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Geometer, Grenzkataster, Einreichung in NÖ

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  •  hausplanung
2.6. - 22.7.2019
27 Antworten | 5 Autoren 27
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Ich plane einen Zubau bis an die Grundgrenze (geschlossene Widmung). Es handelt sich derzeit um kein Grenzkatastergrundstück. Es muss ein Geometer zwecks Vermessung kommen, weiters muss dieser auch die Höhen vermessen, zwecks exakter Ermittlung des Bezugsniveaus.

Soweit ich weiß, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
a) es wird gleich das gesamte Grundstück vermessen und in den Grenzkataster überführt 
b) es wird nur die Zubaugrenze vermessen, ohne Grenzkataster.

Verstehe ich es richtig, dass für Variante b keinerlei "Mitwirkung" oder "Zustimmung" des betroffenen Nachbarn erforderlich ist, hingegen für Variante a der Nachbar einerseits der Eintragung in den Grenzkataster aktiv zustimmen muss und andererseits auch bei der sogenannten "Grenzverhandlung" persönlich anwesend sein muss (also zum vereinbarten Termin Zeit haben muss)?

Kann der Nachbar daher schlimmstenfalls die Variante a massiv verzögern oder gar vereiteln?

Kann der Einreichplan erstellt bzw. auch bei der Gemeinde eingereicht werden, sobald der Geometer vermessen hat (und damit insbesondere auch das Bezugsniveau klar ist), auch wenn die eigentliche Grenzverhandlung zb aus terminlichen Gründen des Nachbarn noch nicht durchgeführt wurde und erst später durchgeführt wird?

  •  hausplanung
11.6.2019  (#21)
Letzte Frage bezieht sich auf a.

Im worst case wäre zwar im Fall b keine 7 Monate Vermessungsamt aber das Gericht am Zug, was vermutlich auch sehr lange dauert oder?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#22)

zitat..
hausplanung schrieb: Sobald die Grenzverhandlung positiv war kann ja eingereicht werden oder?

Nein! da musst noch drauf warten, dass die Vermessungsbehörde die Aufnahme in den Grenzkataster vollzieht. Und dann hast die erforderliche Unterlage für das BAuverfahren.

zitat..
hausplanung schrieb: Im worst case wäre zwar im Fall b keine 7 Monate Vermessungsamt aber das Gericht am Zug, was vermutlich auch sehr lange dauert oder?

Und in diesem worst-case Szenario hast auch bei Variante a genauso noch das Gerichtsverfahren - und zwar zusätzlich!! Hast oben nicht gelesen???

Willst jetzt mit aller Gewalt die Variante b schlechtreden?
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Kommt immer auf den Einzelfall an.
Bei vergleichbarer Ausgangslage wird aber die Variante b schon allein von der Papierform her die schnellere sein. Sind ganz einfach weniger Verfahrensschritte.
Wenn man allerdings rechtzeitig beginnt und zwar auch in der richtigen Reihenfolge, dann wirds in der Regel auf die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Varianten a und b nicht ankommen.

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  •  hausplanung
11.6.2019  (#23)
Wie lange dauert diese Vollziehung der Aufnahme ca im Fall a?

Stimmt das Gerichtsverfahren hätte man zusätzlich, aber dieses müsste dann der Nachbar lostreten.

Werden im Fall a nicht grundsätzlich (wenn alle zustimmen) die gleichen Schritte wie bei b und natürlich noch mehr gemacht? Sodass man Variante a machen kann und gleichzeitig quasi mittendrin nach Variante b einreicht, also vor Vollziehung durch das Vermessungsamt etc.

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  •  hausplanung
21.7.2019  (#24)
Laut Vermesser stimmen die Grenzen, jetzt sollte die Zustimmung eher Formalsache sein. Ich nehme an die Grenzverhandlung läuft nun so ab, dass der Vermesser dem jeweiligen Nachbarn die Naturgrenze zeigt und dieser dann zustimmt, dass diese als verbindliche Grenze für die Zukunft festgelegt wird?

Wie genau ist der Grenzkataster vs. Grundsteuerkataster eigentlich? Ich kenne einen Fall, da war der Zaun laut Vermesser 20cm am Fremdgrund, die beiden Nachbarn haben sich dann einfach darauf geeignigt, dass sie diesen Zustand im Rahmen der Umwandlung so einzementieren. Daraus stellen sich für mich aber ein paar Fragen:
1) wie konnte der Geometer die 20cm so genau wissen, wenn doch der Grundsteuerkataster so ungenau ist? Kann man sich das so vorstellen, dass der Vermesser einfach die Natur misst und wenn diese nur leicht vom Plan abweicht, dann könnte alles passen, wegen des Ungenauigkeitsfaktors, wenn sie aber 20cm abweicht, dann hat es etwas?
2) kann man sich da auf beliebige Abweichungen einvernehmlich einigen? MÜsste man dann nicht zb Grunderwerbssteuer bezahlen, wenn man plötzlich 10m² Grund dazu bekommt?

Kommt hinsichtlich der Strassengrenzen eigentlich auch jemand von der Gemeinde oder nur die Nachbarn?


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
21.7.2019  (#25)

zitat..
hausplanung schrieb: Kommt hinsichtlich der Strassengrenzen eigentlich auch jemand von der Gemeinde oder nur die Nachbarn?

Auch von der Gemeinde (sofern eine Gemeindestrasse angrenzt) kommt wer. (Bürgermeister oder Baureferent) Wenn Landes-, oder Bundesstrasse, kommt der Strassenmeister bzw. dessen Vertreter. So war es bei uns. (NÖ)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#26)

zitat..
hausplanung schrieb: dass diese als verbindliche Grenze für die Zukunft festgelegt wird?

In welcher Variante bist jetzt unterwegs? Umwandlung in Grenzkataster oder nur Festlegung der gesicherten Grenze im Bereich des Bauvorhabens für das Bauverfahren?

zitat..
hausplanung schrieb: Wie genau ist der Grenzkataster vs. Grundsteuerkataster eigentlich?

Die Frage stellt sich so nicht. Es geht hier nicht um Genauigkeit, sondern um die Rechtsverbindlichkeit und NAchvollziehbarkeit. Im Grenzkataster ist die Grenze durch Koordinaten rechtlich verbindlich fixiert und somit jederzeit rekonstruierbar.  Im Grundsteuerkataster haben die vorhandenen Grundlagen zur Grenzrekonstruktion diese rechtliche Verbindlichkeit nicht. Sie können aber im Einzelfall die selbe Genauigkeit haben.

zitat..
hausplanung schrieb: 1) wie konnte der Geometer die 20cm so genau wissen, wenn doch der Grundsteuerkataster so ungenau ist?

Wie gesagt, es gent nicht um Genauigkeit, sondern um Verbindlichkeit. Es gibt Grundsteuerkataster, wo es keinerlei historische Vermessungsdaten gibt, sondern z.B. lediglich einen alten Katasterplan im Maßstab 1:2.880. Da kannst dann mit dem Maßstab die Längen der Grenzen herausmessen und das war´s - also entsprechend ungenau.
Es gibt aber auch Grundsteuerkataster, wo bereits mit aktueller Technik Vermessungen erfolgt sind (aber halt keine Umwandlung in den grenzkataster). In diesem Fall sind die Grenzen genauso exakt rekonstruierbar wie bei einem Grenzkatastergrundstück, allerdings haben diese Grenzen nicht die rechtliche Verbindlichkeit wie beim Grenzkataster. Somit können sich hier die beiden Grenznachbarn auch noch auf einen anderen Grenzverlauf "einigen".

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  •  hausplanung
22.7.2019  (#27)
Situation: es handelt sich um die Variante Grenzkataster, Vermessung war schon, demnächst ist die Grenzverhandlung. Laut telefonischer Auskunft des Vermessers passen die Grenzen, die Verhandlung sollte also Formalsache sein. Nachbarn sind froh, dass die Grenzen passen.

Ok, ja so ähnlich hab ichs mir eh vorgestellt. Es könnte also sein, dass das Grundstück, da vor ca. 30-35 Jahren vermessen, ohnehin schon sehr genau im Grundsteuerkataster ist. Aber im Prinzip hat der Vermesser jetzt die Naturgrenze gemessen und geprüft, ob sie im Schwankungsbereich der Plangrenze liegt, oder? Daraus kommt dann sein Schluss, dass es passt. Mit welcher Genauigkeit ist im Grenzkataster ungefähr zu rechnen? +-1 cm?

Kommt da wirklich jemand vom Bauamt bzw. was prüft der dann? Im Prinzip sieht er ja nur den vorhandenen Zaun und die asphaltierte Straße oder unterschreibt die Gemeinde pauschal für mehrere Grenzkatasterverhandlungen am Vermessungsamt (der Vermesser meinte nämlich, wenn jemand nicht kommen sollte, kann derjenige auch noch am Vermessungsamt unterschreiben).

Ein Nachbar war bzgl. der Vermessung skeptisch, weil er meinte die Grenzen (aller Grundstücke in der Straße, da auch ein paar Straßen weiter einige Grundstücke je um 1m versetzt sind) würden eher nicht stimmen. Freut sich jetzt auch, dass scheinbar alles passt, wobei "passen" tut ja im Prinzip jetzt mal nur die Grenze zwischen ihm und mir. Jedenfalls seltsam, dass man nicht vermessen lassen will, weil man glaubt es passt was nicht. Da sollte man ja erst Recht ein Interesse haben, dass das geregelt wird.

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