Hallo,
in meinem Vertrag mit dem Bauträger wurde damals festgehalten, dass eine Schlussbegehung stattfinden soll, vor Auslaufen der Gewährleistungsfrist. Da das Verhältnis mit dem Bauträger sehr schlecht ist und ohnehin noch zahlreiche Mängel offen / dokumentiert sind - macht es Sinn an einer Schlussbegehung festzuhalten? Der BT meldet sich jedenfalls nicht bzw. wartet wohl nur mehr auf Ablauf der Gewährleistungsfrist, um den Haftrücklass einzukassieren und danach die Gmbh zu liquidieren.
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