.orf.at/buergeranwalt/
http://www.volksanw.gv.at/aktuelles/kataster-orf-10-5-08.htm wie es da mit analogien ausschaut, weiß ich nicht, ich würde es trotzdem mit bürger- und volksanwaltschaft versuchen... |