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Gewährleistung FBH

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  •  franzab
  •   Bronze-Award
7.3. - 11.3.2021
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Wenn bei einer FBH FBH [Fußbodenheizung] innerhalb der Gewährleistungsfrist (3 Jahre), im konkreten Fall sogar weniger als 1 Jahr ein Leck auftritt, dann hat der Installateur dies kostenfrei zu reparieren oder? Gilt dies nur für die Kosten der Installateursarbeit bzw. wer übernimmt dann die Kosten für die Sanierung (Estrich wieder ergänzen, Fußbodenbelag ergänzen etc.)?

  •  BAULEItEr
7.3.2021  (#1)
Bei Gewährleistungsanspüchen musst du halt die Beiweislastumkehr bedenken.
In den ersten sechs Monaten muss der Insti dir beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
Nach den sechs Monaten musst du ihm beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Wenn sich das beweisen lässt muss er natürlich für sämtliche Kosten welch aufgrund dieses Mangels entstanden sind aufkommen.


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  •  BAULEItEr
7.3.2021  (#2)
Soll aber nicht heißen, dass Gewährleistung (Schuldunabhängig) das einzige Instrument ist.
Es gibt natürlich auch den Schaderersatz, hier muss aber zumindest eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

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  •  franzab
  •   Bronze-Award
7.3.2021  (#3)
Was genau müsste ich da beweisen? Ich meine die Heizung liegt seit ca. 10 Monaten im Estrich. Wie hätte die jemand nachträglich beschädigen sollen?

 Kann meiner Meinung nach nur ein Materialfehler sein, so dass eine Stelle nachträglich aufgegangen ist, weil beim Estrichheizen hat noch alles gepasst.

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  •  BAULEItEr
7.3.2021  (#4)
Ich stell mich jetzt mal auf die Seite des Installateurs, und würde so Argumentiern:
1. FBH wurde verlegt mit Wasser befüllt und auf Dichtheit geprüft, es gab keinen ersichtlichen Wasseraustritt und auch keinen Druckabfall.
2. Nach Prüfung trampelten 6 Estrichverleger auf der FBH FBH [Fußbodenheizung] herum.
Aufgrund der Prüfung der Dichtheit ist daher davon auszugehen, dass die Beschädigung nach  Einbau der FBH FBH [Fußbodenheizung]  erfolgte.

Ich habe in 23 Jahren am Bau drei Beschädigungen an Fußbodenheizugsrohren erlebt, es war nie ein Materialfehler, sondern immer eine mechanische Beschädigung von wem auch immer.

In zwei Fällen ist das ganze für den Bauherren gut aus gegangen, es wurde ein Schulterschluss sämtlicher Gewerke welche man nachweisen konnte, dass Sie eventuell das Rohr beschädigt haben geschlossen.
Das ging dann vom Insti, über den Elektriker der noch was vorm Estricheinbau zu machen hatte, über den Estrichleger(Baumeister), bis hin zum Sonnenschutzmonteur und Fliesenleger dem man Vorwarf einen Nagel für seine Schnur eingeschlagen zu haben.

In einem Fall hat man sich nur auf dem Insti eingeschossen und der hatte dann leichtes Spiel, hier hat dann die Versicherung des Bauherren übernehmen dürfen.

Lange Rede kurzer Sinn, wenn der Insti von sich aus nicht bereit ist für sämtliche Kosten aufzukommen, dann versuchen so viele Gewerke wie möglich mit ans Boot zuholen.



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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
7.3.2021  (#5)
Deine FBH FBH [Fußbodenheizung] wurde ja wohl nicht gestückelt weil du schreibst "nachträglich aufgegangen" ... wenn doch schaut die Sache womöglich etwas anders aus ansonsten bin ich ganz beim vorherigen Post lg

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  •  franzab
  •   Bronze-Award
7.3.2021  (#6)
Nein wurde nicht gestückelt, mit nachträglich aufgegangen meine ich, dass zb ein kleines Loch vorhanden gewesen sein könnte und dies erst später dann wirklich nennenswerte Mengen Wasser rauslässt. 

Dem theor. Argument des Insti, dass da die Estrichleute drauf gestiegen sein könnten würde ich entgegnen, dass erstens dies vom Hersteller freigegeben ist zum Betreten und zweitens dass aber beim Estrich Trockenheizen sowie in den Monaten (im Sommer natürlich stillstand) danach keinen bemerkbaren Druckverlust gab, sondern eben erst jetzt und da wurde definitiv nichts gemacht, auch nix gebohrt etc.

Im Prinzip müsste es ja andernfalls jedenfalls meine Versicherung bezahlen, oder? Könnte man es dann nicht auch so spielen, dass man es der Versicherung vorlegt und die sollen zahlen oder sich darum kümmern beim Gewerk wieder an ihr Geld zu kommen?

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  •  BAULEItEr
7.3.2021  (#7)

zitat..
franzab schrieb: mit nachträglich aufgegangen meine ich, dass zb ein kleines Loch vorhanden gewesen sein könnte und dies erst später dann wirklich nennenswerte Mengen Wasser rauslässt. 

Wenn du nachweisen kannst, dass dieses kleine Loch auchfgrund eines Produktionsfehlers beim Einbau schon vorhanden war, dann ist es ein Mangel.
Wenn du das nicht nachweisen kannst ist davon auszugehen das nachträglich, von wem auch immer, eine Beschädigung des Rohres herbeigeführt wurde, und diese Beschädigung dann eben irgendwann zu einem Schaden geführt hat.

zitat..
franzab schrieb: Im Prinzip müsste es ja andernfalls jedenfalls meine Versicherung bezahlen, oder? Könnte man es dann nicht auch so spielen, dass man es der Versicherung vorlegt und die sollen zahlen oder sich darum kümmern beim Gewerk wieder an ihr Geld zu kommen?

Wenn ein Versicherungsschutz besteht, wird die Versicherung diesen Schaden übernehmen,
Geld zurück bekommen von den Gewerken wird die Versicherung   allerdings nichts, weil sie ja niemandem den Schaden beweisen kann.




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  •  berhan
  •   Gold-Award
8.3.2021  (#8)
Wurde vom Inst eine Druckprüfung gemäß Herstellerangabe mit Protokoll gemacht?

Ich hatte bei meinem Rohr einen Materialfehler, dieser hat sich aber bei der Druckprüfung gezeigt. Der Materialfehler wäre bei mir bei vorsichtigem Ausbau auch nachträglich noch möglich gewesen.


2021/2021030846363.jpg

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.3.2021  (#9)
Interessantes Foto, Berthan! Hast Du nur bei der Leckage-Stelle ausgetauscht oder aus Misstrauen heraus dann alle Rohre? War die Leckage eine Lösung der MV-Rohrschichten?
@Franzab:
War die Baustelle nach Befüllung der Rohre frostfrei? Das sind leider die meisten Fehler! War es ein MV-Rohr oder reines PE-Rohr?

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
8.3.2021  (#10)
Wenn die Druckprüfung mit 6bar gemacht wurde, kann man einen vorhandenen Materialfehler einer Anlage, die dann mit 1.5bar betrieben wird, so gut wie ausschließen. Viel wahrscheinlicher ist eine Beschädigung nach der Prüfung.

Und wie soll man die nachweisen? Als Otto-Normal-Bauherr weißt ja oft nicht wer nach der Verlegung noch auf den Rohren herumtanzt.

Die Versicherung sehe ich als einzige Chance.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
10.3.2021  (#11)

zitat..
cc9966 schrieb: Interessantes Foto, Berthan! Hast Du nur bei der Leckage-Stelle ausgetauscht oder aus Misstrauen heraus dann alle Rohre? War die Leckage eine Lösung der MV-Rohrschichten?

Man sieht es eh ein bisschen am Foto (der weiße Punkt neben dem Loch), dürfte ein Einschluss gewesen sein, der das Material daneben geschwächt hat. Habe die 100 Meter wieder rausgerissen und neu verlegt, aber auch nur deswegen da WE und der Estrichleger am Dienstag den Estrich einbrachte und ich noch 100 Meter über hatte. Somit war ich am Sonntag fertig. Bedenken hatte ich keine mehr, Leitung habe ich eh mit über 3 bar abgedrückt, jetzt liegen ca. 1,5 bar an.

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  •  franzab
  •   Bronze-Award
10.3.2021  (#12)
Ja frostfrei, da im Sommer, MV-Rohr.

So wie es derzeit aussieht dürfte aber vermutlich doch kein Leck sein, da der Anlagendruck auch trotz Sperre des Heizkreisverteilers gefallen ist.

Beim Öffnen des Heizkreisverteilerventils war kurz ein Wasserzischen zu hören, sprich Wasser ist vom Restsystem in die FBH FBH [Fußbodenheizung] oder umgekehrt gelaufen, zeigt mir dass das Absperrventil dicht ist. Ist das normal, dass es da einen kurzen und hörbaren Ausgleichsstrom gibt? Hört man beide Richtungen oder nur wenn Wasser vom Gesamtsystem in die FBH FBH [Fußbodenheizung] dieses Raums läuft? Der Anlagendruck ist im Zeitraum während der Heizkreisverteiler abgesperrt war um starke 0,1 Bar gesunken, andererseits ist das Wasser im betreffenden Raum natürlich abgekühlt.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
11.3.2021  (#13)

zitat..
franzab schrieb: Ist das normal, dass es da einen kurzen und hörbaren Ausgleichsstrom gibt?

Bei Druckdifferenz ja. Du könntest ein Druckmanometer am Füllstutzen des HKV anschließen und den HKV absperren. So siehst ziemlich schnell ob dieser undicht ist.

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