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Gewährleistungsfrist endet - Rechtsanspruch auf Schlussbegehung? [W]

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
14.9. - 25.9.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

in meinem Vertrag mit dem Bauträger wurde damals festgehalten, dass eine Schlussbegehung stattfinden soll, vor Auslaufen der Gewährleistungsfrist. Da das Verhältnis mit dem Bauträger sehr schlecht ist und ohnehin noch zahlreiche Mängel offen / dokumentiert sind - macht es Sinn an einer Schlussbegehung festzuhalten? Der BT meldet sich jedenfalls nicht bzw. wartet wohl nur mehr auf Ablauf der Gewährleistungsfrist, um den Haftrücklass einzukassieren und danach die Gmbh zu liquidieren.

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
15.9.2025  (#1)
Was erhoffst du dir von dieser Begehung?
Gibts aktuell Mängel? Wenn ja - dann sollte der BT ja schon längst davon wissen oder diese bereits behoben haben.

Bei unserem GU wars nicht anders - der hat nach 5 Jahren die GmbH in die Insolvenz schlittern lassen und macht jetzt einfach mit seinen zig anderen Firmen weiter.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
25.9.2025  (#2)

zitat..
Jacky1905 schrieb:

Was erhoffst du dir von dieser Begehung?
Gibts aktuell Mängel? Wenn ja - dann sollte der BT ja schon längst davon wissen oder diese bereits behoben haben.

Bei unserem GU wars nicht anders - der hat nach 5 Jahren die GmbH in die Insolvenz schlittern lassen und macht jetzt einfach mit seinen zig anderen Firmen weiter.

Ich erhoffe mir gar nix daraus, wollte nur nachfragen ob ich etwas übersehe wenn ich es nicht mehr zu dieser Begehung kommen lasse.


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